Warum ändern sich die Beiträge in Ihrer GGP-Versicherung?
Mit der GGP Gebäude-, Inhalts- und Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung haben Sie sich für einen leistungsstarken Partner entschieden.
Mit der GGP Gebäude-, Inhalts- und Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung haben Sie sich für einen leistungsstarken Partner entschieden.
Die Gefahren der Gebäude- und Inhaltsversicherung und die versicherten Risiken in der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung werden individuell geprüft und es wird je Gefahr (= je rechtlich selbstständigem Vertrag) ein Beitragsanpassungs-Faktor festgelegt. Es gibt also keinen allgemein gültigen Beitragsanpassungs-Faktor, sondern mehrere individuelle Beitragsanpassungs-Faktoren je Gebäudeversicherung.
Die Anpassung wurde begrenzt auf +/- 10%.
Außerdem gibt es eine Bagatellgrenze: Anpassungen kleiner als +/- 2% werden nicht durchgeführt.
Die Indexanpassung dient in der gleitenden Neuwertversicherung von Gebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen und den Beitrag auf das heutige Preisniveau in Euro umzurechnen.
Durch die Indexanpassung wird sichergestellt, dass sich die Versicherungssumme und somit auch unsere Versicherungsleistung im Schadenfall an die Kostenänderungen im Bauwesen anpasst.
Hierdurch ist gewährleistet, dass wir im Schadenfall keine Kürzung vornehmen, sofern die Versicherungssumme bei Antragsstellung korrekt ermittelt wurde. Der wichtige Unterversicherungsverzicht bleibt somit bestehen. Mit der Erhöhung der Versicherungssumme ist eine Erhöhung des Beitrags verbunden.
Die Erhöhung wird wirksam zur nächsten Hauptfälligkeit (Stammfälligkeit).
Sie haben die Möglichkeit, der neuen Versicherungssumme durch die Änderung des Anpassungsfaktors schriftlich zu widersprechen. Hierdurch wandelt sich der Vertrag in eine Versicherung zum Neuwert.
Wir werden Ihren Vertrag mit einer festen Versicherungssumme weiterführen, die nicht mehr an zukünftige Entwicklungen der Baupreise angepasst wird. Dadurch besteht die erhebliche Gefahr, dass die Versicherungssumme im Schadenfall geringer ist als der Neubauwert Ihres Gebäudes (Unterversicherung). In diesem Fall wird die Entschädigungsleistung, auch bei Teilschäden, im entsprechenden Verhältnis Ihrer Versicherungssumme zum tatsächlichen Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes gekürzt.
Dieser Effekt verstärkt sich zunehmend bei weiter steigenden Baukosten, sodass die Entschädigung von Jahr zu Jahr immer unzureichender wird.
Im Rahmen der Prüfung vergleicht der Versicherer, ob sich
verändert haben. Es werden hierbei nur Änderungen berücksichtigt, die sich seit der letzten Kalkulation der Beiträge ergeben haben. Der Ansatz für Gewinn und Provisionen bleiben unberücksichtigt. Als Datengrundlage für die Kalkulation kommen unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Daten (z.B. Verbandsstatistiken) in Betracht.mehr
Sie haben die Möglichkeit, der neuen Versicherungssumme durch die Änderung des Anpassungsfaktors schriftlich zu widersprechen. Hierdurch wandelt sich der Vertrag in eine Versicherung zum Neuwert.
Wir werden Ihren Vertrag mit einer festen Versicherungssumme weiterführen, die nicht mehr an zukünftige Entwicklungen der Baupreise angepasst wird. Dadurch besteht die erhebliche Gefahr, dass die Versicherungssumme im Schadenfall geringer ist als der Neubauwert Ihres Gebäudes (Unterversicherung). In diesem Fall wird die Entschädigungsleistung, auch bei Teilschäden, im entsprechenden Verhältnis Ihrer Versicherungssumme zum tatsächlichen Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes gekürzt.mehr
Soweit Summenanpassung vereinbart ist, erhöhen oder vermindern sich zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode die Versicherungssummen für versicherte Sachen zur Anpassung an Wertänderungen der versicherten Sachen entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Hierdurch ist gewährleistet, dass wir im Schadenfall keine Kürzung vornehmen, sofern die Versicherungssumme bei Antragsstellung korrekt ermittelt wurde. Mit der Erhöhung der Versicherungssumme ist eine Erhöhung des Beitrags verbunden.
Innerhalb 1 Monats nach Zugang der Mitteilung über die geänderte Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform die ihm mitgeteilte Veränderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens aufheben.
Ergänzend dazu können Versicherungsnehmer und Versicherer unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch Erklärung in Textform verlangen, dass die Bestimmungen über die Summenanpassung künftig nicht mehr anzuwenden sind.
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