Ihr Kundenportal bei der Gothaer
In Meine Gothaer haben Sie rund um die Uhr einen Überblick über Ihre Versicherungen und können einfach Kontakt zu Ihrem Gothaer Berater aufnehmen.
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Wie kann ich die Einholung meiner KVNR durch die Gothaer beauftragen?
Um die KVNR für Sie generieren zu lassen, benötigen wir Ihre Geburtsdaten und die Einwilligung zur Datenverarbeitung.
Unsere vollversicherten Kund*innen in der privaten Krankenversicherung wurden schrittweise ab August 2023 von uns angeschrieben. Über das Anschreiben können die benötigten Daten und Einwilligungen postalisch oder über ein Webformular an uns weitergeleitet werden. Wir bitten jedoch, wenn möglich, vorrangig das Webformular zu nutzen. Bitte beachten Sie bei der Nutzung des QR-Codes auf unserem Webformular, dass wir ausschließlich Daten zu Ihrer Person und keinesfalls Bankdaten, Zahlungsanweisungen oder Nummern/Kennungen aus amtlichen Dokumenten abfragen. Achten Sie bitte auch darauf, dass, je nach QR-Code Scanner, gegebenenfalls auch Werbung in der App angezeigt wird, die nicht in Zusammenhang mit unserer Aktion steht.
Haben Sie bereits eine KVNR von Ihrer Vorversicherung benötigen wir trotzdem die notwendigen Personendaten, die wir per Anschreiben bei Ihnen abfragen.
Ich habe kein Anschreiben zur Einholung meiner einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR) erhalten oder möchte nachträglich eine KVNR beantragen, was muss ich tun?
Sollten Sie als Kund*innen die bei uns vollversichert sind von dem bisherigen Angebot keinen Gebrauch gemacht haben oder haben kein Anschreiben erhalten, so können Sie sich auch direkt an uns wenden.
Telefonisch unter 0221 – 308 22222 oder per Mail an kv_service@gothaer.de
Was ist die einheitliche Krankenversichertennummer (KVNR)?
Bislang bestand die KVNR nur für gesetzlich Versicherte. Seit April 2020 beteiligt sich der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) an der gematik GmbH und dem Projekt zur Einführung der Telematikinfrastruktur (TI). Die KVNR ist die Identifikationsnummer für jede Versicherte und jeden Versicherten und ist pro Person einzigartig und gilt ein Leben lang. Sie wird durch die gesetzlich vorgesehene Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) bei der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) nach § 290 SGB V auf Grundlage der Rentenversicherungsnummer (RVNR) individuell einmalig vergeben.
Wozu brauche ich eine einheitliche Krankenversichertennummer (KVNR)?
Die KVNR ermöglicht die eindeutige Zuordnung der versicherten Person in der Telematikinfrastruktur (TI). Die Ziele hierbei sind unter anderem die Sicherstellung der Teilhabe der PKV-Versicherten an der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Verbesserung der medizinischen Versorgung. Somit ist die Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel der elektronischen Patientenakte (ePA), möglich. Auch wenn Sie heute noch nicht von allen geplanten digitalen Anwendungen profitieren können, haben Sie mit Ihrer einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR) den Grundstein zur Nutzung der TI gelegt.
Zusätzlich benötigen Sie Ihre KVNR für das Implantateregister Deutschland. Das Implantateregister ist zum 01.07.2024 gestartet. Die Meldungen anhand der KVNR sind gesetzlich verpflichtend.
Was ist das Implantateregister Deutschland und wieso benötige ich dafür eine Krankenversichertennummer?
Seit 01.07.2024 werden deutschlandweit Informationen rund um Operationen mit bestimmten Implantaten im Implantateregister Deutschland (IRD) gesammelt. Ziel ist es, künftig die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten zu verbessern.
Somit können Patienten bei Komplikationen mit Implantaten früher identifiziert und schneller informiert werden. Begonnen wird mit Brust-, Knie- und Hüftimplantaten.
Für die gesetzlich verpflichtenden Meldungen an das Implantateregister wird eine Krankenversichertennummer (KVNR) benötigt. Nur so kann jede Person eindeutig identifiziert werden und die Daten im Implantateregister pseudonymisiert gespeichert werden.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Implantateregistergesetz (IRegG).
Mehr zum Implantateregister Deutschland lesen Sie auf der Internetseite der Bundesgesundheitsministeriums
Oder in der Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit
Benötigen Beamte/Beamtinnen eine einheitliche Krankenversichertennummer (KVNR)?
Die Krankenversichertennummer (KVNR) wird auf Grundlage der Rentenversicherungsnummer (RVNR) erstellt. Die RVNR ist unabhängig vom Berufsstatus.
Bei Personen, zu denen keine RVNR existiert, wie z.B. Beamte, wird eine RVNR lediglich zweckgebunden aufgrund der Beantragung der KVNR neu vergeben.
Wo finde ich meine Krankenversichertennummer (KVNR)?
