Eine Gruppe Studenten freut sich, über ihre private studentische Krankenversicherung.

Immer gute Lösungen für Ihre Gesundheit

Ihre Krankenversicherung nach dem Studium

Sie sind bei uns nach dem branchen­einheit­lichen Tarif PSKV ver­sichert, den wir speziell für Studenten konzi­piert haben. Doch wie kann es für Sie mit Ihrer Kranken­versiche­rung nach dem Studium weiter­gehen? Wesent­lich für Ihre Optionen ist Ihr beruf­licher Weg, den Sie im Anschluss an Ihre Studien­zeit ein­schlagen.

Wir sind nach Ihrem Studium für Sie da – egal was Sie machen:

Sie starten in einem Angestellten­verhältnis in Ihre Berufstätigkeit

In der Regel werden Sie zu Beginn Ihrer beruf­lichen Tätig­keit als Ange­stellte*r bei einer gesetz­lichen Kranken­versiche­rung (GKV) pflicht­versichert. Denn nur Arbeit­neh­mer*innen mit einem Brutto­ein­kommen über 66.600 Euro (Stand 2023) können sich zwischen der GKV oder einer privaten Krankenvollversicherung (PKV) entscheiden.

Solange Sie in der GKV versichert sind, haben wir für Sie genau auf Ihren Bedarf zuge­schnittene Zusatz­tarife. Diese schützen Sie nicht nur vor hohen Zuzah­lungen, sondern bieten Ihnen die Möglich­keit, Leistungen der GKV zu erweitern bzw. Lücken zu schließen. Nähere Infos hierzu finden Sie hier.

Unser Tipp: Schließen Sie eine Anwart­schafts- oder Options­versiche­rung ab. Damit ist eine spätere Versiche­rung in der PKV zu güns­tigeren Bedingungen möglich. Wenn Sie vorüber­gehend aus der privaten Kranken­versiche­rung (PKV) aus­treten müssen, können Sie eine soge­nannte Anwart­schafts­versiche­rung abschließen. Damit wird die bestehende Versiche­rung nicht aufge­löst, sondern nur unter­brochen. Zu einem späteren Zeit­punkt kann man in den alten Tarif zurück­kehren. Während der Anwart­schafts­versiche­rung besteht kein Kranken­versiche­rungs­schutz.

Unser Optionstarif OPT G stellt früh­zeitig die Weichen für einen Wech­sel in die Voll­ver­siche­rung. Sie machen eine Gesund­heits­prüfung und das Ergebnis wird sozu­sagen "eingefroren". Sobald Sie später in die PKV wechseln können, ist keine erneute Gesund­heits­prüfung mehr erforderlich.

Selbständigkeit

Sollten Sie nach dem Studium selb­ständig tätig sein, so stehen Ihnen alle Möglich­keiten offen: Sowohl eine Versiche­rung bei der gesetz­lichen Kranken­versiche­rung (GKV) als auch in der privaten Kranken­versiche­rung (PKV).

Wir bieten Ihnen attraktive Vollversiche­rungs­tarife an - vom Basis­schutz mit der Option auf spätere Umstel­lung - bis hin zum Top­schutz - indivi­duell auf Ihre Bedürf­nisse zuge­schnitten.

Auch hier haben wir zu Ihrer Informa­tion einige Fakten in unserem Internetauftritt zusammen­gestellt.

Beamtenlaufbahn/Beamten­anwärter*in

Als Beihilfeberechtigte können Sie in der privaten Kranken­versiche­rung (PKV) Ihren Beihilfe­anspruch optimal ergänzen, so dass zusammen mit den Leistungen der Beihilfe ein hundert­prozentiger Versiche­rungs­schutz besteht. Die gesetz­liche Kranken­versiche­rung (GKV) hat keine speziellen Rest­kosten­tarife zur Beihilfe in ihrem Produkt­port­folio, d. h. dort ist nur eine hundert­prozentige Absicherung möglich, die nicht bedarfsgerecht ist.

Personen, die in der Ausbildung zu einem Beamten­beruf stehen (= Beamten­anwär­ter*innen) bieten wir in der PKV einen günstigeren Versiche­rungs­schutz als die vergleich­baren Beihilfe­tarife an.

Keine Regel ohne Ausnahme: Bitte beachten Sie, dass in manchen Bundes­ländern für Rechts­referen­dare und Rechts­referenda­rinnen eine Versiche­rungs­pflicht in der GKV besteht.

Ab ins Ausland

Sollte es Sie nach dem Studium in die Ferne ziehen, so bieten wir Ihnen auch gerne bedarfs­gerechte Versiche­rungs­angebote an.

Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Wir sind gerne für Sie da und beant­worten Ihre Fragen rund um den Versiche­rungs­schutz. Ihren persön­lichen Ansprech­partner bzw. Ihre persön­liche Ansprech­partnerin finden Sie auf dem Anschreiben.

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Die Berufsunfähigkeitsver­siche­rung der Gothaer sichert Sie gegen das finan­zielle Risiko ab, wenn Sie Ihren Beruf aus gesund­heit­lichen Gründen nicht mehr aus­üben können.