Beitragsanpassung zum 1. Januar 2025

Hier finden Sie Informationen und Hintergründe zu Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV).

Ehepaar sichtet seine Unterlagen

Auswirkungen des Fort­schritts in der Medizin

Die gute Nachricht: Der stetige Fort­schritt der Medizin (z. B. neue Medi­ka­mente und verbes­serte Thera­pien) führt erfreu­licher­weise dazu, dass Krank­heiten geheilt werden und sowohl Lebens­qualität als auch Lebens­erwar­tung positiv beein­flusst werden.

Die schlechte Nachricht: Das kostet Geld - viel Geld und führt somit zu Beitrags­anpassungen.

Die Gründe der Beitragsanpassung

Beitragsanpassungen haben viele Gründe

Höhere Lebenserwartung und Kosten­verände­rungen im Gesund­heits­wesen, aber auch beispiels­weise Ver­ände­rungen im Zins­niveau und gesetz­liche Ände­rungen sind nur einige Fak­toren, auf die wir als Kranken­ver­sicherer rea­gieren müssen. Gesetz­lich sind wir ver­pflichtet, zumin­dest einmal jähr­lich die Bei­träge zu über­prüfen.

Unantastbar ist der Umfang Ihres Ver­siche­rungs­schutzes bei uns. Sie können auch zukünftig sicher sein, dass wir uns an unser Leistungs­ver­sprechen halten. Das sagen wir auch vor dem Hinter­grund, dass die gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV) in der Ver­gangen­heit trotz Beitrags­erhö­hungen auch Leis­tungs­kür­zungen vorge­nom­men hat. Das ist dort auch in Zukunft jeder­zeit möglich.

Privat oder gesetzlich – das macht schon einen Unterschied

Die beiden Krankenversiche­rungs­systeme in Deutsch­land unter­scheiden sich in einem wesent­lichen Punkt, nämlich der Beitrags­berechnung.

In der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) zahlt jede*r Versicherte einen Beitrag gemäß der indivi­duellen finan­ziellen Leistungs­fähigkeit (Beitrags­satz vom Einkom­men bis zur Beitrags­bemessungs­grenze) und erhält dafür einen - für alle Mit­glieder iden­tischen - Ver­siche­rungs­schutz.

In der privaten Kranken­versicherung (PKV) hin­gegen zahlt jede*r Versicherte einen indivi­duellen Beitrag, wobei sich der Versiche­rungs­schutz nach eigenen Wün­schen und Bedürf­nissen zusam­men­stellen lässt. Der Beitrag richtet sich dann nach dem Umfang des gewähl­ten Ver­siche­rungs­schutzes, dem Gesund­heits­zustand und dem Eintritts­alter.

Weitere Informationen und die wesent­lichen Unter­schiede zwischen GKV und PKV haben wir hier für Sie zusammen­gestellt:

Unterschiede GKV und PKV


Einfluss auf die Beitragshöhe

Einflussfaktoren

Auf der einen Seite garan­tieren wir Ihnen einen dauer­haft unver­änderten Versiche­rungs­schutz. Auf der anderen Seite müssen wir – vom Gesetz­geber vorge­geben – regel­mäßig über­prüfen, ob die Beiträge für den garan­tierten Versiche­rungs­schutz aus­reichen.

Und genau das ist der Punkt: Die Versiche­rungs­leis­tungen unter­liegen folgen­den Einfluss­faktoren:

Versicherungsleistungen unter­liegen einigen Einfluss­faktoren

Vorausschaubarkeit

Beispiel Lebenserwartung:

Auch wenn wir bei der Beitrags­kalku­lation versiche­rungs­mathe­matisches Wissen anwenden und Statis­tiken zugrunde legen, kann niemand in die Zukunft schauen und absehen, wie sich all die oben darge­stellten Einfluss­faktoren zukünftig auf die Beiträge aus­wirken. Hier einige Beispiele, wie sich Faktoren entwickelt haben.

Lebenserwartung von Männern und Frauen

Beispiel Versicherungs­leistungen:

Betrachtet man die Versiche­rungs­leis­tungen der PKV, ergibt sich folgen­des Bild.

Die Grafik stellt anschaulich die Kosten­ent­wick­lung in der privaten Kranken- und Pflege­versiche­rung dar.

Die Grafik stellt anschaulich die Kostenentwicklung in der PKV und PPV dar.

Weitere Gründe der Beitrags­anpassung

Die Beitragsüberprüfung

Ein tolles Instrument: Alterungs­rückstellung

Ein Blick in die Zukunft

Schon heute: Maßnahmen für Ihre Beiträge im Alter

Ihre Möglichkeiten zur Beitrags­reduktion

Ein Wort zum Tarifwechsel

Ist ein Widerspruch gegen die Beitragsanpassung möglich?

