Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, zu dem wir die Leistung erbringen. Sie gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Rahmen der Premium-Deckung maximal 50 Millionen Euro je Person. Wir empfehlen hohe Deckungssummen, da Schäden in Millionenhöhe durchaus möglich sind.
Zwei Beispiele:
- Jugendliche zündeln vor einem Supermarkt und das Feuer greift auf das Gebäude über.
- Ein\*e Fußgänger\*in erleidet ein schweres Hirntrauma nach einer Zusammenstoß mit einem Radfahrer bzw. einer Radfahrerin. |
10 Mio. € | 20 Mio. € | 50 Mio. € |
Deliktsunfähig ist eine Person, die für einen Schaden, den sie einem anderen zufügt, deliktsrechtlich nicht verantwortlich gemacht werden kann und infolgedessen den Schaden nicht zu ersetzen hat. Grundsätzlich würde die Haftpflichtversicherung in diesem Fall nicht greifen, da der Schädiger selbst auch nicht haften müsste.
Wir übernehmen die Entschädigung aber auch dann, wenn eine mitversicherte Person im Zustand der Deliktsunfähigkeit jemanden schädigt (z.B. durch einen unvorhersehbaren Schwindelanfall). |
10.000 € | 100.000 € | |
Forderungsausfalldeckung Für den Fall, dass Sie einmal selbst die geschädigte Person sind und der/die Verursacher\*in den Schaden nicht zahlen kann, gibt es die Forderungsausfalldeckung. Im Rahmen der Plus- und Premium-Deckung sind Sie auch vor Schäden durch vorsätzliches Handeln des Verursachers bzw. der Verursacher\*in geschützt. |
10.000 € Mindestschadenhöhe | bis 1.000 € Mindestschadenhöhe | ohne Mindestschadenhöhe |
Abwehr unberechtigter Ansprüche Sofern keine Ersatzpflicht Ihrerseits besteht, wehren wir unberechtigte Ansprüche Dritter für Sie ab und übernehmen die Kosten dafür. Notfalls sogar bis vor Gericht. |
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Beschädigung und Abhandenkommen fremder, beweglicher Sachen, die zu privaten Zwecken geliehen oder gemietet wurden. |
| bis 200.000 € | |
Be- und Entladeschäden von KFZ Schäden, die Sie Dritten beim Be- und Entladen Ihres PKW oder Anhängers zufügen. Gleiches gilt für Reinigungs- und Pflegearbeiten. |
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Verlust fremder privater Schlüssel Kostenübernahme für den Ersatz von verlorenen Schlüsseln oder auch für das notwendige Auswechseln von Schlössern der Mietwohnung. Versichert sind auch Kosten für notwendige vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss). |
50.000 € | 100.000 € | |
Schäden, für die ggf. keine gesetzliche Haftung besteht, z. B. bei privater Umzugshilfe oder sonstigen Freundschaftsdiensten. |
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Schäden an fremden Dritten sowie Sachschäden bei Arbeitgeber\*innen und Kolleg\*innen. |
| | 10.000 € |
Mitversichert ist das Ehrenamt und die unentgeltliche Freiwilligenarbeit, z. B. im Sportverein. Eine Betätigung in verantwortlicher Position muss über eine Vereins-Haftpflichtversicherung abgesichert werden. |
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Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen Beschädigung z. B. von Waschbecken oder Badewanne in gemieteten Zimmern oder Wohnungen. |
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Mietsachschäden an beweglichen Sachen Beschädigung z. B. von Einrichtungsgegenständen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen. |
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Vorübergehende Auslandsaufenthalte Versicherungsschutz besteht im Ausland, z. B. während des Urlaubs oder eines beruflichen Auslandsaufenthaltes. |
Europa zeitlich unbegrenzt, weltweit 3 Jahre | Europa zeitlich unbegrenzt, weltweit 5 Jahre | Europa zeitlich unbegrenzt, weltweit 7 Jahre |
Schäden an Gegenständen zum Beispiel von Freund\*innen oder Nachbarn können zum Neuwert reguliert werden, sofern die Sache nicht älter als ein Jahr ist und nicht mehr als 5.000 Euro gekostet hat. |
| | 5.000 € |
Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von Versicherungsschutz besteht im Rahmen der jeweiligen Deckungssumme. Ist die Gesamt-Bausumme größer als der aufgeführte Euro-Wert, so entfällt diese Leistung. Dann ist eine separate Bauherrenhaftpflicht erforderlich. |
50.000 € | 100.000 € | 200.000 € |
Betreiben eines Heizöltanks im selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus. |
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