Moped­versicherung

  • Online bestellen - online bezahlen
    Kostenloser Kennzeichenversand
  • Mit der Teilkasko auch gegen Diebstahl versichert
    Auch Ihr E-Scooter & andere
  • Ausgezeichnetes Preis-Leistungsverhältnis
    Auch für junge Fahrer*innen
Gothaer Leichtkraftrad-Versicherung: Paar auf Leichtkraftrad freut sich über seine gute Versicherung.

Leistungen der Moped­versicherung

Haft­pflicht
Unsere Empfehlung
Haft­­pflicht + Teil­kasko
Per­so­nenschäden, Sachschäden und Ver­mögens­schä­den
100 Millionen Euro pauschal
100 Millionen Euro pauschal
Ent­wen­dung
Gro­be Fahr­lässig­keit
Na­tur­ge­wal­ten
Brand und Ex­plo­sion
Glas­bruch
Zu­sammen­stoß mit Tie­ren aller Art
Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung
Absicherung von Elektrofahrzeugen
Tierbissschäden und Folgeschäden

Trusted Shops Bewertungen für unsere Moped­versicherung

Drei gute Gründe für die Gothaer Moped­ver­sicherung

1.

Beliebiger Fahrer­kreis
bei gleichem Preis

Alle Fahrer*innen sind mitversichert

2.

Einfache digitale
Zahlungs­wege

Paypal und Kreditkarte

3.

Schnelle 24/7-Schaden-
Sofort-Hilfe

Bei Notfällen sind wir immer erreichbar

Was Sie noch über die Moped­ver­siche­rung wissen sollten

Folgende Fahrzeuge können im Rahmen der Moped­ver­sicherung ver­sichert werden

Zweirädrige Kleinkraft­räder (Leicht­mofa, Mofa, Moped, Mokick oder Roller)

Diese Fahrzeuge ver­fügen über einen Hub­raum von nicht mehr als 50 ccm, bzw. bei Elektro­motoren über eine Nenn­leistung von nicht mehr als 4 kW. Die Höchst­ge­schwindig­keit darf nicht mehr als

  • 20 km/h (einsitziges Leichtmofa),
  • 25 km/h (einsitziges Mofa),
  • 45 km/h (Moped, Mokick oder Roller)
  • 50 km/h, (Moped, Mokick oder Roller sofern bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Ver­kehr ge­kommen) oder
  • 60 km/h, (Moped i.S.d. bis­herigen Vor­schriften der DDR, wenn bis zum 28.02.1991 erst­mals in Ver­kehr gekommen) betragen.

Elektrokleinstfahrzeuge / S-Pedelecs

Elektrokleinstfahrzeuge müssen ins­besondere folgende Merk­male auf­weisen:

  • die bauartbedingte Höchst­geschwindig­keit be­trägt nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h,
  • die Fahrzeug­masse be­trägt nicht mehr als 55 kg und
  • Fahrzeug­breite beträgt nicht mehr als 70 cm.
  • Nicht selbstbalancierende Elektro­kleinst­fahrzeuge (z. B. E-Scooter) müssen zu­sätzlich die folgenden Merk­male auf­weisen:
  • sie verfügen über eine Lenk­stange,
  • sie dürfen keinen Sitz haben und
  • ihre Nenn­dauer­leistung beträgt nicht mehr als 500 Watt.
  • Selbstbalancierende Elektro­kleinst­fahrzeuge (z. B. der Seg­way i2, nicht jedoch das Modell x2) müssen zusätzlich die folgenden Merk­male auf­weisen:
  • sie verfügen über eine Lenk- oder Haltestange und
  • die Nenndauer­leistung be­trägt nicht mehr als 1400 Watt, wenn min­destens 60% der Leistung zur Selbst­balancierung ver­wendet werden.

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) sind zwei­rädrige Klein­kraft­räder nach Art von Fahrrädern mit elektro­motorischer Tret­hilfe über 25 km/h hinaus bis höchstens 45 km/h, jedoch nur solange wie ge­treten wird.

Fahrzeuge mit mehr als 2 Rädern

Dreirädrige Klein­kraft­räder mit Fremd­zündungs­motoren ver­fügen über einen Hub­raum von nicht mehr als 50 ccm. Bei anderen Ver­brennungs­motoren oder Elektro­motoren darf die Nenn­dauer- oder Nutz­leistung nicht mehr als 4 kW be­tragen. Die Höchst­geschwindig­keit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Leichte vierrädrige Kraft­fahr­zeuge mit Fremd­zündungs­motoren ver­fügen über einen Hub­raum von nicht mehr als 50 ccm oder 500 ccm bei Selbst­zündungs­motoren. Un­ab­hängig von der An­triebs­art beträgt die Nenn­dauer- oder Nutz­leistung nicht mehr als:

  • 4 kW für leichte Straßen­quads oder
  • 6 kW für leichte Vier­rad­mobile mit ge­schlossenem Fahr­gast­raum

Das Gewicht in fahr­bereitem Zu­stand be­trägt in allen Fällen höchstens 425 kg. Die Höchst­geschwindig­keit darf nicht mehr als 45 km/h be­tragen.

Motorisierte Kranken­fahr­stühle mit einer Höchst­ge­schwindig­keit

  • bis 15 km/h

Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE)

Voraussetzung für die Ver­sicherung Ihres Fahr­zeugs ist, dass dieses über eine gültige All­ge­meine Betriebs­erlaubnis (ABE) für Kraft­fahr­zeuge (Einzel- oder Typ­genehmigung) ver­fügt. Im Falle einer Typ­genehmigung ist die Betriebs­er­laubnis in der EG-Über­ein­stimmungs­be­scheinigung (EC-CoC) oder in der Daten­be­stätigung doku­mentiert. Das betreffende Doku­ment sollte Ihnen beim Er­werb Ihres Fahr­zeuges aus­ge­händigt worden sein.

Ihr neues Moped­kenn­zeichen

Das neue Versicherungs­kenn­zeichen für Ihr Moped können Sie schnell und bequem über unseren Online-Dialog be­stellen. Die Beitrags­zahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Pay­pal, Kredit­karte (Visa- oder Master­card) oder Giro­pay (Direktüberweisung). Im An­schluss daran be­kommen Sie Ihr Kenn­zeichen bzw. die Plakette sowie die Ver­sicherungs­be­scheinigung komfor­tabel per Post zu­ge­stellt. Das Ver­kehrs­jahr be­ginnt jeweils am 1. März.

Mit unserer Moped­ver­sicherung können Sie sich auf um­fassenden Ver­sicherungs­schutz zum güns­tigen Bei­trag ver­lassen!

Ihr E-Scooter-Kenn­zeichen

Für Ihren E-Scooter benötigen Sie ein so­ge­nanntes Folien­kenn­zeichen. Es sieht aus wie das be­kannte Blech­kenn­zeichen für Mopeds, ist nur etwas kleiner und wird an der Rück­seite des E-Scooters auf­ge­klebt. Das neue Folien­kenn­zeichen können Sie schnell und bequem über unseren Online-Dialog bestellen. Die Bei­trags­zahlung ist eben­falls nur noch online möglich und er­folgt per Pay­pal, Kredit­karte (Visa- oder Master­card) oder Giro­pay (Direkt­über­weisung). Im An­schluss daran senden wir Ihnen Ihr E-Scooter-Kenn­zeichen auf dem Post­weg direkt zu Ihnen nach Hause - inner­halb weniger Tage und natürlich ohne Mehr­kosten. Und dann heißt es nur noch: Kenn­zeichen auf­kleben und los geht's.

Versicherungs­bedingungen der Gothaer Moped­ver­sicherung