Autoversicherung
- Premium-Baustein
Für noch mehr Kasko-Schutz - Auslandsschadenschutz
Neuer Zusatzbaustein für mehr Sicherheit im europäischen Ausland - Attraktive Nachlässe
Beitragsvorteile und günstige Ersteinstufungsmöglichkeiten
Sichern Sie Ihr Auto mit den vielen neuen Leistungen und Highlights optimal ab
Haftpflicht | Haftpflicht + Teilkasko | Haftpflicht + Vollkasko | |
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Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden | |||
100 Millionen Euro pauschal | 100 Millionen Euro pauschal | 100 Millionen Euro pauschal | |
Entwendung | |||
Unfälle, auch selbstverschuldete | |||
Vandalismus | |||
Grobe Fahrlässigkeit | |||
Naturgewalten | |||
Lawinen, Muren oder Erdrutsch | |||
Brand und Explosion | |||
Glasbruch und Reparatur der Windschutzscheibe | |||
Zusammenstoß mit Tieren aller Art | |||
Tierbiss und Folgeschäden | |||
Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden | |||
Mitversichertes Fahrzeugzubehör und Elektronikpaket | |||
Je 5000 Euro | Je 5000 Euro | ||
Mobile Navigationsgeräte | |||
Schutz auf Fährschiffen | |||
Neuwertentschädigung | |||
Bis 12 Monate | Bis 12 Monate | ||
Verzicht auf Abzug neu für alt | |||
Mallorca-Deckung | |||
Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW | |||
Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW, Allgefahrendeckung für den Akku | |||
Wissenswertes zur Gothaer Autoversicherung
Eine Autoversicherung kann immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Bei den meisten Versicherern ist das zum 31.12. eines Jahres möglich.
Der Stichtag für den Eingang der Kündigung beim Versicherer ist in diesen Fällen der 30.11. eines Jahres. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr. Neben diesem sogenannten "ordentlichen" Kündigungsrecht gibt es Umstände, die ein "Sonderkündigungsrecht" einräumen.mehr...
Mit Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung sind Sie in allen Ländern Europas abgesichert. Sie sind auch abgesichert in außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Dort gilt die laut Versicherungsvertrag für die KFZ-Haftpflicht vereinbarte Deckungssumme. Außerhalb dieser Gebiete gilt der Versicherungsschutz für die KFZ-Haftpflichtversicherung nur, wenn das Reiseland auf der sogenannten "grünen Karte" eingetragen und nicht durchgestrichen ist. Innerhalb der EU ist die "grüne Karte" eigentlich nicht mehr erforderlich.mehr...
Da Fahranfänger*innen die Praxis und Erfahrung fehlt, ist eine Autoversicherung für diese Personen meistens teurer als für erfahrene Fahrer*innen. Neben der Fahrpraxis spielt bei einer Autoversicherung auch das Alter bei der Berechnung des Beitrags eine Rolle. Je jünger die Fahrer*innen sind, desto höher ist auch der Beitrag, den sie zahlen müssen. Aber junge Fahrer*innen haben mehrere Möglichkeiten den zu zahlenden Beitrag zu reduzieren:
Wenn sie das Fahrzeug als Zweitwagen über ihre Eltern versichern oder sie die Möglichkeiten der Familienmobilität nutzen, die einige Versicherer anbieten. Aber auch mit einem Führerschein ab 17 Jahre lässt sich Geld sparen. Hierbei wird bei vielen Versicherern die bereits erworbene Fahrpraxis belohnt, sobald die Fahranfänger*innen ein eigenes Fahrzeug als Erstfahrzeug versichern.mehr...
Erfahren Sie ganz einfach mit dem Online-Rechner, wie günstig unsere ausgezeichnete Autoversicherung ist. In nur drei Minuten können Sie ein für Sie passendes Angebot berechnen lassen. So können Sie Tarife unserer Autoversicherung vergleichen. Ergänzen Sie zusätzlich Ihr gewähltes Angebot mit verschiedenen Zusatzoptionen nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Um Ihre Autoversicherung zu berechnen, benötigen Sie die sog. HSN/TSN von Ihrem Fahrzeug. Schließen Sie jetzt ganz einfach und sicher Ihre Autoversicherung online ab.
