Versicherungscheck für Bauherren

Das Errichten des Traumhauses kann schnell zum Alb­traum werden. Der Grund: Bau­arbeiten sind teuer und gefähr­lich – und auf der Bau­stelle kann immer etwas schief­gehen.

Der Gothaer Ratgeber macht den Versicherungs­check für Bau­herren – und erklärt die wichtigsten Versicherungen auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Informieren Sie sich am besten jetzt gleich über sinn­volle Bau­herren-Versicherungen.

Eltern freuen sich mit ihren Kindern über den Einzug in ihr eigenes Haus.

Der Traum vom Eigenheim – Versicherungsschutz in der Bauphase

Häuslebauen liegt im Trend. Klar, die niedrigen Zinsen sorgen eben für einen regel­rechten Bau-Boom. Jährlich gibt es laut Statistischem Bundes­amt mehr als eine Viertel­million neue Genehmigungen für Wohn­gebäude in Deutsch­land.

Was viele Bau­herren nicht wissen: Bereits während der Bauphase kommt es auf den richtigen Versicherungs­schutz an. Denn mit Bau­vor­haben sind teils erheb­liche Haftungs­risiken verbunden – die nur selten über die private Haftpflichtversicherung mit abge­deckt sind. Das Problem: Nach dem BGB haftet man in Deutsch­land für Schäden unbe­grenzt, also im Ernst­fall mit seinem ge­samten Vermögen. Gleich­zeitig benötigt auch der gerade ent­stehende Sach­wert – Ihr neues Zu­hause in spe – eine ent­sprechende Absicherung. Und nicht zuletzt kann schnell etwas passieren, wenn Sie selbst oder Ihre Freunde auf der Bau­stelle mit anpacken. Sind Sie dann bei einem Unfall gegen die finanziellen Folgen geschützt?

Versicherungsschutz fürs Traumhaus

Schon vor dem Einzug wichtig

Die größte und wichtigste Investition im Leben – für die meisten ist damit wohl das eigene Haus gemeint. Wer sich nicht für eine Bestandsimmobilie entschließt, sondern selbst unter die Häuslebauer gehen möchte, benötigt dringend schon vor der Einweihungsparty Versicherungsschutz. Zu den wichtigsten Policen gehören:

  • Rohbauversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Unfallschutz – für Helfer und Eigentümer
Versicherungen für Handwerker

Haftungsrisiken mit einer Bauherren-Versicherung absichern

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Selbst, wenn der erste Spatenstich noch nicht getan ist, gilt auf Ihrem neu erworbenen Grund und Boden: Sie als Eigen­tümer haften für Schä­den, die Dritten durch Gefahren ent­stehen, die mit Ihrem Grundstück verbunden sind. Liegt das erworbene Land noch längere Zeit brach und wird erst zu einem späteren Zeit­punkt bebaut, haftet der Grund­stücks­besitzer den­noch bereits bei Unfällen auf dem unbebauten Grundstück, wenn andere zu Schaden kommen. Für die Phase direkt nach dem Grund­stücks­kauf gibt es deshalb bereits die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Je nach An­bieter und Immobilie ist es unter Umständen möglich, die private Haftpflichtversicherung um diesen Schutz (temporär) zu erweitern – oder gleich mit der Bau­herren­haftpflicht­versicherung ab­zuschließen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Spätestens mit Baubeginn sollte eine Bauherrenhaftpflicht ab­ge­schlossen werden. Während der Bau­phase haften Sie als Bau­herr bei eventuellen Schaden­ersatz­ansprüchen. Verletzt sich zum Beispiel ein Passant durch ein herab­stürzendes Bauteil oder ein Kind beim Spielen auf der Bau­stelle, greift statt der Privat­haftpflicht­versicherung meist nur eine separate Bau­herren­haftpflicht­versicherung. Sie bietet Häusle­bauern Versicherungs­schutz bei Ersatz­ansprüchen Dritter – und tritt auch dann ein, wenn der Bau­herr seine so genannten Verkehrs­sicherungs­pflichten verletzt, etwa weil er die Bau­stelle nicht ausreichend abgesichert hat.mehr

