MediClinic S für Kids

Ermöglichen Sie Ihrem Kind bei einem Auf­ent­halt im Kran­ken­haus ver­bes­serte Ge­sund­heits­leistungen:

  • Versorgung als Privatpatient*in mit Komfort­leistungen
  • Inklusive Rooming-in für ein Elternteil
Gothaer MediClinic S Kids: Ein Kind ist mit seinem Teddybären beim Arzt
Kinderversicherungen Gothaer Kids: Signet Käpt'n KänGo

Wofür steht der Gothaer MediClinic S für Kids?

Kinder wollen die Welt entdecken und dabei ist kein Aben­teuer zu gewagt. Und kleine Ent­decker*innen ge­hen auch mal Ri­si­ken ein, oh­ne die Fol­gen im Blick zu haben. Darum sind Ihre Lieb­sten mit Gothaer MediClinic S bes­tens ab­ge­sichert, wenn doch mal et­was pas­siert. Und wenn ein Kran­ken­haus­auf­ent­halt nötig ist.

Ihr Kind bekommt eine erstklassige Behand­lung als Pri­vat­pa­tient*in. Dazu gehört ein kom­for­tables Kran­ken­zimmer, in­klu­si­ve Rooming-in eines Eltern­teils. Bei Kran­ken­haus­auf­ent­halt wer­den Un­ter­kunfts- und Ver­pfle­gungs­kos­ten ohne zeit­liche Be­gren­zung über­nommen.

Weitere Informationen zur Kranken­haus­zusatz­versiche­rung für Kinder

Auszug aus den Leistungen der Kranken­haus­zusatz­versiche­rung für Kinder

  • Erstklassige Versorgung als Pri­vat­patient*in
  • Freie Wahl des Krankenhauses, auch Spezial­kliniken
  • Chefarztbehandlung und freie Arzt­wahl
  • Ein- oder Zweibettzimmer - je nach Tarif­wunsch
  • Sofortiger Versicherungs­schutz ohne Wartezeit
  • Inklusive Rooming-in eines Eltern­teils bei Kran­ken­haus­auf­enthalt
  • Ambulante Operationen inkl. Vor- und Nach­be­handlung
  • Übernahme der gesetzlichen Zu­zahlung

Leistungsbeispiel der Kranken­haus­zusatz­versiche­rung für Kinder

Emily S. (8 Jahre) hat sich auf dem Spiel­platz eine Platz­wunde am Kopf zuge­zogen. Die Wunde muss genäht werden. Um eine Gehirn­er­schüt­te­rung aus­zu­schließen, soll sie über Nacht im Kran­ken­haus be­ob­ach­tet wer­den. Damit sie sich in der frem­den Um­ge­bung nicht allein­ge­lassen fühlt, darf Papa dank Rooming-in mit ihr im Kran­ken­haus­zimmer über­nachten.

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Optionale Zusatzleistung

Zahnzusatzversiche­rung für Kinder

Selbstbewusst lächeln zu können, ist nicht nur eine Frage von Schön­heit. Bei falscher Zahn­pflege und nach­läs­siger Vor­sorge im Kindes­alter kann die Zahn­ge­sund­heit ein Le­ben lang lei­den. Das muss nicht sein: Mit Gothaer MediZ Duo treffen Sie für Ihr Kind früh­zei­tig die beste Vor­sorge. Ins­be­son­dere gilt das für Be­hand­lungen, bei denen die ge­setz­lichen Kran­ken­kassen nicht die vollen Kosten tragen.

  • Keine Wartezeiten
  • Kein Bonusheft notwendig
  • Je nach Tarif 80 Prozent Kosten­über­nah­me der Kie­fer­or­tho­pä­die für Kin­der und Ju­gend­liche
  • Fit für die Zukunft: Leistungen bei Ände­rungen der gesetz­lichen Kran­ken­kassen

Mehr zur Gothaer Zahnzusatz­versicherung

Gothaer MediZ Duo: Ein Mädchen mit Zahnspange lacht in die Kamera
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Haben Sie Fragen zu Gothaer Kids?

Sie möchten Ihr Kind, Enkel- oder Pa­ten­kind mit einer Einzel­ver­siche­rung oder einem indivi­du­ellen Leis­tungs­pa­ket aus dem Kinder­ver­siche­rungs-Kon­zept von Gothaer Kids schützen? Haben noch offene Fragen oder brau­chen wei­tere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persön­lich oder telefo­nisch.

