Autoversicherung

Die Leistungen der Gothaer Autoversicherung


Sichern Sie Ihr Auto mit den vielen neuen Leistungen und Highlights optimal ab.

Haft­pflicht
Haft­pflicht + Teil­kasko
Haft­pflicht + Voll­kasko
Per­sonenschäden, Sachschäden und Ver­mö­gens­schä­den
100 Millionen Euro pauschal
100 Millionen Euro pauschal
100 Millionen Euro pauschal
Ent­wen­dung

Un­fälle, auch selbst­ver­schul­de­te

Van­dal­is­mus
Gro­be Fahrl­ässig­keit
Na­tur­ge­wal­ten
La­winen, Mu­ren oder Erd­rutsch
Brand und Ex­plo­sion
Glas­bruch und Re­pa­ra­tur der Wind­schutz­schei­be
Zu­sammen­stoß mit Tie­ren aller Art
Tier­biss und Folge­schäden
Kurz­schluss an der Ver­ka­be­l­ung und Folge­schä­den
Mit­ver­sicher­tes Fahr­zeug­zu­be­hör und Elek­tro­nik­pa­ket
Je 5000 Euro
Je 5000 Euro
Mo­bile Na­vi­ga­tions­ge­rä­te
Schutz auf Fähr­schiffen
Neu­wert­ent­schä­di­gung
Bis 12 Monate
Bis 12 Monate
Ver­zicht auf Ab­zug neu für alt
Mal­lor­ca-Deck­ung
Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW
Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW, All­ge­fahren­deck­ung für den Akku

Der neue KFZ-Tarif der Gothaer - Ver­besserungen und High­lights:

Zusatzbaustein Premium-Schutz

Der neue Zusatz­baustein Premium-Schutz zu Ihrer Kasko-Ver­sicherung mit Top-Schutz, u. a. mit

  • bis zu vier Jahren Neuwert- und Kauf­preis­ent­schädigung,
  • einer Eigenschaden-Deckung,
  • Autoinhalts-Schutz,
  • Wertminderungs-Aus­gleich und vielem mehr.

Treue-Kasko

Sie ist eine echte Marktneuheit und belohnt treue Kasko-Kund*innen. Bei Ver­ein­barung der Deckung Voll­kasko mit 400 Euro Selbst­behalt inkl. Teil­kasko mit 200 Euro Selbst­behalt schmilzt der ver­ein­barte Selbst­behalt bei Schaden­frei­heit jedes Jahr um 50 Euro dahin, bis am Ende sogar 0 Euro möglich sind! Fragen Sie hierzu Ihre Gothaer Berater*innen.

Smart-Repair-Angebot

Das neue Smart-Repair-Angebot im Rahmen des Top-Schutzes. Einmal im Jahr können Sie damit kleine Park­schäden bis 250 Euro an der Karosserie des privaten PKW nach dem Smart-Repair-Ver­fahren reparieren lassen – ohne Belastung Ihres Schaden­freiheits­rabattes und mit nur 50 Euro Selbst­behalt.

Leistungs-Update für Elektro- und Hybrid-PKW

Das hervorragende Leistungs-Update für alle, die einen Elektro-PKW oder einen PKW mit hybridem An­trieb fahren, inkl. dem High­light einer All­gefahren­deckung für den Akku im Rahmen der Voll­kasko bis 25.000 Euro. On Top: 20 Prozent Beitrags­nachlass für Elektro-PKW und fünf Prozent für Hybrid-PKW. Die Beitrags­vor­teile werden auto­matisch berück­sichtigt, wenn Sie Ihren Beitrag be­rechnen.

Zusätzliches Sparpotential

Für alle, die erstmals ein Auto ver­sichern oder Ver­sicherungs­schutz für einen Zweit­wagen wünschen, gibt es nun durch sehr günstige Erst­ein­stufungs­möglich­keiten bei der Schaden­freiheits­klasse zusätzliches Spar­potential - bei Fragen hierzu hilft Ihnen gern Ihr*e Gothaer Berater*in!

