Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) bringt die Digitalisierung im Ge­sund­heits­wesen voran und er­leichtert Leistungs­er­bringer*innen wie Ärztin­nen und Ärzten den Aus­tausch von In­for­mationen und Unter­lagen unter­einander und mit Patient*innen.

Wer die Daten ein­sehen darf, ent­scheiden Sie als Patient bzw. Patientin selbst. Sie können unter­schied­liche Be­rechti­gungen ver­teilen und haben über eine App jeder­zeit Zu­griff auf Ihre Be­funde.

Eine junge Frau trinkt einen Kaffee und schaut dabei auf ihr Handy.

Elektronische Patientenakte (ePA) für alle - ePA 3.0

Ab 15. Januar 2025 steht Ihnen die neue Version der elektro­nischen Patienten­akte (ePA) zur Verfü­gung. Hinter­grund dieses Updates ist die flächen­deckende Einfüh­rung der so genannten "ePA für alle" in der gesetz­lichen Kranken­versiche­rung.

Alle gesetzlich krankenversicherten Per­sonen erhal­ten auto­matisch eine ePA. Für die private Kranken­ver­siche­rung (PKV) ist dies nicht verpflich­tend. Das bedeutet, für die PKV und für alle Kund*innen mit einer privaten Voll­ver­siche­rung bleibt die Nutzung der ePA frei­willig. Es wird Ihnen nicht auto­matisch eine ePA ange­legt, sondern nur, wenn Sie die ePA-App auch in der Ver­gangen­heit schon genutzt haben.

Ist dies nicht der Fall, können Sie sich jeder­zeit die ePA-App auf ihr Smart­phone down­loaden, sich regis­trieren und anschlie­ßend (nach ca. 24 Stunden) die ePA in vollem Umfang nutzen.

Allgemeine Infos zur elektro­nischen Patientenakte (ePA)

Ist die ePA verpflichtend?

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wenn Sie sich dage­gen ent­schei­den oder von Wider­spruchs-, Einwilli­gungs-, Lösch- und Beschrän­kungs­rechten Gebrauch machen, können Sie von den Vor­teilen der ePA nicht oder nicht im vollen Umfang profi­tieren. Darüber hinaus ent­stehen Ihnen keinerlei Nach­teile. Umge­kehrt ergibt sich keine Bevor­zu­gung, weil Sie die ePA nutzen.

Sie wollen Widerspruch zur elek­tro­nischen Patienten­akte (ePA) einlegen?

Das automatische Anlegen einer ePA-Akte für alle Ver­sicherten ist nur für die gesetz­liche Kranken­ver­sicherung verpflich­tend. Für die PKV und unsere Vollver­sicherten bleibt die Nutzung der ePA frei­willig. Ihnen wird nicht auto­matisch eine ePA-Akte ange­legt, son­dern nur den­jenigen, die sich die ePA-App bereits herunter­geladen und sich regis­triert haben. Alle anderen Vollver­sicherten können sich, wie bisher auch, jeder­zeit die ePA-App auf ihr Smart­phone down­loaden, sich regis­trieren und anschlie­ßend (nach ca. einem Tag) die ePA in vollem Umfang nutzen. mehr

Ein Widerspruch ist aktuell also nicht zwingend erforder­lich. Wenn Sie jedoch sicher­gehen wollen, dass auch zu einem späte­ren Zeit­punkt keine ePA für Sie ange­legt wird, können Sie einen aktiven Wider­spruch ein­reichen, der bei uns doku­men­tiert wird. Dies muss schrift­lich erfolgen.

Sie können Ihren Widerspruch an folgende Adresse schicken:

E-Mail: epa@gesund.gothaer.de

Postanschrift: Gothaer Krankenversicherung AG, 50598 Köln

Medikationsliste

Die ePA kann unter anderem bestimmte medizi­nische Anwen­dungs­fälle unter­stützen, z. B. die elektro­nische Medika­tions­liste, den Medika­tions­prozess oder Labor­befunde. Mit Einfüh­rung der ePA steht Ihnen und Ihren Leistungs­er­bringen­den die elektro­nische Medika­tions­liste zur Ver­fügung.

Wechsel zu einer anderen Kranken­versicherung

Wenn Sie zu einer anderen Kranken­ver­siche­rung wechseln, können Sie die ePA mit den Inhalten, Berechti­gungen und Wider­sprüchen mit­neh­men, sofern Ihnen die neue Kranken­ver­siche­rung eine Nutzung der ePA anbietet.

