Ihr Kundenportal bei der Gothaer
In Meine Gothaer haben Sie rund um die Uhr einen Überblick über Ihre Versicherungen und können einfach Kontakt zu Ihrem Gothaer Berater aufnehmen.
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Was wird in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert?
Alle gesundheitsbezogenen Daten und Unterlagen, wie Arztbriefe, radiologische Befunde und Bilder, Laborberichte oder Impfpässe, können in der ePA hinterlegt werden. Sie entscheiden darüber, welche Dokumente hochgeladen werden sollen.
Wer kann die elektronische Patientenakte (ePA) der Gothaer Krankenversicherung nutzen?
Eine eigene ePA erhalten nur Vollversicherte der Gothaer Krankenversicherung. Wenn Sie über die Gothaer Krankenversicherung eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie sich für die elektronische Patientenakte an Ihre Krankenkasse wenden.
Wie bekomme ich als Gothaer Versicherte*r eine elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte der Gothaer können Sie im Apple Appstore oder Google Play Store herunterladen. Danach müssen Sie sich registrieren. Weitere Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie hier.
Was benötigt man für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)?
Voraussetzung für den Zugriff auf die ePA sind eine Vollversicherung bei der Gothaer Krankenversicherung, eine Krankenversichertennummer und ein Smartphone.
Wo bekomme ich Unterstützung für meine Gothaer ePA?
Bei Fragen rund um die elektronische Patientenakte (ePA) erreichen Sie uns:
Telefonisch:
Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
+49 221 308 22075
E-Mail:
epa@gesund.gothaer.de
Wozu brauche ich eine einheitliche Krankenversichertennummer (KVNR)?
Die KVNR ermöglicht die eindeutige Zuordnung der versicherten Person in der Telematikinfrastruktur (TI). Die Ziele hierbei sind unter anderem die Sicherstellung der Teilhabe der PKV-Versicherten an der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Verbesserung der medizinischen Versorgung. Somit ist die Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel der elektronischen Patientenakte (ePA) möglich. Auch wenn Sie heute noch nicht von allen geplanten digitalen Anwendungen profitieren können, haben Sie mit Ihrer einheitlichen Krankenversichertennummer (KVNR) den Grundstein zur Nutzung der TI gelegt.
Weitere Informationen zur Ihrer KVNR erhalten Sie hier.
Ist die elektronische Patientenakte (ePA) freiwillig oder verpflichtend?
Es besteht für Sie keine Pflicht, die ePA zu nutzen. Das automatische Anlegen einer ePA-Akte für alle Versicherten ("ePA für alle") ist nur für die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtend. Für die PKV bleibt die Nutzung der ePA freiwillig. Bei uns wird Ihnen nur automatisch eine ePA angelegt, wenn Sie sich bereits in der Vergangenheit die ePA-App runtergeladen und sich registriert haben. Alle anderen Vollversicherten können sich jederzeit die ePA-App auf ihr Smartphone downloaden, sich registrieren und anschließend (nach 24 Stunden) die ePA in vollem Umfang nutzen.
Kann ich der elektronischen Patientenakte (ePA) widersprechen?
Ja, Sie können der ePA jederzeit widersprechen. Dies muss schriftlich erfolgen. Sie können Ihren Widerspruch an folgende Adresse schicken:
E-Mail: epa@gesund.gothaer.de
Postanschrift: Gothaer Krankenversicherung AG, 50598 Köln
Hinweis: Das automatische Anlegen einer ePA-Akte für alle Versicherten ist nur für die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtend. Für die PKV und unsere Vollversicherten bleibt die Nutzung der ePA freiwillig. Ihnen wird nicht automatisch eine ePA-Akte angelegt, sondern nur denjenigen, die sich die ePA-App bereits runtergeladen und sich registriert haben. Alle anderen Vollversicherten können sich, wie bisher auch, jederzeit die ePA-App auf ihr Smartphone downloaden, sich registrieren und anschließend (nach ca. einem Tag) die ePA in vollem Umfang nutzen.
