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Hintergründe und Informationen

Beitragsanpassung 1.4.2023

Sie sind bei uns nach Tarif PSKV versichert und haben zum 1. April 2023 eine Beitrags­an­passung erhalten. Hier finden Sie Informa­tionen und Hinter­gründe.

Mit Ihrer privaten Krankenversiche­rung haben Sie sich bei uns für medizi­nische Versor­gung ent­schieden und profi­tieren somit vom medizi­nischen Fort­schritt. Das deutsche Gesund­heits­system gehört dabei zu den besten und fort­schritt­lichsten.

Die gute Nachricht: Der stetige Fort­schritt der Medizin (zum Beispiel neue Medika­mente oder verbesserte Thera­pien) führt erfreu­licher­weise dazu, dass Krank­heiten geheilt werden und sowohl Lebens­qualität als auch Lebens­erwartung positiv beein­flusst werden.

Die schlechte Nachricht: Es kostet Geld – viel Geld.

Fragen & Antworten zur Beitragsanpassung

Was führt zu einer Beitrags­an­passung im Tarif PSKV?

Wir garantieren Ihnen einen dauer­haft unver­änder­ten Versiche­rungs­schutz nach Tarif PSKV. Vom Gesetz­geber wird vorge­geben, dass der PKV- Verband regel­mäßig über­prüfen muss, ob die Beiträge für den garan­tierten Versiche­rungs­schutz aus­reichen.

Und genau das ist der Punkt:

Die Versicherungsleistungen unter­liegen folgen­den Einfluss­faktoren:

Versicherungsleistungen unter­liegen einigen Einfluss­faktoren



Auch wenn wir bei der Beitrags­kalku­lation versiche­rungs­mathe­matisches Wissen anwen­den und Statis­tiken zugrunde legen, kann niemand in die Zukunft schauen und absehen, wie sich all die oben darge­stellten Einfluss­faktoren zukünftig auf die Beiträge aus­wirken. Am Beispiel der Versiche­rungs­leistun­gen kann man gut nach­voll­ziehen, welche Ein­flüsse auf die Beitrags­kalku­lation wirken:

Versicherungsleistungen Private Krankenversicherung



Quelle: Zahlenbericht der Privaten Krankenversicherung des PKV-Verbandes

Wie erfolgt die Beitragsüberprüfung?

Es ist nun mal im Laufe der Zeit so: Alles wird teurer, auch die Gesundheit.
Da wir die vertraglichen Leistungen des Tarifs PSKV nicht kürzen dürfen, müssen wir unsere Beiträge an die neuen Gegeben­heiten anpassen:

Dies erfolgt in Form einer Beitragsanpassung.

Und so kann man sich den Ablauf vorstellen:

Durch den Gesetzgeber ist die PKV verpflichtet, mindestens einmal jährlich die kalku­lierten mit den tatsäch­lichen Leistungen zu vergleichen. Für den branchen­einheit­lichen Tarif PSKV über­nimmt dies der Verband der Privaten Kranken­versicherung (PKV-Verband).
Diese Abweichung ergibt einen Faktor, den sogenannten Auslösenden Faktor.

Wenn der Auslösende Faktor den in den Versiche­rungs­bedingun­gen genannten Schwellen­wert von fünf Prozent über­steigt und die Entwick­lung der Leistungen nicht nur als vorüber­gehend einge­schätzt wird, muss eine Beitrags­anpas­sung erfolgen.

Wird der Schwellenwert nicht über­schritten, darf keine Beitrags­anpas­sung durch­geführt werden.
Der Auslösende Faktor wird als Durch­schnitt über alle Alter des Tarifs PSKV ermittelt. Die Höhe der indivi­du­ellen Beitrags­anpas­sung wird jedoch für jedes einzelne Alter fest­gelegt. Daher kommt es in Abhängig­keit vom Alter zu unter­schied­lichen Anpassungs­bedarfen. Der Auslösende Faktor ist somit nur ein Auslöser für eine Beitrags­anpassung, spiegelt aber nicht unbedingt die tatsäch­liche Anpassungs­höhe wider.

Alle Beitragsanpassungen werden von einem unab­hängi­gen Treu­händer geprüft und genehmigt.

Ist ein Widerspruch gegen die Beitragsanpassung möglich?

Nein. Ein Widerspruchsrecht gegen die Beitragserhöhung existiert nicht.

Besonderheiten der BAP in Tarif PSKV

Hier die ab 1. April 2023 gültigen Neugeschäftsbeiträge für Tarif PSKV

Alterneuer Beitragalter Beitrag
Alter
0-15
116,51 Euro116,51 Euro
Alter
16-19
96,79 Euro75,83 Euro
Alter
20-24
113,94 Euro100,48 Euro
Alter
25-29
162,46 Euro125,88 Euro
Alter
30-33
198,20 Euro162,25 Euro
Informationsblatt zur Beitragsanpassung
In einem separaten Informationsblatt informieren wir Sie über die individuellen auf den Vertrag zutreffenden Gründe der Anpassung.

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