E-Rezept (elektronisches Rezept)
Neu für Vollversicherte ab dem 10.09.2024
Zum 1. Januar 2024 wurde bereits für gesetzlich Versicherte das rosafarbene Papier-Rezept durch das E-Rezept abgelöst: Sie erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.
Auch für privat Versicherte der Gothaer ist es jetzt möglich, E-Rezepte über die App "Das E-Rezept" einzulösen und im Anschluss zur Erstattung einzureichen. Die Nutzung des E-Rezepts ist grundsätzlich freiwillig.
Voraussetzung für die Nutzung des E-Rezeptes ist die einheitliche Krankenversichertennummer (KVNR) und die Registrierung in der Gothaer ePA-App.