Sichern Sie Ihr Auto mit den vielen neuen Leistungen und Highlights optimal ab.
Haftpflicht | Haftpflicht + Teilkasko | Haftpflicht + Vollkasko | |
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Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden | |||
100 Millionen Euro pauschal | 100 Millionen Euro pauschal | 100 Millionen Euro pauschal | |
Entwendung | |||
Unfälle, auch selbstverschuldete | |||
Vandalismus | |||
Grobe Fahrlässigkeit | |||
Naturgewalten | |||
Lawinen, Muren oder Erdrutsch | |||
Brand und Explosion | |||
Glasbruch und Reparatur der Windschutzscheibe | |||
Zusammenstoß mit Tieren aller Art | |||
Tierbiss und Folgeschäden | |||
Kurzschluss an der Verkabelung und Folgeschäden | |||
Mitversichertes Fahrzeugzubehör und Elektronikpaket | |||
Je 5000 Euro | Je 5000 Euro | ||
Mobile Navigationsgeräte | |||
Schutz auf Fährschiffen | |||
Neuwertentschädigung | |||
Bis 12 Monate | Bis 12 Monate | ||
Verzicht auf Abzug neu für alt | |||
Mallorca-Deckung | |||
Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW | |||
Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW, Allgefahrendeckung für den Akku | |||
Sie ist eine echte Marktneuheit und belohnt treue Kasko-Kund*innen. Bei Vereinbarung der Deckung Vollkasko mit 400 Euro Selbstbehalt inkl. Teilkasko mit 200 Euro Selbstbehalt schmilzt der vereinbarte Selbstbehalt bei Schadenfreiheit jedes Jahr um 50 Euro dahin, bis am Ende sogar 0 Euro möglich sind! Fragen Sie hierzu Ihre Gothaer Berater*innen.
Das neue Smart-Repair-Angebot im Rahmen des Top-Schutzes. Einmal im Jahr können Sie damit kleine Parkschäden bis 250 Euro an der Karosserie des privaten PKW nach dem Smart-Repair-Verfahren reparieren lassen – ohne Belastung Ihres Schadenfreiheitsrabattes und mit nur 50 Euro Selbstbehalt.
Das hervorragende Leistungs-Update für alle, die einen Elektro-PKW oder einen PKW mit hybridem Antrieb fahren, inkl. dem Highlight einer Allgefahrendeckung für den Akku im Rahmen der Vollkasko bis 25.000 Euro. On Top: 20 Prozent Beitragsnachlass für Elektro-PKW und fünf Prozent für Hybrid-PKW. Die Beitragsvorteile werden automatisch berücksichtigt, wenn Sie Ihren Beitrag berechnen.
Für alle, die erstmals ein Auto versichern oder Versicherungsschutz für einen Zweitwagen wünschen, gibt es nun durch sehr günstige Ersteinstufungsmöglichkeiten bei der Schadenfreiheitsklasse zusätzliches Sparpotential - bei Fragen hierzu hilft Ihnen gern Ihr*e Gothaer Berater*in!
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Jetzt Beitrag berechnen und Ihre Autoversicherung einfach online abschließen.
Bestehen weitere private Gothaer Versicherungsverträge wie Hausrat-, Wohngebäude-, private Haftpflicht, Unfallversicherungen oder zum Beispiel auch eine Zahnzusatzversicherung oder eine Lebensversicherung, honorieren wir dies mit unserem Bündel-Vorteil.
Mehr Infos gibt's bei Ihren Gothaer Berater*innen!
Mit unserem Zusatzbaustein Top-Schutz erhalten Sie ein attraktives Paket an Kasko-Zusatzleistungen.
Mit dem Premium-Schutz können Sie Ihre Kasko-Versicherung mit Top-Schutz um weitere wertvolle Zusatzleistungen ergänzen:
Mit unseren Partner-Werkstätten steht Ihnen ein flächendeckendes Netz für die schnelle und unkomplizierte Schadenabwicklung zur Verfügung. Zusätzlich profitieren Sie von starken Extras und einem attraktiven Beitragsnachlass, wenn Sie sich entscheiden, im Schadensfall grundsätzlich unsere Partner-Werkstätten zu nutzen:
Auch wenn Sie sich nicht grundsätzlich für den Werkstattservice in der Gothaer Autoversicherung entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, den Service im Einzelfall zu nutzen. Wir honorieren dies mit einer Reduzierung der vereinbarten Selbstbeteiligung um 100 Euro (Glas- und Hagelschäden sind ausgenommen).