Ihre Vorteile bei der Gothaer Auto­versicherung

Attraktive Nachlässe

Beitragsvorteile auf den Bei­trag Ihrer PKW-Ver­sicherung er­halten Sie

  • Als Wenigfahrer*in
  • Bei Fahrzeug­nutzung nur durch bestimmte Fahrer*innen
  • Als Besitzer*in eines Neu­wagens
  • Als Zweitwagennutzer*in
  • Wenn Sie unseren Werk­statt­service nutzen

Jetzt Beitrag berechnen und Ihre Auto­ver­sicherung einfach online ab­schließen.

Autoversicherung berechnen

Bereits Gothaer Kunde/Kundin? Sparen Sie dank Bündel-Vorteil

Bestehen weitere private Gothaer Ver­sicherungs­ver­träge wie Hausrat-, Wohn­gebäude-, private Haft­pflicht, Un­fall­ver­sicherungen oder zum Beispiel auch eine Zahn­zusatz­versicherung oder eine Lebens­ver­sicherung, honorieren wir dies mit unserem Bündel-Vorteil.

Mehr Infos gibt's bei Ihren Gothaer Berater*innen!

Ihre passenden Zusatz­bau­steine in der Auto­versicherung

Top-Schutz

Mit unserem Zusatzbaustein Top-Schutz er­halten Sie ein attraktives Paket an Kasko-Zusatz­leistungen.

  • Für Ihr Neufahrzeug: Verlängerung der Neuwert­ent­schädigung auf bis zu 24 Monate nach der Erst­zu­lassung (bei Dieb­stahl bis zu zwölf Monate)
  • Für Ihren Gebrauchten: Nach einem Total­schaden er­statten wir Ihnen den Kauf­preis bis zu 24 Monate ab Kauf­datum (bei Diebstahl bis zu zwölf Monate)
  • Mitversicherung von Zubehör und Bord­elektronik bis jeweils 10.000 Euro
  • Versicherungsschutz bei Kurz­schluss-Folge­schäden bis 5.000 Euro
  • Versicherungsschutz bei Tier­biss-Folge­schäden bis 5.000 Euro
  • Mitversicherung von Schäden durch Lawinen, Muren und Dach­lawinen auch in der Teil­kasko
  • Kostenersatz bis 1.000 Euro für Fahr­zeug­ersatz­schlüssel und -schlösser nach Ein­bruch­dieb­stahl/Raub
  • Übernahme der Zulassungs­kosten bis 100 Euro bei Total­schaden und Gothaer Folge­vertrag
  • Mitversicherung von Klein­schaden-Reparaturen bis 250 Euro (50 Euro Selbst­behalt) an der Karos­serie Ihres privaten PKW nach dem Smart-Repair-Ver­fahren, ohne Belastung Ihres Schaden­freiheits­rabatts, einmal pro Jahr

Premium-Schutz

Mit dem Premium-Schutz können Sie Ihre Kasko-Ver­sicherung mit Top-Schutz um weitere wert­volle Zusatz­leistungen ergänzen:

  • Für Ihr Neufahrzeug: Neuwert­ent­schädigung bis zu 48 Monate ab Erst­zu­lassung
  • Für Ihren Gebrauchten: Kauf­preis­ent­schädigung nach einem Total­schaden bis zu 48 Monate ab Kauf­datum
  • Eigenschäden: Mit­ver­sicherung von Schäden an Ihrem Eigen­tum bis 50.000 Euro je Schadens­fall (500 Euro Selbst­beteiligung), maximal 100.000 Euro je Ver­sicherungs­jahr – z. B. wenn Sie beim Ein­parken mit Ihrem Auto Ihren Car­port beschädigen
  • Versicherungsschutz bei Tierbiss-Folge­schäden am Fahr­zeug bis 10.000 Euro
  • Versicherungsschutz bei Kurz­schluss-Folge­schäden bis 10.000 Euro
  • Mitversicherung von Schäden durch Erd­beben, Vulkan­aus­brüche, Erd­senkung, Fels- oder Berg­sturz schon in der Teil­kasko
  • Autoinhaltsversicherung: Bis 1.000 Euro Schutz für Haus­rat­gegen­stände im Auto. Und: Schutz für Fahr­räder / Sport­geräte nach einem Kollisions­schaden
  • Wertminderungs-Ausgleich für Ihr Fahr­zeug in den ersten vier Jahren nach Erst­zu­lassung, wenn die Reparatur­kosten nach Un­fall oder Vandalis­mus über 2.000 Euro liegen
  • Mitversicherung von Schäden an ge­mieteten An­hängern durch Un­fall bis 2.500 Euro (keine Wohn­an­hänger, An­hänger mit dem Fahr­zeug ver­bunden)

