Gothaer Waldversicherung
- Absicherung gegen Waldbrand, Sturmschäden, Personenschäden und Sachschäden
- Individuell angepasst an Ihre Bedürfnisse
- Kompetente Beratung von Gothaer Spezialist*innen
Schutz vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen. Absicherung der speziellen Haftungen von Waldbesitzenden bei der Verkehrssicherungspflicht, Tätigkeitsschäden oder allen Formen von Zusammenschlüssen.
Deckung von Schäden durch Waldbrände. Nicht nur am stehenden Bestand, sondern auch für Holzpolter und Hochsitze. Sie erhalten so eine wichtige Unterstützung bei Ihrer Verpflichtung zur Wiederaufforstung nach einem Waldbrand.
Absicherung bei Schäden durch Stürme und Unwetter. Gleicht Ernteverluste und erhöhte Kosten für notwendige Spezialfällungen aus.
Durch unser Versicherungskonzept profitieren Sie in den Sachsparten (Brand und Sturm) von der Absicherung auf 1. Risiko. Dies bedeutet, dass Sie keine Wertnachweise erbringen müssen. Wir regulieren im Schadenfall mit der vereinbarten Versicherungssumme ohne Restwertabzug!
Dank unserer neuen Innovationsklausel entwickelt sich auch Ihr Versicherungsvertrag im Laufe der Zeit mit Ihren Bedürfnissen. Neue Produktentwicklungen sind so automatisch eingeschlossen. Dies ermöglicht Ihnen eine sorglose Vertragsgestaltung für alles was die Zukunft so bringen mag.
Sollten Sie bereits gegen Sachrisiken abgesichert sein, bieten wir auch die Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung als Einzelvertrag an.
Unsere Wälder sind nicht nur ein wertvoller Erholungsraum, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil unseres Ökosystems. Durch die richtige Versicherung tragen wir dazu bei, diese wertvollen Flächen zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, den deutschen Wald für zukünftige Generationen zu erhalten.
Vielen Dank, dass Sie sich für unsere Versicherungsprodukte entscheiden. Zusammen setzen wir Zeichen für den Erhalt und Schutz unserer Wälder.
Die Kosten für die Waldversicherung sind vor allem abhängig von der Fläche des Waldes und von der gewählten Versicherungslösung. Für Wälder mit einer Fläche von bis zu 5 Hektar bieten wir eine Pauschallösung für 142 Euro an. Darin enthalten sind:
Für größere Waldflächen unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot, das genau zu Ihren Bedürfnissen passt.
Wir empfehlen Ihnen den Schutz durch eine Haftpflichtversicherung. Diese sollte aus unserer Sicht für Waldbesitzer vorliegen, da von Ihrem Wald erhebliche Gefahren für Menschen und das Eigentum Dritter ausgehen kann. Mögliche Schadenskosten können hier schnell existenzbedrohend sein. Darüber hinaus ist vor allem bei Wäldern die nicht vorrangig wirtschaftlich genutzt werden die Absicherung gegen Brandgefahren (oft Brandstiftung) oder Sturmrisiken (Klimawandel) bedeutend, um die finanziellen Folgen aufzufangen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Verpflichtung zur Wiederaufforstung nach Schäden.
Die Kosten sind gering im Verhältnis zur Versicherungsleistung. Dies ermöglicht die Absicherung, auch wenn keine Einnahmen aus dem Waldbesitz erzielt werden. Die entsprechenden Beiträge können Sie den Anträgen entnehmen.
Damit Ihr Wald vollumfänglich versichert werden kann empfiehlt sich die Pauschallösung. Hier sind alle Risiken aus Haftpflichtansprüchen und den Sachbereichen Brandversicherung und Sturmversicherung abgesichert.
Dies ermöglicht den Schutz vor Schadenskosten, die Dritten durch Ihren Wald entstehen können (Verkehrssicherungspflichten / Schäden bei der Holzernte / Haftung für verkaufte Produkte) sowie finanzielle Unterstützung bei Ihren Aufwendungen, um Zerstörung durch Brände und Stürme auszugleichen.
Die Meldung eines Schadens ist über eine entsprechende Mail schnell erledigt. Der Nachweis eines Schadens ist einfach zu erbringen.
Haftpflicht: Sie schildern uns den Schadenhergang und wir prüfen. Gegebenenfalls reichen Sie uns die Aufstellungen (zum Beispiel Kostennachweise) des Geschädigten ein.
Brand/Sturm: Fotonachweise in Verbindung mit zum Beispiel dem Bericht der Feuerwehr können schon ausreichend sein. Darüber hinaus könne wir Wetterdaten zur Bestätigung von Sturmereignissen heranziehen.
Nach erhalt der Daten und Ihrer Schadenanzeige prüfen wir umgehen den Sachverhalt und informieren Sie über das weitere Vorgehen. Bei einfachen Sachverhalten können Sie schon innerhalb weniger Tage die Auszahlung auf Ihrem Konto verzeichnen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Beurteilung des Bedarfs. So können Sie bereits zu Beginn des Versicherungsschutzes die für Sie und Ihren Wald individuell geeignete Lösung finden. Dank der Innovationsklausel passt sich Ihr Versicherungsschutz durch künftige Modernisierungen den sich ändernden Anforderungen des Waldbesitzes automatisch an.
Sollte dennoch der Versicherungsschutz einmal nicht mehr ausreichend sein, so bieten wir Ihnen gerne die notwendigen Anpassungsmöglichkeiten.
Hierzu können Sie jederzeit persönlich mit uns in Kontakt treten!
Unser angebotener Versicherungsschutz berücksichtigt besonders Ihre Bedürfnisse als Kleinprivatwaldeigentümer. Auch ohne ein Wirtschaftsinteresse tragen Sie mit Ihrem Waldbesitz zur ökologischen Vielfalt bei. Ihr Wald ist mit uns gut abgesichert. Egal ob Sie ein leidenschaftlicher Waldbauer sind oder Ihre Waldflächen nur den Bestimmungen der Natur unterliegen!
Durch die Absicherung der Verkehrssicherungspflicht unterstützen wir Sie erheblich dabei die Verantwortung für Ihren Wald zu tragen – auch wenn Sie nicht täglich vor Ort sein können.
Bitte beachten Sie, dass die Erfüllung der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht unbedingt durch regelmäßige Kontrolle des Waldes durch Sie erfolgen muss.
Eine reguläre Kündigung ist nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) jederzeit bis drei Monate vor Ablauf der Versicherungsperiode zur nächsten Hauptfälligkeit möglich.
Sollten Sie Ihren Wald verkaufen ist dies ein Sonderkündigungsgrund. Nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes gehen abgeschlossene Sachversicherungen (Brand und Sturm) auf den Erwerber über. Eine Haftpflichtversicherung endet mit Meldung. Wir müssen den Erwerber über die Regellungen zum Versicherungsschutz informieren. Daher ist eine schnellstmögliche Verkaufsmeldung erforderlich.
Alle Versicherungsverträge der Waldversicherung beinhalten seit 2025 eine so genannte Innovationsklausel. Diese sorgt dafür, dass alle künftigen Produktanpassungen automatisch in Ihrem Vertrag zur Verfügung stehen. Überlassen Sie somit die Verantwortung für notwendige Aktualisierungen einfach uns.
Wenn Sie noch einen älteren Vertrag ohne Innovationsklausel besitzen, empfehlen wir Ihnen eine Neuordnung (einmalige Anpassung auf den Stand von Heute).
Gerne können Sie uns zur Abklärung persönlich kontaktieren.