Die elektronische Patientenakte (ePA) bringt die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran und erleichtert Leistungserbringer*innen wie Ärztinnen und Ärzten den Austausch von Informationen und Unterlagen untereinander und mit Patient*innen.
Wer die Daten einsehen darf, entscheiden Sie als Patient bzw. Patientin selbst. Sie können unterschiedliche Berechtigungen verteilen und haben über eine App jederzeit Zugriff auf Ihre Befunde.
Elektronische Patientenakte (ePA) für alle - ePA 3.0
Ab 15. Januar 2025 steht Ihnen die neue Version der elektronischen Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Hintergrund dieses Updates ist die flächendeckende Einführung der so genannten "ePA für alle" in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Alle gesetzlich krankenversicherten Personen erhalten automatisch eine ePA. Für die private Krankenversicherung (PKV) ist dies nicht verpflichtend. Das bedeutet, für die PKV und für alle Kund*innen mit einer privaten Vollversicherung bleibt die Nutzung der ePA freiwillig. Es wird Ihnen nicht automatisch eine ePA angelegt, sondern nur, wenn Sie die ePA-App auch in der Vergangenheit schon genutzt haben.
Ist dies nicht der Fall, können Sie sich jederzeit die ePA-App auf ihr Smartphone downloaden, sich registrieren und anschließend (nach ca. 24 Stunden) die ePA in vollem Umfang nutzen.
Allgemeine Infos zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Ist die ePA verpflichtend?
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wenn Sie sich dagegen entscheiden oder von Widerspruchs-, Einwilligungs-, Lösch- und Beschränkungsrechten Gebrauch machen, können Sie von den Vorteilen der ePA nicht oder nicht im vollen Umfang profitieren. Darüber hinaus entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Umgekehrt ergibt sich keine Bevorzugung, weil Sie die ePA nutzen.
Sie wollen Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (ePA) einlegen?
Das automatische Anlegen einer ePA-Akte für alle Versicherten ist nur für die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtend. Für die PKV und unsere Vollversicherten bleibt die Nutzung der ePA freiwillig. Ihnen wird nicht automatisch eine ePA-Akte angelegt, sondern nur denjenigen, die sich die ePA-App bereits heruntergeladen und sich registriert haben. Alle anderen Vollversicherten können sich, wie bisher auch, jederzeit die ePA-App auf ihr Smartphone downloaden, sich registrieren und anschließend (nach ca. einem Tag) die ePA in vollem Umfang nutzen. mehr
Ein Widerspruch ist aktuell also nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie jedoch sichergehen wollen, dass auch zu einem späteren Zeitpunkt keine ePA für Sie angelegt wird, können Sie einen aktiven Widerspruch einreichen, der bei uns dokumentiert wird. Dies muss schriftlich erfolgen.
Sie können Ihren Widerspruch an folgende Adresse schicken:
Die ePA kann unter anderem bestimmte medizinische Anwendungsfälle unterstützen, z. B. die elektronische Medikationsliste, den Medikationsprozess oder Laborbefunde. Mit Einführung der ePA steht Ihnen und Ihren Leistungserbringenden die elektronische Medikationsliste zur Verfügung.
Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung
Wenn Sie zu einer anderen Krankenversicherung wechseln, können Sie die ePA mit den Inhalten, Berechtigungen und Widersprüchen mitnehmen, sofern Ihnen die neue Krankenversicherung eine Nutzung der ePA anbietet.
Sofern Sie bereits eine KVNR haben und Sie der ePA widersprochen haben, wird der Widerspruch an die neue Krankenversicherung übermittelt. (Über die KVNR erfolgt die eindeutige Zuordnung des Widerspruchs). Haben Sie bisher keine KVNR und der ePA widersprochen, müssen Sie bei Ihrer neuen Krankenversicherung erneut einen Widerspruch einreichen.
Verwendete Begriffe
ePA ist die Abkürzung für "elektronische Patientenakte".
ePA-App ist das Programm, das Sie auf Ihrem Smartphone zum Zugriff auf Ihre ePA und die darin gespeicherten Daten verwenden. Es handelt sich dabei um eine eigenständige App.mehr
Leistungserbringende werden alle Personengruppen und Einrichtungen genannt, die im Rahmen der privaten Krankenversicherung Leistungen zur gesundheitlichen Versorgung erbringen. Hierzu zählen z. B. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Der Begriff umfasst auch Personen, die als Gehilfen oder in Vorbereitung auf den Beruf bei entsprechenden Personen tätig sind. Einrichtungen, in denen Leistungserbringende tätig sind, werden im Folgenden als Leistungserbringereinrichtungen bezeichnet. Dies können Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens sein. Die ePA wird schrittweise mit anderen digitalen Anwendungen der medizinischen Versorgung verknüpft.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die ePA ist Ihr persönlicher, sicherer Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten. Mithilfe der ePA können Sie und berechtigte Personenkreise, wie zum Beispiel die Sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte, persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital verwalten.
