Wohngebäudeversicherung
- Ersetzt Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Leitungswasser
- Übernimmt Kosten für Reparaturen bis hin zum Wiederaufbau
- Elementargefahren wie z. B. Überschwemmung zusätzlich absicherbar
In der folgenden Tabelle nutzen wir die Abkürzungen VS (Versicherungssumme) und SB (Selbstbeteiligung)
Basis | Plus | Empfehlung Premium | |
---|---|---|---|
Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel | |||
Grobe Fahrlässigkeit | |||
Bis 10000 Euro | |||
Nässeschäden aufgrund undichter Fugen | |||
Rohrverstopfungen | |||
Bis 1 Prozent der Versicherungssumme | Bis 1 Prozent der Versicherungssumme | ||
Obliegenheitsverletzungen | |||
Bis 5000 Euro | |||
Mutwillige Beschädigungen | |||
Bis 1 Prozent der Versicherungssumme | |||
Überspannungsschäden durch Blitz | |||
Bis 10 Prozent der Versicherungssumm, mindestens bis 10000 Euro | |||
Beseitigung umgestürzter Bäume | |||
Wiederbepflanzung des Gartens | |||
Bis 1 Prozent der Versicherungssumme | Bis 1 Prozent der Versicherungssumme | ||
Aufräumungskosten und Abbruchkosten | |||
Bis 10 Prozent der Versicherungssumme | Bis 30 Prozent der Versicherungssumme | ||
Graffitischäden | |||
Bis 1 Prozent der Versicherungssumme, 10 Prozent Selbstbeteiligung | Bis 1 Prozent der Versicherungssumme, ohne Selbstbeteiligung | ||
Schäden durch Tierbiss | |||
Schäden durch Haarwild | |||
Bis 1 Prozent der Versicherungssumme | |||
Diebstahl von außen am Gebäude angebrachten Sachen | |||
Bis 1 Prozent der Versicherungssumme | |||
Photovoltaikanlagen, Solaranlagen und Wärmepumpenanlagen | |||
Schadenabwendungskosten und Minderungskosten | |||
Kosten für provisorische Maßnahmen | |||
Bis 10 Prozent der Versicherungssumme | Bis 30 Prozent der Versicherungssumme | ||
Hotelkosten | |||
Bis 100 Euro pro Tag, maximal 100 Tage | Bis 200 Euro pro Tag, maximal 150 Tage | Bis 200 Euro pro Tag, maximal 200 Tage | |
Transportkosten und Lagerkosten | |||
bis 200 Tage | bis 200 Tage | bis 300 Tage | |
Mietausfall | |||
12 Monate | 24 Monate | 36 Monate | |
Beitragsfreie Rohbauversicherung | |||
Bis 36 Monate | Bis 36 Monate | Bis 36 Monate | |
Schadenfreiheitsrabatte möglich | |||
Das spricht für unsere Wohngebäudeversicherung
1.
Bei fünf schadenfreien Jahren vor Vertragsbeginn direkt mit Rabatt starten
2.
Änderungen zu Ihrem Vorteil gelten für Bestandskunden automatisch
3.
Z. B. ein durch eine unbeaufsichtigt brennende Kerze verursachter Hausbrand
Möchten Sie Ihren Schutz erweitern?
1.
Schützt zum Beispiel Ihre Fenster oder Duschkabine gegen Bruchschäden.
2.
Ein Wasserschaden kann hohe Folgekosten verursachen. Wir sichern auch frostbedingte und sonstige Bruchschäden ab.
3.
Ihr Haus kann verschiedenen Gefahren wie Feuer, Leitungswasserschäden oder Stürmen ausgesetzt sein. Diese Zusatzoption schützt zum Beispiel vor Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau oder Erdbeben. Unsere Empfehlung: Schließen Sie Elementarschäden in die Wohngebäudeversicherung mit ein.
4.
Schützt Ihre betriebsfertige Photovoltaikanlage und alle zugehörigen Bauteile vor weiteren Gefahren wie z.B. Kurzschluss oder Konstruktionsfehlern und dem daraus resultierenden Ertragsausfall der Anlage.
5.
Mit der Gothaer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Sie finanziell bei Schadenersatzansprüchen abgesichert.
6.