Wenn Sie als Fahrer*in bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall erheblich verletzt werden, haben Sie zwar Ansprüche gegenüber Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger. Doch wenn es um Verdienstausfall, Rentenzahlungen oder Unfall-Folgekosten wie Aufwendungen für behindertengerechte Umbauten geht, reichen deren Leistungen nur selten aus.
Hier hilft in der Gothaer Autoversicherung der Zusatzbaustein Fahrerschutz. Er ergänzt Ihren Schutz um eine umfangreiche finanzielle Absicherung für den Fahrer bzw. die Fahrerin.
Leistungen der Krankenkasse oder des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin rechnen wir auf unsere Leistungen an.
Sie fahren ein Leasingfahrzeug oder haben Ihren Wagen finanziert? Bei einem Diebstahl oder Totalschaden reicht die Entschädigung oft nicht aus, um die Restforderung des Leasing- bzw. Kreditgebers auszugleichen.
Was ist eine GAP-Versicherung? Die GAP-Versicherung (engl. Gap für "Lücke") - oder auch GAP-Deckung, GAP-Schutz, GAP-Absicherung, Differenzdeckung oder auch Differenz-Kaskoversicherung genannt - schließt bei Diebstahl oder einem Totalschaden eines Leasing-Fahrzeugs die finanzielle Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert, den die KFZ-Kaskoversicherung bezahlt, und dem vertraglich festgelegten Leasing-Wert, den Sie für das Leasing-Fahrzeug noch zahlen müssten.
Mit der GAP-Deckung in der Gothaer Autoversicherung schließen Sie diese Lücke.
Unterstützen Sie die Klimaneutralität
Egal, für welche Antriebsart Sie sich bei Ihren PKW entscheiden, Verbrennungsmotoren verursachen CO2-Emissionen. Die Menge dieser Emissionen können Sie durch die Wahl Ihres PKW und durch Ihre Fahrweise reduzieren, dennoch - einen CO2-Fußabdruck hinterlassen Sie durch den Betrieb Ihres Autos immer.
Mit ClimatePartner haben wir einen Partner gefunden, über den Sie die Möglichkeit haben, Ihren CO2-Fußabdruck auszugleichen. Dies können Sie tun, in dem Sie dort zertifizierte internationale Klimaschutzprojekte unterstützen. Diese Projekte sparen nachweislich Emissionen von Treibhausgasen ein oder binden sie im Boden.
Für Fahrer*innen von reinen Elektro-PKW und Hybrid-PKW
Die Gothaer möchte etwas für den Klimaschutz tun und Nachhaltigkeit fördern. Deshalb haben wir unsere Kasko-Leistungen für reine Elektro-PKW deutlich verbessert. Außerdem bieten wir das Leistungspaket jetzt auch für Hybrid-PKW.
Schon in der Grunddeckung sind dann umfassende Leistungen enthalten, sei es für Überspannungsschäden am Akku beim Laden oder wenn beim Laden die Wallbox oder Ladestation in Brand gerät. Unser Highlight im neuen Tarif: In der Vollkasko eine Allgefahrendeckung für den Akku bis 25.000 Euro.
Außerdem honorieren wir das umweltfreundliche Fahren mit einem Beitragsnachlass von 20 Prozent für reine Elektro-PKW und von fünf Prozent für PKW mit hybridem Antrieb, sowohl in der Haftpflicht als auch in der Kasko.
Oft haben Fahrer*innen von Elektro-Autos die Sorge, mit leerem Akku "liegen zu bleiben". Diese Sorge möchten wir Ihnen nehmen. Über Ihren Gothaer Schutzbrief erhalten Sie bei leerem Akku Pannenhilfe und werden zur nächstgelegenen Ladestation geschleppt.
Sie wünschen umfassenden Schutz für Ihren PKW ganz nach Ihren Bedürfnissen? Die Gothaer Autoversicherung ist jetzt noch besser geworden.
Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Sichern Sie sich deshalb gegen wichtige Risiken rund um Ihr Auto mit der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ab. So sind Sie bei Diebstahl oder Brand sowie im Rahmen der Vollkasko bei selbstverschuldeten Unfällen oder Schäden durch Vandalismus abgesichert.
Die Gothaer Autoversicherung bietet Ihnen folgende Varianten der Selbstbeteiligung
Bei einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl im In- oder Ausland brauchen Sie schnelle Hilfe.
Sie erreichen uns in Deutschland unter 0800 4464 000 und im Ausland unter 0049 2218 277-555 – rund um die Uhr und an allen Tagen.
Mit dem Schutzbrief zu Ihrer Gothaer Autoversicherung übernehmen wir nicht nur die Organisation im Schadensfall, sondern auch in einem bestimmten Umfang die Kosten, unter anderem für:
Unser mehrsprachiges Service-Telefon steht Ihnen rund um die Uhr zur Schadenmeldung im Rahmen Ihrer Autoversicherung zur Verfügung.
Sie haben ein Auto gekauft und fragen sich nun: Was kostet eine Autoversicherung eigentlich? Diese Frage können wir leider nicht durch die Nennung eines einfachen Betrages beantworten. Denn es gibt viele Faktoren, die sich darauf auswirken, wie teuer eine Autoversicherung ist.
Ob Sie Ihre Versicherungsbeiträge schließlich einmal im Jahr oder monatlich begleichen wollen, können Sie bei uns selbstverständlich selbst entscheiden. Bei der Gothaer PKW-Versicherung profitieren Sie in jedem Fall von einem Bündelvorteil und attraktiven Beitragsnachlässen, die sich positiv auf Ihre Beiträge auswirken und die Kosten reduzieren können!
Autoversicherung online abschließen - einfach und direkt
Erfahren Sie mit dem Gothaer-Online-Rechner, wie günstig unsere ausgezeichnete Autoversicherung ist. Nach nur wenigen Angaben sehen Sie Preise und Leistungen von drei verschiedenen Produktlinien. So können Sie alle Tarife unserer Autoversicherung vergleichen und das Angebot auswählen, welches am besten zu Ihnen passt. Zudem können Sie verschiedene Zusatzbausteine buchen. Schließen Sie einfach und sicher Ihre Autoversicherung online ab.
Unverbindlich Autoversicherung berechnen & direkt online abschließen!
Zur Zulassung Ihres Fahrzeuges müssen Sie bei der Zulassungsbehörde per elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB) nachweisen, dass für das Fahrzeug Versicherungsschutz besteht.
Die eVB erhalten Sie in von Ihrem Gothaer Berater bzw. Ihrer Gothaer Beraterin – entweder persönlich oder per SMS oder E-Mail. Alternativ können Sie die eVB auch einfach und schnell online beantragen.
Da Fahranfänger*innen die Praxis und Erfahrung fehlt, ist eine Autoversicherung für diese Personen meistens teurer als für erfahrene Fahrer*innen. Daher liegen die Kosten je nach Anbieter*in schnell bei bis zu 1.000 Euro im Jahr.
Neben der Fahrpraxis spielt bei einer Autoversicherung auch das Alter bei der Berechnung des Beitrags eine Rolle. Je jünger die Fahrer*innen sind, desto höher ist auch der Beitrag, den sie zahlen müssen.
Aber junge Fahrer*innen können den zu zahlenden Beitrag reduzieren, wenn sie das Fahrzeug als Zweitwagen über ihre Eltern versichern oder sie die Möglichkeiten der Familienmobilität nutzen, die einige Versicherer anbieten. Aber auch mit einem Führerschein ab 17 Jahre lässt sich Geld sparen. Hierbei wird bei vielen Versicherern die bereits erworbene Fahrpraxis belohnt, sobald die Fahranfänger*innen ein eigenes Fahrzeug als Erstfahrzeug versichern.
Wenn die Fahranfänger*innen im Vorfeld bereits ein zulassungspflichtiges Zweirad (Motorrad oder Roller) gefahren haben, lässt sich auch damit Geld sparen. Sie können dann die mit diesem Vertrag erfahrene Schadenfreiheitsklasse für seinen Pkw übernehmen. Dies gilt nicht für Zweiräder, die mit einem Mofa-Kennzeichen versichert waren. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die SF-Klasse für die Motorradversicherung durch die Übertragung dann verloren geht.
