Hier finden Sie Informationen und Hintergründe zur Beitragsanpassung im Standardtarif.
Mit Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) haben Sie sich für beste medizinische Versorgung entschieden und profitieren somit vom medizinischen Fortschritt und vom schnellen Zugang zu Fachärzten. Das deutsche Gesundheitssystem gehört dabei zu den besten und fortschrittlichsten.
Die gute Nachricht: Der stetige medizinische Fortschritt (zum Beispiel neue Medikamente, verbesserte Therapien) führt erfreulicherweise dazu, dass Krankheiten geheilt werden und sowohl Lebensqualität als auch Lebenserwartung positiv beeinflusst werden.
Die schlechte Nachricht: Das kostet Geld - viel Geld.
Höhere Lebenserwartung und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, aber auch gesetzliche Änderungen sind nur einige Faktoren, auf die wir als Krankenversicherer reagieren müssen. Gesetzlich sind wir verpflichtet, zumindest einmal jährlich die Beiträge zu überprüfen. Für den Standardtarif übernimmt das brancheneinheitlich der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband).
Unantastbar ist der Umfang Ihres Versicherungsschutzes bei uns. Sie können auch zukünftig sicher sein, dass wir uns an unser Leistungsversprechen halten. Das sagen wir auch vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in der Vergangenheit trotz Beitragserhöhungen auch Leistungskürzungen vorgenommen hat. Das ist dort auch in Zukunft jederzeit möglich.
Einfluss auf die Beitragshöhe
Die Beitragsüberprüfung
Ein Blick in die Zukunft
Ist ein Widerspruch gegen die Beitragsanpassung möglich?
Die Beitragsüberprüfung durch den PKV-Verband hat ergeben, dass bei den im Standardtarif versicherten Frauen eine Abweichung zwischen den kalkulierten und den tatsächlichen Leistungen über dem im Tarif festgelegten Schwellenwert vorliegt. Die daraufhin erfolgte Überprüfung ergab eine nicht nur vorübergehende Entwicklung der Leistungen. In einigen Tarifstufen kommt es zu Beitragserhöhungen.
Weiterhin gilt im Standardtarif eine Höchstbeitragsgarantie. Für das Jahr 2024 ergibt sich ein monatlicher Höchstbeitrag von 755,56 Euro. Für Beihilfeberechtigte reduziert er sich prozentual entsprechend des Beihilfesatzes. Außerdem sieht der Tarif eine weitere Beitragsbegrenzung für Ehegatten vor.
Informationsblatt zur Beitragsanpassung
In einem separaten Informationsblatt informieren wir Sie über die individuellen, auf den Vertrag zutreffenden Gründe der Anpassung.
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Hier der Überblick über die Möglichkeiten:
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Versicherungsmanagement leicht gemacht:
Übersicht zu Vertrags- und Leistungsdaten der Krankenversicherungsverträge
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