Fähigkeitenschutz für Kinder

Unsere Kinderversicherung Fähig­keiten­schutz Kids bietet Ihrem Kind Sicher­heit ein Erwerbs­leben lang:

  • Finanzielle Absicherung Ihres Kin­des bei Verlust oder Nicht­er­ler­nen von Fähig­keiten bereits ab dem voll­ende­ten 6. Le­bens­monat
  • Im Ernstfall erhält Ihr Kind eine sichere monat­liche Zahlung
  • Einfacher Wechsel in eine Be­rufs­unfähig­keits­versicherung
Gothaer Grundfähigkeitsversicherung für Kinder: Ein Vater setzt seiner kleinen Tochter einen Fahrradhelm auf.
Kinderversicherungen Gothaer Kids: Signet Käpt'n KänGo

Leistungen des Fähigkeiten­schutzes Kids

Plus
Premium
Hören, Sehen, Sprechen, Greifen und Handgebrauch, Sitzen, Abstützen
ab 6 Monate
ab 6 Monate
Gehen, Stehen, Treppen steigen, Armgebrauch, Heben und Tragen, Knien und Bücken
ab 3 Jahren
ab 3 Jahren
Schreiben, Tippen, Fahrrad fahren, Gleichgewicht, ÖPV, Autoein- und -ausstieg
ab 6 Jahren
ab 6 Jahren
Autofahren ab 17 Jahren

Was ist der Gothaer Fähig­keiten­schutz Kids?

Der Grundstein für ein sicheres Ein­kommen

Hören, Sehen, Sprechen, Gehen – wie selbst­ver­ständ­lich er­lernt Ihr Kind je­den Tag et­was Neues. Doch was, wenn nicht? Der Ver­lust oder auch das Nicht­er­lernen wichtiger Fä­hig­kei­ten durch Krank­heit, Un­fall oder eine Ver­letzung kann schwere, lebens­lange Fol­gen haben.

Leider kann niemand Ihr Kind vor die­ser Ge­fahr be­wah­ren. Aber Sie können es vor den finan­ziel­len Fol­gen schüt­zen: mit dem Gothaer Fähig­keiten­schutz Kids. Diese Kin­der­ver­siche­rung orien­tiert sich an der natür­lichen Ent­wick­lung des Kin­des. Und sie trägt im Ernst­fall zu ein­em re­gel­mä­ßigen monat­lichen Ein­kommen bei.

Und wer früh anfängt, vereinfacht sein­em Kind später auch die Möglichkeit, ohne er­neute Ri­si­ko­prüfung in eine Be­rufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung zu wechseln.

Vorteile des Gothaer Fähig­keiten­schutz für Kids

  • Finanzielle Absicherung Ihres Kindes bei Verlust oder Nicht­er­ler­nen von Fähig­keiten be­reits ab dem voll­en­deten 6. Lebens­monat
  • Im Ernstfall erhält Ihr Kind bis zum Alter von 67 Jahren eine sichere monat­liche Zahlung von bis zu 1500 Euro
  • Sie bekommen Soforthilfe durch eine Einmal­zahlung bei schweren physi­schen oder psychi­schen Erkrankungen
  • Ein Wechsel in die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung oder den Fä­hig­kei­ten­schutz für Er­wachs­ene ist zu be­stimm­ten An­lässen ohne er­neute Ri­si­ko­prü­fung möglich
  • Die Pflegedürftigkeit ist ab dem 6. Le­bens­jahr au­to­ma­tisch mit­ver­sichert

Was sind Grundfähigkeiten?

Mit jedem neuen Tag erlernt Ihr Lieb­ling neue Grund­fähig­keiten. Von Hören, Sehen, Sprechen bis hin zur rich­ti­gen Ba­lance. Es sind Fä­hig­kei­ten, die Kinder tag­täglich ein­setzen.

Versicherungsbedingungen der Grund­fähig­keits­ver­siche­rung für Kinder

Fähigkeitenschutz Kids (Allgemeine Versicherungsbedingungen)

Weitere Informationen zum Fähig­keiten­schutz Kids

Was leistet der Gothaer Fähig­keiten­schutz Kids?

Verliert Ihr Kind eine Fähigkeit durch eine Krank­heit oder einen Unfall oder kann eine Fähig­keit erst gar nicht er­ler­nen, kann das schwe­re, le­bens­lange Kon­se­quen­zen haben. Im Ernstfall erhält Ihr Kind dann die ver­ein­barte mo­nat­liche Zahlung bis zum Alter von 67 Jahren.

Abgeschlossen werden kann der Tarif für Kinder im Alter zwischen sechs Mo­na­ten und 14 Jahren. Der Vertrag geht dabei immer bis zum 30. Le­bens­jahr. Die Leistungs­dauer geht im Ernst­fall bis zum Ende des Er­werbs­le­bens mit 67 Jahren.

Ein Wechsel in die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung oder in den Fä­hig­kei­ten­schutz für Er­wachsene ist später

  • bei Beginn einer Ausbildung
  • bei Beginn eines Studiums
  • beim Berufsstart
  • nach Vertragsablauf zum 30. Lebens­jahr

ohne erneute Risikoprüfung möglich.