Hauseigentümer*innen mit einem Heizöltank haften nach dem Wasserhaushaltsgesetz in voller Höhe für alle hierdurch entstehenden Schäden an Gewässern und am Grundwasser – auch ohne eigenes Verschulden.
Weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung
Zur Berechnung der Versicherungssumme für die Wohngebäudeversicherung wird der Wert 1914 verwendet. Dieser Wert gibt an, wie viel das Gebäude im Jahr 1914 gekostet hätte.
Dabei spielen Faktoren wie Wohnfläche, Bauart, Anzahl der Geschosse und Ausstattung eine Rolle. Um die Inflation zu berücksichtigen, wird der Wert 1914 mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert. Dadurch ergibt sich der Neubauwert der Immobilie. Der Neubauwert entspricht den Kosten für einen vollständigen Neuaufbau der Immobilie, zum Beispiel nach einem Brand. Diese Berechnungsmethode stellt sicher, dass Ihre Immobilie jederzeit ausreichend versichert ist.
Mit einer Hausratversicherung werden alle beweglichen Dinge innerhalb eines Gebäudes versichert. Zum Hausrat zählen beispielsweise Möbel, Wertgegenstände, elektronische Geräte und Schmuck.
Mit einer Wohngebäudeversicherung wird das Gebäude selbst abgesichert.
Die gesetzliche Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, wurde 1994 aufgehoben. Wenn ein Wohngebäude über einen Kredit finanziert wird, bestehen die meisten Banken allerdings auf einen Abschluss einer Versicherung.
In jedem Fall empfiehlt sich eine Wohngebäudeversicherung, um sich finanziell abzusichern.
Die Höhe der Beiträge Ihrer Gebäudeversicherung ist immer individuell. Ausschlaggebend für die Berechnung der Beitragshöhe sind verschiedene Merkmale des Gebäudes, welches Sie versichern wollen. Unter anderem sind folgende Kriterien für die Ermittlung entscheidend:
Ein wichtiger Bestandteil unserer Wohngebäudeversicherung ist der optional wählbare Zusatzbaustein für Photovoltaikanlagen sowie Solar-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen. Durch die Absicherung Ihrer PV-Anlage vor Risiken wie zum Beispiel Bedienungsfeh↑0lern, oder Kurzschluss bzw. Überspannung müssen Sie sich keine Gedanken über einen Ertragsausfall machen.
Die Gothaer Wohngebäudeversicherung im Vergleich
Mit der günstigen Wohngebäudeversicherung der Gothaer können Sie Ihr Haus umfassend absichern und dabei über 40 % sparen .
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Das geht schnell und einfach online über unser Kundenportal Meine Gothaer.
Der Gothaer Ratgeber Bauen & Wohnen gibt Tipps rund um Ihre vier Wände und bietet Antworten auf Themen wie Schutz vor Feuer, Einbruch und Naturkatastrophen:
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Ist eine eigene Photovoltaik-Anlage sinnvoll?
Ein schwerer Herbststurm deckt das Dach des Einfamilienhauses von Familie Meier ab. Es regnet hinein und das Gebäude ist für die Familie nicht länger bewohnbar. Nach dem ersten Schreck das Aufatmen: Die Gothaer reguliert den Wohngebäudeschaden und über-nimmt die Hotelkosten – schon fünf Tage später rückt der Dachdecker an. Nach erfolgreicher Reparatur kann Familie Meier wieder in Ihr Haus ziehen.
Der Sohn der Familie Wolter wohnt im ausgebauten Keller ihres Einfamilienhauses. Im Wohnbereich kam es unterhalb der Decke zu einem Rohrbruch der Heizungsleitung. Austretendes Wasser lief über einen längeren Zeitraum unbemerkt hinter einem Schrank herunter und durchnässte den Estrich. Zur Behebung des Schadens waren die Reparatur der Bruchstelle, eine Estrichtrocknung, Maler- und Tapezierarbeiten sowie der Austausch des beschädigten Parketts erforderlich. Dank der Wohngebäudeversicherung bleibt Familie Wolter nicht auf den hohen Kosten sitzen.
