Beitragsrückerstattung

In der Gothaer Krankenversicherung erhalten Sie bei Leistungs­freiheit einen Teil Ihrer gezahl­ten Beiträge zurück.

Was aber nicht heißt, dass Sie nicht zum Arzt bzw. zur Ärztin gehen sollten und Ihre Gesund­heit gefähr­den. Denn Vorsorge­unter­suchungen können Leben retten. Und ganz ehrlich: Auch uns als Versicherer sind gesunde und zufriedene Kund*innen lieber!

Sammeln Sie zunächst Ihre persön­lichen Arztrech­nungen und schauen am Ende des Jahres, was sich mehr für Sie lohnt: die Kosten­erstattung oder die Beitrags­rück­erstattung.

Ehepaar am Laptop freut sich über die Beitragsrückerstattung.

Die drei Formen des Gothaer Geld-Zurück-Prinzips

1.

Garantierte
Beitragsrückerstattung

Rück­erstattung von einem Teil der Beiträge bei Leistungsfreiheit

2.

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Freiwillige Leistung der Gothaer bei der Erwirtschaftung von Überschüssen

3.

Zahlung eines
Verhaltensbonus

Je nach Tarif bei Erstbehandlung durch den Hausarzt/die Hausärztin

Informationen zur Beitragsrückerstattung

Beitragsrückerstattung 2024 mit Auszahlung in 2025

Seit vielen Jahren belohnen wir in der Kran­ken­ver­siche­rung unsere Ver­sicher­ten, die keine Rech­nun­gen zur Kosten­erstat­tung ein­reichen. Sie haben noch keine Rech­nungen aus 2024 einge­reicht?

Dann lohnt es sich zu prüfen, was güns­tiger ist: Eine Kosten­erstat­tung oder die Beitrags­rück­erstat­tung. Nutzen Sie dazu gern das hier aufge­führte Beiblatt:

Informationen zur Beitrags­rück­erstattung (BRE)

So erreichen Sie uns

Bei Fragen rund um die Beitragsrückerstattung in Ihrem Tarif stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

+49 221 308-21111

Mo-Fr 8-18 Uhr

kv_leistung@gothaer.de

Wie passen Beitragsrück­erstattung und Nach­haltig­keit zusammen?

In der Gothaer Gemeinschaft profi­tieren Sie doppelt: Sie erhal­ten einen Teil Ihrer gezahl­ten Beiträge bei Leistungs­frei­heit zurück und können darauf ver­trauen, dass wir mit Ihren Bei­trägen nach­haltige Ziele konse­quent fördern und umsetzen.

Mehr Informationen zur Nachhaltigkeit und unseren digitalen Services für Sie

Beitragsrückerstattungsformen und Leistungsfreiheit in den jeweiligen Tarifen

Tarife MediCompact Plus + Premium, MediHealth Prime

Beitragsrückerstattungsform:

  • Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Leistungsfreiheit:

  • Leistungsfreiheit besteht, sofern im gesamten Jahr keine ambu­lanten und zahn­ärzt­lichen Leistungen sowie im Tarif MediCompact Plus/Premium auch keine Familien­leistungen in Anspruch genommen worden sind.
  • Gut zu wissen: Vorsorge­unter­suchungen, Schutz­impfungen und Zahn­prophy­laxe-Maß­nahmen können aus dem Tarif genommen werden.

Tarif MediVita

Beitragsrückerstattungsform:

  • Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
  • Garantierte Beitragsrückerstattung

Leistungsfreiheit:

  • Leistungsfreiheit besteht, sofern im gesamtem Jahr keine Leistungen im ambulanten Bereich in Anspruch genommen worden sind.
  • Gut zu wissen: Vorsorgeunter­suchungen und Schutz­impfungen können aus dem Tarif genommen werden.

Tarif MediComfort

Beitragsrückerstattungsform:

  • Garantierte Beitragsrückerstattung

Leistungsfreiheit:

  • Leistungsfreiheit besteht, sofern im gesamten Jahr keine Leistungen im ambulanten, stationären und zahnärzt­lichen Bereich beantragt worden sind.

Tarif MediStart und andere BRE-berechtigte Tarife

Beitragsrückerstattungsform:

  • Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Leistungsfreiheit:

  • Leistungsfreiheit besteht, sofern im gesamten Jahr keine Leistungen im ambulanten und zahnärzt­lichen Bereich in Anspruch genommen worden sind.
  • Stationäre Leistungen können zur Erstattung eingereicht werden. Der Anspruch auf erfolgs­abhängige BRE bleibt trotzdem bestehen.

Tarife MediAmbulant, MediGroup A + AG A

Beitragsrückerstattungsform:

  • Garantierte Beitragsrückerstattung

Leistungsfreiheit:

  • Leistungsfreiheit besteht, sofern im gesamten Jahr keine Leistungen beantragt oder Rechnungs­belege zur Prüfung eingereicht worden sind.

Tipp aus unserem Fachbereich

Sie verreisen gern? Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung noch vor Ihrem Reise­start. Denn sie über­nimmt die im Ausland ange­fallenen, medi­zinisch notwen­digen Behand­lungs­kosten wegen Krank­heit oder Unfall.

Ihr Beitrags­rück­erstattungs-berechtigter Tarif bleibt somit leistungs­frei und Sie sichern sich weiter­hin Ihren Beitrags­rück­erstat­tungs-Anspruch.

Fragen & Antworten zur Beitragsrückerstattung

Was ist eine Beitragsrückerstattung?

Wann und wie wird die Beitrags­rück­erstattung ausgezahlt?

Muss ich die Beitragsrück­er­stattung beantragen?

Wie hoch ist die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung?

Werden leistungsfreie Vorversicherungszeiten angerechnet?

Wie hoch ist die erfolgs­unab­hängige (garan­tierte) Beitrags­rück­erstattung?

Was ist die Basis für die Berech­nung der Beitrags­rück­erstattung?

Welche Grundvoraussetzungen müssen zum Erhalt der Beitrags­rück­erstattung erfüllt sein?

Was versteht man unter Leistungs­freiheit?

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