Gothaer E Scooter Versicherung

Laut der Elektro­kleinst­fahr­zeuge-Verord­nung (eKFV) dürfen elek­trisch betrie­bene Fahr­zeuge ohne Sitz so­wie selbst­balancie­rende Fahr­zeuge am öffent­lichen Straßen­verkehr teil­nehmen. Gemeint sind E-Scooter oder auch E-Tret­roller ge­nannt.

Wir sagen Ihnen, welche Be­dingun­gen er­füllt sein müssen, damit Ihr E-Scooter verkehrs­sicher ist und wer ihn fah­ren darf.

Gothaer E-Scooter-Versicherung: Mann fährt auf einem E-Scooter.

Wer darf E-Scooter fahren?

Im öffentlichen Straßenverkehr gilt: Wer einen E-Scooter fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Sie benötigen allerdings keinen Führerschein, ebenso gibt es keine Helmpflicht – während das Tragen eines Kopfschutzes dennoch von Sicherheitsexperten dringend empfohlen wird. Grundsätzlich ist lediglich das Fahren auf der Straße bzw. auf dem Radweg erlaubt. Für den Elektro-Tretroller selbst sind funktionierende Bremsen, eine Klingel sowie eine Beleuchtungs­anlage inkl. Reflek­toren vorgeschrieben. Außerdem müssen Sie Ihren E-Scooter aufgrund der Elektrokleinstfahrzeuge-Verord­nung haftpflichtversichern.

Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine neu konzipierte, aufklebbare Versicherungs­plakette, die am E-Scooter angebracht werden muss. Bei der Gothaer erhalten Sie günstigen Versicherungsschutz für Ihren E-Scooter über die Gothaer Mopedversicherung. Zusätzlich zur Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, eine Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung abzuschließen.

Informationen zur Gothaer E Scooter Versicherung

Fol­gende Anfor­derun­gen müssen er­füllt sein

  • Die Person, die den E-Scooter fährt, muss mindestens 14 Jahre alt sein
  • Ein Führerschein ist nicht notwendig
  • Es darf ausschließlich auf Radwegen oder Radfahrstreifen gefahren werden. Wenn es diese nicht gibt, muss man auf der Straße fahren. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit E-Scootern verboten
  • Nur eine Person darf auf dem E-Scooter fahren, zu zweit oder mehreren ist nicht erlaubt
  • Versicherungsschutz ist Pflicht. Eine E-Scooter-Versicherung können Sie günstig über die Gothaer Mopedversicherung abschließen.
  • Versicherungsschutz bietet ausschließlich eine neu konzipierte, aufklebbare Versicherungsplakette, speziell für Elektro­kleinst­fahrzeuge, die am E-Scooter angebracht werden muss. Diese erhält man nur, wenn das Elektro­kleins­tfahrzeug eine Allge­meine Betriebs­erlaubnis (ABE) hat

Fol­gen­de Details müssen die Fahr­zeuge laut Verord­nung er­füllen

  • Eine Lenk- und Haltestange muss vorhanden sein
  • Höchstgeschwindigkeit mindestens sechs und maximal 20 km/h
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt und 1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen
  • Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
  • Vorderlicht, Rücklicht, Rückstrahler hinten und seitliche Reflektoren
  • Eine helltönende Glocke (Klingel)
  • Gashebel, der automatisch zurückspringt, wenn man ihn loslässt
  • Sie dürfen nicht schwerer als 55 kg sein, nicht länger als 2 m und nicht breiter als 70 cm
  • Blinker sind zulässig, aber nicht vorgeschrieben

Wenn das alles erfüllt ist, erhalten die E-Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Vor dem 15.06.2019 ge­kaufte E-Scooter bzw. E-Tret­roller

Vor dem 15.06.2019 gekaufte E-Scooter bzw. E-Tretroller dürften zum größten Teil die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen und werden auch künftig keine technische Freigabe erhalten. Werden sie schon heute im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht über eine Private Haftpflichtversicherung. Für diese E-Scooter ist auch der Abschluss einer E-Scooter-Versicherung, also einer Moped­versicherung nicht möglich.

Ihr E-Scooter-Kenn­zeichen

Für Ihren E-Scooter benötigen Sie ein sogenanntes Folien­kenn­zeichen. Es sieht aus wie das bekannte Blechkenn­zeichen für Mopeds, ist nur etwas kleiner und wird an der Rückseite des E-Scooters aufgeklebt. Das neue Folien­kenn­zeichen können Sie schnell und bequem über unseren Online-Dialog bestellen. Die Beitragszahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) oder Paypal. Im Anschluss daran senden wir Ihnen Ihr E-Scooter-Kennzeichen auf dem Postweg direkt zu Ihnen nach Hause - innerhalb weniger Tage und natürlich ohne Mehrkosten.

Und dann heißt es nur noch: Kennzeichen aufkleben und los geht's.

Häufige Fragen zur E Scooter Versiche­rung

Was kostet eine E-Scooter-Versiche­rung?

Wie lasse ich einen E-Scooter zu?

Was kostet ein E-Scooter-Kenn­zeichen?

Services rund um die Gothaer E-Scooter-Versicherung

Ratgeber Freizeit

Der Gothaer Ratgeber Freizeit gibt nützliche Tipps rund um Freizeitmöglichkeiten und beantwortet unter anderem Fragen wie: Wo darf man mit dem E-Scooter fahren? Jetzt informieren!

Gothaer Rat­geber Frei­zeit

Versicherungs­bedingun­gen der Gothaer Moped­versiche­rung

Mopedversicherung (AVB)

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Haben Sie Fragen zur Gothaer E-Scooter-Versicherung?

Sie möchten sich mit unserer E-Scooter-Versicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch. Wenden Sie sich einfach an unsere kompetenten Gothaer Berater*innen Ihrer Versicherung vor Ort.

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