Sofern Sie bereits eine KVNR haben und Sie der ePA wider­sprochen haben, wird der Wider­spruch an die neue Kranken­ver­siche­rung über­mittelt. (Über die KVNR erfolgt die ein­deutige Zuord­nung des Wider­spruchs). Haben Sie bisher keine KVNR und der ePA wider­sprochen, müssen Sie bei Ihrer neuen Kranken­ver­siche­rung erneut einen Wider­spruch ein­reichen.

Verwendete Begriffe

ePA ist die Abkürzung für "elektronische Patientenakte".

ePA-App ist das Programm, das Sie auf Ihrem Smart­phone zum Zugriff auf Ihre ePA und die darin gespei­cherten Daten verwen­den. Es handelt sich dabei um eine eigen­ständige App.mehr

Leistungserbringende werden alle Personen­gruppen und Einrich­tungen genannt, die im Rah­men der privaten Kranken­versiche­rung Leistungen zur gesund­heit­lichen Versor­gung erbringen. Hierzu zählen z. B. Ärztinnen und Ärzte, Zahn­ärztinnen und Zahn­ärzte, Kranken­häuser und Apo­theken. Der Begriff umfasst auch Per­sonen, die als Gehilfen oder in Vorbe­reitung auf den Beruf bei ent­sprechen­den Per­sonen tätig sind. Einrichtungen, in denen Leistungs­erbringende tätig sind, werden im Folgen­den als Leistungs­erbringer­ein­rich­tungen bezeichnet. Dies können Arzt­praxen, Apo­theken, Kranken­häuser, Medizi­nische Versor­gungs­zentren (MVZ) und andere Einrich­tungen des Gesund­heits­wesens sein. Die ePA wird schritt­weise mit anderen digi­talen Anwen­dungen der medizi­nischen Versor­gung verknüpft.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die ePA ist Ihr persönlicher, siche­rer Speicher­ort für Ihre Gesund­heits­daten. Mithilfe der ePA können Sie und berech­tigte Personen­kreise, wie zum Beispiel die Sie behan­deln­den Ärztinnen und Ärzte, persön­liche Gesund­heits- und Krank­heits­daten sicher digital ver­walten.

Welche Medikamente hat der Kardio­loge ver­schrieben? Wann ist zuletzt ein Rönt­gen­bild der Zähne er­stellt worden? In einer elek­tro­ni­schen Pa­ti­en­ten­ak­te sind alle wich­ti­gen In­for­ma­ti­onen ge­speichert.

Die Daten liegen auf einem zentralen, gut gesicher­ten Server, sodass Ärzte/Ärz­tinnen, Apo­theker*innen und anderes me­di­zi­ni­sches Fach­per­sonal von jedem Ort aus darauf zu­greifen können – wenn die Pa­ti­en­ten bzw. Pa­ti­en­tin­nen es er­lauben.

Die ePA soll unter anderem dazu bei­tragen, unnötige Doppel­unter­suchungen zu ver­mei­den und die Behand­lungs­qualität zu ver­bessern. Denn Thera­pien können besser auf­ein­ander ab­ge­stimmt werden, wenn alle In­forma­tionen vorliegen.

Sie als Patient*in entscheiden darüber, welche Unter­lagen in die ePA aufgenom­men werden und wer sie betrachten darf.

Weitere Infos zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Welche Vorteile bietet die elek­tro­nische Patienten­akte (ePA)?

Ihre ePA begleitet Sie idealerweise Ihr Leben lang. Sie dient als sicherer Ablageort Ihrer Gesund­heits­daten und als Austausch­platt­form zwischen Ihnen und den an Ihrer Gesund­heits­versorgung beteiligten Leistungs­erbringen­den. Die ePA ist also Ihr ganz persön­liches digitales Gesund­heits­manage­ment­system für Ihre Versorgung.

1. Wer zum Beispiel seinen Arzt oder seine Ärztin wechseln oder sich eine Zweit­meinung ein­holen möchte, kann auf seine ePA ver­weisen – und alle be­nötigten Infor­mationen sind sofort ein­seh­bar.

2. Das spart Zeit. Denn Versicherte müssen Unterlagen nicht mehr persönlich abholen oder darauf warten, dass Befunde auf dem Postweg ans Ziel gelangen. Weiterbe­han­delnde Ärzte und Ärztinnen haben zum Beispiel Röntgen­bilder direkt im An­schluss an die Unter­suchung zur Ver­fügung.

