Digitale Gesundheits­anwendungen (DiGA)

Apps gegen Depressionen und Schmerzen, digitale Tools, die die Diabetes-Therapie verbes­sern, oder Online-Kurse gegen Angst­zustände und Panik­attacken – Digitale Gesund­heitsan­wendungen, kurz DiGA, gibt es mittler­weile gegen viele Krank­heiten. Private und gesetz­liche Kranken­versiche­rungen erstatten vielfach die Kosten.

Junger Mann mit Tablet

Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Apps oder Online-Tools, die dazu bei­tragen, Erkran­kungen früher zu erken­nen, effektiver zu behan­deln oder die Lebens­qualität von Menschen zu ver­bessern. DiGA müssen nach­weislich positive Effekte auf die Versor­gung haben, also Ihre Gesund­heit oder Ihren Umgang mit einer Erkran­kung verbessern.

Wichtig zu wissen: DiGA ersetzen keine Therapie bei der Ärztin oder dem Arzt. Sie ergänzen die Behand­lung, unter­stützen das Manage­ment von Krank­heiten oder helfen Ihnen dabei, Ihre Warte­zeit für eine Therapie zu über­brücken.

Weitere Infos zu DiGA

Was ist so besonders an DiGA? Und was ist das DiGA-Verzeichnis?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden erst nach einer Vorprüfung in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Dafür untersucht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die jeweilige DiGA unter anderem auf Wirksamkeit, Sicherheit und Datenschutz.

Gut zu wissen: Werden Apps nicht im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet, so ist das kein Hinweis auf mangelnde Qualität. Manche Apps oder Online-Anwendungen unterstützen Menschen beim Lifestyle-Management. Das gilt besonders für die Bereiche Bewegung und Ernährung. Beispiele sind Fitness-Tracker, Trink-Erinnerung oder digitale Tagebücher. Sie tragen dazu bei, die eigene Gesundheit zu stärken oder das Wohlbefinden zu steigern. Solche Anwendungen werden derzeit jedoch nicht als DiGA zertifiziert.

Welche DiGA sind bereits zugelassen?

Nach erfolgreicher Prüfung nimmt das Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) kontinu­ierlich neue Apps oder Online-Anwen­dungen auf. Sie sollten sich deshalb regel­mäßig infor­mieren.

Die häufigsten Krankheitsbilder sind:

  • Psyche: Depressionen, Angst­störungen
  • Hormone, Stoffwechsel: Adipositas, Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
  • Bewegungsapparat

Eine detaillierte Übersicht aller Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) finden Sie beim BfArM.

Welche Geräte benötige ich, um eine DiGA zu nutzen?

Wir möchten, dass Sie Digitale Gesund­heits­anwen­dungen (DiGA) einfach nutzen können. Ziel jeder DiGA-Ent­wick­lung ist es daher, die Hürden für die Nutzung niedrig zu halten.

  • Für webbasierte Anwendungen brauchen Sie einen Computer, ein Tablet oder ein Smart­phone mit Internet­zugang und einen Browser
  • Apps sind, je nach System, über den Apple App Store oder den Google Play Store erhält­lich. Dafür benöti­gen Sie ein Smart­phone oder ein Tablet. Die tech­nischen Details (Hard­ware-Kompa­tibilität und die erforder­liche Version des Betriebs­systems) unter­scheiden sich
  • Vorab gilt es, einen Blick in das DiGA-Verzeichnis zu werfen, um sich über tech­nische Voraus­setzun­gen für die jeweilige Anwen­dung zu infor­mieren
  • Grundsätzlich gilt: Neuere Stan­dard­geräte reichen aus, um mit den Apps oder web­basier­ten Anwen­dungen zu arbeiten
Hände, die ein Smartphone halten

DiGA bei der Gothaer

Voraussetzungen

Die digitalen Gesundheits­anwen­dungen (DiGA) wurden von der Gothaer in ihre Allgemeinen Versiche­rungs­bedin­gun­gen (AVB) aufge­nommen und werden im tarif­lichen Um­fang unter folgenden Voraussetzungen erstattet.

  • Bestehen einer aktiven Kranken­vollver­sicherung (Aus­nahme: Notlagen­tarif)
  • Die DiGA muss im DiGA-Verzeichnis gelistet sein
  • Verordnung durch Ärztin/Arzt bzw. Psycho­thera­peutin/Psycho­thera­peut muss vor­liegen (wenn mög­lich mit ICD10-Code)
  • Erhalt einer Rechnung über den Kauf der DiGA

Und wie erfolgt die Erstattung?

  • Die genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein
  • Die Erstattung erfolgt im tariflichen Umfang (unter Berück­sichti­gung von Selbst­behalten, Beihilfe etc.)
  • Haben Sie die Rechnung und das Rezept einge­reicht, dann erfolgt die Erstat­tung

Wie bekomme ich als Gothaer Versicherte*r eine DiGA?

Ein Arzt bzw. eine Ärztin gibt Ihnen ein Rezept.

1. Verordnung

Besprechen Sie mit Ihrer Ärz­tin/Ihrem Arzt oder Ihrer Psycho­thera­peutin/Ihrem Psycho­thera­peuten, ob Sie von einer DiGA profi­tieren können. Ist die Ver­schrei­bung bei Ihnen sinn­voll, erhalten Sie ein Privat­rezept. Falls mög­lich, sollte auf dem Rezept der diag­nos­tische Code (ICD-10) ver­merkt werden.

Laden Sie Ihre digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) auf Ihr Smartphone.

2. Kauf der DiGA und Download

Sie kaufen die Digitale Gesund­heits­anwen­dung (DiGA) zunächst in einem App-Store oder auf der Web­seite des Herstellers selbst und laden sie dann auf Ihr Smart­phone oder Tablet herunter. Wichtig ist, dass Sie eine Rechnung über den Kauf bekommen.

Sobald Sie den Freischaltcode erhalten haben, können Sie die DiGA nutzen.

3. Nutzung

Sobald Sie den Freischalt­code erhalten haben, können Sie die Digitale Gesund­heits­anwen­dung (DiGA) nutzen.

Reichen Sie Verordnung und Rechnung direkt digital über die Gothaer Gesundheitsapp ein.

4. Erstattung beantragen

Die ärztliche Verordnung reichen Sie zusammen mit der Rechnung bei der Gothaer ein, zum Beispiel direkt über die Gothaer Gesundheitsapp.

Fragen & Antworten zu Digitalen Gesund­heits­anwen­dungen (DiGA)

Fragen & Antworten

Wer prüft DiGA?

Wie erhalte ich als GKV-Versicherte*r eine DiGA?

Wie bekomme ich als Gothaer Versicherte*r eine DiGA?

Wann werden die Kosten einer DiGA für mich als Gothaer Versicherte*r übernommen?

Wie lange kann ich eine DiGA nutzen?

Was ist mit dem Datenschutz bei den DiGA?

Wirkt sich die Kostenüber­nahme auf eine mögliche Beitrags­rücker­stattung oder Selbst­behalte aus?

Ich möchte eine DiGA, habe aber keine Verordnung. Was tun?

Kann ich mehrere verschiedene DiGA gleich­zeitig nutzen und erstattet bekommen?

Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer bestimmten DiGA habe?

Welche Unterschiede gibt es zwischen der GKV und der PKV bei der Erstattung?

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