Ihr Kundenportal bei der Gothaer
In Meine Gothaer haben Sie rund um die Uhr einen Überblick über Ihre Versicherungen und können einfach Kontakt zu Ihrem Gothaer Berater aufnehmen.
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Was ist das E-Rezept?
Das E-Rezept ist eine digitale Version der bisherigen Papierrezepte (rosa Rezept (Muster 16), blaues Privatrezept, grünes Rezept), auf dem der Arzt oder die Ärztin Medikamente verordnet.
Wie erhalte ich das E-Rezept von meiner Ärztin oder meinem Arzt?
Ärztinnen und Ärzte stellen Ihr E-Rezept aus und speichern es sicher in der Telematik-Infrastruktur. Dort bleibt es, bis Sie es in der Apotheke einlösen. Das E-Rezept ist weder auf Ihrer Gesundheitskarte noch auf dem Smartphone gespeichert. Sie erhalten für jedes Arzneimittel ein einzelnes E-Rezept.
Kann ich das E-Rezept sofort einlösen?
Ja, sobald die Verordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt signiert wurde, können sie diese in der Apotheke einlösen. Einige Praxen signieren die elektronischen Rezepte allerdings nicht sofort, fragen sie daher am besten bei der Ausstellung der Verordnung nach.
Kann ich mein E-Rezept in jeder Apotheke einlösen?
Ja, das E-Rezept kann in jeder Apotheke in Deutschland eingelöst werden, unabhängig von Ihrem Standort. Auch Online-Apotheken können E-Rezepte beliefern.
Ist das E-Rezept sicher?
Ja, das E-Rezept wird verschlüsselt übertragen und erfüllt strenge Sicherheitsstandards, um Ihre Daten zu schützen.
Sind E-Rezepte fälschungssicher?
E-Rezepte werden von dem Arzt oder der Ärztin qualifiziert elektronisch signiert. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Zudem sind E-Rezepte nur einmalig einlösbar.
Ist das E-Rezept verpflichtend?
Für gesetzlich Versicherte, ja. Für Privatversicherte ist es ein optionales Angebot. Für Vollversicherte der Gothaer steht das E-Rezept ab sofort Verfügung.
Kann ich das E-Rezept auch nutzen, wenn ich eine private Vollversicherung besitze?
Ja, auch privat Versicherte der Gothaer Krankenversicherung AG können das E-Rezept nutzen.
Wie wird verhindert, dass der Ausdruck des E-Rezepts kopiert oder bearbeitet wird?
Der Ausdruck kann kopiert oder auch mehrfach gedruckt werden. Jedes E-Rezept kann aber nur einmal eingelöst werden. Der Ausdruck allein berechtigt nicht zur Abgabe des Medikaments und ist kein rechtsgültiges Dokument. Die Apotheke scannt den Rezeptcode, ruft die Daten über den E-Rezept-Fachdienst ab und kann sehen, ob dieses Rezept bereits eingelöst wurde. Das E-Rezept ist fälschungssicher vom Arzt oder von der Ärztin signiert und kann nicht bearbeitet werden.
Wie lange ist ein E-Rezept gültig?
E-Rezepte sind genauso lange gültig wie Papier-Rezepte. Zulasten der gesetzlichen Krankenkasse können sie 28 Tage eingelöst werden. Anschließend können Sie als Selbstzahlerrezept eingelöst werden (drei Monate). Private-E-Rezepte sind weiterhin drei Monate nach Ausstellung gültig. In der E-Rezept App können Sie auch einsehen, wie lange Sie Ihre Rezepte einlösen können.
Können alle Medikamente auf dem E-Rezept verschrieben werden?
Grundsätzlich ja, aber es gibt Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Hilfsmitteln und Betäubungsmitteln. Diese werden weiterhin auf Papier-Rezepten verordnet.
Auf dem E-Rezept können apothekenpflichtige Arzneimittel verordnet werden, die bislang auf Privat-Rezepten oder "rosa“ Rezepten verordnet wurden, oder auch Empfehlungen der Ärztin bzw. des Arztes ("grünes Rezept").
Wer ist die gematik?
Die gematik ist eine Institution der Bundesregierung und trägt die Verantwortung für die digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen. Um E-Rezepte vollständig digital einlösen zu können, hat die gematik die E-Rezept-App entwickelt. Dort können Sie die für Sie gespeicherten Rezepte einsehen und auf Ihrem Smartphone abrufen.
