Zum Zahnersatz zählen z. B. Brücken, Prothesen, Implantate. Der gesetzliche Zuschuss (die sogenannte Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse) zu Zahnersatz ist bei reinen Privatleistungen wie einem Implantat gering, da nur ein Festzuschuss für eine Brücke gezahlt wird. Bei einer Vollkeramik-Krone werden zum Beispiel von 800 € nur ca. 200 € erstattet. Ihr Eigenanteil ohne Zusatzversicherung wäre ca. 600 €.
Wir zahlen Ihnen, je nachdem welchen Tarif Sie wählen, 75 %, 85 % oder 100 % zusammen mit den Vorleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beim Zahnersatz. Übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung keinen Anteil (z. B. wenn der/die Behandler\*in keine Kassenzulassung hat), zahlen wir Ihnen je nach Tarif 40 %, 50 % oder 80 % der Zahnersatz-Rechnung. |
75% bei privatzahnärztlicher Versorgung | 85% bei privatzahnärztlicher Versorgung | 100 % bei privatzahnärztlicher Versorgung |
Zahnbehandlungen sind u. a. Füllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen. In den Tarifen MediZ Smile 75 und 85 zahlen wir Ihnen 100 % Ihres Eigenanteils bei Zahnbehandlungen, unabhängig davon, ob die GKV Vorleistungen erbringt.
Im Tarif MediZ Duo 100 zahlen wir 100 %, wenn die GKV vorleistet und 80 %, wenn die GKV nicht vorleistet. |
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Zahnprophylaxe, professionelle Zahnreinigung, Bleaching Für Zahnprophylaxe-Maßnahmen, professionelle Zahnreinigung (PZR) sowie zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching) übernehmen wir insgesamt bis zu 200 € pro Kalenderjahr. Bei den Tarifen MediZ Smile 75 und 85 ist die Leistung auf 100 Euro je Behandlung begrenzt. |
Bis 170 € p. a. | Bis 170 € p. a. | Bis 200 € p. a. |
Elektrische Zahnbürste für Neukunden Ihnen wird einmalig innerhalb der ersten zwölf Monate nach Versicherungsbeginn eine elektrische Zahnbürste der Firma happybrush im Wert von 49,95 Euro nach den Vorgaben der Gothaer erstattet.
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie automatisch alle Informationen, die Sie für den Bezug der elektrischen Zahnbürste benötigen. |
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Leistung innerhalb der ersten 4 Kalenderjahre Die Leistungen der Tarife sind in den ersten 4 Kalenderjahren begrenzt. Im 1. Kalenderjahr auf max. 1.000 €, in den ersten 2 Kalenderjahren auf max. 2.000 € und in den ersten 3 Kalenderjahren auf max. 3.000 €. Die Begrenzung in den ersten 4 Kalenderjahren ist abhängig vom Tarif (s. Tabelle). Ab dem 5. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. |
1. - 4. Kalenderjahr max. 4.000 € | 1. - 4. Kalenderjahr max. 4.000 € | 1. - 4. Kalenderjahr max. 5.000 € |
Kieferorthopädie für Erwachsene Infolge eines Unfalls werden für eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene (ab Vollendung des 21. Lebensjahres) 100 % der Kosten zusammen mit etwaigen Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. |
2.000 € | 2.000 € | 5.000 € |
Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche Bei kieferorthopädischer Behandlung für Kinder und Jugendliche erstatten wir zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung 80 % der Rechnung. Maximal 2.000 € für die gesamte Vertragsdauer. Zudem gibt es Höchstsätze in den ersten drei Versicherungsjahren. Die Leistung gibt es nur mit dem Tarif MediZ Duo 100. |
| | 80 % bis zu 2.000 € |
Schmerz- und Angstlinderung Unter Schmerz- und Angstlinderung fällt die Anwendung von Narkose, Lachgas, Akupunktur, Sedierung und Hypnose. Es werden 100 % der Kosten übernommen, bis zu 250 € pro Kalenderjahr. |
75 € | 85 € | 250 € |
Sofortiger Versicherungsschutz (keine Wartezeit) Sie genießen sofortigen Versicherungsschutz und erhalten damit alle Leistungen ab Vertragsbeginn. Bei MediZ Smile 75/85 und MediZ Duo 100 haben Sie keine Wartezeiten. |
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Kein Nachweis eines Bonushefts notwendig Das Bonusheft ist ein Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung über regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt. MediZ Smile 75/85 und MediZ Duo 100 erstatten die volle vereinbarte Leistung, auch ohne Vorlage des Bonusheftes. |
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Unbegrenzte Anzahl an Inlays und Implantaten Inlays und Implantate sind ohne Begrenzung der Anzahl erstattungsfähig. |
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