Berater*in finden

Häufige Fragen zur Kranken­haus­zusatz­versiche­rung für Kinder

Was leistet eine Krankenhaus­zusatz­versiche­rung für Kinder?

Mit der ausgezeichneten Gothaer Kranken­haus­zusatz­ver­siche­rung für Kinder wird Ihr Kind zum/zur Privat­patient*in im Kranken­haus. Das bedeutet unter anderem:

  • Behandlung durch den Chef­arzt be­ziehungs­weise die Chef­ärztin
  • Unterbringung im Ein- oder Zwei­bett­zimmer (je nach Tarif­auswahl)
  • Begleitung von Kindern bis zwölf Jahre durch ein Eltern­teil
  • Über­nahme der gesetz­lichen Zu­zah­lung bis zu 280 Euro

Was bedeutet Rooming-in?

Damit sich Ihr Kind in der frem­den Um­ge­bung eines Kran­ken­hauses nicht allein­ge­las­sen oder ängst­lich fühlt, wird ein El­tern­teil mit im Kran­ken­haus­zim­mer un­ter­ge­bracht. Die Mutter oder der Vater kann dort auch über­nach­ten. Dies wird als Rooming-in bezeichnet. Diese Option ist bei der Gothaer Kran­ken­haus­zu­satz­ver­siche­rung für Kin­der bis zu ei­nem Al­ter von zwölf Jah­ren ein­ge­schlos­sen. Dies gilt für eine un­be­grenzte An­zahl an Tagen.

Wie sinnvoll ist eine Kran­ken­haus­zusatz­versiche­rung für Kinder?

Ob Kinder oder Erwachsene - eine erst­klas­sige Be­hand­lung und ein kom­for­tables Kran­ken­zimmer kön­nen die Ge­ne­sung för­dern. Und damit auch die Zeit im Kran­ken­haus ver­kür­zen. Mit der ge­setz­lichen Kran­ken­ver­siche­rung ist ledig­lich die Regel­ver­sor­gung ab­ge­deckt. Das be­deu­tet meis­tens eine Be­hand­lung durch den dienst­haben­den Arzt be­ziehungs­weise die dienst­ha­ben­de Ärztin im nächst­ge­le­genen Kran­ken­haus. Außer­dem be­deutet das eine Un­ter­bringung im Mehr­bett­zimmer.

Bei Abschluss der Gothaer Kran­ken­haus­zu­satz­ver­siche­rung für Kin­der ge­nießt Ihr Kind

  • eine Versorgung als Privat­pa­tient*in
  • freie Wahl des Krankenhauses
  • Behandlung durch den Chef­arzt be­ziehungs­weise die Chef­ärztin
  • Ein- oder Zweibettzimmer (je nach Tarif)
  • Rooming-in eines Eltern­teils bei Kindern bis zwölf Jahre bei einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt

Was kostet eine Krankenhaus­zusatz­versiche­rung für Kinder?

Die Krankenhauszusatz­ver­siche­rung der Gothaer ist für Kinder im Zwei­bett­zimmer-Tarif bereits ab einem Preis von 8,11 Euro ver­füg­bar.

Kann eine Krankenhauszusatz­ver­siche­rung für Kinder ohne Gesund­heits­fragen abge­schlossen werden?

Für die Gothaer Krankenhaus­zu­satz­ver­siche­rung für Kin­der ist eine Ge­sund­heits­prüfung not­wen­dig. In dieser wird der ak­tu­elle Ge­sund­heits­zu­stand des Kin­des fest­ge­stellt. Daher lohnt es sich, die Kran­ken­haus­zu­satz­ver­siche­rung so früh wie mög­lich für Ihr Kind ab­zu­schließen. So ver­mei­den Sie eine Ab­leh­nung durch zum Bei­spiel spä­ter auf­tre­ten­de Krank­heiten oder Unfälle.

Gibt es eine Wartezeit bei der Kranken­haus­zusatz­ver­siche­rung für Kinder?

In der Gothaer Krankenhaus­zu­satz­ver­siche­rung gibt es kei­ne War­te­zeit. Ihr Kind kann alle Leis­tungen direkt ab Ver­siche­rungs­beginn in An­spruch neh­men.

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