Woher bekomme ich die E-Rezept-App? Ist die App kostenlos?
Die App "Das E-Rezept" der gematik können Sie sich kostenlos im App Store oder bei Google Play herunterladen. Als Gothaer Vollversicherte benötigen Sie zur Anmeldung Ihre KVNR und müssen in der Gothaer ePA App registriert sein. Als gesetzlich Versicherte benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone, das mindestens Android 8 oder IOS 15 nutzt, sowie Ihre elektronische Gesundheitskarte mit PIN.
Welche Ärztinnen und Ärzte stellen E-Rezepte aus?
Alle Ärztinnen und Ärzte sind seit dem 01.01.2024 verpflichtet, das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen. Für Privatversicherte ist es ein optionales Angebot.
Haus- und Facharztpraxen sind aktuell dabei, die technischen Voraussetzungen für das E-Rezept für Privatversicherte zu schaffen. Dass eine Arztpraxis bereits so weit ist und Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) sicher via Online Check-in erhalten kann, erkennen Sie daran, dass sie einen QR-Code dafür anbietet. Fragen Sie gegebenenfalls direkt in der Praxis nach. Reine Privatpraxen können mit wenigen Ausnahmen aktuell noch keine E-Rezepte ausstellen.
Gibt es das E-Rezept auch für Kinder?
Auch Kinder können E-Rezepte erhalten. Diese können Sie entweder mit der elektronischen Gesundheitskarte (falls vorhanden) oder dem Papierausdruck einlösen. Über die Familienfunktion in der App "Das E-Rezept" können Sie zudem die Rezepte Ihrer Kinder und anderer Angehöriger verwalten.
Da das Mindestalter für ein digitales Gothaer Konto bei 16 Jahren liegt, ist die Nutzung der App "Das E-Rezept" und des Online Check-Ins für privatversicherte Kinder und Jugendliche leider nicht möglich.
Wo wird das E-Rezept gespeichert?
Alle E-Rezepte werden im E-Rezept-Fachdienst gespeichert. Die elektronische Gesundheitskarte oder der QR-Code in der App "Das E-Rezept" oder auf dem Papierausdruck dienen nur als Schlüssel, um der Apotheke den Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu ermöglichen und von dort die Verordnungsdaten abzurufen. Die E-Rezepte sind also weder auf der eGK noch auf Ihrem Smartphone gespeichert.
Kann eine andere Person meine E-Rezepte einlösen?
Ja, Sie können der abholenden Person den Papierausdruck oder Ihre elektronische Gesundheitskarte mitgeben.
Wer kann auf meine E-Rezepte zugreifen?
Zugriff auf Ihre E-Rezepte haben nur die einstellenden ärztlichen Praxen, Sie selbst (beziehungsweise auch Ihre Vertreter) und die Apotheken, denen Sie Rezepte zuweisen. Prüfen Sie regelmäßig die Zugangsprotokolle über die E-Rezept-App für Handy oder Computer, falls Sie Missbrauch befürchten.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum E-Rezept habe oder Hilfe benötige?
Bitte wenden Sie sich direkt an die gematik. Fragen zum E-Rezept werden unter der Servicenummer E-Rezept 0800 2773777 beantwortet oder sie wenden sich per Kontaktformular an die gematik.
Wie sieht ein E-Rezept aus?
Auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können sie sich ein Muster ansehen:
Links zu weiteren Informationen:
Wie melde ich mich als privat Versicherte*r in der App "Das E-Rezept" an?
Als Gothaer Vollversicherte benötigen Sie zur Anmeldung Ihre KVNR und müssen in der Gothaer ePA App registriert sein.
Der Anmeldeprozess in der App "Das E-Rezept" ist einheitlich und setzt auch bei anderen Versicherungen eine zusätzliche App voraus.
Warum brauche ich zusätzlich die Gothaer ePA-App für die Nutzung der App "Das E-Rezept"?
Zur Anmeldung in der App "Das E-Rezept" benötigen Sie Ihre Digitale GesundheitsID, die über die Gothaer ePA-App registriert wird. Weitere Informationen zur Anmeldung in der Gothaer ePA-App finden sie unter elektronische Patientenakte.