Besonderheiten der diesjährigen Beitrags­anpassung (BAP)

Steigerung der Leistungs­ausgaben

Haupttreiber der dies­jährigen Beitrags­an­passung sind ohne Zweifel die ge­stiege­nen Leistungs­aus­gaben. Insbe­sondere ist ein deutlicher Kosten­an­stieg in der Kranken­haus­ver­sorgung und bei den Arznei­mitteln spür­bar.

So sind die Kosten der Kranken­haus­pflege zwischen 2021 und 2023 um 37,5 Prozent je durch­schnitt­lichem Pflege­tag im Kranken­haus ange­stiegen. Hier wirken sich neben der An­hebung der Tarif­gehälter in der Kranken­pflege auch die neu fest­gesetzten gesetz­lichen Mindest­vor­gaben zum Pflege­personal aus.

Aber auch soge­nannte "Corona-Nachhol­effekte" lassen die Kosten in die Höhe schnellen. Opera­tionen wurden zum einen "nachge­holt" und zum anderen gleich­zeitig teurer.

Neues Zahnverzeichnis in Tarif MediVita Z 70 und MediVita Z 90

Wir über­prüfen regelmäßig, ob tarifliche Leistungs­ver­zeich­nisse und die darin genannten betrags­mäßigen Begren­zungen im Hinblick auf den medizi­nischen Fort­schritt und die Preis­entwick­lung noch ange­mes­sen sind. Kosten­steige­rungen haben dazu geführt, dass die bis­herigen Erstat­tungs­beträge der Zahn­verzeich­nisse der Tarife MediVita Z 70 und MediVita Z 90 zu Leistungs­lücken geführt haben. Um Ihnen weiter­hin einen hoch­wertigen Versiche­rungs­schutz zu garan­tieren, haben wir die Zahn­verzeich­nisse ent­sprechend ange­passt und die Beträge erhöht.

Beitragsanpassung in Tarif AR

Unser Auslandsreisetarif AR wird nach 20 Jahren Beitrags­stabilität um 0,25 Euro erhöht. Der neue monat­liche Beitrag beträgt 1,35 Euro. Tarif AR leistet für Heil­be­hand­lung während vorüber­gehen­den Auslands­reisen (max. sechs Wochen Auslands­aufent­halt) sowie Kosten­über­nahme für medizi­nisch not­wen­digen Rück­transport, Über­führungs­kosten bzw. Beisetzungs­kosten im Aus­land.

Beitragsanpassung in Tarif MediZ Premium

Unser Zahnzusatz­tarif MediZ Premium sieht Leistungen für Zahn­ersatz (ein­schließlich Zahn­kronen), Inlays, Implantate, funktions­analytische und -therapeutische Maß­nahmen sowie Knochen­aufbau vor. Außerdem leistet der Tarif für Kiefer­orthopädie. Für 2025 müssen wir nach 12-jähriger Beitrags­stabilität eine geringe Beitrags­erhöhung vor­nehmen.

Anpassung des Heilmittel­verzeichnisses in den Tarifen MediVita, MediStart und KG

Allgemein steigende Kosten, aber auch medizinischer Fortschritt führen im Gesund­heits­wesen zu Preis­an­passungen. Diese haben u. a. zur Folge, dass im Laufe der Zeit z. B. die erstattungs­fähigen Rechnungs­beträge im Heilmittel­verzeichnis oftmals nicht mehr dem realen Kosten­niveau entsprechen. Um Ihnen weiterhin hoch­wertigen Versicherungs­schutz zu bieten, haben wir deshalb das Heil­mittel­verzeichnis der Tarife MediVita, MediStart und KG über­arbeitet.

Als Basis diente der Leistungs­katalog für Heilmittel der Bundes­beihilfe­verordnung (BBhV) und die dort fest­gesetzten Höchst­beträge. Auf dieses Niveau wurde das neue Heil­mittel­verzeichnis ange­hoben. Somit haben wir erstattungs­fähige Rechnungs­beträge erhöht und neue Be­handlungs­methoden integriert.

Änderungen der Allgemeinen Ver­sicherungs­bedingungen (AVB) in Tarif PSKV

Tarif PSKV (studentischer Kranken­ver­sicherungs­tarif) wurde bislang vom Verband der Privaten Kranken­versicherung e.V. für die teil­nehmenden Unter­nehmen kalkuliert. Die Kalkulation erfolgt zukünftig durch die einzelnen Kranken­versicherungs­unter­nehmen selbst. Dadurch ergeben sich Änderungen in den Versicherungs­bedingungen.

Beitragsanpassung in Tarif MediZ Duo

Unser Zahn­zusatz­tarif MediZ Duo beinhaltet Leistungen für Zahn­behandlung, Zahn­ersatz, Kiefer­orthopädie und Zahn­prophylaxe. Die seit der Ein­führung im Jahre 2018 gleich­ge­bliebenen Bei­träge müssen 2025 erhöht werden.