Den Rundumschutz für Ihr Auto individuell erweitern:
1.
Verlängerung der Neuwertentschädigung bei Neuwagenkauf beziehungsweise Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtwagenkauf auf bis zu 24 Monate (jeweils bis zu zwölf Monate bei Diebstahl).
2.
Verlängerung der Neuwertentschädigung bei Neuwagenkauf beziehungsweise Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtwagenkauf auf 48 Monate.
3.
Mit dem Gothaer Schutzbrief profitieren Sie zuverlässig von schneller Hilfe bei einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl im Inland und Ausland.
4.
Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall im Ausland, soweit der/die ausländische Unfallgegner*in haftet.
5.
Finanzielle Sicherheit für den/die berechtigte*n Fahrer*in, wenn diese*r bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall einen Personenschaden erleidet.
6.
Im Schadensfall entscheiden Sie, welche Werkstatt Sie aufsuchen - verzichten allerdings auf den Werkstattservice der Gothaer.
Die Treue-Kasko ist eine echte Marktneuheit und belohnt treue Kasko-Kund*innen. Bei Vereinbarung der Deckung Vollkasko mit 400 Euro Selbstbehalt inkl. Teilkasko mit 200 Euro Selbstbehalt schmilzt der vereinbarte Selbstbehalt bei Schadenfreiheit jedes Jahr um 50 Euro dahin. Am Ende sind sogar 0 Euro möglich!
Das neue Smart-Repair-Angebot im Rahmen des Top-Schutzes bietet Ihnen Vorteile. Mit Smart-Repair können Sie einmal im Jahr kleine Parkschäden bis 250 Euro an der Karosserie des privaten PKW reparieren lassen. Das geht ohne Belastung Ihres Schadenfreiheitsrabattes und mit nur 50 Euro Selbstbehalt.
Sie erhalten Beitragsvorteile auf den Beitrag Ihrer PKW-Versicherung:
Jetzt Beitrag berechnen und Ihre Autoversicherung einfach online abschließen.
Es bestehen weitere private Gothaer Versicherungsverträge wie Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherungen oder auch eine Zahnzusatzversicherung? Wir honorieren dies mit unserem Bündel-Vorteil.
Sie versichern das erste Mal ein Auto? Oder wünschen Versicherungsschutz für einen Zweitwagen? Durch sehr günstige Ersteinstufungsmöglichkeiten bei der Schadenfreiheitsklasse gibt es nun zusätzliches Sparpotential.
Dank unserer Partner-Werkstätten steht Ihnen ein flächendeckendes Netz zur Verfügung. So ist die Schadenabwicklung schnell und unkompliziert. Zusätzlich profitieren Sie von Extras. Wir bieten einen attraktiven Beitragsnachlass, sollten Sie sich im Schadensfall grundsätzlich für unsere Partner-Werkstätten entscheiden:
Sie möchten sich nicht grundsätzlich für den Werkstattservice in der Gothaer Autoversicherung entscheiden? Sie können den Service auch nur im Einzelfall nutzen. Wir honorieren dies mit einer Reduzierung der vereinbarten Selbstbeteiligung um 100 Euro (Glasschäden und Hagelschäden sind ausgenommen).
Um Ihr Fahrzeug zulassen zu können, muss der Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Den Nachweis erbringen sie per elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Zulassungsbehörde.
Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie von Ihrem Gothaer Berater oder Ihrer Beraterin. Die eVB bekommen Sie entweder persönlich, per SMS oder per E-Mail. Sie können sie auch schnell und einfach online beantragen.
Sie möchten einen Schaden an Ihrem bei uns versicherten Auto melden? Auf der Seite Schaden melden können Sie dies online, telefonisch oder per Schadenanzeige tun.
