Beitragsrückerstattung

In der Gothaer Krankenversicherung erhalten Sie bei Leistungs­freiheit einen Teil Ihrer gezahl­ten Beiträge zurück.

Was aber nicht heißt, dass Sie nicht zum Arzt bzw. zur Ärztin gehen sollten und Ihre Gesund­heit gefähr­den. Denn Vorsorge­unter­suchungen können Leben retten. Und ganz ehrlich: Auch uns als Versicherer sind gesunde und zufriedene Kund*innen lieber!

Sammeln Sie zunächst Ihre persön­lichen Arztrech­nungen und schauen am Ende des Jahres, was sich mehr für Sie lohnt: die Kosten­erstattung oder die Beitrags­rück­erstattung.

Ehepaar am Laptop freut sich über die Beitragsrückerstattung.

Die drei Formen des Gothaer Geld-Zurück-Prinzips

1.

Garantierte
Beitragsrückerstattung

Rück­erstattung von einem Teil der Beiträge bei Leistungsfreiheit

2.

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Freiwillige Leistung der Gothaer bei der Erwirtschaftung von Überschüssen

3.

Zahlung eines
Verhaltensbonus

Je nach Tarif bei Erstbehandlung durch den Hausarzt/die Hausärztin

Informationen zur Beitragsrückerstattung

Beitragsrückerstattung 2024 mit Auszahlung in 2025

Seit vielen Jahren belohnen wir in der Kran­ken­ver­siche­rung unsere Ver­sicher­ten, die keine Rech­nun­gen zur Kosten­erstat­tung ein­reichen. Sie haben noch keine Rech­nungen aus 2024 einge­reicht?

Dann lohnt es sich zu prüfen, was güns­tiger ist: Eine Kosten­erstat­tung oder die Beitrags­rück­erstat­tung. Nutzen Sie dazu gern das hier aufge­führte Beiblatt:

Informationen zur Beitrags­rück­erstattung (BRE)

So erreichen Sie uns

Bei Fragen rund um die Beitragsrückerstattung in Ihrem Tarif stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

+49 221 308-21111

Mo-Fr 8-18 Uhr

kv_leistung@gothaer.de

Wie passen Beitragsrück­erstattung und Nach­haltig­keit zusammen?

In der Gothaer Gemeinschaft profi­tieren Sie doppelt: Sie erhal­ten einen Teil Ihrer gezahl­ten Beiträge bei Leistungs­frei­heit zurück und können darauf ver­trauen, dass wir mit Ihren Bei­trägen nach­haltige Ziele konse­quent fördern und umsetzen.

Mehr Informationen zur Nachhaltigkeit und unseren digitalen Services für Sie

Beitragsrückerstattungsformen und Leistungsfreiheit in den jeweiligen Tarifen

Tarife MediCompact Plus + Premium, MediHealth Prime

Beitragsrückerstattungsform:

  • Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Leistungsfreiheit:

  • Leistungsfreiheit besteht, sofern im gesamten Jahr keine ambu­lanten und zahn­ärzt­lichen Leistungen sowie im Tarif MediCompact Plus/Premium auch keine Familien­leistungen in Anspruch genommen worden sind.
  • Gut zu wissen: Vorsorge­unter­suchungen, Schutz­impfungen und Zahn­prophy­laxe-Maß­nahmen können aus dem Tarif genommen werden.

Tarif MediVita

Beitragsrückerstattungsform:

  • Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
  • Garantierte Beitragsrückerstattung

Leistungsfreiheit:

  • Leistungsfreiheit besteht, sofern im gesamtem Jahr keine Leistungen im ambulanten Bereich in Anspruch genommen worden sind.
  • Gut zu wissen: Vorsorgeunter­suchungen und Schutz­impfungen können aus dem Tarif genommen werden.

Tarif MediComfort

Beitragsrückerstattungsform:

  • Garantierte Beitragsrückerstattung

Leistungsfreiheit:

  • Leistungsfreiheit besteht, sofern im gesamten Jahr keine Leistungen im ambulanten, stationären und zahnärzt­lichen Bereich beantragt worden sind.

Tarif MediStart und andere BRE-berechtigte Tarife

Beitragsrückerstattungsform:

  • Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Leistungsfreiheit:

  • Leistungsfreiheit besteht, sofern im gesamten Jahr keine Leistungen im ambulanten und zahnärzt­lichen Bereich in Anspruch genommen worden sind.
  • Stationäre Leistungen können zur Erstattung eingereicht werden. Der Anspruch auf erfolgs­abhängige BRE bleibt trotzdem bestehen.

Tarife MediAmbulant, MediGroup A + AG A

Beitragsrückerstattungsform:

  • Garantierte Beitragsrückerstattung

Leistungsfreiheit:

  • Leistungsfreiheit besteht, sofern im gesamten Jahr keine Leistungen beantragt oder Rechnungs­belege zur Prüfung eingereicht worden sind.

Tipp aus unserem Fachbereich

Sie verreisen gern? Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung noch vor Ihrem Reise­start. Denn sie über­nimmt die im Ausland ange­fallenen, medi­zinisch notwen­digen Behand­lungs­kosten wegen Krank­heit oder Unfall.

Ihr Beitrags­rück­erstattungs-berechtigter Tarif bleibt somit leistungs­frei und Sie sichern sich weiter­hin Ihren Beitrags­rück­erstat­tungs-Anspruch.

Fragen & Antworten zur Beitragsrückerstattung

Was ist eine Beitragsrückerstattung?