Werkstattservice

Mit unseren Partner-Werk­stätten steht Ihnen ein flächen­deckendes Netz für die schnelle und un­komplizierte Schaden­abwicklung zur Ver­fügung. Zusätzlich profitieren Sie von starken Extras und einem attraktiven Beitrags­nach­lass, wenn Sie sich ent­scheiden, im Schadens­fall grund­sätzlich unsere Partner-Werk­stätten zu nutzen:

  • 18 Prozent Nachlass auf Ihren Kasko-Beitrag
  • Werkstattvermittlung inner­halb einer Stunde
  • Kostenloser Ersatz­wagen für die Dauer der Reparatur
  • Hol- und Bring­service, Reinigungs­service
  • Sechs Jahre Garantie auf alle aus­ge­führten Arbeiten sowie Ein­tritt in die Her­steller­garantie

Auch wenn Sie sich nicht grundsätzlich für den Werk­statt­service in der Gothaer Auto­versicherung ent­scheiden, haben Sie die Möglich­keit, den Service im Einzel­fall zu nutzen. Wir honorieren dies mit einer Reduzierung der ver­ein­barten Selbst­be­teiligung um 100 Euro (Glas- und Hagel­schäden sind aus­genommen).

Fahrerschutz

Wenn Sie als Fahrer*in bei einem selbst- oder mit­ver­schuldeten Un­fall er­heblich ver­letzt werden, haben Sie zwar An­sprüche gegenüber Ihrer Kranken­kasse oder Ihrem Renten­ver­sicherungs­träger. Doch wenn es um Ver­dienst­ausfall, Renten­zahlungen oder Unfall-Folge­kosten wie Auf­wendungen für be­hinderten­gerechte Um­bauten geht, reichen deren Leistungen nur selten aus.

Hier hilft in der Gothaer Auto­ver­sicherung der Zusatz­baustein Fahrer­schutz. Er ergänzt Ihren Schutz um eine um­fang­reiche finanzielle Ab­sicherung für den Fahrer bzw. die Fahrerin.

  • Vergleichbare Leistungen wie bei einem Haft­pflicht-Schaden
  • Leistungen bis zu einem Be­trag von 15 Mio. Euro je Schadens­fall
  • Der Schadenfreiheits­rabatt in der KFZ-Haft­pflicht wird nicht belastet

Leistungen der Kranken­kasse oder des Arbeit­gebers/der Arbeit­geberin rechnen wir auf unsere Leistungen an.

GAP-Deckung (GAP-Versicherung)

Sie fahren ein Leasing­fahr­zeug oder haben Ihren Wagen finanziert? Bei einem Dieb­stahl oder Total­schaden reicht die Ent­schädigung oft nicht aus, um die Rest­forderung des Leasing- bzw. Kredit­gebers aus­zu­gleichen.
Was ist eine GAP-Versicherung? Die GAP-Ver­sicherung (engl. Gap für "Lücke") - oder auch GAP-Deckung, GAP-Schutz, GAP-Ab­sicherung, Differenz­deckung oder auch Differenz-Kasko­ver­sicherung genannt - schließt bei Dieb­stahl oder einem Total­schaden eines Leasing-Fahr­zeugs die finanzielle Lücke zwischen Wieder­beschaffungs­wert, den die KFZ-Kasko­ver­sicherung be­zahlt, und dem ver­traglich fest­gelegten Leasing-Wert, den Sie für das Leasing-Fahr­zeug noch zahlen müssten.

Mit der GAP-Deckung in der Gothaer Auto­versicherung schließen Sie diese Lücke.

Nachhaltigkeit mit der Gothaer Auto­versicherung

Mit der Gothaer Autoversicherung können Sie die Klimaneutralität unterstützen.

Unterstützen Sie die Klimaneutralität

Mitmachen und CO2-Fußabdruck kompensieren!

Egal, für welche Antriebs­art Sie sich bei Ihren PKW ent­scheiden, Ver­brennungs­motoren verursachen CO2-Emissionen. Die Menge dieser Emissionen können Sie durch die Wahl Ihres PKW und durch Ihre Fahr­weise reduzieren, dennoch - einen CO2-Fuß­ab­druck hinter­lassen Sie durch den Be­trieb Ihres Autos immer.

