Die Beitragsüberprüfung
Es ist nun mal im Laufe der Zeit so: Alles wird teurer, auch die Gesundheit. Da wir unsere vertraglichen Leistungen nicht kürzen dürfen (und auch nicht wollen), müssen wir unsere Beiträge an die neuen Gegebenheiten anpassen. Dies erfolgt in Form einer Beitragsanpassung.
Und so können Sie sich den Ablauf einer Beitragsanpassung vorstellen:
Der Gesetzgeber verpflichtet uns, mindestens einmal jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Leistungsausgaben zu vergleichen und analog die Sterbewahrscheinlichkeiten zu überprüfen. Dies übernimmt für den Standardtarif der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband).
Die jeweiligen Ergebnisse der Gegenüberstellung heißen Auslösende Faktoren. Wenn der Auslösende Faktor einen bestimmten Schwellenwert übersteigt und die Abweichung nicht nur als vorübergehend eingeschätzt wird, müssen im nächsten Schritt dann auch alle anderen Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins, Sterbewahrscheinlichkeiten, Storno, Versicherungsleistungen, Kosten etc.) überprüft und ggf. aktualisiert werden.
Wird der Schwellenwert nicht überschritten, darf keine Beitragsanpassung durchgeführt werden. Besonders beim Rechnungszins kann es zu einem starken Nachholeffekt kommen, wenn ein Tarif länger nicht angepasst werden darf. Dies kann dazu führen, dass ein Beitrag oft über Jahre stabil bleibt und anschließend sprunghaft ansteigt.
Der Auslösende Faktor wird für den gesamten Tarif bestimmt und nicht jeweils für einzelne Alter. Die Höhe der individuellen Beitragsanpassung wird jedoch für jedes einzelne Alter festgelegt. Daher kommt es in Abhängigkeit vom Alter zu einem jeweils unterschiedlichen Anpassungsbedarf. Der Auslösende Faktor ist somit nur ein Auslöser für eine Beitragsanpassung, spiegelt aber nicht die tatsächliche Anpassungshöhe wider.
Alle Beitragsanpassungen werden von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und genehmigt.