Gothaer Waldversicherung

  • Absicherung gegen Wald­brand, Sturm­schäden, Personen­schäden und Sach­schäden
  • Individuell angepasst an Ihre Bedürfnisse
  • Kompetente Beratung von Gothaer Spezialist*innen
Gothaer Waldversicherung: Ein Mann sitzt in seinem Wald auf einem Baumstamm.

Was ist eine Waldversicherung?

Eine Waldversicherung sichert Sie als Waldbesitzer*in vor ver­schiedenen Risiken ab. Für Wald­besitzer*in be­deutet der Wald Existenz- und Zukunfts­sicherung. Ein Wald­brand, Sturm oder Unfall mit Personen­schaden kann große finan­zielle Folgen haben.

In der Gothaer finden Sie einen der größten Versicherer mit Fachexpertise im Sektor Waldversicherungen. Unsere Versicherungslösungen sind speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Der Schutz und die nachhaltige Pflege der deutschen Wälder treiben uns an. Hier finden Sie schnell und zuverlässig die richtige Versicherungslösung.

Waldflächen bis 5 Hektar: Pauschalprodukt für 142 Euro

Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung

Schutz vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen. Absicherung der speziellen Haftungen von Wald­besitzenden bei der Verkehrs­sicherungs­pflicht, Tätigkeits­schäden oder allen Formen von Zusammen­schlüssen.

  • Deckungssumme: Drei Millionen Euro
  • Keine pauschale Selbstbeteiligung
  • Einzeln abschließbar ab 84,90 Euro

Waldbrand-Versicherung

Deckung von Schäden durch Waldbrände. Nicht nur am stehenden Bestand, sondern auch für Holz­polter und Hoch­sitze. Sie erhalten so eine wichtige Unterstützung bei Ihrer Verpflichtung zur Wieder­auf­forstung nach einem Wald­brand.

  • Versicherungssumme: 5.000 Euro je Hektar
  • Selbstbeteiligung: Zehn Prozent, mindestens 300 Euro
  • Einzeln abschließbar ab 56,60 Euro

Wald-Sturmversicherung

Absicherung bei Schäden durch Stürme und Unwetter. Gleicht Ernte­verluste und erhöhte Kosten für not­wendige Spezial­fällungen aus.

  • Versicherungssumme: Zehn Euro je Fest­meter Sturm­holz
  • Selbstbeteiligung: Zehn Prozent, mindestens 300 Euro
Gothaer Waldversicherung: Umgeknickte Bäume aufgrund eines Sturms.

Individuelle Angebote für größere Wald­flächen

Für größere Waldflächen oder spe­zielle Anfor­de­rungen erstel­len wir Ihnen gerne ein individu­elles Ange­bot. Diese maß­geschnei­derten Lösungen gewähr­leisten opti­malen Schutz. Darüber hinaus berück­sichti­gen sie Ihre einzig­artigen Gege­ben­heiten. Gerne unter­stützen wir Sie vorab in einem persön­lichen Gespräch.

Angebot anfordern

Weitere Informationen zur Wald­versicherung

Besondere Vor­teile der Gothaer Wald­versicherung

Durch unser Versicherungskonzept profitieren Sie in den Sach­sparten (Brand und Sturm) von der Ab­sicherung auf 1. Risiko. Dies bedeutet, dass Sie keine Wertnachweise erbringen müssen. Wir regulieren im Schadenfall mit der vereinbarten Versicherungs­summe ohne Rest­wert­abzug!

Dank unserer neuen Innovationsklausel entwickelt sich auch Ihr Versicherungs­vertrag im Laufe der Zeit mit Ihren Bedürfnissen. Neue Produkt­entwicklungen sind so automatisch ein­ge­schlossen. Dies ermöglicht Ihnen eine sorg­lose Vertrags­gestaltung für alles was die Zukunft so bringen mag.

Sollten Sie bereits gegen Sach­risiken abgesichert sein, bieten wir auch die Wald­besitzer-Haftpflicht­versicherung als Einzel­vertrag an.

Nachhaltigkeit und Schutz des Waldes

Unsere Wälder sind nicht nur ein wertvoller Erholungsraum, sondern auch ein wesentlicher Bestand­teil unseres Öko­systems. Durch die richtige Versicherung tragen wir dazu bei, diese wert­vollen Flächen zu schützen und nach­haltig zu bewirt­schaften. Es ist unsere gemein­same Verant­wortung, den deutschen Wald für zukünftige Generationen zu erhalten.

Vielen Dank, dass Sie sich für unsere Versicherungs­produkte entscheiden. Zusammen setzen wir Zeichen für den Erhalt und Schutz unserer Wälder.

Waldversicherung Kosten

Die Kosten für die Waldversicherung sind vor allem abhängig von der Fläche des Waldes und von der gewählten Versicherungs­lösung. Für Wälder mit einer Fläche von bis zu 5 Hektar bieten wir eine Pauschal­lösung für 142 Euro an. Darin enthalten sind:

  • Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung
  • Waldbrand-Versicherung
  • Wald-Sturmversicherung

Für größere Waldflächen unter­breiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot, das genau zu Ihren Bedürf­nissen passt.

Häufige Fragen zur Wald­versicherung

Welche Versicherungen sind für meinen Wald not­wendig?

Wir empfehlen Ihnen den Schutz durch eine Haftpflichtversicherung. Diese sollte aus unserer Sicht für Wald­besitzer vorliegen, da von Ihrem Wald erhebliche Gefahren für Menschen und das Eigentum Dritter ausgehen kann. Mögliche Schadens­kosten können hier schnell existenz­bedrohend sein. Darüber hinaus ist vor allem bei Wäldern die nicht vorrangig wirtschaftlich genutzt werden die Ab­sicherung gegen Brand­gefahren (oft Brand­stiftung) oder Sturm­risiken (Klima­wandel) bedeutend, um die finanziellen Folgen aufzufangen. Beachten Sie in diesem Zusammen­hang bitte auch die Verpflichtung zur Wiederauf­forstung nach Schäden.