Welche Medikamente hat der Kardiologe verschrieben? Wann ist zuletzt ein Röntgenbild der Zähne erstellt worden? In einer elektronischen Patientenakte sind alle wichtigen Informationen gespeichert.
Die Daten liegen auf einem zentralen, gut gesicherten Server, sodass Ärzte/Ärztinnen, Apotheker*innen und anderes medizinisches Fachpersonal von jedem Ort aus darauf zugreifen können – wenn die Patienten bzw. Patientinnen es erlauben.
Die ePA soll unter anderem dazu beitragen, unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Behandlungsqualität zu verbessern. Denn Therapien können besser aufeinander abgestimmt werden, wenn alle Informationen vorliegen.
Sie als Patient*in entscheiden darüber, welche Unterlagen in die ePA aufgenommen werden und wer sie betrachten darf.
Weitere Infos zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte (ePA)?
Ihre ePA begleitet Sie idealerweise Ihr Leben lang. Sie dient als sicherer Ablageort Ihrer Gesundheitsdaten und als Austauschplattform zwischen Ihnen und den an Ihrer Gesundheitsversorgung beteiligten Leistungserbringenden. Die ePA ist also Ihr ganz persönliches digitales Gesundheitsmanagementsystem für Ihre Versorgung.
1. Wer zum Beispiel seinen Arzt oder seine Ärztin wechseln oder sich eine Zweitmeinung einholen möchte, kann auf seine ePA verweisen – und alle benötigten Informationen sind sofort einsehbar.
2. Das spart Zeit. Denn Versicherte müssen Unterlagen nicht mehr persönlich abholen oder darauf warten, dass Befunde auf dem Postweg ans Ziel gelangen. Weiterbehandelnde Ärzte und Ärztinnen haben zum Beispiel Röntgenbilder direkt im Anschluss an die Untersuchung zur Verfügung.
3. Bei komplexen Krankheitsbildern hat die ePA zudem den Vorteil, dass alle Mitglieder des Behandlungsteams auf dem gleichen Stand sind. Patienten und Patientinnen können sicher sein, dass Informationen nicht verloren gehen.mehr
4. Die ePA erhöht insgesamt die Behandlungsqualität. Denn Ärzte/Ärztinnen können beispielsweise einsehen, welche Therapien Kolleg*innen bereits durchgeführt haben – und mit welchem Ergebnis. Außerdem lassen sich eventuelle Wechselwirkungen von Medikamenten besser berücksichtigen, weil alle verordneten Präparate abrufbar sind.
5. Zusätzlich können Versicherte eigene Daten in Form von Notizen hinterlegen - etwa den täglich gemessenen Blutdruck - und sie mit Ärzten bzw. Ärztinnen besprechen – das ist auch spontan möglich. Sie können sich zudem Fragen notieren und haben beim Termin immer alles griffbereit auf dem Smartphone.
6. Die ePA ist im Alltag sehr komfortabel. Beispielsweise müssen Versicherte ihren Impfpass nicht mehr in Papierform mit in die Praxis bringen.
7. Die ePA soll auch dazu beitragen, Kosten zu sparen, was sich positiv auf die Versicherungsbeiträge auswirken könnte.
8. Mit der ePA haben Sie auch Zugriff auf die Zusatzfunktion des Online Check-Ins (OCI). Dieser übermittelt Ihre Personendaten sowie Ihre KVNR zur Nutzung des E-Rezepts schnell und sicher digital an Ihre Arztpraxis.
Wie kommen die Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) und wie werden sie abgerufen?
