Fragen & Antworten zum E-Rezept

Fragen und Antworten

Was ist das E-Rezept?

Das E-Rezept ist eine digitale Version der bisherigen Papier­rezepte (rosa Rezept (Muster 16), blaues Privat­rezept, grünes Rezept), auf dem der Arzt oder die Ärztin Medika­mente verordnet.

Wie erhalte ich das E-Rezept von meiner Ärztin oder meinem Arzt?

Ärztinnen und Ärzte stellen Ihr E-Rezept aus und speichern es sicher in der Telematik-Infrastruktur. Dort bleibt es, bis Sie es in der Apotheke einlösen. Das E-Rezept ist weder auf Ihrer Gesund­heits­karte noch auf dem Smart­phone gespeichert. Sie erhalten für jedes Arznei­mittel ein einzelnes E-Rezept.

Kann ich das E-Rezept sofort einlösen?

Ja, sobald die Verordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt signiert wurde, können sie diese in der Apotheke einlösen. Einige Praxen signieren die elektronischen Rezepte allerdings nicht sofort, fragen sie daher am besten bei der Ausstellung der Verordnung nach.

Kann ich mein E-Rezept in jeder Apotheke einlösen?

Ja, das E-Rezept kann in jeder Apotheke in Deutschland eingelöst werden, unabhängig von Ihrem Standort. Auch Online-Apotheken können E-Rezepte beliefern.

Ist das E-Rezept sicher?

Ja, das E-Rezept wird verschlüsselt übertragen und erfüllt strenge Sicherheitsstandards, um Ihre Daten zu schützen.

Sind E-Rezepte fälschungssicher?

E-Rezepte werden von dem Arzt oder der Ärztin qualifiziert elektronisch signiert. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Zudem sind E-Rezepte nur einmalig einlösbar.

Ist das E-Rezept verpflichtend?

Für gesetzlich Versicherte, ja. Für Privat­ver­sicherte ist es ein optio­nales Ange­bot. Für Voll­ver­sicherte der Gothaer steht das E-Rezept ab sofort Ver­fügung.

Kann ich das E-Rezept auch nutzen, wenn ich eine private Voll­ver­siche­rung besitze?

Ja, auch privat Versicherte der Gothaer Kranken­ver­siche­rung AG können das E-Rezept nutzen.

Wie wird verhindert, dass der Ausdruck des E-Rezepts kopiert oder bearbeitet wird?

Der Ausdruck kann kopiert oder auch mehrfach gedruckt werden. Jedes E-Rezept kann aber nur einmal eingelöst werden. Der Ausdruck allein berechtigt nicht zur Abgabe des Medikaments und ist kein rechtsgültiges Dokument. Die Apotheke scannt den Rezeptcode, ruft die Daten über den E-Rezept-Fachdienst ab und kann sehen, ob dieses Rezept bereits eingelöst wurde. Das E-Rezept ist fälschungs­sicher vom Arzt oder von der Ärztin signiert und kann nicht bearbeitet werden.

Wie lange ist ein E-Rezept gültig?

E-Rezepte sind genauso lange gültig wie Papier-Rezepte. Zulasten der gesetzlichen Krankenkasse können sie 28 Tage eingelöst werden. Anschließend können Sie als Selbst­zahler­rezept eingelöst werden (drei Monate). Private-E-Rezepte sind weiterhin drei Monate nach Ausstellung gültig. In der E-Rezept App können Sie auch einsehen, wie lange Sie Ihre Rezepte einlösen können.

Können alle Medikamente auf dem E-Rezept ver­schrie­ben werden?

Grundsätzlich ja, aber es gibt Aus­nah­men, wie zum Bei­spiel bei Hilfs­mitteln und Be­täu­bungs­mitteln. Diese werden weiter­hin auf Papier-Rezep­ten ver­ordnet.

Auf dem E-Rezept können apo­theken­pflichtige Arznei­mittel ver­ordnet werden, die bislang auf Privat-Rezep­ten oder "rosa“ Rezep­ten ver­ordnet wurden, oder auch Empfeh­lungen der Ärztin bzw. des Arztes ("grünes Rezept").

