Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) bringt die Digitalisierung im Ge­sund­heits­wesen voran und er­leichtert Leistungs­er­bringer*innen wie Ärztin­nen und Ärzten den Aus­tausch von In­for­mationen und Unter­lagen unter­einander und mit Patient*innen.

Wer die Daten ein­sehen darf, ent­scheiden Sie als Patient bzw. Patientin selbst. Sie können unter­schied­liche Be­rechti­gungen ver­teilen und haben über eine App jeder­zeit Zu­griff auf Ihre Be­funde.

Eine junge Frau trinkt einen Kaffee und schaut dabei auf ihr Handy.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Welche Medikamente hat der Kardiologe verschrieben? Wann ist zuletzt ein Rönt­gen­bild der Zähne er­stellt worden? In einer elek­tro­ni­schen Pa­ti­en­ten­ak­te sind alle wich­ti­gen In­for­ma­ti­onen ge­speichert.

Die Daten liegen auf einem zentralen, gut gesicherten Server, sodass Ärzte/Ärztinnen, Apo­theker*innen und anderes me­di­zi­ni­sches Fach­per­sonal von jedem Ort aus darauf zu­greifen können – wenn die Pa­ti­en­ten bzw. Pa­ti­en­tin­nen es er­lauben.

Die ePA soll unter anderem dazu beitragen, unnötige Doppel­unter­suchungen zu ver­mei­den und die Behandlungs­qualität zu ver­bessern. Denn Therapien können besser auf­einander ab­gestimmt werden, wenn alle In­forma­tionen vorliegen.

Sie als Patient*in entscheiden darüber, welche Unterlagen in die ePA aufgenom­men werden und wer sie betrachten darf.

Weitere Infos zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Wie kommen die Daten in die elek­tro­nische Patienten­akte (ePA) und wie werden sie abgerufen?

Ganz praktisch – so funktioniert die ePA:

  • Zugang zur ePA erhalten Ver­sicherte über die ePA-App, die sie auf ihrem Smartphone installieren. Um sich zu regis­trieren, wird die Krankenversichertennummer (KVNR) benötigt
  • Alternativ können Versicherte eine Vertrauens­person damit beauf­tragen, ihre ePA für sie zu verwalten
  • In der ePA-App können die Ver­sicherten auch selbst jeder­zeit Unter­lagen hoch­laden. Die App syn­chro­nisiert sich auto­matisch mit einem zen­tralen Server, sodass die Leistungs­erbringer*innen oder Vertrauens­personen, denen sie es ge­neh­migen, die Do­ku­mente ein­sehen können
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  • Ältere Unterlagen können Patien­tinnen bzw. Patienten zum Beispiel mit dem Handy abfoto­gra­fieren oder ein­scannen, um sie anschlie­ßend in der App zu er­gänzen
  • Medizinisches Fachpersonal, das Daten ein­sehen oder hoch­laden will, stellt mit der Praxis­soft­ware eine Anfrage über den zentra­len Server. Die Versicherten erhalten in ihrer ePA-App daraufhin eine Bitte um Frei­gabe. Das funktio­niert ähnlich wie bei einer App fürs Online-Banking
  • Dabei können die Nutzer*innen unter­schied­liche Berechti­gungen verteilen. Ein Beispiel: Sie können Ihrem Zahn­arzt erlauben, dass er nur die Doku­mente einsehen darf, die Ihre Zähne betreffen. Für Ihre Haus­ärztin schalten Sie hin­gegen alle Unter­lagen frei, damit sie einen guten Überblick über den Gesund­heits­zustand hat
  • Wenn Versicherte medizinischem Fach­personal grund­sätzlich Zugang zu ihrer Akte gewährt haben, können beispiels­weise Ärzte/Ärz­tinnen auch Doku­mente hoch­laden, wenn die Patienten bzw. Patien­tinnen nicht anwesend sind, etwa Labor­befunde. Diese sind dann in der elektronischen Patientenakte für alle Berechtigten einsehbar
  • Die Versicherten können medizinischem Fachpersonal die Berechtigung, ihre ePA einzusehen, jederzeit wieder entziehen, etwa, wenn sie die ärztliche Praxis wechseln, oder zeitlich beschränken, wenn sie beispielsweise im Urlaub eine Arztpraxis besuchen müssen oder für einen Krankenhausaufenthalt

Welche Vorteile bietet die elek­tro­nische Patienten­akte (ePA)?