Mit ClimatePartner haben wir einen Partner ge­funden, über den Sie die Möglich­keit haben, Ihren CO2-Fuß­ab­druck aus­zu­gleichen. Dies können Sie tun, in dem Sie dort zertifizierte internationale Klimaschutzprojekte unter­stützen. Diese Projekte sparen nach­weislich Emissionen von Treib­haus­gasen ein oder binden sie im Boden.

Für Ihr Elektro-Auto jetzt Beitragsnachlass von 10 % - sowohl in der Haftpflicht als auch in der Voll- und Teilkasko Autoversicherung erhalten.

Besondere Highlights

Für Fahrer*innen von reinen Elektro-PKW und Hybrid-PKW

Die Gothaer möchte etwas für den Klima­schutz tun und Nach­haltig­keit fördern. Deshalb haben wir unsere Kasko-Leistungen für reine Elektro-PKW deutlich ver­bessert. Außer­dem bieten wir das Leistungs­paket jetzt auch für Hybrid-PKW.

Schon in der Grund­deckung sind dann um­fassende Leistungen ent­halten, sei es für Über­spannungs­schäden am Akku beim Laden oder wenn beim Laden die Wall­box oder Lade­station in Brand gerät. Unser Highlight im neuen Tarif: In der Voll­kasko eine All­ge­fahren­deckung für den Akku bis 25.000 Euro.

Außerdem honorieren wir das umwelt­freundliche Fahren mit einem Beitrags­nachlass von 20 Prozent für reine Elektro-PKW und von fünf Prozent für PKW mit hybridem An­trieb, sowohl in der Haft­pflicht als auch in der Kasko.

Oft haben Fahrer*innen von Elektro-Autos die Sorge, mit leerem Akku "liegen zu bleiben". Diese Sorge möchten wir Ihnen nehmen. Über Ihren Gothaer Schutzbrief erhalten Sie bei leerem Akku Pannen­hilfe und werden zur nächst­gelegenen Lade­station geschleppt.

Was Sie noch über unsere Auto­versicherung wissen sollten

Sie wünschen um­fassenden Schutz für Ihren PKW ganz nach Ihren Bedürfnissen? Die Gothaer Auto­versicherung ist jetzt noch besser geworden.

Günstiger Rundumschutz

Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Schäden am eigenen Fahr­zeug. Sichern Sie sich des­halb gegen wichtige Risiken rund um Ihr Auto mit der Teil­kasko- oder Vollkasko­ver­sicherung ab. So sind Sie bei Dieb­stahl oder Brand sowie im Rahmen der Voll­kasko bei selbst­ver­schuldeten Un­fällen oder Schäden durch Vandalismus ab­gesichert.

Die Gothaer Autoversicherung bietet Ihnen folgende Varianten der Selbst­beteiligung

  • Optionen Teil­kasko: keine, 150 oder 500 Euro Selbst­beteiligung
  • Optionen Voll­kasko: keine, 150, 300, 500 oder 1.000 Euro Selbst­beteiligung

Der Gothaer Schutzbrief

Bei einer Panne, einem Un­fall oder Dieb­stahl im In- oder Aus­land brauchen Sie schnelle Hilfe.

Sie erreichen uns in Deutsch­land unter 0800 4464 000 und im Aus­land unter 0049 2218 277-555 – rund um die Uhr und an allen Tagen.

Mit dem Schutzbrief zu Ihrer Gothaer Autoversicherung über­nehmen wir nicht nur die Organi­sation im Schadens­fall, sondern auch in einem be­stimmten Um­fang die Kosten, unter anderem für:

  • Pannen- und Unfall­hilfe
  • Abschlepp- und Bergungs­kosten
  • Hilfe bei Abhandenkommen, Defekt oder Dieb­stahl des Fahrzeug­schlüssels (keine Über­nahme der Schlüssel­kosten) sowie Hilfe, wenn der Schlüssel im Fahr­zeug ein­ge­schlossen ist
  • Kurzfahrten mit dem Taxi oder öffentlichen Ver­kehrs­mitteln
  • Fahrzeugrück­transport
  • Fahrzeug­unter­stellung
  • Übernachtung
  • Weiter- oder Rück­fahrt mit öffentlichen Ver­kehrs­mitteln oder Miet­wagen
  • Ersatzteil­versand
  • Rückreise-Ersatzfahrer*in bei einem Fahrer­ausfall
  • Krankenrück­transport

Service-Telefon

Unser mehrsprachiges Service-Telefon steht Ihnen rund um die Uhr zur Schaden­meldung im Rahmen Ihrer Auto­versicherung zur Ver­fügung.

