Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Sie haben von uns die Mitteilung erhalten, dass wir auf Ihre Pflegepflichtversicherung einen Corona-Zuschlag vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 erheben werden.
Wir haben die wichtigsten Informationen und Hintergründe für Sie zusammengestellt und möchten so versuchen, Antworten auf Ihre Fragen zu geben. Gerne stehen wir Ihnen darüber hinaus für weitere Fragen zu Verfügung.
Unser Beratungsteam erreichen Sie unter der Rufnummer:
Gestatten Sie uns einen kleinen Rückblick: Anfang des Jahres 2020 wütete ein unbekanntes Virus, zunächst weit weg von uns – in China.
Mit großer Geschwindigkeit breitete sich der Erreger in der ganzen Welt aus. Überall erkrankten Menschen und viele starben. Natürlich blieb auch Deutschland nicht verschont, denken wir an die erkrankten Karnevalisten und Karnevalistinnen oder die Reiserückkehrer*innen aus Ischgl. Das Virus schlug mit rasanter Geschwindigkeit zu und war hochansteckend.
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Rettungsschirme – Unterstützung für viele
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