Ein Widerspruch ist aktuell also nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie jedoch sichergehen wollen, dass auch zu einem späteren Zeitpunkt keine ePA für Sie angelegt wird, können Sie einen aktiven Widerspruch einreichen, der bei uns dokumentiert wird.
Kleiner Tipp: Die ePA verbessert Ihre medizinischen Behandlungen, da sie nicht nur Leistungserbringer*innen wie Ärztinnen und Ärzten den Austausch von Informationen und Unterlagen untereinander erleichtert, sondern auch Sie als Patient*in haben Ihre Gesundheitsdaten jederzeit in Ihrer Hand. Wenn Sie noch unsicher sind bezüglich des persönlichen Nutzens einer ePA, dann empfehlen wir Ihnen zunächst abzuwarten. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.
Wie kann ich meine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen z. B. bei meinem Arzt/meiner Ärztin?
Möchten Sie in einer Leistungserbringereinrichtung Ihre ePA nutzen, müssen Sie dem medizinischen Fachpersonal Ihre KVNR mitteilen. Mit dem Online-Check-In können Sie Ihre zehnstellige Krankenversichertennummer (KVNR) bequem und sicher übermitteln, indem Sie den von der Praxis bereitgestellten QR-Code mit der Scan-Funktion in der ePA-App scannen.
Des Weiteren müssen Sie den Mitarbeitenden der Leistungserbringereinrichtung in der ePA-App den Zugriff auf Ihre Akte erlauben, z. B. der Hausärztin bzw. dem Hausarzt sowie den medizinischen Fachangestellten.
Kann ich weitere Services in der ePA-App nutzen?
Ja, neben der elektronischen Patientenakte kann zum Beispiel der Online Check-In und die digitale Organspendeerklärung genutzt werden.
Was ist der Online Check-In (OCI) in der Arztpraxis?
Mit dem Online-Check-In können Sie Ihre zehnstellige Krankenversichertennummer (KVNR) bequem und sicher übermitteln, indem Sie den von der Praxis bereitgestellten QR-Code mit der Scan-Funktion in der ePA-App scannen.
Wer hat Zugriff auf meine elektronische Patientenakte (ePA)?
Allein Sie als Versicherte*r entscheiden, wer Ihre Daten einsehen darf. Sie können dabei unterschiedliche Berechtigungen verteilen und zum Beispiel Physiotherapeut*innen nur die Unterlagen Ihres Orthopäden bzw. Ihrer Orthopädin freigeben. Außerdem können Sie Berechtigungen zeitlich begrenzen oder wieder entziehen, etwa bei einem Arztwechsel. Allerdings gilt die Berechtigung immer für die ganze Leistungserbringereinrichtung und nicht für einzelne Personen. Der Zugriff ist aber nur zu Behandlungszwecken erlaubt und die Leistungserbringer*innen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Zugriff genau zu protokollieren (welche Person, zu welchem Zeitpunkt, welche Daten eingesehen oder eingestellt hat).
Wer stellt die Daten in meine elektronische Patientenakte (ePA) ein?
Die elektronische Patientenakte kann ihren vollen Nutzen entfalten, wenn möglichst viele Gesundheitsdaten in ihr abgelegt sind. Sie als Versicherte*r entscheiden, wer Unterlagen und Informationen hochladen darf. Grundsätzlich kann das nur medizinisches Fachpersonal, welches Sie für den Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte berechtigt haben. Außerdem können Sie selbst Dokumente und Informationen in der App hinterlegen, genau wie eine von Ihnen festgelegte Vertrauensperson.
Wie können ältere Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden?
Ihre elektronische Patientenakte wird nicht automatisch mit historischen Daten, so genannten Altbefunden, befüllt. Sie können aber ausgedruckte Unterlagen zum Beispiel mit dem Handy abfotografieren oder einscannen und dann in die App laden. Sie können zudem medizinisches Fachpersonal bitten, ältere Dokumente zu digitalisieren und hochzuladen, darauf haben Sie einen Anspruch. Zuvor müssen Sie dieses für den Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte berechtigen.