Die Bau­herren­haftpflicht­versicherung kann bei kleineren Um- oder An­bau­maß­nahmen bereits in einem bestimmten Um­fang in der Privat-Haft­pflicht­versicherung mit eingeschlossen sein – oder kann für wenig Geld beim Versicherer als zusätzlicher Bau­stein mit höheren Deckungs­summen angedockt werden. In jedem Fall lohnt sich eine Über­prüfung des bestehenden Haft­pflicht­schutzes. Tipp: die Bau­herren­haftpflicht­versicherung bereits beim Grund­stücks­kauf ab­schließen, sofern klar ist, dass das Ge­bäude voraus­sichtlich binnen zwei oder drei Jahren fertig wird. Dann ist das unbebaute Grundstück schon vor dem Bau­beginn mit­versichert.


Sachschäden in der Bauphase absichern

Schutz vor Feuerschäden während der Bauphase

Neben den Haftungsrisiken gilt es aber auch, die für die meisten Menschen größte Investition des Lebens gegen Sach­schäden ab­zusichern. Zu den wichtigen Bauherren-Versicherungen gegen Sachschäden gehört zunächst die Roh­bau­versicherung. Sie sichert das Haus in der Bauphase mindestens gegen Schäden ab, die durch Feuer – also Brand, Blitz­schlag oder Ex­plosion – entstehen können. Weil gerade ein Brand einen großen finanziellen Schaden nach sich ziehen kann, gilt die Rohbauversicherung als absolutes Muss – an dem Bau­herren aber in der Regel sowieso nicht vorbeikommen. Denn die finanzierende Bank legt meist Wert auf ausreichenden Versicherungsschutz – auch schon in der Bau­phase. Viele Versicherungsgesellschaften bieten deshalb die Option, eine Roh­bau­versicherung, die mindestens bis zu sechs Monate vor Fertig­stellung des Ge­bäudes gilt, als kosten­freien Zusatz­schutz im Rahmen der zeit­lich an­schließenden Wohngebäudeversicherung abzuschließen.

Schutz gegen unvorhergesehene Schäden

Die Rohbauversicherung schützt zwar im Brand­fall, nicht aber bei Schäden, die zum Bei­spiel durch Schlecht­wetter- bzw. Natur­ereignisse ent­stehen. Eine Bauleistungs­versicherung hingegen sichert den Bau­herren in der Bau­phase gegen un­vorher­gesehene Schäden an Bau­leistungen sowie am Bau­material ab und tritt beispiels­weise auch bei Dieb­stahl fest einge­bauter Teile ein. Beschä­digungen und Zer­störungen durch Vanda­lismus oder eindringendes Regen­wasser bei extremen Stark­nieder­schlägen sind ebenso ab­ge­deckt wie solche durch Her­stellungs- und Konstruk­tions­fehler. Tipp: Häusle­bauer können die Prämien für die Bau­leistungs­versicherung an­teilig auf Bau­firmen und Hand­werker umlegen.


Unfallversicherung für Bauherren und Bauhelfer

Ein Muss für Ihre Sicherheit

Und was könnte sonst noch wichtig sein? Zum Beispiel die Bauhelfer-Unfall­versicherung. Wenn Verwandte und Freunde auf der Bau­stelle helfen, besteht für sie Versicherungspflicht – auch wenn sie unent­geltlich mit anpacken. Lässt sich der Bau­herr also vom Familien- und Freundes­kreis unterstützen, dann gilt: Alle Helfer müssen bis spätestens eine Woche nach Bau­beginn bei der Berufs­genossen­schaft für Bau­wirtschaft angemeldet werden – andern­falls droht ein Buß­geld von bis zu 2.500 Euro.mehr

Anders sieht es bei Bauherren und ihren Ehe­partnern aus, die selbst auf der Bau­stelle tätig werden. Da sie selbst nicht bei der Bau­berufs­genossenschaft gegen Unfall­schäden bei Eigen­leistungen am Bau pflicht­versichert werden können, macht deshalb der Abschluss einer privaten Unfall­versicherung Sinn, um zumindest die finanziellen Folgen solcher Risiken abzusichern.

