Fragen & Antworten zur Kranken­ver­sicherten­nummer (KVNR)

Fragen und Antworten

Wie kann ich die Einholung meiner KVNR durch die Gothaer beauftragen?

Um die KVNR für Sie generieren zu lassen, benötigen wir Ihre Geburtsdaten und die Einwilligung zur Datenverarbeitung.

Unsere vollversicherten Kund*innen in der privaten Krankenversicherung wurden schrittweise ab August 2023 von uns angeschrieben. Über das Anschreiben können die benötigten Daten und Einwilligungen postalisch oder über ein Webformular an uns weitergeleitet werden. Wir bitten jedoch, wenn möglich, vorrangig das Webformular zu nutzen. Bitte beachten Sie bei der Nutzung des QR-Codes auf unserem Webformular, dass wir ausschließlich Daten zu Ihrer Person und keinesfalls Bankdaten, Zahlungsanweisungen oder Nummern/Kennungen aus amtlichen Dokumenten abfragen. Achten Sie bitte auch darauf, dass, je nach QR-Code Scanner, gegebenenfalls auch Werbung in der App angezeigt wird, die nicht in Zusammenhang mit unserer Aktion steht.

Haben Sie bereits eine KVNR von Ihrer Vorversicherung benötigen wir trotzdem die notwendigen Personendaten, die wir per Anschreiben bei Ihnen abfragen.

Ich habe kein Anschreiben zur Einholung meiner einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR) erhalten oder möchte nachträglich eine KVNR beantragen, was muss ich tun?

Sollten Sie als Kund*innen die bei uns vollversichert sind von dem bisherigen Angebot keinen Gebrauch gemacht haben oder haben kein Anschreiben erhalten, so können Sie sich auch direkt an uns wenden.

Telefonisch unter 0221 – 308 22222 oder per Mail an kv_service@gothaer.de

Was ist die einheitliche Kranken­versicherten­nummer (KVNR)?

Bislang bestand die KVNR nur für gesetzlich Versicherte. Seit April 2020 beteiligt sich der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) an der gematik GmbH und dem Projekt zur Einführung der Te­le­matik­infra­struktur (TI). Die KVNR ist die Iden­ti­fi­kations­nummer für jede Ver­sicher­te und jeden Ver­sicher­ten und ist pro Person einzig­artig und gilt ein Leben lang. Sie wird durch die gesetzlich vor­ge­sehene Ver­trauens­stelle Kranken­ver­sicherten­nummer (VST) bei der Infor­mations­technischen Service­stelle der ge­setz­lichen Kranken­ver­sicherung GmbH (ITSG) nach § 290 SGB V auf Grund­lage der Renten­ver­sich­erungs­num­mer (RVNR) in­di­viduell ein­malig ver­geben.

Wozu brauche ich eine einheit­liche Kranken­versicherten­nummer (KVNR)?

Die KVNR ermöglicht die eindeutige Zuordnung der versicherten Person in der Telematik­infrastruktur (TI). Die Ziele hierbei sind unter an­de­rem die Sicher­stel­lung der Teil­habe der PKV-Ver­sicherten an der Di­gi­ta­li­sierung des Ge­sund­heits­wesens und der Ver­bes­serung der me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung. Somit ist die Nutz­ung di­gi­taler An­wendung­en im Ge­sund­heits­wesen, wie zum Bei­spiel der elek­tro­nischen Pa­tienten­akte (ePA), möglich. Auch wenn Sie heute noch nicht von allen ge­planten di­gi­talen An­wen­dungen profi­tieren kön­nen, haben Sie mit Ihrer ein­heit­lichen Kranken­versicherten­num­mer (KVNR) den Grund­stein zur Nutzung der TI ge­legt.

Zusätzlich benötigen Sie Ihre KVNR für das Implan­tate­register Deutsch­land. Das Implan­tate­register ist zum 01.07.2024 ge­startet. Die Meldungen an­hand der KVNR sind ge­setz­lich ver­pflich­tend.