Kann auch eine Vertrauensperson die elektronische Patientenakte (ePA) für mich verwalten?
Wenn Sie sich beispielsweise im Umgang mit dem Smartphone nicht sicher fühlen, kann die Verwaltung Ihrer elektronischen Patientenakte an Vertrauenspersonen (die sogenannten Vertreterinnen bzw. Vertreter) übertragen werden.
Zwischen Januar 2025 und Mai 2025 ist es allerdings nur möglich, Vertreter anzulegen, die bereits selbst über eine ePA-Akte verfügen.
Ab Mai 2025 können auch Vertreter*innen eingerichtet werden, die nicht selbst über eine ePA Akte verfügen.
Kann ich sehen, wer etwas an meiner Akte geändert hat?
Im Protokoll der ePA App werden alle Aktivitäten gespeichert. Dadurch können Sie genau nachvollziehen, wer wann auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zugegriffen hat und was in der ePA verändert wurde.
Kann ich die elektronische Patientenakte (ePA) auch nutzen, wenn ich kein Smartphone habe?
Das ist leider nicht möglich. Sie können aber an eine Vertrauensperson, die ein Smartphone hat, die Verwaltung Ihrer Akte übertragen.
Ich habe ein neues Smartphone, kann ich meine elektronische Patientenakte (ePA) auch dort benutzen? Was muss ich beachten?
Sie können Ihre elektronische Patientenakte auch auf einem neuen Gerät benutzen ohne, dass die bisher gespeicherten Daten verloren gehen. Laden Sie dafür die ePA-App mit dem neuen Smartphone herunter und loggen sich mit Ihren Zugangsdaten ein. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig, wenn Sie über das alte Gerät die ePA für das neue Gerät freischalten. Danach können Sie die ePA auf beiden Geräten nutzen oder das alte Gerät im Benutzerkonto entfernen.
Steht Ihnen Ihr altes Gerät nicht mehr zur Verfügung, weil Sie es verloren haben oder es geklaut wurde, dann müssen Sie Ihr Benutzerkonto zurücksetzen und sich erneut registrieren. Die ePA wird dabei nicht gelöscht, Sie müssen sich allerdings erneut identifizieren. Das Gleiche gilt, wenn Sie Ihren App-Code vergessen haben.
Ich habe meinen App-Code vergessen, was muss ich tun?
Wenn Sie Ihren App-Code vergessen haben, müssen Sie Ihr Benutzerkonto zurücksetzen und sich erneut registrieren. Dies können Sie entweder selbst in der ePA App machen, wenn Sie darauf noch Zugriff haben, oder Sie kontaktieren uns.
Telefonisch:
Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
+49 221 308 22075
E-Mail:
epa@gesund.gothaer.de
Die ePA wird dabei nicht gelöscht, Sie müssen sich allerdings erneut identifizieren.
Ich habe mein Gerät gesperrt und möchte es nun wieder entsperren, was muss ich tun?
Wenn Sie Ihren App-Code 3x falsch eingegeben haben, ist ihr Benutzerkonto gesperrt. Sie müssen daher Ihr Benutzerkonto zurücksetzen und sich erneut registrieren. Dies können Sie selbst in der ePA App machen. Die Möglichkeit des Zurücksetzens des Benutzerkontos wird Ihnen beim Start der ePA, dort wo der App-Code eingegeben werden muss, angezeigt.
Die ePA wird dabei nicht gelöscht, Sie müssen sich allerdings erneut identifizieren.
Wie kann ich meine elektronische Patientenakte (ePA) sperren, wenn ich beispielsweise mein Smartphone verloren habe oder es geklaut wurde?
Sie können Ihre elektronische Patientenakte jederzeit hier sperren.
Dort haben Sie die Option Ihr Benutzerkonto zu löschen oder können in die Geräteverwaltung wechseln, wenn Sie nur einem Gerät den Zugriff entziehen wollen.
