Versicherungsschutz bei Bau- und Modernisierungsmaßnahmen

Bei Modernisierungen und Umbaumaßnahmen der eigenen Immobilie entstehen Risi­ken, die Ihnen als Eigen­tümer bekannt sein sollten – und gegen die Sie sich versichern können.

Wir erklären im großen Versicherungs­check, worauf Sie in Sachen Versicherungs­schutz achten sollten, wenn Sie Ihr Traum­haus noch traum­hafter gestalten.

Gothaer Bauherrenhaftpflicht: Junges Paar auf einer Baustelle vor einem unfertigen Haus.

Versicherungsschutz bei Umbauten

Kennen Sie das? Eine Immobilie wird eigentlich nie richtig fertig. Der Um­bau des eigenen Hau­ses kostet meist nicht nur Geld, son­dern auch Nerven – und bringt zu­sätzliche Un­wäg­bar­keiten mit sich. Es können Fehler passieren und im schlimmsten Fall sogar Un­fälle. Da­gegen sollten Sie sich ab­sichern, denn nur so können Sie Ihre ganze Ener­gie in Ihr Pro­jekt stecken.

Grundsätzlich ist zu be­denken: Durch eine Moder­nisierung können Lücken im Versicherungs­schutz ent­stehen. Wir zeigen, wo die größten Ge­fahren lauern – und welche Risi­ken Sie auf dem Schirm haben sollten, wenn Sie Ihr Eigen­heim auf­hübschen.

Versicherungsschutz und Modernisierung

Darauf sollten Sie achten

Wohngebäudeversicherung: Erhöht sich der Wert der Immobilie durch den Umbau? Und gibt es eine Gefahr­erhöhung während der Bau­maßnahmen – oder nach ihrem Ab­schluss?

Hausratversicherung: Wenn sich die Wohn­fläche vergrößert, muss der Versicherungs­schutz ange­passt werden. Das Gleiche gilt bei stark stei­gendem Wert der Ein­richtung. Außer­dem: Gibt es eine Gefahr­erhöhung – zum Beispiel durch ein Baugerüst?

Haftpflichtversicherung: Sie als Eigentümer*in tragen die Verant­wortung für die Bau­maß­nahme – und somit auch das Haftungs­risiko.

Umbaumaßnahmen: Welche Haftpflicht ist nötig?

Das Wichtigste in Sachen Haftpflicht vorweg: Sie als Immobilien­besitzer*in haften generell für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden, die von Ihrem Grund­stück oder der Immobilie aus­gehen. Kosten, die im Rahmen von Personen­schäden und zum Beispiel eine dauer­haft not­wendige medizinische Be­handlung entstehen, können schnell sieben­stellige Summen um­fassen. Sich gegen dieses existenzielle Risiko abzu­sichern, hat also höchste Priorität in Sachen Versicherungs­schutz. Zum Glück ist der Schutz fürs selbst­bewohnte Eigen­heim bereits in der normalen Privathaftpflicht­versicherung enthalten – was auch für Umbau­maßnahmen gilt.mehr

Wird die Immobilie allerdings nicht selbst bewohnt, greift die Privat­haftpflicht­versicherung nicht. Wer sein Ein­familien­haus nicht selbst bewohnt und statt­dessen vermietet oder wer ein Mehr­familien­haus gebaut hat, benötigt eine zusätzliche Haus- und Grund­besitzer-Haftpflichtversicherung.

Oberste Pflicht bei der Reno­vierung des Eigenheims ist aus Haftungs­gründen immer die ausreichende Sicherung der Baustelle. Gut organisierte Hand­werker­betriebe werden in ihren Gewerken in der Regel für genügend Sicherheit sorgen, um der sogenannten Verkehrs­sicherungs­pflicht nachzu­kommen. Allerdings kann auch hier Kontrolle durch den Grund­stücks­eigentümer nicht schaden. Ohnehin ist es sinnvoll, sich auch bei größeren Modernisierungs­vorhaben fach­lichen Rat und Unter­stützung durch eine bau­begleitende Qualitäts­kontrolle an die Seite zu holen.