Ganz praktisch – so funktioniert die ePA:
Zugang zur ePA erhalten Versicherte über die ePA-App, die sie auf ihrem Smartphone installieren. Um sich zu registrieren, wird die Krankenversichertennummer (KVNR) benötigt
Alternativ können Versicherte eine Vertrauensperson damit beauftragen, ihre ePA für sie zu verwalten
In der ePA-App können die Versicherten auch selbst jederzeit Unterlagen hochladen. Die App synchronisiert sich automatisch mit einem zentralen Server, sodass die Leistungserbringer*innen oder Vertrauenspersonen, denen sie es genehmigen, die Dokumente einsehen können
Ältere Unterlagen können Patientinnen bzw. Patienten zum Beispiel mit dem Handy abfotografieren oder einscannen, um sie anschließend in der App zu ergänzen
Wenn Versicherte medizinischem Fachpersonal grundsätzlich Zugang zu ihrer Akte gewährt haben, können beispielsweise Ärzte/Ärztinnen auch Dokumente hochladen, wenn die Patienten bzw. Patientinnen nicht anwesend sind, etwa Laborbefunde. Diese sind dann in der elektronischen Patientenakte für alle Berechtigten einsehbar
Die Versicherten können medizinischem Fachpersonal die Berechtigung, ihre ePA einzusehen, jederzeit wieder entziehen, etwa, wenn sie die ärztliche Praxis wechseln
Was kann in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden?
An Ihrer Behandlung beteiligte Leistungserbringende können grundsätzlich alle im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Versorgung erhobenen Informationen und Daten speichern, sofern Sie dem nicht widersprechen.
Sie selbst können auch persönliche Gesundheitsdaten speichern. Dies können beispielsweise eigenständig geführte Diabetes-Tagebücher oder digitalisierte Befunde aus früheren Behandlungen sein, die Ihnen Ihre Ärztinnen und Ärzte bereitgestellt haben, oder aber auch eigene Aufzeichnungen. Diese Daten sind dabei als PDF/A-Dokumente in der ePA zu speichern.
Wenn Sie eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA), also eine Gesundheits- oder Medizin-App, nutzen, können Sie auch diese Daten in der ePA speichern lassen, sofern Sie das möchten und die DiGA die Datenspeicherung in der ePA unterstützt. Zukünftig kann die ePA zudem die Datenübernahme Activity-Trackern oder Smart-Watches, sogenannten Wearables, unterstützen.mehr
Dokumente, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert sind, haben Sie immer dabei – und können medizinischem Fachpersonal den Zugriff darauf erlauben. Das gilt zum Beispiel für:
Wie erhalte ich die elektronische Patientenakte (ePA) und wie funktioniert sie?
Als vollversicherter Kunde bzw. vollversicherte Kundin der Gothaer Krankenversicherung nutzen Sie die elektronische Patientenakte der Gothaer kostenfrei. Voraussetzung ist, dass Sie bereits eine Krankenversichertennummer (KVNR) haben. (Hier finden Sie weitere Informationen zur KVNR) Neben der von uns bereitgestellten und der nach den Vorgaben der gematik geprüften ePA-App benötigen Sie ein Smartphone.
Melden Sie sich mit Ihren Logindaten von Meine Gothaer oder der Meine Gothaer App an. (Wenn Sie noch kein Gothaer-Konto haben, geht es hier zur Registrierung für Ihr digitales Benutzerkonto)
Legen Sie eine persönliche PIN fest. (Hinweis: Diese PIN benötigen Sie zukünftig immer für Ihre Anmeldung in der ePA-App. Wählen Sie daher eine PIN aus, die Sie sich gut merken können und die gleichzeitig sicher ist.)
Ihre Identität muss mittels PostIdent in der Postfiliale oder per eID (Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises) bestätigt werden. (Hinweis: Da in der ePA sensible Gesundheitsdaten gespeichert werden können, möchten wir bereits bei der Anmeldung sicherstellen, dass die Datensicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist. Deshalb ist dieses Verfahren zur zweifelsfreien Identifikation notwendig.)
3. Jetzt können Sie Ihre elektronische Patientenakte einrichten. Ihre ePA-Akte steht Ihnen vollumfänglich am nächsten Tag, nach ca. 24 Stunden, zur Verfügung.
Die ePA-App baut über das Internet eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur auf, in der die eigentliche ePA liegt. An dieses Netzwerk sind bzw. werden die verschiedenen Leistungserbringenden im deutschen Gesundheitswesen angeschlossen.
