Was Sie noch über die Kapitallebensversicherung wissen sollten
Auflösungsphase und Ablaufdatum
Das Ende der Laufzeit Ihrer Kapitallebensversicherung – und damit die Auszahlung – können Sie innerhalb eines zeitlichen Rahmens (ab einem Alter von 62 Jahren) jährlich frei wählen. Dieser Zeitraum wird als Auflösungsphase bezeichnet. Grundsätzlich darf das Ablaufalter 80 Jahre nicht übersteigen.
Ansonsten läuft die Kapitallebensversicherung bis zum vereinbarten Ablauftermin. Wenn die versicherte Person das Ablaufdatum erlebt, zahlen wir die Erlebensfallsumme. Bei Tod der versicherten Person zahlen wir die für das Jahr des Todes vereinbarte Todesfallsumme.
Beitragszahlung
Wenn Sie bei der Kapitallebensversicherung eine laufende Beitragszahlung vereinbaren, zahlen Sie Ihre Beiträge vom Versicherungsbeginn bis zum Versicherungsende entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Weiterhin ist es möglich, Ihren Beitrag abgekürzt zu zahlen. Dadurch können Sie Ihre Kapitallebensversicherung schneller ausfinanzieren. Der Vertrag läuft also länger als die Beitragszahlung, was Ihre Finanzplanung überschaubarer macht.
Maximale Flexibilität in jeder Lebensphase besteht nur bei laufender Beitragszahlung. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel den Todesfallschutz erhöhen oder sich vorzeitig Kapital auszahlen wollen, darf es sich nicht um einen Vertrag mit abgekürzter Beitragszahlung handeln.
Beitragsdynamik
Ihre Kapitallebensversicherung können Sie durch die Beitragsdynamik an Inflation und Lohnentwicklung anpassen. In Intervallen von ein, zwei oder drei Jahren erhöhen wir Ihren Beitrag dann um einen vereinbarten Prozentsatz. Haben sich Inflation oder Gehalt einmal nicht so entwickelt wie angenommen, besteht die Möglichkeit, der Beitragserhöhung zu widersprechen.
Besteuerung
Bei einer Versicherungslaufzeit von mindestens zwölf Jahren und einem Ablaufalter von mindestens 62 Jahren wird bei der Kapitallebensversicherung lediglich die Hälfte des Ertrages der Auszahlung besteuert. In allen anderen Fällen erfolgt eine Vollbesteuerung des Ertrages. Der Ertrag bemisst sich aus der Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und den geleisteten Beiträgen. Der in der Todesfallleistung enthaltene Ertrag unterliegt nicht der Einkommensteuer.
Kapitalmarktentwicklung
Der aus Ihrem Beitrag gebildete Sparanteil wird in einem konventionellen Deckungsstock angelegt. Sie erhalten darauf einen Garantiezins. Kapitalmarktschwankungen haben auf diese Garantie keinen Einfluss. Über die Garantie hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen, die unser Kapitalanlagemanagement am Kapitalmarkt erwirtschaftet.