Durch die Sperrung bleiben Ihre Daten in der ePA erhalten, es wird lediglich Ihr Benutzerkonto gelöscht. Allerdings müssen Sie sich zum Entsperren zunächst erneut registrieren und aus Sicherheitsgründen muss auch Ihre Identität erneut überprüft werden.
Kann ich meine elektronische Patientenakte (ePA) auch selber und unverzüglich mit der ePA App sperren, wenn ich beispielsweise den Verdacht auf Missbrauch meiner Zugangsdaten für die ePA-Anwendung habe?
Bei Verdacht auf Missbrauch Ihres Zugangs sollten Sie diesen natürlich unverzüglich sperren, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten. Dafür finden Sie in den Profileinstellungen der Gothaer ePA App eine Option zur Geräteverwaltung im Rahmen der Benutzerkontoverwaltung.
Kann ich meine elektronische Patientenakte (ePA) auch wieder löschen oder widerrufen? Was muss ich tun, wenn ich sie nicht mehr nutzen möchte?
Sie können Ihrer ePA jederzeit widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich bei uns erfolgen. Nachdem Sie der ePA widersprochen haben, werden Ihre ePA-Akte und Ihre darin gespeicherten Dokumente automatisch unwiderruflich gelöscht.
Widerspruch per E-Mail an: epa@gesund.gothaer.de
Alternativ per Post an: Gothaer Krankenversicherung AG, 50598 Köln
Können auch nur einzelne Dokumente gelöscht werden?
Die Versicherten können jederzeit Dokumente löschen oder neue hinzufügen.
Ich will zu einer anderen Krankenversicherung oder Krankenkasse wechseln, was passiert mit meiner elektronischen Patientenakte (ePA)?
Die ePA mit allen Inhalten, Berechtigungen und Widersprüchen kann zur neuen Krankenversicherung mitgenommen werden. Voraussetzung ist, dass die neue Krankenversicherung eine ePA anbietet. Der/Die Versicherte selbst braucht nichts zu tun. Die neue Krankenversicherung fragt die ePA beim vorherigen Anbieter technisch an. Dafür wird lediglich die Krankenversichertennummer (KVNR) benötigt.
Wer ist Anbieter der elektronischen Patientenakte (ePA) und wer ist der Betreiber?
Die elektronische Patientenakte der Gothaer wird von der Gothaer Krankenversicherung ihren vollversicherten Kundinnen und Kunden in Form einer sicherheitsgeprüften und von der Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH*) zugelassenen App zur Verfügung gestellt. Bei dem Zulassungsverfahren muss die Einhaltung aller Anforderungen an Funktionalität, Betrieb, Sicherheit und Datenschutz nachgewiesen werden. Die Gothaer Krankenversicherung arbeitet dabei mit den Unternehmen
Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Grobprojektberatung GmbH
BITMARCK Technik GmbH
BITMARCK Service GmbH
zusammen, die das Aktensystem und weitere notwendige Komponenten entwickeln und betreiben.
Was ist die gematik GmbH?
Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Mit der Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt.
Was ist die Telematikinfrastruktur?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Plattform für alle digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen in Deutschland und kümmert sich beispielsweise um die sichere Vernetzung von Ärzten/Ärztinnen, Krankenhäusern, Patienten/Patientinnen und Versicherungsunternehmen. Sie bietet den Versicherten eine verbesserte medizinische Versorgung. Durch die TI erhalten unsere Kund*innen sukzessive Zugriff auf wichtige und nützliche Anwendungen wie das elektronische Rezept (eRezept), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder die elektronische Patientenakte (ePA).
Hat die Gothaer Einblick in meine Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA)? Und welche Daten werden mit dem Betreiber ausgetauscht?
Nein. Die Gothaer Versicherung hat zu keiner Zeit Zugriff auf Ihre ePA oder die darin gespeicherten Daten. Bei der Einrichtung der Patientenakte tauscht die Gothaer Krankenversicherung lediglich administrative personenbezogene Informationen mit dem Betreiber der ePA aus, um den Versicherungsstatus zu verifizieren. Des Weiteren prüft sie anhand der Krankenversichertennummer (KVNR), ob bereits eine Patientenakte existiert.