Um den Online Check-In und das E-Rezept nutzen zu können, benötigen Sie die Gothaer ePA App, müssen aber keine elektronische Patientenakte darin anlegen, wenn Sie das nicht möchten.
Was ist die Digitale Gesundheits-ID?
Die Gesundheits-ID ist die sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen. Sie ist die Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Sie umfasst persönliche Daten wie die Krankenversichertennummer (KVNR), den Namen und das Geburtsdatum und ist Ihr sicherer Zugang zu verschiedenen digitalen Gesundheitsservices. Die Registrierung erfolgt über die Gothaer ePA-App und ermöglicht die Anmeldung zum Beispiel in der App "Das E-Rezept".
Wie löse ich ein E-Rezept ein?
E-Rezepte können entweder über die App "Das E-Rezept" der gematik oder über den Papierausdruck eingelöst werden. Je nachdem, wie Sie Ihr E-Rezept eingelöst haben, erhalten Sie von der Apotheke einen digitalen Kostenbeleg in Ihrer E-Rezept-App oder einen entsprechenden Papierausdruck des Kostenbelegs.
Wie reiche ich ein E-Rezept zur Erstattung ein?
Ein eingelöstes E-Rezept kann sofort oder später zur Erstattung eingereicht werden. Die digitalen Kostenbelege zu Ihren E-Rezept-Einlösungen werden in der E-Rezept-App gespeichert und können von dort über die Teilen-Funktion an die Meine Gothaer App weitergeleitet werden.
Haben Sie in der Apotheke einen Papierausdruck des Kostenbelegs erhalten, so können Sie diesen wie gewohnt einreichen.
Wozu benötige ich den Online Check-In (OCI)?
Damit Ihr Arzt ein E-Rezept ausstellen kann, benötigt er Ihre Krankenversichertennummer (KVNR). Da Sie als Privatversicherte, im Gegensatz zu den gesetzlich Versicherten, keine Gesundheitskarte besitzen, können Sie Ihre Personendaten sowie die KVNR über den OCI digital, sicher und schnell an Ihre Praxis übermitteln.
Ist der Online Check-In (OCI) sicher?
Ja, Ihre Daten werden beim Online Check-In sicher und verschlüsselt an Ihre Praxis übertragen. Damit erfüllt der OCI strenge Sicherheitsstandards, um Ihre Daten zu schützen.
Wie funktioniert der Online Check-In (OCI) und wo finde ich ihn?
Für den OCI laden Sie die ePA-App der Gothaer herunter und richten diese ein. Danach kann beim Praxis-Besuch über die Funktion "Online Check-In" der QR-Code der Praxis über die App gescannt werden. Nach Zustimmung der Datenübermittlung werden die persönlichen Daten inklusive KVNR an das Praxisverwaltungssystem übertragen. Von der Übermittlung der Daten bis zum Eintreffen im Praxissystem vergehen maximal wenige Minuten.
Kann ich den Online Check-In (OCI) bei verschiedenen Gesundheitseinrichtungen benutzen?
Der Online Check-In kann in mehreren Gesundheitseinrichtungen genutzt werden. Er muss pro Praxis/Gesundheitseinrichtung in der Regel nur einmal pro Versichertem bzw. pro Versicherte durchgeführt werden und muss nicht quartalsweise wiederholt werden.
Wo finde ich meine bisher erfolgten Online Check-Ins (OCIs)?
Sie finden Ihre bisher durchgeführten OCIs unter dem Punkt "meine Check-Ins anzeigen" in der OCI-Funktion der Gothaer ePA-App.
Bei Nutzung des Online Check-Ins (OCI) wurde meine alte Adresse angezeigt. Wie kann ich die Adresse ändern lassen?
Nutzen Sie für eine Aktualisierung Ihrer Adresse gerne unseren digitalen Service zur Adressänderung in unserem Kundenportal Meine Gothaer oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch unter 0221 – 308 22075 oder per E-Mail: epa@gesund.gothaer.de. Eine direkte Änderung in der Gothaer ePA-App beim OCI ist nicht möglich.
Ist die Nutzung des OCI für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren möglich?
Da das Mindestalter für ein digitales Gothaer Konto bei 16 Jahren liegt, ist die Nutzung leider nicht möglich.