  • Bei KFZ-Ausfall Vermittlung von Pannen­hilfe, Ab­schlepp- und Bergungs­diensten
  • Notfall-Services (telefonische Dolmetscher­dienste bei Kontakt zu Behörden, Ärzten bzw. Ärztinnen)
  • Bei Unfall oder Krank­heit: Organisation von Kranken­rück­transporten
  • Nennen und Vermitteln von Hotel­unter­künften und Ersatz­fahr­zeugen
  • Service bei Verlust von Wert­gegen­ständen
  • Dokumenten-Service: Hilfe bei der Ersatz­be­schaffung von Pass und Führer­schein

Autoversicherung: Kosten

Sie haben ein Auto gekauft und fragen sich nun: Was kostet eine Auto­ver­sicherung eigentlich? Diese Frage können wir leider nicht durch die Nennung eines einfachen Be­trages be­antworten. Denn es gibt viele Faktoren, die sich darauf aus­wirken, wie teuer eine Auto­versicherung ist.

  • Zunächst müssen Sie ent­scheiden, ob Sie Ihr Auto neben der gesetzlich ver­pflichtenden Haft­pflicht­ver­sicherung zu­sätzlich durch eine Voll- oder Teil­kasko­ver­sicherung ab­sichern möchten.
  • Anschließend spielen unter anderem auch das Alter des Autos, das Alter der Nutzer*innen oder auch die Strecke, die mit dem Auto zurück­gelegt wird (Kilometer), eine Rolle.

Ob Sie Ihre Versicherungsbeiträge schließlich einmal im Jahr oder monatlich be­gleichen wollen, können Sie bei uns selbst­ver­ständlich selbst ent­scheiden. Bei der Gothaer PKW-Ver­sicherung profitieren Sie in jedem Fall von einem Bündel­vorteil und attraktiven Beitrags­nachlässen, die sich positiv auf Ihre Beiträge aus­wirken und die Kosten re­duzieren können!

Autoversicherung online abschließen - einfach und direkt

Erfahren Sie mit dem Gothaer-Online-Rechner, wie günstig unsere ausge­zeichnete Auto­ver­sicherung ist. Nach nur wenigen Angaben sehen Sie Preise und Leistungen von drei ver­schiedenen Produkt­linien. So können Sie alle Tarife unserer Auto­versicherung ver­gleichen und das An­gebot aus­wählen, welches am besten zu Ihnen passt. Zudem können Sie ver­schiedene Zusatz­bau­steine buchen. Schließen Sie einfach und sicher Ihre Auto­versicherung online ab.

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KFZ-Zulassung mit elektronischer Ver­sicherungs­bestätigung

Zur Zulassung Ihres Fahr­zeuges müssen Sie bei der Zu­lassungs­behörde per elek­tronischer Ver­sicherungs­bestätigung (eVB) nach­weisen, dass für das Fahr­zeug Ver­sicherungs­schutz besteht.

Die eVB erhalten Sie in von Ihrem Gothaer Be­rater bzw. Ihrer Gothaer Be­raterin – entweder per­sönlich oder per SMS oder E-Mail. Alter­nativ können Sie die eVB auch einfach und schnell online be­an­tragen.

Versicherungsbedingungen der Gothaer Auto­versicherung

Fragen & Antworten zur Auto­versicherung

Was kostet eine Auto­ver­sicherung für Fahr­anfänger*innen?

Da Fahranfänger*innen die Praxis und Er­fahrung fehlt, ist eine Auto­ver­sicherung für diese Personen meistens teurer als für erfahrene Fahrer*innen. Daher liegen die Kosten je nach An­bieter*in schnell bei bis zu 1.000 Euro im Jahr.

Neben der Fahr­praxis spielt bei einer Auto­ver­sicherung auch das Alter bei der Be­rechnung des Bei­trags eine Rolle. Je jünger die Fahrer*innen sind, desto höher ist auch der Bei­trag, den sie zahlen müssen.