Auch mit der Wahl des ersten eigenen Autos lässt sich Geld sparen, wenn ein Fahrzeug mit einer niedrigen Typklasse gewählt wird. Denn das Fahrzeugmodell beeinflusst die Versicherungskosten. Je weniger Schäden mit einem Fahrzeugmodell verursacht werden, desto geringer sind die Reparaturkosten, die anfallen. Mit einem Fahrzeugmodell, das eine günstige Einstufung hat, lassen sich daher Kosten sparen.
Eine Einstufung als Zweitwagen ist möglich, wenn der Erstwagen bereits beim gleichen Anbieter bzw. der gleichen Anbieterin versichert ist. Denn in der Regel werden Zweitwagen mindestens in die SF-Klasse SF 1/2 eingestuft.
Bei einigen Versicherern ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine noch bessere Einstufung (z. B. SF 6) möglich. Eine der Voraussetzungen ist, dass das Zweitfahrzeug auf Sie oder den/die Ehe- oder Lebenspartner*in (bei einigen Versicherern auch allgemein auf einen Familienangehörigen) in häuslicher Gemeinschaft zugelassen ist. Nutzen Sie beide Fahrzeuge ausschließlich alleine - keine weiteren Fahrer*innen - dann wird das Zweitfahrzeug bei einigen Versicherern sogar in die gleiche SF-Klasse wie der Erstwagen eingestuft.
Mit der Zweitwageneinstufung können Fahranfänger*innen Geld sparen, wenn dieses von Mutter, Vater oder Ehepartner*in versichert wird.
Eine Autoversicherung kann immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Bei den meisten Versicherern ist das zum 31.12. eines Jahres möglich.
Der Stichtag für den Eingang der Kündigung beim Versicherer ist in diesen Fällen der 30.11. eines Jahres. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr. Neben diesem sogenannten "ordentlichen" Kündigungsrecht gibt es Umstände, die ein "Sonderkündigungsrecht" einräumen.
Dazu zählt eine Beitragserhöhung oder auch ein Schadensfall. Bei einer Beitragserhöhung muss Ihnen der Versicherer einem Monat vor dem Wirksamwerden des neuen Beitrags diesen bekannt geben. Sie haben dann nach dem Erhalt dieser Benachrichtigung einen Monat Zeit, die Autoversicherung zu kündigen. Bei einer Kündigung infolge eines Schadensfalles ist zu beachten, dass diese nur möglich ist, wenn entweder der Versicherer die Übernahmen des Schadens abgelehnt hat oder wenn die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats zu kündigen.
Mit Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung sind Sie in allen Ländern Europas sowie in den außereuropäischen Ländern versichert, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Auch dort gilt die laut Versicherungsvertrag für die KFZ-Haftpflicht vereinbarte Deckungssumme. Außerhalb dieser Gebiete gilt der Versicherungsschutz für die KFZ-Haftpflichtversicherung nur, wenn das Reiseland auf der sogenannten "grünen Karte" eingetragen und nicht durchgestrichen ist. Innerhalb der EU ist die "grüne Karte" eigentlich nicht mehr erforderlich.
Aber es ist ratsam, diese dennoch mitzuführen und ggf. vorzeigen zu können, denn in einigen Ländern verlangt die Polizei trotzdem die Vorlage dieser Karte. In der Kaskoversicherung ist der Versicherungsschutz meist auf das geografische Europa begrenzt. Wenn das Reiseland außerhalb dieses Bereiches liegt, sollten Sie rechtzeitig vor dem Reisebeginn Ihren Versicherer kontaktieren und den Geltungsbereich entsprechend erweitern lassen.
Was für eine Autoversicherung gezahlt werden muss, hängt von vielen Faktoren ab. Bei der Berechnung der Prämie wird unter anderem berücksichtigt, wo das Fahrzeug in der Regel gefahren wird (Regionalklasse) und welches Fahrzeugmodell (Typklasse) genutzt wird. Diese beiden Merkmale werden sowohl in der KFZ-Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung bei der Prämienberechnung berücksichtigt.