Wenn Sie keine Leistungen bean­sprucht oder gering­fügige Aufwen­dungen für Heilbe­hand­lungen selbst übernom­men haben, wirkt sich dies positiv auf die Verwal­tungs­kosten aus. Hier­durch werden im Verlauf eines Kalender­jahres weniger Leistungs­anträge bear­beitet. Die Kosten­ersparnis gibt die Gothaer Kranken­versicherung in Form einer Beitrags­rück­erstattung seit vielen Jahren an ihre Ver­sicherten weiter.

Wir unterscheiden dabei zwischen einer erfolgs­abhängigen und einer erfolgs­unab­hängigen (garan­tierten) Beitrags­rück­erstattung.

Bei der erfolgsabhängigen Beitrags­rück­erstattung handelt sich um eine frei­willige Leistung des Kranken­ver­sicherers. Welche Tarife in welcher Höhe eine Beitrags­rück­erstat­tung erhalten, wird jedes Jahr durch den Vorstand der Gothaer Kranken­versicherung fest­gelegt.

Die erfolgsunabhängige bzw. garan­tierte Beitrags­rück­erstattung ist in ihrer Höhe eine fest­stehende Tarif­leistung. Sofern Sie bestimmte Voraus­setzungen erfüllen, erhalten Sie eine garan­tierte Beitrags­rücker­stattungs-Zahlung.

Wann und wie wird die Beitrags­rück­erstattung ausgezahlt?

Im August des Folgejahres werden Sie informiert, wie hoch Ihr Bei­trags­rück­erstattungs-Anspruch für das abge­laufene Kalender­jahr ist. Wenige Tage nach dieser Mit­teilung wird die Beitrags­rück­erstattung auf Ihr Konto über­wiesen.

Muss ich die Beitragsrück­er­stattung beantragen?

Sie müssen gar nichts unter­nehmen. Im jähr­lichen Rhyth­mus prüft die Gothaer Kranken­versicherung, ob Sie die Voraus­setzungen für eine Beitrags­rück­erstattung erfüllt haben. Liegen die Voraus­setzungen vor, erfolgt die Aus­zahlung der Beitrags­rück­erstattung auto­matisch auf das uns bekannte Konto.

Wie hoch ist die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung?

Nachfolgende Staffel gilt ab dem Beitrags­rück­erstattungs-Jahr 2020, die mit Aus­zahlung in 2021 erstmals zum Tragen kommt.

Anzahl leistungsfreier JahreAnzahl der Monatsbeiträge
11,00
21,50
32,00

Werden leistungsfreie Vorversicherungszeiten angerechnet?

War die versicherte Person unmittelbar vor Vertragsabschluss bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung leistungsfrei, wird dies im Rahmen einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung positiv berücksichtigt.

Weitere Infos und Formular zur Bestätigung der leistungsfreien Jahre in der Vorversicherung

Wie hoch ist die erfolgs­unab­hängige (garan­tierte) Beitrags­rück­erstattung?

Anzahl leistungsfreier JahreAnzahl der MonatsbeiträgeAnzahl der MonatsbeiträgeAnzahl der Monatsbeiträge
Krankenvollversicherung MediVita *Krankenvollversicherung MediComfortAmbulante Zusatzversicherung MediAmbulant / MediGroup A / MediGroup AG
1243
2244
3255
ab dem 4. Jahr265

* Zum Beispiel ist es möglich, dass MediVita-Kund*innen bereits nach drei leistungs­freien Jahren vier Monats­beiträge (MB) als maxi­male Beitrags­rück­erstattung zurück­erhalten: zwei Monats­beiträge aus erfolgsab­hängiger und zwei Monats­beiträge aus erfolgs­unab­hängiger (garan­tierter) Beitrags­rück­erstattung.

Was ist die Basis für die Berech­nung der Beitrags­rück­erstattung?

Die Berechnungsbasis ist

  • der durchschnittliche Monats­beitrag im rele­vanten Kalender­jahr
  • die Anzahl leistungsfreier Jahre

Bei der Ermittlung des durch­schnitt­lichen Monats­beitrags werden auch berück­sichtigt

  • ein vertraglich vereinbarter medizi­nischer Wagnis­zuschlag
  • eine Beitragsänderung aufgrund eines unter­jährigen Tarif­wechsels

Nicht dazu gehört der 10%ige gesetz­liche Zuschlag auf die Kranken­versiche­rungs­beiträge. Dieser Zuschlag dient aus­schließ­lich zur Beitrags­stabilität im Alter.

Welche Grundvoraussetzungen müssen zum Erhalt der Beitrags­rück­erstattung erfüllt sein?

Folgende Grundvorausset­zungen sind zu berücksichtigen:

  • Der Tarif sieht eine Beitragsrück­erstattung vor
  • Im abgelaufenen Kalenderjahr wurden keine Leistungen in Anspruch genommen
  • Der Tarif hat während des gesamten Kalender­jahres bestanden
  • Der Vertrag besteht zum 30.06. des Folge­jahres ohne Beitrags­rückstand

Von den Grundvoraus­setzungen abweichende tarif­spezi­fische Rege­lungen zum Erhalt einer erfolgs­abhän­gigen oder erfolgs­unab­hängigen (garan­tierten) Beitrags­rück­erstattung entneh­men Sie bitte der umfas­senden Kunden­information.

Was versteht man unter Leistungs­freiheit?

Allgemein versteht man unter Leistungs­freiheit, dass die ver­sicherte Person für das betrof­fene Kalender­jahr keine Aus­zahlung einer Ver­siche­rungs­leistung erhalten hat. Für die Beur­teilung der Leistungs­freiheit ist das Behand­lungs-, aber nicht das Rechnungs­datum ent­scheidend.

In Abhängigkeit der Beitragsrück­erstattungs-Form und des für die Beitrags­rück­erstattung berechtigten Tarifs gelten hinsicht­lich der Leistungs­freiheit beson­dere Regelungen:

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