Was ist das Implantateregister Deutschland und wieso benötige ich dafür eine Kranken­versicherten­nummer?

Seit 01.07.2024 werden deutschlandweit Informationen rund um Operationen mit bestimmten Implantaten im Implantate­register Deutsch­land (IRD) gesammelt. Ziel ist es, künftig die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versor­gung mit Implantaten zu verbessern.

Somit können Patienten bei Komplika­tionen mit Implantaten früher identifiziert und schneller informiert werden. Begonnen wird mit Brust-, Knie- und Hüft­implantaten.

Für die gesetzlich verpflichtenden Meldungen an das Implantateregister wird eine Kranken­versicherten­nummer (KVNR) benötigt. Nur so kann jede Person ein­deutig identifiziert werden und die Daten im Implantate­register pseudo­nymisiert gespeichert werden.

Die gesetzliche Grundlage bildet das Implantate­registergesetz (IRegG).

Mehr zum Implantateregister Deutschland lesen Sie auf der Internetseite der Bundesgesundheitsministeriums

Oder in der Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit

Benötigen Beamte/Beamtinnen eine einheit­liche Kranken­versicherten­nummer (KVNR)?

Die Krankenversichertennummer (KVNR) wird auf Grundlage der Rentenversicherungsnummer (RVNR) erstellt. Die RVNR ist unabhängig vom Berufsstatus.

Bei Personen, zu denen keine RVNR existiert, wie z.B. Beamte, wird eine RVNR lediglich zweckgebunden aufgrund der Beantragung der KVNR neu vergeben.

Wo finde ich meine Kranken­ver­sicherten­nummer (KVNR)?

Sie bekommen nach erfolgreicher Einholung der KVNR keine ge­son­der­te Nachricht oder Rück­mel­dung von uns. So­bald wir die KVNR von der In­for­mations­technischen Service­stelle der ge­setz­lichen Kranken­ver­sicher­ung GmbH (ITSG) er­halten haben, wird diese in unserem Sys­tem ge­spei­chert, Ihren Vertrags­daten hin­zu­ge­fügt und in der App "Gothaer Ge­sund­heit" an­gezeigt.

Ist die einheitliche Kranken­versicherten­nummer (KVNR) verpflichtend?

Nein. Zurzeit ist die Beantragung einer KVNR bei Ihrer Versicherung noch nicht verpflichtend. Nur im Zusammen­hang mit dem Implantate­register Deutsch­land ist die Meldungen anhand der KVNR gesetzlich verpflichtend und not­wendig. Ohne eine KVNR kann ein melde­pflichtiges Implantat nicht eingesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Frage "Was ist das Implantate­register Deutsch­land und wieso benötige ich dafür eine Kranken­versicherten­nummer?".

Was passiert mit meiner ein­heit­lichen Kranken­versicherten­nummer (KVNR) bei Wechsel des privaten Versicherungs­unternehmens oder in die ge­setz­liche Kranken­kasse?

Die KVNR gilt ein Leben lang. Bei einem Wechsel des Ver­sicherungs­unternehmens oder in die ge­setz­liche Kranken­kasse wird die KVNR an das neue Unter­nehmen über­mittelt.

Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Plattform für alle digitalen Anwendungen im Ge­sund­heits­wesen in Deutsch­land und kümmert sich bei­spiels­weise um die sichere Ver­netzung von Ärzten/Ärztinnen, Kranken­häusern, Pa­tienten/Pa­tientinnen und Ver­sicher­ungs­unter­nehmen. Sie bietet den Ver­sicherten eine ver­bes­serte medi­zi­nische Ver­sorgung. Durch die TI er­halten unsere Kund*innen sukzes­sive Zu­griff auf wichtige und nütz­liche An­wen­dungen wie das elek­tronische Re­zept (eRezept), die elek­tro­nische Arbeits­un­fähigkeits­bescheinigung (eAU) oder die elek­tronische Patienten­akte (ePA).

