Warum ändern sich die Beiträge in Ihrer GGP-Versicherung?

Mit der GGP Gebäude-, Inhalts- und Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung haben Sie sich für einen leistungsstarken Partner entschieden.

Gothaer Mietausfallversicherung: Vermieter vor seinen Objekten - gut geschützt vor Mietausfall.

Allgemeine Fragen zur Beitragsanpassung (BAP)

Wozu dient die Beitragsanpassung?

Wie verhält sich der Markt, führen auch Wettbewerber eine Beitragsanpassung durch?

Fragen zur Beitragsanpassung in der GGP Gebäudeversicherung

Wie wird die Beitragsanpassung berechnet?

Die Gef­ahren der Gebäude- und Inhaltsversicherung und die versicherten Risiken in der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung werden individuell geprüft und es wird je Gefahr (= je rechtlich selbstständigem Vertrag) ein Bei­trags­an­pas­sungs-Faktor festgelegt. Es gibt also keinen allgemein gültigen Beitrags­an­pas­sungs-Fak­tor, sondern mehrere individuel­le Bei­trags­anpas­sungs-Fak­toren je Ge­bäude­ver­sicherung.

Die Anpassung wurde begrenzt auf +/- 10%.

Außerdem gibt es eine Bagatell­grenze: An­pas­sungen kleiner als +/- 2% werden nicht durch­geführt.

Kann der Beitragsanpassung widersprochen werden? Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es? Was muss bei einer Kündigung beachtet werden?

Die Indexanpassung dient in der gleitenden Neuwertversicherung von Gebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen und den Beitrag auf das heutige Preisniveau in Euro umzurechnen.

Durch die Indexanpassung wird sichergestellt, dass sich die Versicherungssumme und somit auch unsere Versicherungsleistung im Schadenfall an die Kostenänderungen im Bauwesen anpasst.

Hierdurch ist gewährleistet, dass wir im Schadenfall keine Kürzung vornehmen, sofern die Versicherungssumme bei Antragsstellung korrekt ermittelt wurde. Der wichtige Unterversicherungsverzicht bleibt somit bestehen. Mit der Erhöhung der Versicherungssumme ist eine Erhöhung des Beitrags verbunden.

Zu wann wird die Beitragsanpassung wirksam?

Die Erhöhung wird wirksam zur nächsten Hauptfälligkeit (Stammfälligkeit).


Fragen zur Indexanpassung GGP

Wozu dient in der Gebäudeversicherung die Indexanpassung?

Sie haben die Möglichkeit, der neuen Versicherungssumme durch die Änderung des Anpassungsfaktors schriftlich zu widersprechen. Hierdurch wandelt sich der Vertrag in eine Versicherung zum Neuwert.

Wir werden Ihren Vertrag mit einer festen Versicherungssumme weiterführen, die nicht mehr an zukünftige Entwicklungen der Baupreise angepasst wird. Dadurch besteht die erhebliche Gefahr, dass die Versicherungssumme im Schadenfall geringer ist als der Neubauwert Ihres Gebäudes (Unterversicherung). In diesem Fall wird die Entschädigungsleistung, auch bei Teilschäden, im entsprechenden Verhältnis Ihrer Versicherungssumme zum tatsächlichen Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes gekürzt.

Dieser Effekt verstärkt sich zunehmend bei weiter steigenden Baukosten, sodass die Entschädigung von Jahr zu Jahr immer unzureichender wird.

Wie ermittelt sich in der Gebäudeversicherung der Anpassungsfaktor?

Im Rahmen der Prüfung vergleicht der Versicherer, ob sich

  • der Schadenaufwand (bezogen auf die Bemessungsgrundlage) inklusive der voraussichtlichen zukünftigen Schadenentwicklung,
  • die den Verträgen zurechenbaren Kosten,
  • die Feuerschutzsteuer (soweit für den vereinbarten Versicherungsschutz relevant)

verändert haben. Es werden hierbei nur Änderungen berücksichtigt, die sich seit der letzten Kalkulation der Beiträge ergeben haben. Der Ansatz für Gewinn und Provisionen bleiben unberücksichtigt. Als Datengrundlage für die Kalkulation kommen unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Daten (z.B. Verbandsstatistiken) in Betracht.mehr

Sofern die Überprüfung eine Veränderung von mindestens 2 % (Bagatellgrenze) ergibt, ist der Versicherer im Falle einer Steigerung berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die Beiträge für die bestehenden Versicherungsverträge mit Wirkung ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode anzupassen.

Wird bei der Überprüfung eine Veränderung von weniger als 2 % festgestellt, findet eine Beitragsanpassung nicht statt.

Muss ich den neuen Anpassungsfaktor akzeptieren?

Sie haben die Möglichkeit, der neuen Versicherungssumme durch die Änderung des Anpassungsfaktors schriftlich zu widersprechen. Hierdurch wandelt sich der Vertrag in eine Versicherung zum Neuwert.

Wir werden Ihren Vertrag mit einer festen Versicherungssumme weiterführen, die nicht mehr an zukünftige Entwicklungen der Baupreise angepasst wird. Dadurch besteht die erhebliche Gefahr, dass die Versicherungssumme im Schadenfall geringer ist als der Neubauwert Ihres Gebäudes (Unterversicherung). In diesem Fall wird die Entschädigungsleistung, auch bei Teilschäden, im entsprechenden Verhältnis Ihrer Versicherungssumme zum tatsächlichen Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes gekürzt.mehr

Dieser Effekt verstärkt sich zunehmend bei weiter steigenden Baukosten, sodass die Entschädigung von Jahr zu Jahr immer unzureichender wird.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht, da es sich um eine vertraglich vereinbarte Erhöhung der Versicherungssumme handelt, durch die sich die Versicherungsleistungen dem neu ermittelten Bedarf anpassen.

Wozu dient in der Inhaltsversicherung die Summenanpassung?

Soweit Summenanpassung vereinbart ist, erhöhen oder vermindern sich zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode die Versicherungssummen für versicherte Sachen zur Anpassung an Wertänderungen der versicherten Sachen entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.

Hierdurch ist gewährleistet, dass wir im Schadenfall keine Kürzung vornehmen, sofern die Versicherungssumme bei Antragsstellung korrekt ermittelt wurde. Mit der Erhöhung der Versicherungssumme ist eine Erhöhung des Beitrags verbunden.

Muss ich die Summenanpassung in der Inhaltsversicherung akzeptieren?

Innerhalb 1 Monats nach Zugang der Mitteilung über die geänderte Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform die ihm mitgeteilte Veränderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens aufheben.

Ergänzend dazu können Versicherungsnehmer und Versicherer unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch Erklärung in Textform verlangen, dass die Bestimmungen über die Summenanpassung künftig nicht mehr anzuwenden sind.

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