Wer ist die gematik?

Die gematik ist eine Institution der Bundes­regie­rung und trägt die Ver­ant­wor­tung für die digi­talen Anwen­dungen im Gesund­heits­wesen. Um E-Rezepte voll­ständig digital ein­lösen zu können, hat die gematik die E-Rezept-App ent­wickelt. Dort können Sie die für Sie gespei­cher­ten Rezepte ein­sehen und auf Ihrem Smart­phone ab­rufen.

Woher bekomme ich die E-Rezept-App? Ist die App kostenlos?

Die App "Das E-Rezept" der gematik kön­nen Sie sich kosten­los im App Store oder bei Google Play herunter­laden. Als Gothaer Voll­ver­sicherte benöti­gen Sie zur Anmel­dung Ihre KVNR und müs­sen in der Gothaer ePA App regis­triert sein. Als gesetz­lich Ver­sicherte benöti­gen Sie ein NFC-fähiges Smart­phone, das mindes­tens Android 8 oder IOS 15 nutzt, sowie Ihre elektro­nische Gesund­heits­karte mit PIN.

Welche Ärztinnen und Ärzte stellen E-Rezepte aus?

Alle Ärztinnen und Ärzte sind seit dem 01.01.2024 ver­pflichtet, das E-Rezept für ver­schrei­bungs­pflich­tige Arznei­mittel zulasten der gesetz­lichen Kranken­ver­siche­rung zu nutzen. Für Privat­ver­sicherte ist es ein optio­nales An­gebot.

Haus- und Facharztpraxen sind aktuell dabei, die tech­nischen Voraus­setzungen für das E-Rezept für Privat­ver­sicherte zu schaffen. Dass eine Arzt­praxis bereits so weit ist und Ihre Kranken­ver­sicherten­nummer (KVNR) sicher via Online Check-in erhal­ten kann, erken­nen Sie daran, dass sie einen QR-Code dafür an­bietet. Fragen Sie gege­benen­falls direkt in der Praxis nach. Reine Privat­praxen kön­nen mit wenigen Aus­nah­men aktuell noch keine E-Rezepte aus­stellen.

Gibt es das E-Rezept auch für Kinder?

Auch Kinder können E-Rezepte er­hal­ten. Diese kön­nen Sie ent­weder mit der elek­tro­nischen Gesund­heits­karte (falls vor­han­den) oder dem Papier­aus­druck ein­lösen. Über die Familien­funktion in der App "Das E-Rezept" kön­nen Sie zu­dem die Rezepte Ihrer Kin­der und anderer Ange­höriger ver­walten.

Da das Mindestalter für ein digi­ta­les Gothaer Konto bei 16 Jahren liegt, ist die Nutzung der App "Das E-Rezept" und des Online Check-Ins für privat­ver­sicherte Kin­der und Jugend­liche leider nicht möglich.

Wo wird das E-Rezept gespeichert?

Alle E-Rezepte werden im E-Rezept-Fach­dienst ge­spei­chert. Die elektro­nische Gesund­heits­karte oder der QR-Code in der App "Das E-Rezept" oder auf dem Papier­aus­druck dienen nur als Schlüs­sel, um der Apo­theke den Zugriff auf den E-Rezept-Fach­dienst zu ermög­lichen und von dort die Ver­ord­nungs­daten abzu­rufen. Die E-Rezepte sind also weder auf der eGK noch auf Ihrem Smart­phone ge­speichert.

Kann eine andere Person meine E-Rezepte einlösen?

Ja, Sie können der abholenden Person den Papierausdruck oder Ihre elektronische Gesundheitskarte mitgeben.

Wer kann auf meine E-Rezepte zugreifen?

Zugriff auf Ihre E-Rezepte haben nur die einstellenden ärztlichen Praxen, Sie selbst (beziehungsweise auch Ihre Vertreter) und die Apotheken, denen Sie Rezepte zuweisen. Prüfen Sie regelmäßig die Zugangsprotokolle über die E-Rezept-App für Handy oder Computer, falls Sie Missbrauch befürchten.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum E-Rezept habe oder Hilfe benötige?