3. Bei komplexen Krankheitsbildern hat die ePA zudem den Vorteil, dass alle Mitglieder des Behandlungsteams auf dem gleichen Stand sind. Patienten und Patientinnen kön­nen sicher sein, dass Infor­mationen nicht ver­loren gehen.mehr

4. Die ePA erhöht insgesamt die Be­hand­lungs­qualität. Denn Ärzte/Ärztinnen können bei­spiels­weise einsehen, welche Therapien Kolleg*innen bereits durch­geführt haben – und mit welchem Ergebnis. Außerdem lassen sich eventuelle Wechsel­wirkungen von Me­dika­menten besser berück­sichtigen, weil alle ver­ordneten Präparate ab­rufbar sind.

5. Zusätzlich können Versicherte eigene Daten in Form von Notizen hinterlegen - etwa den täglich gemessenen Blutdruck - und sie mit Ärzten bzw. Ärztinnen besprechen – das ist auch spontan möglich. Sie können sich zudem Fragen notieren und haben beim Termin immer alles griffbereit auf dem Smart­phone.

6. Die ePA ist im Alltag sehr komfortabel. Beispielsweise müssen Versicherte ihren Impfpass nicht mehr in Papierform mit in die Praxis bringen.

7. Die ePA soll auch dazu beitragen, Kosten zu sparen, was sich positiv auf die Ver­sicherungs­beiträge auswirken könnte.

8. Mit der ePA haben Sie auch Zu­griff auf die Zusatz­funktion des Online Check-Ins (OCI). Dieser über­mittelt Ihre Per­sonen­daten sowie Ihre KVNR zur Nutzung des E-Rezepts schnell und sicher digital an Ihre Arzt­praxis.

Weitere Informationen zum E-Rezept und OCI

Wie kommen die Daten in die elek­tro­nische Patienten­akte (ePA) und wie werden sie abgerufen?

Ganz praktisch – so funktioniert die ePA:

  • Zugang zur ePA erhalten Ver­sicherte über die ePA-App, die sie auf ihrem Smartphone installieren. Um sich zu regis­trieren, wird die Krankenversichertennummer (KVNR) benötigt
  • Alternativ können Versicherte eine Vertrauens­person damit beauf­tragen, ihre ePA für sie zu verwalten
  • In der ePA-App können die Ver­sicherten auch selbst jeder­zeit Unter­lagen hoch­laden. Die App syn­chro­nisiert sich auto­matisch mit einem zen­tralen Server, sodass die Leistungs­erbringer*innen oder Vertrauens­personen, denen sie es ge­neh­migen, die Do­ku­mente ein­sehen können
  • mehr
  • Ältere Unterlagen können Patien­tinnen bzw. Patienten zum Beispiel mit dem Handy abfoto­gra­fieren oder ein­scannen, um sie anschlie­ßend in der App zu er­gänzen
  • Wenn Versicherte medizinischem Fach­personal grund­sätzlich Zugang zu ihrer Akte gewährt haben, können beispiels­weise Ärzte/Ärz­tinnen auch Doku­mente hoch­laden, wenn die Patienten bzw. Patien­tinnen nicht anwesend sind, etwa Labor­befunde. Diese sind dann in der elektro­nischen Patienten­akte für alle Berechtigten einsehbar
  • Die Versicherten können medizi­nischem Fach­personal die Berechti­gung, ihre ePA einzu­sehen, jederzeit wieder ent­ziehen, etwa, wenn sie die ärzt­liche Praxis wechseln

Was kann in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden?

An Ihrer Behandlung beteiligte Leistungserbringende können grundsätzlich alle im Rahmen Ihrer gesundheitlichen Versorgung erhobenen Informationen und Daten speichern, sofern Sie dem nicht widersprechen.

Sie selbst können auch persönliche Gesund­heits­daten speichern. Dies können beispiels­weise eigen­ständig geführte Diabetes-Tage­bücher oder digitali­sierte Befunde aus früheren Behand­lungen sein, die Ihnen Ihre Ärztinnen und Ärzte bereit­gestellt haben, oder aber auch eigene Aufzeich­nungen. Diese Daten sind dabei als PDF/A-Doku­mente in der ePA zu speichern.

