Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, zu dem wir die Leistung erbringen. Sie gilt pauschal für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Im Rahmen der Premium-Deckung maximal 20 Millionen Euro je Person. Wir empfehlen hohe Deckungssummen, da Schäden in Millionen-Höhe durchaus möglich sind.
Zwei Beispiele:
Jugendliche zündeln vor einem Supermarkt und das Feuer greift auf das Gebäude über.
Ein*e Fußgänger*in erleidet ein schweres Hirntrauma nach einer Zusammenstoß mit einem Radfahrer beziehungsweise einer Radfahrerin. |
10 Millionen Euro | 20 Millionen Euro | 100 Millionen Euro |
Der Versicherungsschutz umfasst neben Kindern auch alle sonstigen mitversicherten Erwachsenen, sofern diese deliktunfähig sind beziehungsweise der Schaden im Zuge einer festgestellten Deliktunfähigkeit erfolgt ist (zum Beispiel durch unvorhersehbaren Schwindelanfall).
Wenn Sie die Versicherung nur für sich oder für sich und Ihre*n Partner*in abschließen, sind Kinder nicht mitversichert. |
10000 Euro | 100000 Euro | |
Forderungsausfalldeckung inklusive Vorsatz Für den Fall, dass Sie einmal selbst die geschädigte Person sind und der oder die Verursacher*in den Schaden nicht zahlen kann, gibt es die Forderungsausfalldeckung. Im Rahmen der Plus- und Premium-Deckung sind Sie auch vor Schäden durch vorsätzliches Handeln des Verursachers bzw. der Verursacher*in geschützt. |
| 2000 Euro Mindestschadenhöhe | Ohne Mindestschadenhöhe |
Abwehr unberechtigter Ansprüche Sofern keine Ersatzpflicht Ihrerseits besteht, wehren wir unberechtigte Ansprüche Dritter für Sie ab und übernehmen die Kosten dafür. Notfalls sogar bis vor Gericht. |
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Beschädigung und Abhandenkommen fremder, beweglicher Sachen, die zu privaten Zwecken geliehen oder gemietet wurden. |
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Beladeschäden und Entladeschäden von KFZ Schäden, die Sie Dritten beim Beladeschäden und Entladen Ihres PKW oder Anhängers zufügen. Gleiches gilt für Reinigungsarbeiten und Pflegearbeiten. |
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Verlust fremder privater Schlüssel Kostenübernahme für den Ersatz von verlorenen Schlüsseln oder auch für das notwendige Auswechseln von Schlössern der Mietwohnung. Versichert sind auch Kosten für notwendige vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss). |
50000 Euro Selbstbeteiligung 250 Euro | 50000 Euro | |
Verlust fremder beruflicher Schlüssel Kostenübernahme für den Ersatz von verlorenen Schlüsseln und Chipkarten, die vom Arbeitgeber überlassen wurden, bis hin zum Austausch von Schlössern oder einem erforderlichen Objektschutz. |
| 10000 Euro | |
Schäden, für die gegebenenfalls keine gesetzliche Haftung besteht, zum Beispiel bei privater Umzugshilfe oder sonstigen Freundschaftsdiensten. |
250 Euro Selbstbeteiligung | | |
Schäden an fremden Dritten sowie Sachschäden bei Arbeitgeber*innen und Kolleg*innen. |
| | 20000 Euro |
Mitversichert ist das Ehrenamt und die unentgeltliche Freiwilligenarbeit, zum Beispiel im Sportverein. Eine Betätigung in verantwortlicher Position muss über eine Vereins-Haftpflichtversicherung abgesichert werden. |
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Mietschäden an unbeweglichen Sachen Beschädigung zum Beispiel von Waschbecken oder Badewanne in gemieteten Zimmern oder Wohnungen. |
1 Millionen Euro Selbstbeteiligung 250 Euro | | |
Mietschäden an beweglichen Sachen Beschädigung z. B. von Einrichtungsgegenständen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen. |
1 Millionen Euro Selbstbeteiligung 250 Euro | | |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte Versicherungsschutz besteht im Ausland, zum Beispiel während des Urlaubs oder eines beruflichen Auslandsaufenthaltes |
Weltweit 1 Jahr | Weltweit und zeitlich unbegrenzt | Weltweit und zeitlich unbegrenzt |
Schäden an Gegenständen zum Beispiel von Freund*innen oder Nachbarn können zum Neuwert reguliert werden, sofern die Sache nicht älter als ein Jahr ist und nicht mehr als 5000 Euro gekostet hat. |
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