Aber junge Fahrer*innen können den zu zahlenden Beitrag re­duzieren, wenn sie das Fahr­zeug als Zweit­wagen über ihre Eltern ver­sichern oder sie die Möglich­keiten der Familien­mobilität nutzen, die einige Ver­sicherer an­bieten. Aber auch mit einem Führer­schein ab 17 Jahre lässt sich Geld sparen. Hierbei wird bei vielen Ver­sicherern die bereits er­worbene Fahr­praxis be­lohnt, sobald die Fahr­anfänger*innen ein eigenes Fahr­zeug als Erst­fahr­zeug versichern.

Wenn die Fahranfänger*innen im Vor­feld bereits ein zu­lassungs­pflichtiges Zwei­rad (Motorrad oder Roller) gefahren haben, lässt sich auch damit Geld sparen. Sie können dann die mit diesem Vertrag erfahrene Schaden­freiheits­klasse für seinen Pkw über­nehmen. Dies gilt nicht für Zwei­räder, die mit einem Mofa-Kennzeichen ver­sichert waren. Zu berück­sichtigen ist dabei, dass die SF-Klasse für die Motorrad­versicherung durch die Über­tragung dann verloren geht.

Auch mit der Wahl des ersten eigenen Autos lässt sich Geld sparen, wenn ein Fahr­zeug mit einer niedrigen Typ­klasse gewählt wird. Denn das Fahr­zeug­modell beeinflusst die Versicherungs­kosten. Je weniger Schäden mit einem Fahrzeug­modell ver­ur­sacht werden, desto geringer sind die Reparatur­kosten, die anfallen. Mit einem Fahr­zeug­modell, das eine günstige Ein­stufung hat, lassen sich daher Kosten sparen.

Wie wird mein Zweitwagen eingestuft?

Eine Einstufung als Zweit­wagen ist möglich, wenn der Erst­wagen bereits beim gleichen An­bieter bzw. der gleichen An­bieterin ver­sichert ist. Denn in der Regel werden Zweitwagen mindestens in die SF-Klasse SF 1/2 eingestuft.

Bei einigen Versicherern ist unter bestimmten Vor­aus­setzungen sogar eine noch bessere Ein­stufung (z. B. SF 6) möglich. Eine der Vor­aus­setzungen ist, dass das Zweit­fahr­zeug auf Sie oder den/die Ehe- oder Lebens­partner*in (bei einigen Ver­sicherern auch all­gemein auf einen Familien­an­gehörigen) in häus­licher Gemein­schaft zu­ge­lassen ist. Nutzen Sie beide Fahr­zeuge aus­schließlich alleine - keine weiteren Fahrer*innen - dann wird das Zweit­fahr­zeug bei einigen Ver­sicherern sogar in die gleiche SF-Klasse wie der Erst­wagen eingestuft.

Mit der Zweitwagen­ein­stufung können Fahr­anfänger*innen Geld sparen, wenn dieses von Mutter, Vater oder Ehe­partner*in versichert wird.

Wann kann man eine Auto­versicherung wechseln?

Eine Autoversicherung kann immer zum Ab­lauf des Ver­sicherungs­jahres mit einer ein­monatigen Frist ge­kündigt werden. Bei den meisten Ver­sicherern ist das zum 31.12. eines Jahres möglich.

Der Stichtag für den Ein­gang der Kündigung beim Ver­sicherer ist in diesen Fällen der 30.11. eines Jahres. Erfolgt keine Kündigung, ver­längert sich der Ver­sicherungs­vertrag auto­matisch um ein Jahr. Neben diesem sogenannten "ordentlichen" Kündigungs­recht gibt es Um­stände, die ein "Sonder­kündigungs­recht" einräumen.

Dazu zählt eine Beitrags­erhöhung oder auch ein Schadens­fall. Bei einer Beitrags­er­höhung muss Ihnen der Ver­sicherer einem Monat vor dem Wirksam­werden des neuen Beitrags diesen bekannt geben. Sie haben dann nach dem Er­halt dieser Be­nachrichtigung einen Monat Zeit, die Auto­ver­sicherung zu kündigen. Bei einer Kündigung infolge eines Schadens­falles ist zu beachten, dass diese nur möglich ist, wenn ent­weder der Ver­sicherer die Über­nahmen des Schadens ab­ge­lehnt hat oder wenn die Ver­handlungen über die Ent­schädigung ab­ge­schlossen sind. Ab diesem Zeit­punkt haben Sie dann die Möglich­keit, innerhalb eines Monats zu kündigen.

