Die Hundekrankenversicherung übernimmt u. a. die Kosten für Operationen sowie ambulante und stationäre Behandlungen. Im Rahmen des Bausteins "Heilbehandlungen" besteht darüber hinaus Anspruch auf Zuschüsse für Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen und Wurmkuren.
Die Hundehaftpflichtversicherung (Tierhalterhaftpflichtversicherung) deckt berechtigte Schadensansprüche, die aus dem Verhalten Ihres Hundes entstehen, ab. Dazu gehören zum Beispiel Personenschäden (Behandlungskosten nach dem Biss Ihres Hundes) oder Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (zum Beispiel der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes bzw. einer verletzten Tierärztin). Mitversichert sind Sie als Tierhalter*in, sowie die Personen, die Ihren Hund hüten.