Die ePA-App wurde nach den Vorgaben der gematik entwickelt und sicherheitsgeprüft. Mit ihr können Sie sämtliche Funktionen selbständig nutzen zum Beispiel
Dokumente und Daten einstellen, einsehen, herunterladen oder löschen
Zugriffsberechtigungen verwalten – von Leistungserbringenden, aber auch von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten oder Ärztinnen und Ärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Unterstützungspersonen bei der ePA-Nutzung benennen (Vertreterinnen oder Vertreter)
Wie sieht es mit der Datensicherheit bei der elektronischen Patientenakte (ePA) aus?
Die Daten der ePA werden auf einem zentralen Server in Deutschland gespeichert, für den die europäischen Datenschutzbestimmungen gelten. Er ist Teil der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI) für das Gesundheitswesen. Jede Veränderung der TI wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft und zertifiziert.
Zusätzlich sind alle Daten, die in der ePA gespeichert sind, verschlüsselt. Allein die Versicherten entscheiden, wer die Informationen einsehen darf. Krankenversicherungen haben darauf keinen Zugriff.
Freigeben können Versicherte die Daten ihrer ePA nur für medizinisches Fachpersonal. Das ist technisch nicht anders möglich. Wenn Leistungserbringer*innen Zugriff beantragen möchten, brauchen sie zwei elektronische Ausweise. Zum einen benötigen sie eine sogenannte Smart Card, mit der sie nachweisen, um welche Praxis oder Apotheke es sich handelt (bei Ärzten/Ärztinnen heißt diese Smart Card "Praxisausweis"). Zum anderen ist ein elektronischer Heilberufsausweis Pflicht. Damit ist sichergestellt, dass nur Fachleute auf eine ePA zugreifen können.
Die Elektronische Patientenakte (ePA) im Überblick
Funktion & Nutzung
Die elektronische Patientenakte soll die Kommunikation im Gesundheitswesen ins digitale Zeitalter überführen:
Die Nutzung und Befüllung der ePA ist freiwillig
Sie erleichtert den Austausch von Informationen, weil gesundheitsbezogene Daten und Unterlagen jederzeit elektronisch verfügbar sind. Das spart Zeit, erhöht die Behandlungsqualität und hilft, Doppeluntersuchungen zu vermeiden
Die Datenhoheit liegt bei den Versicherten. Sie entscheiden darüber, welche Daten gespeichert und gelöscht werden. Für medizinisches Fachpersonal sind die Informationen nur einsehbar, wenn die Patienten bzw. Patientinnen ihnen eine entsprechende Berechtigung erteilen
Die Verwaltung der Daten erfolgt über eine App fürs Smartphone
Im Prinzip können alle medizinischen Unterlagen in der App gespeichert werden. Auch Daten aus Digitalen Gesundheitsanwendungen oder persönliche Notizen können hinterlegt werden
Die Sicherheit der elektronischen Daten ist durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur gewährleistet
Wer bietet die ePA an und wer betreibt sie?
Die ePA wird Ihnen von uns angeboten. Dabei arbeiten wir mit Industriepartnern zusammen, die die ePA technisch entwickeln und betreiben. Sie müssen grundlegende Vorgaben der gematik GmbH (im Folgenden: gematik) einhalten und mit der von ihnen entwickelten ePA sowie der dazugehörigen ePA-App ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Dies dient der Sicherheit Ihrer Daten.
Wir arbeiten mit RISE als Betreiber der ePA zusammen, um Ihnen die ePA zur Verfügung zu stellen. Weder wir noch der Betreiber dürfen und können auf die Daten in der ePA zugreifen. Mithilfe von Verschlüsselungstechnologien und bestimmten organisatorischen Maßnahmen ist Ihre ePA vor unbefugten Zugriffen geschützt.
Wofür gibt es die ePA-Ombudsstelle (nach dem Update auf ePA 3.0 ab 15. Januar 2025)?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Krankenversicherungen eine ePA Ombudsstelle einrichten, an die Sie sich als Versicherter bei Bedarf wenden können.
Aufgaben der ePA-Ombudsstellen sind:
Entgegennahme von Widersprüchen gegen den Zugriff von Leistungserbringern
Entgegennahme von Widersprüchen gegen die Teilnahme am digitalen Medikationsprozess
Entgegennahme von Widersprüchen gegen das Einstellen von Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst
FAQs zur elektronischen Patientenakte (ePA) & zur Krankenversichertennummer (KVNR)
Noch Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA), zur Krankenversichertennummer (KVNR oder zum E-Rezept? Unter den folgenden Links finden Sie unsere Antworten.
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