Bin ich mit meiner Auto­ver­sicherung auch im Aus­land ab­ge­sichert?

Mit Ihrer KFZ-Haftpflicht­ver­sicherung sind Sie in allen Ländern Europas sowie in den außer­euro­päischen Ländern ver­sichert, die zum Geltungs­bereich der EU gehören. Auch dort gilt die laut Ver­sicherungs­vertrag für die KFZ-Haft­pflicht ver­ein­barte Deckungs­summe. Außerhalb dieser Gebiete gilt der Versicherungs­schutz für die KFZ-Haft­pflicht­ver­sicherung nur, wenn das Reise­land auf der sogenannten "grünen Karte" ein­ge­tragen und nicht durch­ge­strichen ist. Innerhalb der EU ist die "grüne Karte" eigentlich nicht mehr er­forderlich.

Aber es ist ratsam, diese dennoch mit­zu­führen und ggf. vor­zeigen zu können, denn in einigen Ländern verlangt die Polizei trotzdem die Vor­lage dieser Karte. In der Kasko­ver­sicherung ist der Ver­sicherungs­schutz meist auf das geo­grafische Europa begrenzt. Wenn das Reise­land außer­halb dieses Bereiches liegt, sollten Sie recht­zeitig vor dem Reise­beginn Ihren Ver­sicherer kontaktieren und den Geltungs­bereich ent­sprechend er­weitern lassen.

Was sind Regional- und Typen­klassen?

Was für eine Autoversicherung ge­zahlt werden muss, hängt von vielen Faktoren ab. Bei der Berechnung der Prämie wird unter anderem berück­sichtigt, wo das Fahr­zeug in der Regel gefahren wird (Regional­klasse) und welches Fahr­zeug­modell (Typ­klasse) genutzt wird. Diese beiden Merk­male werden sowohl in der KFZ-Haft­pflicht- als auch in der Kasko­ver­sicherung bei der Prämien­be­rechnung berück­sichtigt.

Über die Regionalklasse wird berück­sichtigt, wie sich die Schaden­bilanz in einer bestimmten Region dar­stellt. In der KFZ-Haft­pflicht­ver­sicherung wird die Regional­klasse vom Fahr­ver­halten der Auto­fahrer*innen in einem Zu­lassungs­bezirk be­einflusst. Neben der An­zahl und Höhe der Schäden fließt auch die An­zahl der im Zu­lassungs­bezirk ins­gesamt zuge­lassenen Fahr­zeuge und deren durch­schnittliche Schaden­höhe ein. Zu­lassungs­bezirke mit einer ver­gleichs­weise niedrigen durch­schnittlichen Schaden­höhe werden in einer niedrigen Regional­klasse ein­gestuft und um­gekehrt. Darüber hinaus werden in Kasko­ver­sicherung auch örtliche Besonder­heiten, wie Dieb­stahl­häufigkeit, Natur­ereignisse (Sturm, Hagel, Über­schwemmung) und Wild­unfall berücksichtigt.

Mit der Typklasse werden die Schaden- und Unfall­zahlen jedes zu­ge­lassenen Fahr­zeug­modells in Deutsch­land berück­sichtigt. Fallen für ein Automodell ver­gleichs­weise wenige Schäden an, wird es in einer niedrigen Typ­klasse ein­gestuft. Um­ge­kehrt erfolgt eine Ein­stufung in eine höhere Typ­klasse.

Welche Autover­siche­rungen gibt es?

Es gibt verschiedene Möglich­keiten, wie Sie sich über die KFZ-Ver­sicherung ab­sichern können. Zum einen gibt es die KFZ-Haft­pflicht­ver­sicherung, die für Schäden auf­kommt, die Sie jemand anderem mit Ihrem Fahrzeug zu­ge­fügt haben und die schnell Millionen­höhe er­reichen können. Sie ist zudem eine sogenannte Pflicht­versicherung, ohne die ein Auto nicht am öffentlichen Ver­kehr teil­nehmen darf.