Bitte wenden Sie sich direkt an die gematik. Fragen zum E-Rezept werden unter der Servicenummer E-Rezept 0800 2773777 beantwortet oder sie wenden sich per Kontaktformular an die gematik.

Wie sieht ein E-Rezept aus?

Auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können sie sich ein Muster ansehen:

Muster

Links zu weiteren Informationen:

das-e-rezept-fuer-deutschland.de

privat-patienten.de

Wie melde ich mich als privat Versicherte*r in der App "Das E-Rezept" an?

Als Gothaer Vollversicherte benöti­gen Sie zur Anmel­dung Ihre KVNR und müs­sen in der Gothaer ePA App regis­triert sein.

  • Falls Sie die Gothaer ePA-App noch nicht nutzen, laden Sie sich als erstes die Gothaer ePA-App im App Store oder bei Google Play herunter und regis­trieren Sie sich dort. Weitere Informa­tionen finden Sie unter elektronische Patientenakte
  • Laden Sie sich dann die App "Das E-Rezept" der gematik im App Store oder bei Google Play herunter
  • Als nächstes wählen Sie die Gothaer Kranken­ver­siche­rung in der Liste aus und bestä­tigen mit "Weiter"
  • Die E-Rezept-App verbindet sich nun mit der Gothaer ePA-App und Sie werden dort­hin weiter­ge­leitet, um sich mit Ihren Zugangs­daten anzu­melden
  • Bestätigen Sie Ihre Anmeldung für die E-Rezept-App
  • Wenn die Anmeldung erfolgreich war, springen Sie auto­matisch in die E-Rezept-App zurück und kön­nen Ihre E-Rezepte ab­rufen und ein­lösen

Der Anmeldeprozess in der App "Das E-Rezept" ist einheit­lich und setzt auch bei anderen Versicherungen eine zusätz­liche App voraus.

Warum brauche ich zusätzlich die Gothaer ePA-App für die Nutzung der App "Das E-Rezept"?

Zur Anmeldung in der App "Das E-Rezept" benöti­gen Sie Ihre Digitale Gesund­heitsID, die über die Gothaer ePA-App regis­triert wird. Weitere Informa­tionen zur Anmel­dung in der Gothaer ePA-App finden sie unter elektronische Patientenakte.

Um das E-Rezept nutzen zu können, benötigen Sie die Gothaer ePA-App. Beim Einrichten der ePA-App wird auto­matisch eine ePA Akte ange­legt. Diese müssen Sie nicht nutzen und können in der ePA im Benutzer­profil unter dem Punkt "Ihre Patienten­akte" und "Einwilli­gungen und Wider­sprüche" auch wider­sprechen.

Was ist die Digitale Gesundheits-ID?

Die Gesundheits-ID ist die sichere digi­tale Iden­tität für das Gesund­heits­wesen. Sie ist die Alter­native zur elektro­nischen Gesund­heits­karte (eGK). Sie um­fasst persön­liche Daten wie die Kranken­ver­sicher­ten­num­mer (KVNR), den Namen und das Geburts­datum und ist Ihr siche­rer Zugang zu ver­schie­de­nen digi­talen Gesund­heits­services. Die Regis­trie­rung erfolgt über die Gothaer ePA-App und ermög­licht die An­mel­dung zum Beispiel in der App "Das E-Rezept".

Wie löse ich ein E-Rezept ein?

E-Rezepte können entweder über die App "Das E-Rezept" der gematik oder über den Papier­aus­druck ein­ge­löst werden. Je nach­dem, wie Sie Ihr E-Rezept ein­gelöst haben, erhal­ten Sie von der Apo­theke einen digi­talen Kosten­beleg in Ihrer E-Rezept-App oder einen ent­sprechen­den Papier­aus­druck des Kosten­belegs.

Wie reiche ich ein E-Rezept zur Erstattung ein?

