Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag zu dem wir die Leistung erbringen. Sie gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Rahmen der 50 Mio. Euro-Deckung maximal 20 Millionen Euro je Person. Per Gesetz haften Sie als Tierhalter\*in für Schäden in unbegrenzter Höhe. Unsere Tierhalterhaftpflicht bietet Ihnen finanzielle Sicherheit durch die Wahl zwischen drei hohen Deckungssummen. |
10, 20 oder 50 Mio. € | 10, 20 oder 50 Mio. € |
Für den Fall, dass Sie einmal selbst der/die Geschädigte sind und der/die fremde Tierhalter\*in den Schaden nicht zahlen kann, gibt es die Forderungsausfalldeckung. |
| |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte Innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, weltweit fünf Jahre, bis zur vereinbarten Deckungssumme. |
| |
Schäden durch einen Deckakt Mitversichert sind Schäden durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt bis zur vereinbarten Deckungssumme. |
| |
Kautionsleistung im Ausland Ist bei Schäden im europäischen Ausland eine Kaution zu hinterlegen, strecken wir diese vor. |
| |
Mitversichert sind Schäden durch Welpen des Hundes bis zum Alter von 12 Monaten und bis zur vereinbarten Deckungssumme. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin befinden. |
| |
Versicherungsschutz besteht auch beim Führen ohne Leine oder Maulkorb bis zur vereinbarten Deckungssumme. |
| |
Bei gemieteten Ferienwohnungen, Hotelzimmern und Schiffskabinen ist auch das Inventar bis zur vereinbarten Deckungssumme mitversichert: z. B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr. |
| |
Mitversichert sind Schäden durch Fohlen des Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten und bis zur vereinbarten Deckungssumme. Voraussetzung ist, dass sich die Tiere bis dahin im Besitz des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin befinden. |
| |
Teilnahme an Rennen und Turnieren Mitversichert ist die Teilnahme an Rennen und Turnieren sowie den Vorbereitungen (Training) bis zur vereinbarten Deckungssumme. |
| |
Mietsachschäden an Immobilien Mitversichert sind Schäden an gemieteten Immobilien, z. B. Stallungen, Boxen oder Weiden und Zäunen bis zur vereinbarten Deckungssumme. |
| |
Mietsachschäden an Pferdeanhängern Mitversichert sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern. |
| bis 10.000 € |
Mietsachschäden an Reitutensilien Mitversichert sind Schäden an gemieteten und geliehenen Reitutensilien, wie z. B. Sattel, Helm oder Trense. |
| bis 2.000 € |