Lukas M. kommt erholt und entspannt aus seinem zweiwöchigem Sommerurlaub zurück. Bei der Rückkehr ist die Erholung auf einen Schlag verflogen! Er sieht direkt, dass sein Haus mit Graffitis beschmiert wurde. Zudem wurden alle Bewegungsmelder abgerissen und zerstört und der Briefkasten rot angemalt. Um die Schäden zu beheben, muss das ganze Haus neu gestrichen werden. Die Schäden werden von der Wohngebäudeversicherung reguliert.
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an Ihrem privaten Wohngebäude. Versichert sind Schäden welche durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht wurden.
Auch können Elementarschäden gegen einen Mehrbeitrag mitversichert werden. Dazu zählen die Überschwemmung des versicherten Grundstücks, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sowie Rückstau.
Jede*r Hausbesitzer*in braucht eine Wohngebäudeversicherung. Ist das Gebäude finanziert, verlangt die Bank meistens einen Nachweis über den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Aber auch, wenn die Bank keinen Nachweis fordert, ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sehr sinnvoll. Denn die eigenen vier Wände sind meistens der teuerste Kauf im Leben.
Die Wohngebäudeversicherung versichert Schäden am Gebäude und an Gebäudebestandteilen, die durch eine versicherte Gefahr (Feuer, Sturm, Leitungswasser) verursacht werden. Dazu zählen zum Beispiel auch Türen, Fenster und Treppen.
Vereinfacht gesagt: Alles, was Sie bei einem Umzug nicht mitnehmen können, ist abgesichert.
Nein, der Abschluss einer Gebäudeversicherung ist in Deutschland keine Pflicht. Falls sie den Bau oder Kauf Ihrer Immobilie über ein Darlehen finanzieren, kann es allerdings dazu kommen, dass Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen müssen.
Generell ist es aber für jeden/jede Hausbesitzer*in empfehlenswert, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen! Wenn Schäden an Ihrem Haus entstehen, können diese schnell sehr teuer werden. Der Abschluss einer Gebäudeversicherung kann Sie daher vor hohen Kosten schützen, die einen finanziellen Bankrott bedeuten könnten,
Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Wert des Gebäudes, die Bauartklasse, die Ausstattung des Objektes, die Tarifzone und schließlich auch der gewünschte Versicherungsumfang haben Einfluss auf den Beitrag.
Eine Wohngebäudeversicherung sollte die Absicherung gegen die Hauptgefahrengruppen Feuer, Sturm und Leitungswasser beinhalten. Es ist sinnvoll auch Elementarrisiken zu versichern. Zusätzlich ist die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts wichtig. Damit wird sichergestellt, dass im Schadensfall keine Abzüge aufgrund einer zu geringen Versicherungssumme vorgenommen werden.
Je nach Produktlinie können Sie weitere Risiken in den Versicherungsschutz mit einbeziehen. Diese Deckungserweiterungen vergrößern den Versicherungsschutz.
Eine Wohngebäudeversicherung sollte bereits bei Baubeginn abgeschlossen werden. Mit der Wohngebäudeversicherung der Gothaer ist der Rohbau bis zu 36 Monate lang beitragsfrei mitversichert.
Wichtig ist es, den Schaden so schnell wie möglich zu melden. Die Meldung kann auch telefonisch erfolgen; in diesem Fall können auch die weiteren Schritte mit der Versicherung abgesprochen werden. Nach Eingang aller für die Beurteilung des Schadensfalls notwendigen Unterlagen erfolgt die Regulierung des Schadens.
Bei umfangreichen Schäden und langwierigen Wiederherstellungsmaßnahmen können Vorauszahlungen vor dem endgültigen Abschluss der Reparaturmaßnahmen vereinbart werden.
Nein, es gibt keinen Unterschied zwischen einer Wohngebäude- und einer Gebäudeversicherung. Hierbei handelt es sich lediglich um zwei Synonyme für eine Sachversicherung, die Gebäude bzw. Häuser gegen Schäden absichert. Je nach Versicherer kann diese Versicherung auch Hausversicherung oder Immobilienversicherung genannt werden.
Die Wohnfläche eines Gebäudes setzt sich aus der Fläche aller Räume eines Hauses zusammen. Hierzu gehören Wohn- und Schlafzimmer, Bäder, Küchen, Flure sowie Wintergärten oder Fitnessräume, falls diese beheizbar sind.
Nicht zur Wohnfläche gehören Kellerräume, die Waschküche, Heizungsräume und Garagen.
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