Die häufigsten Fragen zum Gothaer Mitglieder-Schutzbrief

Die Gothaer Versicherungsbank als Dachgesellschaft der Gothaer Gruppe und Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit möchte sich mit dem Mitglieder-Schutzbrief für Ihr Vertrauen bedanken. Alle tragen gemeinsam die Last des Einzelnen, als eine solche starke Gemeinschaft können wir die zusätzlichen Leistungen kostenfrei anbieten.
Nein. Das Angebot ist garantiert kostenfrei und mit keinem zusätzlichen Beitrag für Sie verbunden. Der Versicherungsschutz aus dem Gothaer Mitglieder-Schutzbrief gilt zunächst bis zum 01.01.2023. Er verlängert sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird. Sie können diesem Angebot jederzeit widersprechen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Gothaer kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf kündigen.
Bei Unfällen im Auslandsurlaub: Hier kommt die Unfall-Invaliditätssumme von bis zu 25.000 Euro zu den Invaliditäts-Leistungen aus weiteren Unfallversicherungen hinzu. Oder bei Krankenrücktransport aus dem Ausland: Nicht jede bestehende private Krankenversicherung sieht eine Kostenübernahme für einen Rücktransport vor. Und bei Kartenmissbrauch durch Skimming-Betrug: Hier gibt es noch wenige Versicherungslösungen am Markt. Außerdem ist unser Service-Telefon rund um die Uhr für Sie da - auch an Sonn- und Feiertagen.
Ja, auf jeden Fall. Der Gothaer Mitglieder-Schutzbrief ergänzt andere Versicherungsprodukte, ersetzt diese aber keinesfalls. Beispiel Auslandskrankenversicherung: Diese erstattet u.a. auch die im Ausland entstandenen Heilbehandlungskosten. Ein Fahrzeugschutzbrief beinhaltet u.a. auch fahrzeugbezogene Leistungen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Gothaer Mitglieder-Schutzbrief an unsere Service-Hotline:
+49 221 3090-7020.

Bei Notfällen im Ausland:
+49 30 5508-81000

Sie können den Schaden ganz bequem online melden: www. gothaer.de/mitglieder

oder auch schriftlich an:
Gothaer Versicherungsbank VVaG
50598 Köln
Ja. Mitversichert sind Ehegatten, mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner, minderjährige Kinder bzw. minderjährige Kinder des mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners. Der Versicherte und die Mitversicherten sind auch dann abgesichert, wenn diese unabhängig voneinander auf Reisen unterwegs sind.
Gerade während einer Auslandsreise ist der Bedarf an Versicherungsschutz und Serviceleistungen besonders hoch.
Ja. Auch Adoptiv- und Pflegekinder profitieren vom Versicherungsschutz des Gothaer Mitglieder-Schutzbriefes.
Wir bedauern, dass wir Sie nicht von unserem Angebot überzeugen konnten. Sie können uns dies jederzeit ganz formlos mitteilen: +49 221 3090-7020.
Nein. Die bisherigen Leistungen laufen zum 01.01.2019 automatisch aus.