Gothaer Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen
Privatpatient*in bei ambulanten Arzt- und Zahnarztleistungen
Freie Wahl von Ärzten/Ärztinnen, Zahnärzten/Zahnärztinnen und des Krankenhauses
Kostenerstattung für Heilpraktiker*innen
Was ist die Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen?
Als Beamter/Beamtin oder Angestellte*r im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Beihilfe erstattet Ihr*e Dienstherr*in für Sie und berücksichtigungsfähige Angehörige einen Teil der Krankheitskosten. Ihre Ansprüche an eine private Krankenversicherung sind sehr hoch.
Lassen Sie es sich gut gehen! Unsere Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen bietet Ihnen leistungsstarken Gesundheitsschutz zum günstigen Beitrag.
Leistungen der Gothaer Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen
Ambulante Behandlung
Die Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen bietet:
Ärztliche Behandlung innerhalb der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
Brillengläser und Kontaktlinsen
Brillengestelle bis zu 110 Euro
Orthopädische Schuhe bis zu 165 Euro pro Jahr
Psychotherapie (ab 31 Sitzungen ist die Zustimmung des Versicherers erforderlich)
Heilpraktiker*in
Auslandsschutz
Zahnbehandlung und Zahnersatz
Die Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen erstattet:
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahnkronen und Kieferorthopädie innerhalb der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)/Zahnärzte (GOZ)
Höchstsätze für Zahnersatz, Zahnkronen und Kieferorthopädie in den ersten drei Versicherungsjahren (entfallen bei Unfall):
2.050 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
Höchstsatz ab dem viertem Versicherungsjahr bzw. bei Unfall:
10.250 Euro pro Versicherungsjahr
Wird vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan mit Nachweis der medizinischen Notwendigkeit vorgelegt, entfällt der Höchstsatz bei unserer Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen ab dem vierten Versicherungsjahr.
Stationäre Behandlung mit Wahlleistungen bei der Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen
Allgemeine Krankenhausleistungen
Gesondert berechnete Unterbringung und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie privatärztliche Behandlung innerhalb der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Werden tariflich zugesicherte Leistungen nicht in Anspruch genommen, erfolgt die Zahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes
Auslandsschutz
Stationäre Behandlung ohne Wahlleistungen
Allgemeine Krankenhausleistungen
Stationäre Wahlleistungen können durch eine stationäre Ergänzungsversicherung in unsere Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen eingeschlossen werden. Diese Kombination empfiehlt sich in Bundesländern ohne Beihilfeanspruch auf stationäre Wahlleistungen.
Zuzahlungen
Bei der Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen werden 100 Prozent der verbleibenden Restkosten unter Anrechnung von Beihilfeleistungen und Leistungen aus der Grundversicherung für folgende Leistungen erstattet:
Brillenfassungen bis zu 110 Euro
Differenzkosten für gesondert berechnete Unterbringung und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung
Krankentransporte bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern
Laborarbeiten und Materialien bei zahnärztlicher Behandlung werden unter Anrechnung der Beihilfeleistungen und der Leistungen der Grundversicherung erstattet. Bei der Bemessung der Leistungen aus diesem Tarif wird eine Beihilfefähigkeit der Aufwendungen von 60 Prozent zugrunde gelegt.
Für Laborarbeiten und Materialien ist der Erstattungsbetrag für jede versicherte Person begrenzt auf insgesamt:
1.025 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren
2.050 Euro in den ersten drei Kalenderjahren
Erstattungshöchstsatz ab dem vierten Kalenderjahr bzw. bei Unfall:
4.100 Euro pro Kalenderjahr
In den Beihilfevorschriften vorgesehene Selbstbeteiligungen werden nicht erstattet.
Weitere Informationen
Informationen zur Gothaer Krankenversicherung für Beamtenanwärter*innen
Die Leistungen unserer Krankenversicherung für Beamtenanwärter*innen (Komfortschutz) entsprechen denen des Komfortschutzes für Beamte/Beamtinnen.
Versicherungsfähig bei der Krankenversicherung für Beamtenanwärter*innen sind Personen, die als Anwärter*innen oder Referendar*innen in der Ausbildung zu einem Beruf beim Amt stehen und weder Dienstbezüge nach einer Besoldungsordnung noch eine Vergütung nach einem Tarifvertrag erhalten. Die Versicherbarkeit, auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige, ist bis Alter 33 möglich.
Haben Sie Fragen zur Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen?
Sie möchten sich mit unserer Krankenversicherung für Beamte bzw. Beamtinnen zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an unsere kompetenten Gothaer Berater*innen.
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