Wichtig: Hierbei findet kein Austausch von personenbezogenen Gesundheitsdaten statt.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Wo werden meine Gesundheitsdaten gespeichert?
Die Daten der ePA liegen auf einem zentralen, gut gesicherten Server in Deutschland für den die europäischen Datenschutzbestimmungen gelten.
„Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deshalb sind alle in der Telematikinfrastruktur (TI) verarbeiteten Daten durch eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur geschützt, die zu den besten in Europa und der Welt zählt. Die Sicherheitsexperten der gematik und ihre Kooperationspartner arbeiten jeden Tag daran, dass das auch in Zukunft so bleibt. Die TI ist die offizielle Plattform für die Speicherung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Deutschland. Diese Daten dürfen ausschließlich von berechtigten Berufsgruppen (z.B. Ärztinnen und Ärzten) und nur zu Behandlungszwecken genutzt werden. Dabei liegt die Datenhoheit immer bei Ihnen als Patientin oder Patient. Sie allein bestimmen, wer in welchem Umfang auf Ihre Daten zugreifen darf.“ Quelle: gematik
Wer garantiert die Sicherheit der hinterlegten Daten in meiner elektronischen Patientenakte (ePA)?
Die Gothaer ePA wird von der Gothaer Krankenversicherung ihren vollversicherten Kund*innen in Form einer sicherheitsgeprüften und von der Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) zugelassenen App zur Verfügung gestellt. Beim Zulassungsverfahren muss die Einhaltung aller Anforderungen an Funktionalität, Betrieb, Sicherheit und Datenschutz nachgewiesen werden. Die Zulassung garantiert die Umsetzung nach höchstem Sicherheitsniveau und dem Stand der Technik, somit erfüllt die ePA die gesetzlichen und regulativen Anforderungen. Alle Gesundheitsdaten liegen innerhalb der ePA verschlüsselt und werden erst in Ihrer ePA-App (mit speziell für Sie bei der Registrierung generiertem Schlüsselmaterial) entschlüsselt. Unser Betreiber der ePA und auch wir als Gothaer Krankenversicherung haben aufgrund der implementierten Sicherheitsmechanismen keinen Zugriff auf die Daten in der ePA, nur Sie als Versicherter selbst und - sofern Sie die entsprechenden Berechtigungen vergeben - Ihre Ärzte und Ärztinnen, mit den Sie Ihre Daten teilen möchten. Ärzte und andere Leistungserbringer können - falls Sie eine entsprechende Berechtigung erteilen - die Daten über den sicheren Zugang in die Telematikinfrastruktur (s.g. Konnektor) darauf zugreifen und entschlüsseln. Leistungserbringer können umgekehrt auch Daten in Ihre ePA stellen - ebenso transport- und inhaltsverschlüsselt über den Konnektor.
Zusammengefasst: Sie haben die Hoheit über Ihre Daten in der ePA.
Was ist die digitale Organspendeerklärung?
Bisher konnten Sie Ihre Erklärung über eine Organ- und Gewebespende über den Organspendeausweis oder über eine Patientenverfügung analog dokumentieren. Seit dem 1. Juli 2024 ist diese Erklärung nun auch über den digitalen Weg rechtlich und verbindlich möglich.
Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende online eintragen können. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Das Organspende-Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt.
Organspendeausweis, Patientenverfügung oder andere schriftliche Erklärungen können weiterhin neben dem Organspende-Register für die Dokumentation der Entscheidung genutzt werden und bleiben weiterhin gültig. Liegen mehrere Dokumente vor, so gilt immer das jüngste.
Ist die ePA-Akte direkt nach dem Runterladen der App und Registrierung nutzbar?
Nach dem Download und der Registrierung ist die ePA nicht direkt, aber spätestens nach ca. 24 Stunden im vollen Umfang nutzbar.
Wird ein Widerspruch gegen die ePA beim Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung übermittelt?
