Was Sie sonst noch über Bauversicherungen wissen sollten
Sicherheitsvorschriften der VGV beachten
In den überwiegend einheitlich formulierten Bedingungen von Wohngebäudeversicherungen (VGV) findet sich meist unter dem Punkt "Sicherheitsvorschriften" eine Klausel, wonach die Versicherungsnehmer*innen alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten hat. Das kann zu einem Versicherungsloch führen, wenn z. B. ein Kaminofen eingebaut wurde, die Abnahme durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin aber noch fehlte. Bei einem Feuer könnte der Versicherer die Leistung zumindest teilweise verweigern, weil gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen wurde.
Auch hier lohnt sich die Kontaktaufnahme zu Ihrer Versicherung. Die Experten und Expertinnen dort kennen sich in der Regel mit den meisten Umbaumaßnahmen aus – und weisen Sie gerne darauf hin, auf welche Ansprechpartner*in Sie zur Erfüllung aller Sicherheitsvorschriften bei Modernisierungen zugehen sollten.