Gothaer Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen
- Privatpatient*in bei ambulanten Arzt- und Zahnarztleistungen
- Freie Wahl von Ärzten/Ärztinnen, Zahnärzten/Zahnärztinnen und des Krankenhauses
- Kostenerstattung für Heilpraktiker*innen
Die Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen bietet:
Die Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen erstattet:
Stationäre Wahlleistungen können durch eine stationäre Ergänzungsversicherung in unsere Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen eingeschlossen werden. Diese Kombination empfiehlt sich in Bundesländern ohne Beihilfeanspruch auf stationäre Wahlleistungen.
Bei der Krankenversicherung für Beamte/Beamtinnen werden 100 Prozent der verbleibenden Restkosten unter Anrechnung von Beihilfeleistungen und Leistungen aus der Grundversicherung für folgende Leistungen erstattet:
Weitere Informationen
Die Leistungen unserer Krankenversicherung für Beamtenanwärter*innen (Komfortschutz) entsprechen denen des Komfortschutzes für Beamte/Beamtinnen.
Versicherungsfähig bei der Krankenversicherung für Beamtenanwärter*innen sind Personen, die als Anwärter*innen oder Referendar*innen in der Ausbildung zu einem Beruf beim Amt stehen und weder Dienstbezüge nach einer Besoldungsordnung noch eine Vergütung nach einem Tarifvertrag erhalten. Die Versicherbarkeit, auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige, ist bis Alter 33 möglich.
Krankenvollversicherung MediStart 1
Krankenzusatzversicherung MediNatura P
Krankenzusatzversicherung Medi M Plus