1. Wer zum Beispiel seinen Arzt oder seine Ärztin wechseln oder sich eine Zweit­meinung ein­holen möchte, kann auf seine ePA ver­weisen – und alle be­nötigten Infor­mationen sind sofort ein­seh­bar.

2. Das spart Zeit. Denn Versicherte müssen Unterlagen nicht mehr persönlich abholen oder darauf warten, dass Befunde auf dem Postweg ans Ziel gelangen. Weiterbe­han­delnde Ärzte und Ärztinnen haben zum Beispiel Röntgen­bilder direkt im An­schluss an die Unter­suchung zur Ver­fügung.

3. Bei komplexen Krankheitsbildern hat die ePA zudem den Vorteil, dass alle Mitglieder des Behandlungsteams auf dem gleichen Stand sind. Patienten und Patientinnen kön­nen sicher sein, dass Infor­mationen nicht ver­loren gehen.mehr

4. Die ePA erhöht insgesamt die Be­hand­lungs­qualität. Denn Ärzte/Ärztinnen können bei­spiels­weise einsehen, welche Therapien Kolleg*innen bereits durch­geführt haben – und mit welchem Ergebnis. Außerdem lassen sich eventuelle Wechsel­wirkungen von Me­dika­menten besser berück­sichtigen, weil alle ver­ordneten Präparate ab­rufbar sind.

5. Zusätzlich können Versicherte eigene Daten in Form von Notizen hinterlegen - etwa den täglich gemessenen Blutdruck - und sie mit Ärzten bzw. Ärztinnen besprechen – das ist auch spontan möglich. Sie können sich zudem Fragen notieren und haben beim Termin immer alles griffbereit auf dem Smart­phone.

6. Die ePA ist im Alltag sehr komfortabel. Beispielsweise müssen Versicherte ihren Impfpass nicht mehr in Papierform mit in die Praxis bringen.

7. Die ePA soll auch dazu beitragen, Kosten zu sparen, was sich positiv auf die Ver­sicherungs­beiträge auswirken könnte.

8. Mit der ePA haben Sie auch Zu­griff auf die Zusatz­funktion des Online Check-Ins (OCI). Dieser über­mittelt Ihre Per­sonen­daten sowie Ihre KVNR zur Nutzung des E-Rezepts schnell und sicher digital an Ihre Arzt­praxis.

Weitere Informationen zum E-Rezept und OCI

Was kann in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden?

Im Prinzip können alle medizinischen Unterlagen in die ePA geladen werden.

Dokumente, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert sind, haben Sie immer dabei – und können me­di­zi­nischem Fach­personal den Zu­griff darauf erlauben. Das gilt zum Bei­spiel für:

  • Arztbriefe und Befunde
  • Den individuellen Medikationsplan
  • Röntgenbilder
  • Mutterpass
  • Impfpass
  • Untersuchungsheft für Kinder
  • Notfalldaten
  • Daten, die aus digitalen Ge­sund­heits­anwen­dungen über­tragen werden
Abbildung, die zeigt, was in einer elektronischen Patientenakte unter anderem gespeichert wird.

Wie erhalte ich bei der Gothaer Kranken­ver­siche­rung eine elektro­nische Patientenakte (ePA)?

Als voll­versicherter Kunde bzw. voll­ver­sicherte Kundin der Gothaer Kranken­ver­siche­rung nutzen Sie die elek­tro­nische Patienten­akte der Gothaer kosten­frei. Voraus­setzung ist, dass Sie be­reits eine Kranken­ver­sicherten­nummer (KVNR) haben. (Hier finden Sie weitere Informationen zur KVNR)

1. Laden Sie die Gothaer ePA-App im Apple Appstore oder Google Play Store herunter oder scan­nen Sie die QR-Codes.

2. Folgen Sie den Anweisungen in der ePA-App:

  • Melden Sie sich mit Ihren Logindaten von Meine Gothaer oder der Gothaer GesundheitsApp an. (Wenn Sie noch kein Gothaer-Konto haben, geht es hier zur Registrierung für Ihr digitales Benutzerkonto)
  • Sie müssen der Einwilligungserklärung zustimmen und die Nutzungsbedingungen akzeptieren
  • Legen Sie eine persönliche PIN fest. (Hinweis: Diese PIN benötigen Sie zukünftig immer für Ihre Anmeldung in der ePA-App. Wählen Sie daher eine PIN aus, die Sie sich gut merken können und die gleichzeitig sicher ist.)
  • Ihre Identität muss mittels PostIdent in der Postfiliale oder per eID (Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises) bestätigt werden. (Hinweis: Da in der ePA sensible Gesundheitsdaten gespeichert werden können, möchten wir bereits bei der Anmeldung sicherstellen, dass die Datensicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist. Deshalb ist dieses Verfahren zur zweifelsfreien Identifikation notwendig.)