Oder möchten Sie uns Änderungen zu Ihrer KFZ-Versicherung bei uns mitteilen? Dann nutzen Sie gerne unsere hier aufgeführten KFZ-Service-Formulare:
Der Gothaer Ratgeber Auto gibt Tipps für Sie als Autofahrer*in unter anderem zu folgenden Themen:
Wallbox: So kommen Sie zur eigenen Ladestation für das E-Auto
Sie haben ein Auto gekauft und fragen sich nun: Was kostet eine Autoversicherung eigentlich? Diese Frage können wir leider nicht durch die Nennung eines einfachen Betrages beantworten. Denn es gibt viele Faktoren, die sich auf den Preis einer Autoversicherung auswirken.
Sie können bei uns selbst entscheiden, ob Sie Ihre Versicherungsbeiträge einmal im Jahr oder monatlich begleichen wollen. Bei der Gothaer Autoversicherung profitieren Sie in jedem Fall von einem Bündelvorteil und attraktiven Beitragsnachlässen. Diese können sich positiv auf Ihre Beiträge auswirken und Kosten reduzieren!
Eine Einstufung als Zweitwagen ist möglich, wenn der Erstwagen bereits beim gleichen Anbieter oder der gleichen Anbieterin versichert ist. Denn in der Regel werden Zweitwagen mindestens in die SF-Klasse SF 1/2 eingestuft.
Bei einigen Versicherern ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine noch bessere Einstufung (zum Beispiel SF 6) möglich. Eine der Voraussetzungen ist, dass das Zweitfahrzeug auf Sie oder den beziehungsweise die Ehe- oder Lebenspartner*in (bei einigen Versicherern auch allgemein auf einen Familienangehörigen) in häuslicher Gemeinschaft zugelassen ist. Nutzen Sie beide Fahrzeuge ausschließlich alleine - keine weiteren Fahrer*innen - dann wird das Zweitfahrzeug bei einigen Versicherern sogar in die gleiche SF-Klasse wie der Erstwagen eingestuft.
Mit der Zweitwageneinstufung können Fahranfänger*innen Geld sparen, wenn dieses von Mutter, Vater oder Ehepartner*in versichert wird.
Mit Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung sind Sie in allen Ländern Europas abgesichert. Sie sind auch abgesichert in außereuropäischen Ländern, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Dort gilt die laut Versicherungsvertrag für die KFZ-Haftpflicht vereinbarte Deckungssumme. Außerhalb dieser Gebiete gilt der Versicherungsschutz für die KFZ-Haftpflichtversicherung nur, wenn das Reiseland auf der sogenannten "grünen Karte" eingetragen und nicht durchgestrichen ist. Innerhalb der EU ist die "grüne Karte" eigentlich nicht mehr erforderlich.
Aber es ist ratsam, diese dennoch mitzuführen und gegebenenfalls vorzeigen zu können, denn in einigen Ländern verlangt die Polizei trotzdem die Vorlage dieser Karte. In der Kaskoversicherung ist der Versicherungsschutz meist auf das geografische Europa begrenzt. Wenn das Reiseland außerhalb dieses Bereiches liegt, sollten Sie rechtzeitig vor dem Reisebeginn Ihren Versicherer kontaktieren und den Geltungsbereich entsprechend erweitern lassen.
Was für eine Autoversicherung gezahlt werden muss, hängt von vielen Faktoren ab. Bei der Berechnung der Prämie wird unter anderem berücksichtigt, wo das Fahrzeug in der Regel gefahren wird (Regionalklasse) und welches Fahrzeugmodell (Typklasse) genutzt wird. Diese beiden Merkmale werden sowohl in der KFZ-Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung bei der Prämienberechnung berücksichtigt.