Wenn Sie eine Digitale Gesundheits­anwen­dung (DiGA), also eine Gesund­heits- oder Medizin-App, nutzen, können Sie auch diese Daten in der ePA speichern lassen, sofern Sie das möchten und die DiGA die Daten­speicherung in der ePA unterstützt. Zukünftig kann die ePA zudem die Daten­über­nahme Activity-Trackern oder Smart-Watches, sogenannten Wearables, unterstützen.mehr

Dokumente, die in der elektronischen Patientenakte gespeichert sind, haben Sie immer dabei – und können me­di­zi­nischem Fach­personal den Zu­griff darauf erlauben. Das gilt zum Bei­spiel für:

  • Arztbriefe und Befunde
  • Den individuellen Medikationsplan
  • Röntgenbilder
  • Mutterpass
  • Impfpass
  • Untersuchungsheft für Kinder
  • Notfalldaten
  • Daten, die aus digitalen Ge­sund­heits­anwen­dungen über­tragen werden
  • Informationen Ihrer Behandlung
  • Verordnete Arzneimittel
  • Labordaten/Laborwerte
Abbildung, die zeigt, was in einer elektronischen Patientenakte unter anderem gespeichert wird.

Wie erhalte ich die elektro­nische Patientenakte (ePA) und wie funktioniert sie?

Als voll­versicherter Kunde bzw. voll­ver­sicherte Kundin der Gothaer Kranken­ver­siche­rung nutzen Sie die elek­tro­nische Patienten­akte der Gothaer kosten­frei. Voraus­setzung ist, dass Sie be­reits eine Kranken­ver­sicherten­nummer (KVNR) haben. (Hier finden Sie weitere Informationen zur KVNR)
Neben der von uns bereitgestellten und der nach den Vorga­ben der gematik geprüften ePA-App benötigen Sie ein Smart­phone.

1. Laden Sie die Gothaer ePA-App im Apple Appstore oder Google Play Store herunter oder scan­nen Sie die QR-Codes.

2. Folgen Sie den Anweisungen in der ePA-App:

  • Melden Sie sich mit Ihren Logindaten von Meine Gothaer oder der Meine Gothaer App an. (Wenn Sie noch kein Gothaer-Konto haben, geht es hier zur Regis­trierung für Ihr digitales Benutzer­konto)
  • Legen Sie eine persönliche PIN fest. (Hinweis: Diese PIN benötigen Sie zukünftig immer für Ihre Anmeldung in der ePA-App. Wählen Sie daher eine PIN aus, die Sie sich gut merken können und die gleichzeitig sicher ist.)
  • Ihre Identität muss mittels PostIdent in der Postfiliale oder per eID (Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises) bestätigt werden. (Hinweis: Da in der ePA sensible Gesundheitsdaten gespeichert werden können, möchten wir bereits bei der Anmeldung sicherstellen, dass die Datensicherheit zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist. Deshalb ist dieses Verfahren zur zweifelsfreien Identifikation notwendig.)

3. Jetzt können Sie Ihre elektro­nische Patienten­akte ein­richten. Ihre ePA-Akte steht Ihnen voll­um­fäng­lich am nächsten Tag, nach ca. 24 Stunden, zur Verfügung.

Die ePA-App baut über das Internet eine Verbindung zur Telematik­infrastruktur auf, in der die eigentliche ePA liegt. An dieses Netzwerk sind bzw. werden die verschie­denen Leistungs­erbringenden im deutschen Gesund­heits­wesen ange­schlossen.

Die ePA-App wurde nach den Vorgaben der gematik entwickelt und sicher­heits­geprüft. Mit ihr können Sie sämt­liche Funktionen selbständig nutzen zum Beispiel

  • Dokumente und Daten einstellen, einsehen, herunterladen oder löschen
  • Zugriffsberechtigungen verwalten – von Leistungs­erbringen­den, aber auch von Betriebs­ärztinnen und Betriebs­ärzten oder Ärztinnen und Ärzten des Öffentlichen Gesund­heits­dienstes
  • Unterstützungspersonen bei der ePA-Nutzung benennen (Vertreterinnen oder Vertreter)

Wie sieht es mit der Datensicherheit bei der elek­tronischen Patientenakte (ePA) aus?

Die Daten der ePA werden auf einem zen­tralen Server in Deutsch­land ge­speichert, für den die euro­päischen Daten­schutz­be­stim­mungen gelten. Er ist Teil der so­ge­nannten Tele­matik­infra­struktur (TI) für das Gesund­heits­wesen. Jede Veränderung der TI wird vom Bundes­amt für Sicher­heit in der In­formations­technik geprüft und zer­tifiziert.

Zusätzlich sind alle Daten, die in der ePA gespeichert sind, ver­schlüs­selt. Allein die Versicherten entscheiden, wer die In­for­ma­tionen ein­sehen darf. Kranken­ver­si­cherun­gen haben darauf keinen Zu­griff.