Insgesamt gilt: Grund­sätzlich ist bei einem Unfall zwischen einer privaten Unfall­versicherung und der gesetz­lichen Pflicht­versicherung bei der Bau-Berufs­genossenschaft zu unterscheiden. Da die gesetzliche Unfall­versicherung der Bau-Berufs­genossenschaft nur eine Grund­absicherung bieten kann, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfall­versicherung für den Bauherrn, seinen Ehe­partner und eventuell auch für die freiwilligen Helfer.

Versicherungsschutz für den Bauherren und seine Familie

Selbst wenn Baustelle und Haus ausreichend versichert sind, kann weiteres Unge­mach drohen. Dann nämlich, wenn die Finanzierung zusammen­zubrechen droht, weil der Bau­herr berufs­unfähig wird und er seine Raten für die Hypo­thek nicht mehr auf­bringen kann. Hier schützt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung vor existenzieller Not. Kom­biniert mit einer Risiko­lebens­versicherung ist die Familie darüber hinaus auch im Todes­fall ab­gesichert.


Sicherheit auf der Baustelle

Ihre Verantwortung als Bauherr

An fast jedem Bauzaun ist es zu lesen: Eltern haften für ihre Kinder. Stimmt aber leider nur selten. Im Schadensfall auf Ihrer Baustelle können Sie sich mit Verweis auf die Beschilderung nur schwer herausreden – denn Ihre Verkehrssicherungspflichten sind umfangreich. Eine Baustelle birgt viele Gefahren, die aber durch eine gute Vorbereitung und eine "saubere" Baustelle verhindert werden können. Eine gute Bau­stellen­führung ist Grund­voraussetzung, um als Bau­herr Haftungs­risiken zu minimieren. Wenn beispielsweise am Abend der Müll einfach liegen gelassen wird oder die Dämm­matte in einer Pfütze liegt, zeigt das, dass hier nicht genügend Sorgfalt im Spiel ist. Auch wenn hierfür die Verant­wortung weitgehend bei der ausführenden Firma liegt, sollte der Bauherr im eigenen Interesse darauf Einfluss nehmen.mehr

Natürlich kann es sein, dass letzt­endlich der aus­führende Hand­werker haften muss, weil er Dinge getan oder unter­lassen hat, die zu dem Scha­den geführt haben. Erster Ansprech­partner für den Geschä­digten sind aber immer Sie als Bau­herr selbst. Sie sind es, der ver­pflichtet ist, die Bau­stelle von Ge­fahren­quellen zu be­reinigen – oder be­reinigen zu lassen. Daher ist es wichtig sich mit einer passenden Bau­herren-Versicherung zu­sätzlich abzu­sichern.

Bei der Aus­wahl der Bau­firmen oder beauftragter Hand­werker ist große Sorg­falt erforderlich. Neben der gründ­lichen bau­technischen und recht­lichen Prüfung von Ver­trägen sollten sich Bau­herren unbedingt Referenzen ein­holen. Und gerade für private Bau­herren bietet es sich an, bei einer bau­be­gleitenden Qualitäts­kontrolle das eigene Laien­verständnis durch den Sach­verstand eines ge­schulten Bau­fach­mannes zum Bei­spiel des Bauherren-Schutz­bundes (BSB) zu unter­stützen.

Bauherrenhaftpflicht: Bauherr

Fazit

Der Weg ins eigene Traum­haus kann durch­aus gefährlich und schaden­trächtig sein – und immense Kosten ver­ursachen. Umso wich­tiger ist der Versicherungs­schutz durch den Ab­schluss passender Ver­sicherungen für Bau­herren – damit die wich­tigste In­vestition in Ihrem Leben von An­fang an auf einem sicheren Fun­da­ment steht.

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