Über die Regionalklasse wird berücksichtigt, wie sich die Schadenbilanz in einer bestimmten Region darstellt. In der KFZ-Haftpflichtversicherung wird die Regionalklasse vom Fahrverhalten der Autofahrer*innen in einem Zulassungsbezirk beeinflusst. Neben der Anzahl und Höhe der Schäden fließt auch die Anzahl der im Zulassungsbezirk insgesamt zugelassenen Fahrzeuge und deren durchschnittliche Schadenhöhe ein. Zulassungsbezirke mit einer vergleichsweise niedrigen durchschnittlichen Schadenhöhe werden in einer niedrigen Regionalklasse eingestuft und umgekehrt. Darüber hinaus werden in Kaskoversicherung auch örtliche Besonderheiten, wie Diebstahlhäufigkeit, Naturereignisse (Sturm, Hagel, Überschwemmung) und Wildunfall berücksichtigt.
Mit der Typklasse werden die Schaden- und Unfallzahlen jedes zugelassenen Fahrzeugmodells in Deutschland berücksichtigt. Fallen für ein Automodell vergleichsweise wenige Schäden an, wird es in einer niedrigen Typklasse eingestuft. Umgekehrt erfolgt eine Einstufung in eine höhere Typklasse.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich über die KFZ-Versicherung absichern können. Zum einen gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese kommt für Schäden auf, die Sie jemand anderem mit Ihrem Fahrzeug zugefügt haben. Diese Schäden können schnell die Millionenhöhe erreichen. Die KFZ-Versicherung ist auch eine Pflichtversicherung, ohne die ein Auto nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen darf.
Daneben gibt es noch die Kaskoversicherung. Hier können Sie sich zwischen Teilkasko oder Vollkasko entscheiden. Die Teilkaskoversicherung deckt Elementarschäden ab.
Dazu gehören:
Auch
sind abgedeckt.
Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus auch Schäden ab, die Sie selbst verursacht haben beziehungsweise die durch Vandalismus entstehen.
Daneben gibt es noch die Insassenunfall- und Fahrerschutzversicherung. Bei der Insassenunfallversicherung sind die Insassen mit einer bei Vertragsabschluss festgelegten Summe im Falle einer Invalidität oder Todesfall, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entsteht, versichert. Die Fahrerschutzversicherung leistet bei einem durch einen Unfall entstandenen Personenschaden des Fahrers oder der Fahrerin. Üblicherweise ersetzt sie den Verdienstausfall, zahlt eine Hinterbliebenenrente oder auch Schmerzensgeld - dies alles unter der Voraussetzung, dass nicht jemand anderes zu den Zahlungen verpflichtet ist. Wie die Entschädigungsleistungen genau aussehen, hängt vom Angebot des jeweiligen Versicherers ab.
Grundsätzlich beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung der Erstprämie. In der Autoversicherung erhalten Sie aber bereits bei Antrag der Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB). Nur mit dieser eVB ist die Anmeldung des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle möglich. Dadurch beginnt der vorläufige Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung bereits ab Zulassung – also bevor Sie eine Zahlung an die Autoversicherung geleistet haben.
Die Autoversicherung hat in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die meisten KFZ-Versicherungen enden zum 31.12. eines Jahres. Das bedeutet, dass die Verträge bis spätestens zum 30.11. eines Jahres gekündigt werden können. Wichtig ist, dass die Kündigung bis zu diesem Datum beim Versicherer eingegangen ist. In bestimmten Fällen gibt es auch ein Sonderkündigungsrecht. Zu diesen Fällen zählen die Prämienerhöhung, ein Schaden oder der Verkauf des Fahrzeugs.
Wichtig zu wissen: Bei Verkauf des Fahrzeugs endet der Versicherungsvertrag nicht automatisch, sondern geht gemäß gesetzlicher Vorgaben auf den Käufer oder die Käuferin über. Somit soll gewährleistet sein, dass durch einen Verkauf kein Fahrzeug ohne eine KFZ-Haftpflichtversicherung auf den Straßen unterwegs ist. Daher kann die Autoversicherung bei einem Verkauf des Fahrzeugs nur durch den Käufer oder die Käufer*in oder durch den Versicherer gekündigt werden. Der Verkauf des Fahrzeugs ist daher immer dem Versicherer zu melden.
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