Sofern Sie bereits eine KVNR haben und Sie der ePA widersprochen haben, wird der Widerspruch an die neue Krankenversicherung übermittelt. (Über die KVNR erfolgt die eindeutige Zuordnung des Widerspruchs). Haben Sie bisher keine KVNR und der ePA widersprochen, müssen Sie bei Ihrer neuen Krankenversicherung erneut einen Widerspruch einreichen.
Was muss ich tun, wenn ich bereits vor 2025 eine elektronische Patientenakte hatte und diese weiterhin nutzen möchte?
Die elektronische Patientenakte hat im Januar 2025 ein großes Update erhalten. Wenn Sie bereits eine ePA nutzen, müssen Sie die App aktualisieren bzw. sich die neue Version herunterladen. Sobald Sie sich das erste Mal in die neue ePA-Akte einloggen, erhalten Sie einen Hinweis, dass die Migration Ihrer Daten angestoßen werden muss. Inhalte, Protokolle und hinterlegte Vertreter*innen werden in die neue ePA übernommen. Nur Berechtigungen für Leistungserbringer müssen aus technischen Gründen erneut eingestellt werden. Bilddateien wie zum Beispiel jpeg und png sowie Textdateien werden bei Migration automatisch in PDF/A Dateien umgewandelt. Ggf. kann es zu geringfügigem Datenverlust bei der Übertragung kommen.
Die Nutzung der alten ePA-App-Version ist ab dem 5. Januar 2025 nicht mehr möglich. Die neue ePA steht vollumfänglich circa vier bis sechs Wochen nach dem 15. Januar 2025 zur Verfügung. Der genaue Zeitpunkt, zu dem die ePA wieder zur Verfügung steht, ist aufgrund der Menge an Akten, die angelegt werden müssen (kompletter Versichertenbestand der GKV plus ePA-Nutzer der PKV) nicht bekannt.
Das Update auf die neue Version sowie das Öffnen der ePA-Akte muss bis Ende 2025 erfolgen. Danach werden die Daten und Inhalte aus der alten ePA gelöscht.
Was ist unter der Medikationsliste innerhalb der ePA zu verstehen?
In der Medikationsliste können Sie oder/und der berechtigte Leistungserbringer nachvollziehen, welche Medikamente als E-Rezepte verordnet wurden.
Wie gelangen Daten zu meiner Medikation in die elektronische Patientenakte?
Wenn sowohl das E-Rezept als auch die elektronische Patientenakte genutzt wird, werden die Daten zur Verschreibung und die Ausgabe des Medikaments automatisch in die elektronische Patientenakte eingestellt.
Wozu dient die ePA-Ombudsstelle?
Die ePA Ombudsstelle kann von Ihnen damit beauftragt werden, zum Beispiel Widersprüche in die ePA einzustellen oder auch die Rücknahme von Widersprüchen durchzuführen, wenn Sie dies innerhalb der ePA-App nicht selbst vornehmen möchten.
Ebenso können bei der ePA Ombudsstelle Protokolldaten zur elektronischen Patientenakte angefordert werden.
Die Ombudsstelle darf ausschließlich auf Ihre Veranlassung hin auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen.
Die ePA Ombudsstelle erreichen Sie wie folgt:
Per E-Mail: epa@gesund.gothaer.de
Per Post: Gothaer Krankenversicherung AG, Ombudsstelle elektronische Patientenakte, 50598 Köln
Werden Daten aus der elektronischen Patientenakte für Forschungszwecke bereitgestellt?
Nein, dafür gibt es bei Privatversicherten keine gesetzliche Grundlage.
Mit der Gesundheitsapp für Ihre Gothaer Krankenversicherung können Sie Ihre Arztrechnungen und Rezepte ganz einfach mit Ihrem Smartphone bei uns einreichen und Portokosten sparen.
Unsere Krankenvollversicherung MediVita bietet Ihnen einen günstigen Grundtarif und Leistungsbausteine, die Sie flexibel nach Ihrem persönlichen Bedarf kombinieren können.