3. Jetzt können Sie Ihre elektronische Patientenakte einrichten. Auch hier müssen Sie die Datenschutzbestimmungen, Nutzungsbedingungen und Einwilligungserklärungen akzeptieren, außerdem müssen Sie die Gerätebindung bestätigen.

Wie sieht es mit der Datensicherheit bei der elek­tronischen Patientenakte (ePA) aus?

Die Daten der ePA werden auf einem zen­tralen Server in Deutsch­land ge­speichert, für den die euro­päischen Daten­schutz­be­stim­mungen gelten. Er ist Teil der so­ge­nannten Tele­matik­infra­struktur (TI) für das Gesund­heits­wesen. Jede Veränderung der TI wird vom Bundes­amt für Sicher­heit in der In­formations­technik geprüft und zer­tifiziert.

Zusätzlich sind alle Daten, die in der ePA gespeichert sind, ver­schlüs­selt. Allein die Versicherten entscheiden, wer die In­for­ma­tionen ein­sehen darf. Kranken­ver­si­cherun­gen haben darauf keinen Zu­griff.

Freigeben können Versicherte die Daten ihrer ePA nur für me­di­zi­nisches Fach­per­sonal. Das ist technisch nicht anders mög­lich. Wenn Leistungs­erbringer*innen Zu­griff be­an­tragen möchten, brauchen sie zwei elek­tro­nische Aus­weise. Zum einen be­nö­ti­gen sie eine so­ge­nannte Smart Card, mit der sie nach­weisen, um welche Praxis oder Apo­theke es sich han­delt (bei Ärzten/Ärztin­nen heißt diese Smart Card "Praxis­aus­weis"). Zum anderen ist ein elek­tro­nisch­er Heil­berufs­aus­weis Pflicht. Damit ist sicher­ge­stellt, dass nur Fach­leute auf eine ePA zu­greifen können.

Die Elektronische Patientenakte (ePA) im Überblick

Funktion & Nutzung

Die elektronische Patientenakte soll die Kommunikation im Gesundheitswesen ins digitale Zeitalter überführen:

  • Die Nutzung und Befüllung der ePA ist freiwillig
  • Sie erleichtert den Austausch von Informationen, weil ge­sund­heits­be­zo­gene Daten und Unter­lagen jeder­zeit elek­tronisch verfüg­bar sind. Das spart Zeit, erhöht die Be­hand­lungs­qualität und hilft, Doppel­unter­suchungen zu ver­meiden
  • Die Datenhoheit liegt bei den Ver­sicher­ten. Sie entscheiden da­rüber, welche Daten ge­speichert und ge­löscht werden. Für me­di­zi­nisches Fach­per­sonal sind die In­for­mationen nur ein­seh­bar, wenn die Pa­tienten bzw. Pa­tien­tinnen ihnen eine ent­sprech­ende Be­rech­ti­gung er­teilen
  • Die Verwaltung der Daten erfolgt über eine App fürs Smartphone
  • Im Prinzip können alle medizinischen Unterlagen in der App gespeichert wer­den. Auch Daten aus Di­gi­talen Ge­sund­heits­an­wendungen oder per­sön­liche Notizen können hinter­legt werden
  • Die Sicherheit der elektronischen Daten ist durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur gewährleistet
Ein Mann lässt sich von einer Apothekerin beim Download seiner elektronischen Patientenakte helfen.

FAQs zur elektronischen Patienten­akte (ePA) & zur Kranken­versicherten­nummer (KVNR)

Noch Fragen zur elektronischen Patienten­akte (ePA), zur Kranken­ver­sicher­ten­num­mer (KVNR oder zum E-Rezept? Unter den folgen­den Links finden Sie unsere Antworten.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Antworten zu den wichtigsten Fragen zum E-Rezept

Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Krankenversichertennummern (KVNR)

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