Tierkrankenversicherung
Ist Ihr Hund einmal weggelaufen, kann ein Tierarzt anhand der Daten auf dem Chip den Besitzer sofort identifizieren. Bei Reisen in EU-Länder und auch in einigen Bundesländern ist es sogar Pflicht, dass Hunde einen implantierten Chip besitzen.
Mit der Gothaer Tierkrankenversicherung sind Sie also nicht nur bei Operationen und Heilbehandlungen auf der sicheren Seite. Wir ersetzen Ihnen außerdem die Kosten für das Chippen – auch wenn dies bereits im Vorfeld erfolgt ist.
Chip bei Hunden Pflicht?
Bei Reisen in EU-Länder ist es Pflicht, dass Hunde einen transplantierten Chip besitzen.
Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien zur Kennzeichnung von Hunden. In Berlin, Hamburg und Thüringen ist der Chip zum Beispiel für alle Hunderassen verpflichtend. In Hessen und Schleswig-Holstein ist er nur für die sogenannten gefährlichen Rassen vorgeschrieben.
Wie wird der Chip eingesetzt?
Das Einsetzen des Mikrochips dauert nur wenige Minuten und kann von jedem Tierarzt durchgeführt werden. Dabei wird der Chip per Spritze unter das Fell gebracht. Der Hund empfindet das Einsetzen ähnlich wie eine Impfung, deswegen ist in der Regel auch keine Narkose notwendig.
Schadet der Chip dem Hund?
Der Hund spürt den eingesetzten Chip nicht. Der Hundechip gibt auch keine Strahlung ab.
Muss der Chip registriert werden?
Denken Sie bitte daran, den Chip unbedingt registrieren zu lassen! Ohne Registrierung ist ein Chip sinnlos. Die Registrierung können Sie bei diesen drei Registern machen lassen: IFTA (kostenpflichtig), TASSO e.V. (kostenlos) und beim Deutschen Haustierregister® des Deutschen Tierschutzbundes (kostenlos).
Ihre Leistungen der Gothaer Tierkrankenversicherung
BASIS | PLUS | PREMIUM | |
---|---|---|---|
Versicherungssumme | Bis 2.500 € | Bis 5.000 € | unbegrenzt |
Erstattung nach GOT-Satz | 2-fach | 3-fach | 4-fach |
Operationen | |||
Freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik | |||
Wartezeit bei Krankheit | 3 Monate | 30 Tage | 30 Tage |
Auslandsschutz Europa | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
Röntgen und Diagnostik im Rahmen der OP | |||
Stationäre Unterbringung nach OP und Nachsorge | Bis 15 Tage | Bis 15 Tage | Bis 15 Tage, inkl. Physiotherapie |
Kennzeichnung des Tieres durch einen Identifizierungs-Chip | 25 € | 25 € | 25 € |
Zuschuss zur Kastration/Sterilisation | 50 € | 100 € | 150 € |
Jährl. Vorsorgezuschuss - Heilbehandlung vereinbart | 25 € | 50 € | 100 € |
Todesfall-Leistung bei Unfall - Heilbehandlung vereinbart | 250 € | 250 € | 250 € |
Kostenübernahme für die Unterbringung von Hunden im Notfall | |||
Dokumenten- und Datendepot | |||
Telefonische Rechtsberatung - JurLine |
Ein Besuch beim Tierarzt kann je nach Behandlung mit erheblichen Kosten verbunden sein. Mit der Gothaer Tierkrankenversicherung können Sie sich vor diesem finanziellen Risiko schützen.
Versicherungsbedingungen der Gothaer Tierkrankenversicherung