Demografischer Wandel und die PKV

Demografischer Wandel wird deutlich spürbar

Die Auswirkungen des demo­grafischen Wandels werden auch in der Versiche­rungs­branche – speziell in der gesetz­lichen Kranken­versiche­rung (GKV) – deutlich spürbar. Die geburten­starken Jahr­gänge von 1955 bis 1967 sind oder kommen zeitnah in das Alter, in dem der durch­schnitt­liche Bedarf an Gesund­heits­dienst­leistungen über­pro­portio­nal ansteigt. Zusätz­lich rücken immer weniger junge Menschen, die tenden­ziell eher geringe Gesund­heits­kosten verur­sachen, in die GKV nach.

Dies bekommt ein System wie die gesetz­liche Kranken­versiche­rung, die im Umlage­verfahren funktio­niert, besonders schmerz­haft zu spüren. Durch das fort­während kleiner werdende Versicherten­kollektiv sinken die Beitrags­einnah­men in der GKV. Dem gegen­über stehen aller­dings zeit­gleich nicht etwa sinkende Leistungs­ausgaben. Im Gegen­teil: Der Beitrags­anteil der stark dominie­renden geburten­armen Jahr­gänge kann die steigen­den Leistungs­ausgaben der geburten­starken Jahr­gänge bei weitem nicht aus­gleichen.mehr

Durch die Tatsache, dass sich die Pyramiden der Beitrags­einnah­men und Leistungs­ausgaben umge­kehrt haben und zusätz­lich die Kosten der medizi­nischen Versor­gung steigen (aufgrund neuer, teurerer Diag­nose- und Behand­lungs­methoden und der höheren Lebens­erwartung der Versicherten), sind künftig deut­liche Beitrags­steige­rungen und Leistungs­kürzungen in der gesetz­lichen Kranken­versicherung sicher zu erwarten.

Demografischer Wandel

Private Krankenversicherung ist davon kaum betroffen

Dementgegen steht die PKV, bei der sich der demo­grafische Wandel in dieser Form nicht aus­wirkt. Primärer Grund hierfür ist, dass die PKV nicht im Umlage­verfahren, sondern im Kapital­deckungs­verfahren funktio­niert. Jeder einzelne Tarif ist aus­finan­ziert; steigende medizi­nische Kosten, die bei der Kalku­lation des Tarifes nicht abseh­bar waren, können zu Beitrags­anpas­sungen führen. Neue und moderne Behand­lungs- und Diagnose­metho­den spiegeln sich in den Leistungs­aus­gaben wider, da diese mit zuneh­mender medizi­nischer Weiter­ent­wicklung steigen. Aber auch der Vorteil dieser Entwick­lung ist deut­lich spürbar: Die neuen Methoden stehen Ihnen als privat Kranken­versicher­tem jeder­zeit offen. Sie und Ihre Gesund­heit profi­tieren hiervon in hohem Maße, denn eine Über­nahme der Kosten ist Ihnen im tariflich verein­barten Um­fang sicher.


Weitere Informationen

Unser Weg zur Nachhaltigkeit – digitale Zukunft

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Bemühungen um Nach­haltig­keit unter­stützen. Unter www.meine-gothaer.de können Sie Ihre Versiche­rungs­verträge und Ihre Doku­mente umwelt­freund­lich und bequem online ein­sehen und Ihre Kunden­daten selbst verwalten. Über Ihr persön­liches digitales Post­fach inner­halb von Meine Gothaer kommunizieren Sie mit uns einfach und sicher.

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Mit dem Unternehmens­zusammen­schluss der Gothaer mit der Barmenia wurden die Voraus­setzungen geschaf­fen, um für Sie auch künftig - in einem immer schwieri­ge­ren Markt­umfeld - wie gewohnt ein starker und verläss­licher Partner zu sein. Durch den Zusam­men­schluss können wir unsere Kund*innen noch umfas­sender und besser schützen und begleiten. Außer­dem lassen sich die Kosten für IT-Investi­tionen und Regula­torik gemein­sam besser stem­men. Getreu dem Motto: Wir sind zusam­men stärker und besser.

Allein in der Kranken- und Lebens­versiche­rung werden nun über eine Million Kund*innen betreut.

Für Sie hat die Fusion vorerst keine direkten Aus­wirkungen. An den Versiche­rungs­ver­trägen ändert sich nichts. Alle Verträge bleiben 1:1 bestehen. Alle vertrag­lich zu­ge­sicher­ten Leis­tungen und Vertrags­be­dingungen behal­ten selbst­ver­ständ­lich ihre Gültig­keit. Aufgrund des Zusam­men­schlusses wird es keine Ver­ände-rungen der Beiträge geben.

Ein Wechsel in die Tarife der Barmenia (und umge­kehrt) ist ausge­schlossen.

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Arzneimittelausgaben

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