Tipp: Bevor Sie mit den Arbeiten loslegen, sollten Sie bei Ihrer Versicherung unbedingt in Erfahrung bringen, wo das Versicherungs­limit liegt. Bei hohen Bau­summen sorgt die Bauherren-Haftpflicht­versicherung für den nötigen Versicherungs­schutz.


Photovoltaik absichern

Nachträgliche Absicherung von Solaranlagen

Eine Besonderheit stellen Photovoltaik-Anlagen dar: Eine nachträglich montierte An­lage ist in der Regel nicht auto­matisch in der Ge­bäude­versicherung mit­versichert. Der Grund: Eine solche Anlage kann den Wert des Gebäudes beträchtlich erhöhen. Gegen einen Auf­preis kann aber auch eine Photo­voltaik-Anlage grund­sätzlich über die Wohn­gebäude­versicherung mit­versichert werden. Zu­sätzlich besteht die Möglich­keit, die Anlage auch gegen Haftpflicht­risiken oder sogar Ertrags­ausfälle abzu­sichern – beispiels­weise, wenn Strom ins ört­liche Versorger­netz ein­gespeist wird.

Sonne scheint auf eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Hauses.

Bei Modernisierung droht Unterversicherung – und Gefahrerhöhung

Versicherungsschutz bei baulichen Veränderungen

Wenn durch Renovierungen oder Modernisierungen das Risiko steigt oder sich der Immobilien-Wert erhöht, sollte die Wohn­gebäude­versicherung informiert und je nach Art des Um­baus ange­passt werden. Ansonsten könnte es im Schadens­fall böse Überraschungen geben.

Grundsätzlich gilt: Eine Wohn­gebäude­versicherung kommt für Schäden direkt am Ge­bäude auf, etwa als Folge von Brand, Sturm oder Roh­rbruch. Größere Hand­werks­arbeiten können diese Gefahren vergrößern, diese sogenannten Gefahr­erhöhungen muss der Versicherungs­kunde melden.mehr

Diese Änderungen stellen zum Beispiel typische, dem Versicherer mit­zu­teilende Gefahr­erhöhungen dar:

  • leerstehende (Teil-)Gebäude
  • Baumaßnahmen, durch die das Dach ganz oder teil­weise entfernt wird
  • Baumaßnahmen, durch die das Gebäude über­wiegend un­benutzbar wird
  • Gewerbebetriebe, die sich im Wohn­gebäude an­siedeln

Anders ausgedrückt: Als Gefahr­erhöhung werten die meisten Gebäude­versicherer alles, was den Ein­tritt eines Versicherungs­falles wahr­schein­licher oder das Schaden­potenzial größer macht. Das kann schon während der Arbeiten sein, weil ent­zündliche Lacke in der Garage gelagert werden. Das kann dauer­haft sein, weil ein Kaminofen eingebaut wird.

Eine Gefahr­erhöhung zu verschweigen, ist übrigens keine gute Option: Im Schadens­fall könnte der Versicherungs­schutz ganz oder teil­weise ver­weigert werden, sofern ein Zu­sammen­hang zwischen höherer Gefahr und Schaden bestanden hat.

Unterversicherung durch Umbau und Renovierung

Wenn sich durch eine Baumaßnahme der Wert des Objektes erhöht hat, etwa wegen einer nach­träglich einge­bauten Fuß­boden­heizung, wegen eines Winter­gartens oder einer Sau­na, muss der Versicherungs­vertrag angepasst werden. Denn sonst droht im Schadens­fall eine Unter­versicherung. Der Wert des Hauses ist dann größer als die Versicherungs­summe, im Ernstfall wird in der Folge nur ein Teil des Schadens ersetzt.mehr

Brennt zum Beispiel ein mit 200.000 Euro versichertes Haus ab, so gibt es im Schadens­fall maximal diesen Be­trag von der Versicherung, auch wenn das Haus 300.000 Euro wert war. Und auch bei einem Schaden von nur 50.000 Euro würde der Haus­besitzer eine schmerz­liche Ein­buße erleiden. Denn waren nur zwei Drittel des Haus­wertes versichert, werden auch nur zwei Drittel des Schadens be­zahlt, hier also statt 50.000 also nur 33.333 Euro. Zwar haben die meisten Kunden eine "gleitende Neu­wert­versicherung" verein­bart, die dafür sorgt, dass sich die Versicherungs­summe auto­matisch parallel zum Preis­index erhöht. Damit ist aber nur gewähr­leistet, dass das Objekt im bis­herigen Zu­stand richtig versichert ist. Eine Wert­erhöhung wird davon nicht erfasst.


