Verhalten im Schadenfall

Wenn der Versicherungsfall eintritt, empfehlen wir Ihnen, je nach Versicherungsfall bestimmte Ob­lie­gen­heiten zu beachten, die der Schaden­minderung dienen und eine reibungslose Schaden­ab­wicklung fördern.

Mann freut sich, weil er sich im Schadenfall richtig verhalten hat.

So verhalten Sie sich am besten im Schadenfall:

Feuer

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle bzw. die Beschädigungen.
  • Ergreifen Sie Notfallmaßnahmen (z. B. Notverglasung). Sollte die Polizei vor Ort gewesen sein, nehmen Sie bitte Ver­än­de­rungen nur nach deren Freigabe vor.
  • Nehmen Sie, außer zum Zweck der Scha­den­minderung, bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, be­vor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine Nachricht von uns erhalten haben.
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie mög­lich eine detaillierte Schaden­auf­stellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen entwendet wurden sowie welche Gegenstände repariert werden können und welche nicht. Lassen Sie einen Kostenvoranschlag für die Repa­ra­tur erstellen.

Einbruch-Diebstahl

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle bzw. die Beschädigungen.
  • Erstatten Sie sofort Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle.
  • Ergreifen Sie nach Freigabe durch die Polizei Notfallmaßnahmen, soweit es zu Beschädigungen an Fenstern, Türen oder Schlössern kam.
  • Nehmen Sie, außer zum Zweck der Schadenminderung, bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine Nachricht von uns erhalten haben.
  • Bitte denken Sie daran, dass beschädigte Schlösser, Wertbehältnisse etc. bis zu einer Freigabe oder Besichtigung durch uns aufbewahrt werden müssen.
  • Reichen Sie bei der Polizei unverzüglich eine Stehlgutliste ein, die detaillierte Angaben zu den entwendeten Sachen enthält.
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie möglich eine detaillierte Schaden­auf­stellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen entwendet wurden sowie welche Gegenstände repariert werden können und welche nicht.

Überschwemmung / Rückstau

  • Markieren Sie den erreichten Wasserstand und fotografieren Sie die Schäden am Gebäude und an der Einrichtung.
  • Leiten Sie bitte Maßnahmen ein, um den Schaden möglichst gering zu halten:
    - Wasser abpumpen
    - Holztüren und Einrichtung vor aufziehendem Wasser schützen
    - Verunreinigungen beseitigen
    - Technische Trocknung einleiten (durch den Gebäudeeigentümer)
  • Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der geschädigten Räume.
  • Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie elektrische Geräte und Anlagen in Betrieb nehmen.
  • Lassen Sie die Elektroinstallationen des Gebäudes durch einen Fachbetrieb prüfen lassen (im Rahmen einer bei uns be­stehen­den Gebäudeversicherung werden die Kosten hierfür erstattet, wenn Versicherungsschutz besteht).
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie möglich eine detaillierte Schaden­auf­stellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen repariert werden können und welche nicht.
  • Wenn der Mauern und Böden durch­feuch­tet sind; wir nennen Ihnen gern eine qualifizierte Trocknungsfirma.

Rohrbruch / Nässe

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle bzw. die Beschädigungen.
  • Leiten Sie bitte – je nach Schadenausmaß - Maßnahmen ein, um den Schaden möglichst gering zu halten:
    - Wasser abpumpen
    - Holztüren und Einrichtung vor aufziehendem Wasser schützen
    - Verunreinigungen beseitigen
    - Technische Trocknung einleiten (durch den Gebäudeeigentümer)
  • Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der geschädigten Räume.
  • Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie elektrische Geräte und Anlagen in Betrieb nehmen.
  • Lassen Sie die Elektroinstallationen des Gebäudes durch einen Fachbetrieb prüfen lassen (im Rahmen einer bei uns be­stehen­den Gebäudeversicherung werden die Kosten hierfür erstattet, wenn Versicherungsschutz besteht).
  • Nehmen Sie, außer zum Zweck der Scha­denminderung, bitte keine Ver­än­derungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie möglich eine detaillierte Schaden­auf­stellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen repariert werden können und welche nicht.
  • Informieren Sie uns, wenn der Mauern und Böden durchfeuchtet sind; wir nennen Ihnen gern eine qualifizierte Trocknungsfirma.
  • Ist die Leckagestelle unklar, nennen wir Ihnen gern eine qualifizierte Firma zur Leckageortung.

Sturm / Hagel

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle bzw. die Beschädigungen.
  • Ergreifen Sie unverzüglich Notfall­maß­nahmen, wie z. B. eine Not­ab­deckung gegen Witterungseinflüsse. Selbst­ver­ständ­lich erstatten wir diese Kosten, wenn Versicherungsschutz besteht.
  • Nehmen Sie, außer zum Zweck der Scha­den­minderung, bitte keine Ver­än­de­run­gen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie mög­lich eine detaillierte Scha­den­auf­stellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen repariert werden können und welche nicht.

Glas

  • Fotografieren Sie die unveränderte Scha­den­stelle. Dokumentieren Sie darü­ber bitte, welche Glasart vom Schaden betroffen war.
  • Sollte es sich nicht um „normales“ Float­glas handeln, bewahren Sie bitte ein Bruch­stück bis zu einer Freigabe oder Be­sich­ti­gung durch uns auf.
  • Ergreifen Sie – soweit erforderlich - unverzüglich Notfallmaßnahmen, wie z. B. Notabdeckungen oder –verglasungen. Selbstverständlich erstatten wir diese Kosten, wenn Versicherungsschutz besteht.