Hintergründe und Informationen
Sie sind bei uns nach Tarif PSKV versichert und haben zum 1. April 2023 eine Beitragsanpassung erhalten. Hier finden Sie Informationen und Hintergründe.
Mit Ihrer privaten Krankenversicherung haben Sie sich bei uns für medizinische Versorgung entschieden und profitieren somit vom medizinischen Fortschritt. Das deutsche Gesundheitssystem gehört dabei zu den besten und fortschrittlichsten.
Die gute Nachricht: Der stetige Fortschritt der Medizin (zum Beispiel neue Medikamente oder verbesserte Therapien) führt erfreulicherweise dazu, dass Krankheiten geheilt werden und sowohl Lebensqualität als auch Lebenserwartung positiv beeinflusst werden.
Die schlechte Nachricht: Es kostet Geld – viel Geld.
Was führt zu einer Beitragsanpassung im Tarif PSKV?
Wir garantieren Ihnen einen dauerhaft unveränderten Versicherungsschutz nach Tarif PSKV. Vom Gesetzgeber wird vorgegeben, dass der PKV- Verband regelmäßig überprüfen muss, ob die Beiträge für den garantierten Versicherungsschutz ausreichen.
Und genau das ist der Punkt:
Die Versicherungsleistungen unterliegen folgenden Einflussfaktoren:
Auch wenn wir bei der Beitragskalkulation versicherungsmathematisches Wissen anwenden und Statistiken zugrunde legen, kann niemand in die Zukunft schauen und absehen, wie sich all die oben dargestellten Einflussfaktoren zukünftig auf die Beiträge auswirken. Am Beispiel der Versicherungsleistungen kann man gut nachvollziehen, welche Einflüsse auf die Beitragskalkulation wirken:
Quelle: Zahlenbericht der Privaten Krankenversicherung des PKV-Verbandes
Wie erfolgt die Beitragsüberprüfung?
Es ist nun mal im Laufe der Zeit so: Alles wird teurer, auch die Gesundheit.
Da wir die vertraglichen Leistungen des Tarifs PSKV nicht kürzen dürfen, müssen wir unsere Beiträge an die neuen Gegebenheiten anpassen:
Dies erfolgt in Form einer Beitragsanpassung.
Und so kann man sich den Ablauf vorstellen:
Durch den Gesetzgeber ist die PKV verpflichtet, mindestens einmal jährlich die kalkulierten mit den tatsächlichen Leistungen zu vergleichen. Für den brancheneinheitlichen Tarif PSKV übernimmt dies der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband).
Diese Abweichung ergibt einen Faktor, den sogenannten Auslösenden Faktor.
Wenn der Auslösende Faktor den in den Versicherungsbedingungen genannten Schwellenwert von fünf Prozent übersteigt und die Entwicklung der Leistungen nicht nur als vorübergehend eingeschätzt wird, muss eine Beitragsanpassung erfolgen.
Wird der Schwellenwert nicht überschritten, darf keine Beitragsanpassung durchgeführt werden.
Der Auslösende Faktor wird als Durchschnitt über alle Alter des Tarifs PSKV ermittelt. Die Höhe der individuellen Beitragsanpassung wird jedoch für jedes einzelne Alter festgelegt. Daher kommt es in Abhängigkeit vom Alter zu unterschiedlichen Anpassungsbedarfen. Der Auslösende Faktor ist somit nur ein Auslöser für eine Beitragsanpassung, spiegelt aber nicht unbedingt die tatsächliche Anpassungshöhe wider.
Alle Beitragsanpassungen werden von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und genehmigt.
Ist ein Widerspruch gegen die Beitragsanpassung möglich?
Nein. Ein Widerspruchsrecht gegen die Beitragserhöhung existiert nicht.
Besonderheiten der BAP in Tarif PSKV
Alter | neuer Beitrag | alter Beitrag |
---|---|---|
Alter 0-15 | 116,51 Euro | 116,51 Euro |
Alter 16-19 | 96,79 Euro | 75,83 Euro |
Alter 20-24 | 113,94 Euro | 100,48 Euro |
Alter 25-29 | 162,46 Euro | 125,88 Euro |
Alter 30-33 | 198,20 Euro | 162,25 Euro |
Informationsblatt zur Beitragsanpassung In einem separaten Informationsblatt informieren wir Sie über die individuellen auf den Vertrag zutreffenden Gründe der Anpassung. |
Das könnte Sie auch interessieren
Informieren Sie sich über neuartige Messmethoden, digitale App-Lösungen und begleitende Betreuungsangebote.
Die Gothaer bietet Ihnen Rundum-Unterstützung, z. B. durch einen Arzneimittel-Check, einen Online-Preisvergleich und Kooperationen mit Arzneimittelherstellern.