Modernisierung: Auswirkungen auf die Hausratversicherung

Risiken und Meldepflichten bei Modernisierungen

Die Hausratversicherung sollten Sie bei Modernisierungen und Um­bauten eben­falls im Blick haben. Auch hier wieder zu­nächst zur Gefahr­erhöhung während der Bau­maß­nahme. Ob neuer An­strich oder Wärme­dämmung: Für viele Bau­arbeiten ist ein Ge­rüst am Haus not­wendig. Doch das prak­tische Gestell erhöht auch die Gefahr eines Ein­bruchs – weil Diebe be­quemer als sonst in die Wohnung gelangen. Die Bewohner müssen aufpassen, dass sie in diesem Fall nicht auf dem Schaden sitzen­bleiben. Durch das Gerüst ändert sich die Gefahren­lage der Wohnung. Das müssen Eigen­tümer oder Mieter der Hausrat­versicherung melden, sonst riskieren sie ihren Versicherungs­schutz. Auch wenn die Immo­bilie auf­grund der Um­bau­maß­nahmen längere Zeit – bei den meisten Versicherern ab einer Dauer von mehr als 60 Tagen – nicht bewohnt ist, sollte dies die Haus­rat­versicherung ebenfalls wissen.

Bei Wertsteigerung Versicherungsschutz anpassen

Schaffen sie sich zum Beispiel für einen ausgebauten Dachboden oder den neuen Winter­garten neues Inven­tar an, sollten sie die Haus­rat­versicherung ent­sprechend anpassen, um nicht unter­versichert zu sein. Daher gilt auch nach Ab­schluss der Bau­arbeiten: Den Versicherer über die Neuerungen informieren und sich beraten lassen. Eine Unter­versicherung kann unangenehme Folgen haben, da Ihre Versicherung im Schadens­fall nur einen Teil der Schadens­summe über­nimmt und Sie für die restlichen Kosten allein auf­kommen müssen. Empfohlen wird in der Regel eine Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadrat­meter Wohn­fläche. Letzt­endlich sollte die Versicherungs­summe dem Wieder­beschaffungs­wert Ihres Haus­rats ent­sprechen, und zwar in "gleicher Art und Güte in neu­wertigem Zustand".


Was Sie sonst noch über Bauversicherungen wissen sollten

Sicherheitsvorschriften der VGV beachten

In den überwiegend einheitlich formulierten Bedingungen von Wohn­gebäude­versicherungen (VGV) findet sich meist unter dem Punkt "Sicherheits­vorschriften" eine Klausel, wonach die Versicherungs­nehmer*innen alle gesetzlichen, behördlichen oder verein­barten Sicherheits­vor­schriften zu beachten hat. Das kann zu einem Versicherungs­loch führen, wenn z. B. ein Kamin­ofen einge­baut wurde, die Ab­nahme durch den Schorn­steinfeger oder die Schorn­stein­fegerin aber noch fehlte. Bei einem Feuer könnte der Versicherer die Leistung zumin­dest teil­weise verweigern, weil gegen Sicherheits­vor­schriften ver­stoßen wurde.

Auch hier lohnt sich die Kontakt­aufnahme zu Ihrer Versicherung. Die Ex­perten und Expert­innen dort kennen sich in der Regel mit den meisten Umbau­maß­nahmen aus – und weisen Sie gerne darauf hin, auf welche An­sprech­partner*in Sie zur Er­füllung aller Sicherheits­vorschriften bei Modernisierungen zugehen sollten.

Gothaer Wohngebäudeversicherung: Eine Familie verbringt Zeit im Garten ihres Hauses.

Fazit

Umbaumaßnahmen und Modernisierungs­maß­nahmen bringen verschiedene Risi­ken mit sich - es können Fehler und Un­fälle passieren, Sach­schäden ent­stehen oder die Ein­bruch­gefahr erhöht sich. Daher ist es wichtig, sich mit den verschiedenen Versicherungen zu be­fassen, um sorgen­frei die Umbau­ar­beiten durch­führen zu können.

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