Wie viel kostet eine Waldversicherung?

Die Kosten sind gering im Verhältnis zur Versicherungs­leistung. Dies ermöglicht die Ab­sicherung, auch wenn keine Ein­nahmen aus dem Wald­besitz erzielt werden. Die ent­sprechenden Beiträge können Sie den An­trägen ent­nehmen.

Welche Schäden sind abge­sichert?

Damit Ihr Wald vollumfänglich versichert werden kann empfiehlt sich die Pauschal­lösung. Hier sind alle Risiken aus Haftpflicht­ansprüchen und den Sach­bereichen Brand­versicherung und Sturm­versicherung ab­gesichert.

Dies ermöglicht den Schutz vor Schadenskosten, die Dritten durch Ihren Wald ent­stehen können (Verkehrs­sicherungs­pflichten / Schäden bei der Holz­ernte / Haftung für ver­kaufte Produkte) sowie finanzielle Unter­stützung bei Ihren Auf­wendungen, um Zerstörung durch Brände und Stürme auszu­gleichen.

Wie funktioniert die Schaden­regulierung?

Die Meldung eines Schadens ist über eine entsprechende Mail schnell erledigt. Der Nach­weis eines Schadens ist einfach zu erbringen.

Haftpflicht: Sie schildern uns den Schaden­hergang und wir prüfen. Gegebenen­falls reichen Sie uns die Auf­stellungen (zum Beispiel Kosten­nach­weise) des Geschädigten ein.

Brand/Sturm: Foto­nachweise in Verbindung mit zum Beispiel dem Bericht der Feuer­wehr können schon aus­reichend sein. Darüber hinaus könne wir Wetter­daten zur Bestätigung von Sturm­ereignissen heran­ziehen.

Nach erhalt der Daten und Ihrer Schaden­anzeige prüfen wir um­gehen den Sach­verhalt und informieren Sie über das weitere Vorgehen. Bei einfachen Sach­verhalten können Sie schon innerhalb weniger Tage die Aus­zahlung auf Ihrem Konto verzeichnen.

Wie kann ich den Versicherungs­schutz anpassen?

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beurteilung des Bedarfs. So können Sie bereits zu Beginn des Versicherungs­schutzes die für Sie und Ihren Wald individuell geeignete Lösung finden. Dank der Innovations­klausel passt sich Ihr Versicherungs­schutz durch künftige Modernisierungen den sich ändernden Anforderungen des Wald­besitzes automatisch an.

Sollte dennoch der Versicherungs­schutz einmal nicht mehr aus­reichend sein, so bieten wir Ihnen gerne die not­wendigen An­passungs­möglichkeiten.

Hierzu können Sie jederzeit persönlich mit uns in Kontakt treten!

Was ist, wenn ich keine Forstwirtschaft betreibe und/oder nicht direkt bei meinem Wald lebe?

Unser angebotener Versicherungsschutz berücksichtigt besonders Ihre Bedürfnisse als Klein­privat­wald­eigentümer. Auch ohne ein Wirtschafts­interesse tragen Sie mit Ihrem Wald­besitz zur ökologischen Vielfalt bei. Ihr Wald ist mit uns gut ab­gesichert. Egal ob Sie ein leidenschaftlicher Wald­bauer sind oder Ihre Wald­flächen nur den Bestimmungen der Natur unterliegen!

Durch die Absicherung der Verkehrs­sicherungs­pflicht unterstützen wir Sie erheblich dabei die Verantwortung für Ihren Wald zu tragen – auch wenn Sie nicht täglich vor Ort sein können.

Bitte beachten Sie, dass die Erfüllung der gesetzlichen Verkehrs­sicherungs­pflicht unbedingt durch regel­mäßige Kontrolle des Waldes durch Sie erfolgen muss.

Wie kann ich die Versicherung kündigen?

Eine reguläre Kündigung ist nach den Bestimmungen des Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) jederzeit bis drei Monate vor Ablauf der Versicherungs­periode zur nächsten Haupt­fälligkeit möglich.

Sollten Sie Ihren Wald verkaufen ist dies ein Sonder­kündigungs­grund. Nach den Bestimmungen des Versicherungs­vertrags­gesetzes gehen ab­geschlossene Sach­versicherungen (Brand und Sturm) auf den Erwerber über. Eine Haft­pflicht­versicherung endet mit Meldung. Wir müssen den Erwerber über die Regellungen zum Versicherungs­schutz informieren. Daher ist eine schnellst­mögliche Verkaufs­meldung erforderlich.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine Versicherung aktuell bleibt?

Alle Versicherungsverträge der Waldversicherung beinhalten seit 2025 eine so genannte Innovations­klausel. Diese sorgt dafür, dass alle künftigen Produkt­anpassungen automatisch in Ihrem Vertrag zur Verfügung stehen. Überlassen Sie somit die Verantwortung für not­wendige Aktualisierungen einfach uns.

Wenn Sie noch einen älteren Vertrag ohne Innovations­klausel besitzen, empfehlen wir Ihnen eine Neu­ordnung (einmalige Anpassung auf den Stand von Heute).

Gerne können Sie uns zur Ab­klärung persönlich kontaktieren.

Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zur Gothaer Wald­versicherung?

Sie möchten sich mit der Wald­ver­siche­rung zuver­lässig ab­sichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persön­lich oder telefonisch.

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