Über die Regionalklasse wird berücksichtigt, wie sich die Schadenbilanz in einer bestimmten Region darstellt. In der KFZ-Haftpflichtversicherung wird die Regionalklasse vom Fahrverhalten der Autofahrer*innen in einem Zulassungsbezirk beeinflusst. Neben der Anzahl und Höhe der Schäden fließt auch die Anzahl der im Zulassungsbezirk insgesamt zugelassenen Fahrzeuge und deren durchschnittliche Schadenhöhe ein. Zulassungsbezirke mit einer vergleichsweise niedrigen durchschnittlichen Schadenhöhe werden in einer niedrigen Regionalklasse eingestuft und umgekehrt. Darüber hinaus werden in Kaskoversicherung auch örtliche Besonderheiten, wie Diebstahlhäufigkeit, Naturereignisse (Sturm, Hagel, Überschwemmung) und Wildunfall berücksichtigt.
Mit der Typklasse werden die Schaden- und Unfallzahlen jedes zugelassenen Fahrzeugmodells in Deutschland berücksichtigt. Fallen für ein Automodell vergleichsweise wenige Schäden an, wird es in einer niedrigen Typklasse eingestuft. Umgekehrt erfolgt eine Einstufung in eine höhere Typklasse.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich über die KFZ-Versicherung absichern können. Zum einen gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Sie jemand anderem mit Ihrem Fahrzeug zugefügt haben und die schnell Millionenhöhe erreichen können. Sie ist zudem eine sogenannte Pflichtversicherung, ohne die ein Auto nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen darf.
Daneben gibt es noch die Kaskoversicherung. Hier können Sie entscheiden, ob Sie eine Teil- oder Vollkasko abschließen möchten. Über die Teilkaskoversicherung sind Elementarschäden durch Unwetter, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung und Sturm abgedeckt, ebenso wie Glasschäden, Zusammenstoß mit Tieren, Marderbissschäden bzw. Tierbissschäden und auch Brand bzw. Fahrzeugdiebstahl. Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus auch Schäden ab, die Sie selbst verursacht haben bzw. die durch Vandalismus entstehen.
Daneben gibt es noch die Insassenunfall- und Fahrerschutzversicherung. Bei der Insassenunfallversicherung sind die Insassen mit einer bei Vertragsabschluss festgelegten Summe im Falle einer Invalidität oder Todesfall, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entsteht, versichert. Die Fahrerschutzversicherung leistet bei einem durch einen Unfall entstandenen Personenschaden des Fahrers bzw. der Fahrerin. Üblicherweise ersetzt sie den Verdienstausfall, zahlt eine Hinterbliebenenrente oder auch Schmerzensgeld - dies alles unter der Voraussetzung, dass nicht jemand anderes zu den Zahlungen verpflichtet ist. Wie die Entschädigungsleistungen genau aussehen, hängt vom Angebot des jeweiligen Versicherers ab.
Grundsätzlich beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung der Erstprämie. In der Autoversicherung erhalten Sie aber bereits bei Antrag der Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB). Nur mit dieser eVB ist die Anmeldung des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle möglich. Dadurch beginnt der vorläufige Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflichtversicherung bereits ab Zulassung – also bevor Sie eine Zahlung an die Autoversicherung geleistet haben.
Die Autoversicherung hat in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die meisten KFZ-Versicherungen enden zum 31.12. eines Jahres. Das bedeutet, dass die Verträge bis spätestens zum 30.11. eines Jahres gekündigt werden können. Wichtig ist, dass die Kündigung bis zu diesem Datum beim Versicherer eingegangen ist. In bestimmten Fällen gibt es auch ein Sonderkündigungsrecht. Zu diesen Fällen zählen die Prämienerhöhung, ein Schaden oder der Verkauf des Fahrzeugs. Wichtig zu wissen: Bei Verkauf des Fahrzeugs endet der Versicherungsvertrag nicht automatisch, sondern geht gemäß gesetzlicher Vorgaben auf den Käufer bzw. die Käuferin über. Somit soll gewährleistet sein, dass durch einen Verkauf kein Fahrzeug ohne eine KFZ-Haftpflichtversicherung auf den Straßen unterwegs ist. Daher kann die Autoversicherung bei einem Verkauf des Fahrzeugs nur durch den/die Käufer*in oder durch den Versicherer gekündigt werden. Der Verkauf des Fahrzeugs ist daher immer dem Versicherer zu melden.
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