Gothaer Mitglieder-Schutz­brief (GMSB)

Der Gothaer Mitglieder-Schutz­brief bietet einen speziellen Ver­siche­rungs­schutz auf Urlaubs­reisen im Aus­land in Verbin­dung mit vielen interes­santen Service­leistungen. Versichert sind nicht nur Sie als Mitglied, sondern auch Ihr*e Partner*in und Ihre Kinder. Der Versiche­rungs­schutz besteht wäh­rend eines urlaubs­beding­ten Aus­lands­auf­ent­haltes jeweils für die Dauer von sechs Wochen.

Mitglieder-Schutzbrief: Versicherungsschutz auf Reisen - Familie am Kofferraum ihres Autos

Versicherungsbedin­gungen zum Herunter­laden

Sie haben den kostenfreien Gothaer Mit­glie­der-Schutz­brief erhal­ten und möch­ten hierzu noch detail­lierte Informa­tionen? Hier können Sie sich die Ver­siche­rungs­bedin­gungen und Ver­braucher­informa­tionen zum Gothaer Mitglieder-Schutz­brief im Adobe-Acrobat-Format herunter­laden oder direkt aus­drucken.

Aktueller Mitgliederschutzbrief

Versicherungsbedingungen

Ihre Leistungen des Gothaer Mitglieder-Schutzbriefs

Finanzielle Leistungen

  • Bis zu 25.000 Euro bei unfall­be­dingter Invalidität
  • Bis 100 Prozent der Kosten für einen medizi­nisch notwen­digen Rück­trans­port bei Unfall und Krankheit
  • Bis 2.500 Euro pro Fall und Jahr für einen Ver­mö­gens­scha­den verur­sacht durch Skim­ming-Betrug

24-h-Soforthilfe – schnell und un­büro­kratisch*

  • Telefonische Dolmetscher­dienste
  • Nennung/Vermittlung von Dolmet­schern/Dol­met­scherinnen
  • Nennung/Vermittlung von Rechts­an­wälten/Rechts­an­wäl­tinnen
  • Nennung/Einschaltung von Bot­schaf­ten und Kon­sulaten
  • Übermittlung dringender Nach­richten
  • Reisenotruf-/Reiserückruf-Service
  • Hilfe bei der Kartensperrung

* ohne Übernahme der Kosten

Fragen & Antworten zum Gothaer Mitglieder-Schutzbrief

Warum schenken Sie mir dieses Produkt?

Der Gothaer Mitglieder-Schutzbrief ist ein Danke­schön für Ihr Vertrauen und damit Ausdruck unserer besonderen Kunden- und Service­orientierung. Von diesem Extra an Leistungen und zusätzlichen Services profitieren unsere Gothaer Mitglieder bereits seit 2002. Aufgrund der positiven Reaktionen führt die Gothaer den kosten­freien Schutzbrief bis 1.1.2025 fort.

Gehe ich mit dem Gothaer Mitglieder-Schutzbrief eine Verpflichtung ein?

Das Angebot ist garantiert kostenfrei und mit keinem zusätz­lichen Beitrag verbunden. Sie müssen nicht befürchten, dass der Gothaer Mitglieder-Schutzbrief mit Ablauf in eine beitrags­pflichtige Versicherung überführt wird. Der Versiche­rungs­schutz aus dem Gothaer Mitglieder-Schutzbrief läuft zum 1. Januar 2025 auto­matisch aus. Eine Kündi­gung ist nicht erforder­lich.

Der Vertrag verlängert sich danach auto­matisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird. Sie können den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Wir können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf kündigen.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich bereits einen ähn­lichen Versiche­rungs­schutz besitze?

Bei Unfällen im Auslandsurlaub: Hier kommt die Unfall-Invali­ditäts­summe von bis zu 25.000 Euro zu den Invali­ditäts­leistungen aus anderen Unfall­ver­siche­rungen hinzu. Oder: Die tat­säch­lichen Ret­tungs­kosten über­steigen die Höchst­ent­schädi­gungs­grenzen eines Vertra­ges. Der Gothaer Mitglieder-Schutz­brief kann hier für die zusätz­lichen Kosten in Anspruch genom­men werden. Außer­dem ist unser Service-Telefon rund um die Uhr für Sie da - auch an Sonn- und Feier­tagen.

Benötige ich noch meine Auslands­reise­kranken­versiche­rung und meinen Fahrzeug­schutzbrief?

Ja, auf jeden Fall. Der Gothaer Mitglieder-Schutz­brief ergänzt andere Versiche­rungs­produkte, ersetzt diese aber keines­falls. Beispiel Auslandskrankenversicherung: Der Gothaer Mitglieder-Schutz­brief erstattet keine Behand­lungs­kosten, bietet aber zusätz­lichen Versiche­rungs­schutz bei Unfall-Invalidität.

An wen wende ich mich im Versicherungsfall?

Bitte wenden Sie sich im Schadensfall an die Service-Hotline zum Gothaer Mitglieder-Schutzbrief:
+49 221 3090-7020

Bei Notfällen im Ausland:
+49 30 5508 81000

Sie können den Schaden auch schriftlich melden:
Gothaer Versicherungsbank VVaG
50598 Köln

Haben auch allein reisende Familien­angehörige Versicherungsschutz?

Ja. Mitversichert sind Ehegatten und Ehe­gattinnen, der/die mit dem Mitglied in häuslicher Gemein­schaft lebende Partner*in, minder­jährige Kinder bzw. minder­jährige Kinder des/der mit dem Mitglied in häus­licher Gemein­schaft leben­den Partners bzw. Partnerin.

Weshalb gilt die Beschränkung auf Auslandsreisen?

Gerade während einer Auslands­reise ist der Bedarf an Versiche­rungs­schutz und Service­leistungen besonders hoch.