Freigeben können Versicherte die Daten ihrer ePA nur für me­di­zi­nisches Fach­per­sonal. Das ist technisch nicht anders mög­lich. Wenn Leistungs­erbringer*innen Zu­griff be­an­tragen möchten, brauchen sie zwei elek­tro­nische Aus­weise. Zum einen be­nö­ti­gen sie eine so­ge­nannte Smart Card, mit der sie nach­weisen, um welche Praxis oder Apo­theke es sich han­delt (bei Ärzten/Ärztin­nen heißt diese Smart Card "Praxis­aus­weis"). Zum anderen ist ein elek­tro­nisch­er Heil­berufs­aus­weis Pflicht. Damit ist sicher­ge­stellt, dass nur Fach­leute auf eine ePA zu­greifen können.

Die Elektronische Patientenakte (ePA) im Überblick

Funktion & Nutzung

Die elektronische Patientenakte soll die Kommunikation im Gesundheitswesen ins digitale Zeitalter überführen:

  • Die Nutzung und Befüllung der ePA ist freiwillig
  • Sie erleichtert den Austausch von Informationen, weil ge­sund­heits­be­zo­gene Daten und Unter­lagen jeder­zeit elek­tronisch verfüg­bar sind. Das spart Zeit, erhöht die Be­hand­lungs­qualität und hilft, Doppel­unter­suchungen zu ver­meiden
  • Die Datenhoheit liegt bei den Ver­sicher­ten. Sie entscheiden da­rüber, welche Daten ge­speichert und ge­löscht werden. Für me­di­zi­nisches Fach­per­sonal sind die In­for­mationen nur ein­seh­bar, wenn die Pa­tienten bzw. Pa­tien­tinnen ihnen eine ent­sprech­ende Be­rech­ti­gung er­teilen
  • Die Verwaltung der Daten erfolgt über eine App fürs Smartphone
  • Im Prinzip können alle medizinischen Unterlagen in der App gespeichert wer­den. Auch Daten aus Di­gi­talen Ge­sund­heits­an­wendungen oder per­sön­liche Notizen können hinter­legt werden
  • Die Sicherheit der elektronischen Daten ist durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur gewährleistet
Ein Mann lässt sich von einer Apothekerin beim Download seiner elektronischen Patientenakte helfen.

Wer bietet die ePA an und wer betreibt sie?

Die ePA wird Ihnen von uns ange­boten. Dabei arbeiten wir mit Industrie­partnern zusammen, die die ePA technisch entwickeln und betreiben. Sie müssen grund­legende Vorgaben der gematik GmbH (im Folgenden: gematik) einhalten und mit der von ihnen entwickelten ePA sowie der dazuge­hörigen ePA-App ein strenges Zulas­sungs­verfahren durch­laufen. Dies dient der Sicher­heit Ihrer Daten.

Wir arbeiten mit RISE als Betreiber der ePA zusammen, um Ihnen die ePA zur Verfügung zu stellen. Weder wir noch der Betreiber dürfen und können auf die Daten in der ePA zugreifen. Mithilfe von Verschlüs­selungs­techno­logien und bestimmten organisa­torischen Maß­nahmen ist Ihre ePA vor unbe­fugten Zugriffen geschützt.

Wofür gibt es die ePA-Ombudsstelle (nach dem Update auf ePA 3.0 ab 15. Januar 2025)?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Kranken­versiche­rungen eine ePA Ombuds­stelle ein­richten, an die Sie sich als Versicherter bei Bedarf wenden können.

Aufgaben der ePA-Ombuds­stellen sind:

  • Entgegennahme von Wider­sprüchen gegen den Zugriff von Leistungs­erbringern
  • Entgegennahme von Wider­sprüchen gegen die Teil­nahme am digitalen Medika­tions­prozess
  • Entgegennahme von Wider­sprüchen gegen das Ein­stellen von Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst
  • Bereitstellung von ePA-Proto­koll­daten
  • mehr

Sie können dies auch selbständig in Ihrer ePA App eintragen. Dennoch steht unter­stützend auch die ePA Ombuds­stelle diesbe­züglich zur Ver­fügung.

Adresse der Ombudsstelle elektronische Patientenakte:

E-Mail: epa@gesund.gothaer.de

Postanschrift: Gothaer Krankenversicherung AG, Ombuds­stelle elektro­nische Patientenakte, 50598 Köln

FAQs zur elektronischen Patienten­akte (ePA) & zur Kranken­versicherten­nummer (KVNR)

Noch Fragen zur elektronischen Patienten­akte (ePA), zur Kranken­ver­sicher­ten­num­mer (KVNR oder zum E-Rezept? Unter den folgen­den Links finden Sie unsere Antworten.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Antworten zu den wichtigsten Fragen zum E-Rezept

Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Krankenversichertennummern (KVNR)

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