Daneben gibt es noch die Kasko­versicherung. Hier können Sie ent­scheiden, ob Sie eine Teil- oder Voll­kasko ab­schließen möchten. Über die Teil­kasko­ver­sicherung sind Elementar­schäden durch Un­wetter, Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung und Sturm abgedeckt, ebenso wie Glas­schäden, Zusammen­stoß mit Tieren, Marderbissschäden bzw. Tier­biss­schäden und auch Brand bzw. Fahr­zeug­dieb­stahl. Die Voll­kasko­ver­sicherung deckt darüber hinaus auch Schäden ab, die Sie selbst ver­ur­sacht haben bzw. die durch Vandalismus entstehen.

Daneben gibt es noch die Insassen­unfall- und Fahrer­schutz­ver­sicherung. Bei der Insassen­unfall­ver­sicherung sind die Insassen mit einer bei Ver­trags­abschluss fest­gelegten Summe im Falle einer Invalidität oder Todes­fall, die durch die Nutzung des Fahr­zeugs entsteht, ver­sichert. Die Fahrer­schutz­ver­sicherung leistet bei einem durch einen Un­fall ent­standenen Personen­schaden des Fahrers bzw. der Fahrerin. Üblicher­weise ersetzt sie den Ver­dienst­ausfall, zahlt eine Hinter­bliebenen­rente oder auch Schmerzens­geld - dies alles unter der Vor­aussetzung, dass nicht jemand anderes zu den Zahlungen ver­pflichtet ist. Wie die Ent­schädigungs­leistungen genau aus­sehen, hängt vom An­gebot des jeweiligen Ver­sicherers ab.

Ab wann ist mein Auto ver­sichert?

Grundsätzlich beginnt der Versicherungs­schutz mit der Zahlung der Erst­prämie. In der Auto­ver­sicherung er­halten Sie aber bereits bei An­trag der Ver­sicherung eine elektronische Ver­sicherungs­bestätigungs-Nummer (eVB). Nur mit dieser eVB ist die An­meldung des Fahr­zeugs bei der zu­ständigen Zu­lassungs­stelle möglich. Dadurch beginnt der vor­läufige Ver­sicherungs­schutz in der KFZ-Haft­pflicht­ver­sicherung bereits ab Zu­lassung – also bevor Sie eine Zahlung an die Auto­versicherung ge­leistet haben.

Wann kann ich meine Auto­ver­sicherung kündigen?

Die Autoversicherung hat in der Regel eine Lauf­zeit von einem Jahr und ver­längert sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Ab­lauf ge­kündigt wird. Die meisten KFZ-Versicherungen enden zum 31.12. eines Jahres. Das bedeutet, dass die Ver­träge bis spätestens zum 30.11. eines Jahres ge­kündigt werden können. Wichtig ist, dass die Kündigung bis zu diesem Datum beim Ver­sicherer ein­ge­gangen ist. In bestimmten Fällen gibt es auch ein Sonder­kündigungs­recht. Zu diesen Fällen zählen die Prämien­erhöhung, ein Schaden oder der Ver­kauf des Fahr­zeugs. Wichtig zu wissen: Bei Verkauf des Fahr­zeugs endet der Ver­sicherungs­vertrag nicht auto­matisch, sondern geht gemäß gesetzlicher Vor­gaben auf den Käufer bzw. die Käuferin über. Somit soll gewähr­leistet sein, dass durch einen Ver­kauf kein Fahr­zeug ohne eine KFZ-Haftpflicht­ver­sicherung auf den Straßen unter­wegs ist. Daher kann die Auto­ver­sicherung bei einem Ver­kauf des Fahr­zeugs nur durch den/die Käufer*in oder durch den Ver­sicherer ge­kündigt werden. Der Ver­kauf des Fahr­zeugs ist daher immer dem Ver­sicherer zu melden.

Ratgeber Auto

Der Gothaer Ratgeber Auto gibt Tipps für Sie als Auto­fahrer*in zu Themen wie "KFZ-Versicherung wechseln", "Zweit­wagen ver­sichern", "Auto kaufen und ver­kaufen", "Auto­un­fall - was tun?", "Frühjahrs­check fürs Auto", "erstes Auto" oder "Tipps zur Fahr­zeug­zulassung".

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