Ein eingelöstes E-Rezept kann sofort oder später zur Erstat­tung ein­ge­reicht werden. Die digi­talen Kosten­belege zu Ihren E-Rezept-Ein­lösungen werden in der E-Rezept-App ge­spei­chert und können von dort über die Teilen-Funktion an die Meine Gothaer App weitergeleitet werden.

Haben Sie in der Apotheke einen Papier­aus­druck des Kosten­belegs erhal­ten, so kön­nen Sie diesen wie gewohnt ein­reichen.

Wozu benötige ich den Online Check-In (OCI)?

Damit Ihr Arzt ein E-Rezept aus­stel­len kann, be­nötigt er Ihre Kranken­ver­sicherten­num­mer (KVNR). Da Sie als Privat­ver­sicherte, im Gegen­satz zu den gesetz­lich Ver­sicher­ten, keine Gesund­heits­karte be­sitzen, kön­nen Sie Ihre Per­sonen­daten sowie die KVNR über den OCI digital, sicher und schnell an Ihre Praxis über­mitteln.

Ist der Online Check-In (OCI) sicher?

Ja, Ihre Daten werden beim Online Check-In sicher und ver­schlüs­selt an Ihre Praxis über­tragen. Damit erfüllt der OCI strenge Sicher­heits­stan­dards, um Ihre Daten zu schützen.

Wie funktioniert der Online Check-In (OCI) und wo finde ich ihn?

Für den OCI laden Sie die ePA-App der Gothaer herunter und rich­ten diese ein. Danach kann beim Praxis-Besuch über die Funktion "Online Check-In" der QR-Code der Praxis über die App ge­scannt werden. Nach Zu­stim­mung der Daten­über­mitt­lung werden die per­sön­lichen Daten inklu­sive KVNR an das Praxis­ver­wal­tungs­system über­tragen. Von der Über­mitt­lung der Daten bis zum Ein­tref­fen im Praxis­system ver­gehen maxi­mal wenige Minuten.

Warum brauche ich zusätzlich die Gothaer ePA-App für die Nutzung des Online Check-In?

Den Online Check-In finden Sie in der ePA-App. Beim Ein­richten der ePA-App wird auto­matisch eine ePA Akte ange­legt. Diese müssen Sie nicht nutzen und können in der ePA im Benutzer­profil unter dem Punkt "Ihre Patienten­akte" und "Einwilli­gungen und Wider­sprüche" auch wider­sprechen.

Kann ich den Online Check-In (OCI) bei ver­schie­de­nen Gesund­heits­ein­rich­tungen benutzen?

Der Online Check-In kann in meh­re­ren Gesund­heits­ein­rich­tungen ge­nutzt werden. Er muss pro Praxis/Gesund­heits­ein­rich­tung in der Regel nur ein­mal pro Ver­sicher­tem bzw. pro Ver­sicher­te durch­geführt werden und muss nicht quar­tals­weise wieder­holt werden.

Wo finde ich meine bisher er­folg­ten Online Check-Ins (OCIs)?

Sie finden Ihre bisher durch­ge­führ­ten OCIs unter dem Punkt "meine Check-Ins anzeigen" in der OCI-Funktion der Gothaer ePA-App.

Bei Nutzung des Online Check-Ins (OCI) wurde meine alte Adresse ange­zeigt. Wie kann ich die Adresse ändern lassen?

Nutzen Sie für eine Aktuali­sie­rung Ihrer Adresse gerne unseren digi­talen Service zur Adress­ände­rung in unse­rem Kunden­portal Meine Gothaer oder kontak­tieren Sie unseren Kunden­service telefo­nisch unter 0221 – 308 22075 oder per E-Mail: epa@gesund.gothaer.de. Eine direkte Ände­rung in der Gothaer ePA-App beim OCI ist nicht möglich.

Ist die Nutzung des OCI für Kinder und Jugend­liche unter 16 Jahren möglich?

Da das Mindestalter für ein digi­tales Gothaer Konto bei 16 Jahren liegt, ist die Nutzung leider nicht möglich.

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