Sie bekommen nach erfolgreicher Einholung der KVNR keine gesonderte Nachricht oder Rückmeldung von uns. Sobald wir die KVNR von der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) erhalten haben, wird diese in unserem System gespeichert, Ihren Vertragsdaten hinzugefügt und in der App "Gothaer Gesundheit" angezeigt.
Ist die einheitliche Krankenversichertennummer (KVNR) verpflichtend?
Nein. Zurzeit ist die Beantragung einer KVNR bei Ihrer Versicherung noch nicht verpflichtend. Nur im Zusammenhang mit dem Implantateregister Deutschland ist die Meldungen anhand der KVNR gesetzlich verpflichtend und notwendig. Ohne eine KVNR kann ein meldepflichtiges Implantat nicht eingesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Frage "Was ist das Implantateregister Deutschland und wieso benötige ich dafür eine Krankenversichertennummer?".
Was passiert mit meiner einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR) bei Wechsel des privaten Versicherungsunternehmens oder in die gesetzliche Krankenkasse?
Die KVNR gilt ein Leben lang. Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens oder in die gesetzliche Krankenkasse wird die KVNR an das neue Unternehmen übermittelt.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Plattform für alle digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen in Deutschland und kümmert sich beispielsweise um die sichere Vernetzung von Ärzten/Ärztinnen, Krankenhäusern, Patienten/Patientinnen und Versicherungsunternehmen. Sie bietet den Versicherten eine verbesserte medizinische Versorgung. Durch die TI erhalten unsere Kund*innen sukzessive Zugriff auf wichtige und nützliche Anwendungen wie das elektronische Rezept (eRezept), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder die elektronische Patientenakte (ePA).
Von wem wird die Krankenversichertennummer (KVNR) ausgestellt?
Die KVNR wird durch die gesetzlich vorgesehene Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) bei der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) nach einem mathematischen Zufallsverfahren erstellt und an uns übermittelt. Grundlage hierfür ist die Rentenversicherungsnummer (RVNR). Die KVNR lässt aber keine Rückschlüsse auf die Rentenversicherungsnummer zu. Mehr zur Erstellung der Nummer und zur Vertrauensstelle (VST) finden Sie hier.
Wie ist eine Krankenversichertennummer (KVNR) aufgebaut?
Die Krankenversichertennummer besteht aus einem alphanumerischen und einem numerischen Teil. Der unveränderbare Teil – dabei handelt es sich um die eigentliche Krankenversichertennummer, die ausschlaggebend für alle Verfahren ist – ist einer bestimmten Person zugeordnet, dem/der Hauptversicherten oder einem/einer mitversicherten Familienangehörigen, und begleitet sie ein Leben lang. Dieser Teil der Krankenversichertennummer hat zehn Stellen. Der veränderbare Teil enthält Informationen über die Krankenversicherung. Die neunstellige Nummer ist das so genannte Institutionskennzeichen der jeweiligen Krankenversicherung. Der Bezug einer/eines Angehörigen zum Mitglied wird über einen weiteren Nummern-Teil hergestellt. Dieser ist insgesamt zehn Stellen lang.
Wie entsteht eine Krankenversichertennummer (KVNR)?
Jede*r Versicherte hat eine eindeutige Rentenversicherungsnummer (RVNR). Wir senden diese an die Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG). Die VST pseudonymisiert die gemeldete RVNR und erzeugt in einem sicheren technischen Verfahren eine KVNR. Dabei erfolgt ein Abgleich mit den Nummern, welche die Datenstelle der Rentenversicherung als still- und totgelegt übermittelt hat. Im Anschluss sendet die VST die neue KVNR ohne Bezug zur gemeldeten RVNR an uns zurück. Der gesamte Datenaustauschprozess zwischen uns, der VST und den Datenstellen der Rentenversicherung findet verschlüsselt und sicher statt.
Wie sicher ist die Technik bei der Vergabe einer Krankenversichertennummer (KVNR)?
Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die Sicherheit der sensiblen, persönlichen Daten natürlich von äußerster Wichtigkeit. Die Erzeugung einer KVNR erfolgt über komplexe technische Verfahren. Dabei kommen kombinierte Verschlüsselungs-Algorithmen zum Einsatz. Alle Verarbeitungsprozesse innerhalb der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer (VST) werden protokolliert. Ein 4-Augen-Prinzip sorgt dabei ebenso für die erforderliche Sicherheit wie ein tägliches "Backup" der Datenbestände. Die Daten- und Systemsicherheit erfolgt nach den Vorgaben des Grundschutzhandbuches des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und ist mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.
Mit der Gesundheitsapp für Ihre Gothaer Krankenversicherung können Sie Ihre Arztrechnungen und Rezepte ganz einfach mit Ihrem Smartphone bei uns einreichen und Portokosten sparen.
Unsere Krankenvollversicherung MediVita bietet Ihnen einen günstigen Grundtarif und Leistungsbausteine, die Sie flexibel nach Ihrem persönlichen Bedarf kombinieren können.