Von wem wird die Kranken­versicherten­nummer (KVNR) ausgestellt?

Die KVNR wird durch die gesetzlich vorgesehene Vertrauensstelle Kranken­versicherten­nummer (VST) bei der Informations­technischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) nach einem mathema­tischen Zufallsverfahren erstellt und an uns übermittelt. Grundlage hierfür ist die Renten­versicherungs­nummer (RVNR). Die KVNR lässt aber keine Rückschlüsse auf die Renten­versicherungs­nummer zu. Mehr zur Erstellung der Nummer und zur Vertrauensstelle (VST) finden Sie hier.

Wie ist eine Krankenversicherten­nummer (KVNR) aufgebaut?

Die Krankenversichertennummer besteht aus einem alpha­nu­me­ri­schen und einem nume­ri­schen Teil. Der un­ver­änder­bare Teil – dabei handelt es sich um die eigent­liche Kranken­ver­sicherten­nummer, die aus­schlag­gebend für alle Ver­fahren ist – ist einer be­stimmten Per­son zu­ge­ordnet, dem/der Haupt­ver­sicherten oder einem/einer mit­ver­sicherten Familien­an­ge­hörigen, und be­gleitet sie ein Leben lang. Dieser Teil der Kranken­ver­sicherten­nummer hat zehn Stellen. Der ver­änder­bare Teil ent­hält Infor­ma­tionen über die Kranken­ver­sicherung. Die neun­stellige Num­mer ist das so ge­nannte In­sti­tu­tions­kenn­zeichen der je­weiligen Kranken­ver­sicher­ung. Der Bezug einer/eines An­ge­hörigen zum Mit­glied wird über einen weiteren Num­mern-Teil her­gestellt. Dieser ist ins­gesamt zehn Stellen lang.

Wie entsteht eine Kranken­ver­sicherten­nummer (KVNR)?

Jede*r Versicherte hat eine ein­deutige Renten­versicherungs­nummer (RVNR). Wir senden diese an die Vertrauens­stelle Kranken­versicherten­nummer (VST) der Informations­technischen Service­stelle der ge­setz­lichen Kranken­ver­sicherung GmbH (ITSG). Die VST pseudo­nymisiert die ge­mel­dete RVNR und er­zeugt in einem sicheren tech­nischen Ver­fahren eine KVNR. Dabei erfolgt ein Ab­gleich mit den Num­mern, welche die Daten­stel­le der Renten­ver­sicherung als still- und tot­gelegt über­mittelt hat. Im An­schluss sendet die VST die neue KVNR ohne Bezug zur ge­mel­de­ten RVNR an uns zurück. Der ge­samte Daten­austausch­prozess zwischen uns, der VST und den Daten­stel­len der Renten­ver­sicherung findet ver­schlüs­selt und sicher statt.

Wie sicher ist die Technik bei der Vergabe einer Kranken­ver­sicherten­nummer (KVNR)?

Im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die Sicher­heit der sensiblen, per­sön­lichen Daten natürlich von äußerster Wichtig­keit. Die Er­zeugung einer KVNR er­folgt über kom­plexe tech­nische Ver­fahren. Dabei kommen kom­bi­nierte Ver­schlüs­selungs-Algo­rithmen zum Ein­satz. Alle Ver­arbeitungs­pro­zes­se inner­halb der Ver­trauens­stelle Kranken­versicherten­num­mer (VST) werden pro­to­kol­liert. Ein 4-Augen-Prinzip sorgt dabei eben­so für die erforder­liche Sicher­heit wie ein täg­liches "Backup" der Daten­be­stände. Die Daten- und System­sicher­heit er­folgt nach den Vor­gaben des Grund­schutz­hand­buches des Bundes­amts für Sicher­heit in der In­for­mations­technik (BSI) und ist mit der Bundes­be­auf­tragten für den Daten­schutz und die Informations­frei­heit ab­gestimmt.

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