Angebot anfordern

Ursachen, die zum Verlust von Fähig­keiten bei Kindern führen können:

Krankheiten, zum Beispiel:

  • Krebserkrankung
  • Psychische Essstörung

Entwicklungsstörungen, zum Beispiel:

  • Eingeschränkter Handgebrauch
  • Sprachstörung

Unfälle, zum Beispiel:

  • Verbrennungen
  • Fahrradunfälle

Wichtiger Zusatzbaustein

Bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall braucht Ihr Kind die beste Ver­sor­gung und Be­treu­ung. Oft müssen Sie als El­tern dann be­ruf­lich kür­zer tre­ten. In die­sem Fall bie­ten wir Ihnen die not­wen­dige Flexi­bi­li­tät und fin­an­ziel­le Ent­lastung.

Mit dem Zusatzbaustein unter­stützen wir Sie mit einer Einmal­zahlung bei schweren psychi­schen und phy­si­schen Er­krank­ungen.

Schadenbeispiel zum Fähigkeiten­schutz für Kids

Ihr Kind verbrüht sich im Alter von drei Jahren eine Hand. Die Ver­brü­hung hat eine ausgeprägte Nar­ben­bil­dung zur Fol­ge, so­dass die Greif­fä­hig­keit der Hand stark ein­ge­schränkt wird. Da­durch sind die Er­werbs­chan­cen für Ihr Kind auf dem Ar­beits­markt deut­lich re­du­ziert. Ge­nau hier ste­hen wir Ihrem Kind zur Seite und zah­len bis zum En­de des Er­werbs­le­bens mit 67 Jah­ren eine mo­nat­li­che fi­nan­zi­elle Un­ter­stütz­ung von bis zu 1500 Euro.

Häufige Fragen zur Grund­fähig­keits­ver­siche­rung für Kinder

Was ist eine Grundfähig­keits­ver­siche­rung für Kinder?

Beim Gothaer Fähigkeiten­schutz Kids sind Fähig­keiten wie zum Bei­spiel Grei­fen, Ge­hen oder Schrei­ben ab­ge­sichert. Verliert Ihr Kind eine die­ser Fä­hig­kei­ten oder er­lernt sie erst gar nicht, dann leis­tet die Ver­siche­rung und das Kind er­hält die ver­ein­bar­te mo­nat­liche Ren­ten­zah­lung bis zu einem Al­ter von 67 Jah­ren. So sichern Sie Ihr Kind für den Ernst­fall ab.

Sollte Ihr Kind keine Fähigkeit ver­lier­en beziehungs­weise alle Fä­hig­keiten er­ler­nen, endet der Ver­trag zum 30. Le­bens­jahr. Selbst­ver­ständ­lich besteht bis da­hin die Mög­lich­keit, den Ver­trag be­darfs­ge­recht ohne er­neu­te Ri­si­ko­prü­fung in eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung zu wech­seln.

Ist eine Grundfähigkeits­ver­siche­rung für Kinder sinnvoll?

Als Kind ist es noch nicht mög­lich, die Ar­beits­kraft über eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung ab­zu­sich­ern. Doch auch bei Kin­dern kann es schon zu einer Ein­schränk­ung der Er­werbs­fä­hig­keit kommen. Dies geschieht, wenn Fä­hig­kei­ten wie zum Bei­spiel Sprech­en, Ge­hen, Schrei­ben oder Greif­en nicht er­lernt wer­den oder durch ein­en Un­fall beziehungs­weise eine Krank­heit ver­loren gehen.

Der Gothaer Fähigkeiten­schutz Kids sichert diese re­alen Ge­fahren ab. Er sorgt im Ernst­fall mit einer mo­nat­lichen Zah­lung für mehr Le­bens­qua­li­tät. Zu­dem wird durch die Wech­sel­op­tion in die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung ohne er­neu­te Ri­si­ko­prü­fung ein Grund­stein für eine spä­tere Ab­siche­rung der Ar­beits­kraft im Er­wachsenen­alter ge­legt. So ver­mei­den Sie es, dass Ihr Kind spä­ter - auf­grund von Vor­er­kran­kungen oder eines Un­falls - keine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung ab­schlie­ßen kann oder ho­he Auf­preise zah­len muss.

Wann kann ich vom Fähigkeiten­schutz Kids in eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung wechseln?

Bei Abschluss des Gothaer Fähig­kei­ten­schutz Kids sichern Sie Ihrem Kind auch eine Wechsel­mög­lich­keit in die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung. Bei Be­ginn einer Aus­bild­ung be­ziehungs­weise ein­es Stu­diums oder der erst­mali­gen Auf­nah­me einer be­ruf­lichen Tä­tig­keit ist ein Wechsel oh­ne er­neu­te Ri­si­ko­prü­fung mög­lich. Die dritte Op­tion, die Ihrem Kind offen steht, ist der Wechsel in die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung zum Ver­trags­ende (30. Lebensjahr). In diesem Fall ist eine ver­kürzte Ri­si­ko­prüfung er­for­der­lich.

Ab wann sollte eine Grund­fä­hig­keits­ver­siche­rung für Kinder ab­ge­schlos­sen werden?

Grundsätzlich ist ein Abschluss des Gothaer Fähigkeitenschutz Kids zwischen dem voll­en­de­ten 6. Le­bens­mo­nat und dem 14. Le­bens­jahr mög­lich. Bei einem Ab­schluss ab dem voll­en­de­ten 6. Le­bens­mo­nat sichern Sie den Ver­lust und das Nicht­er­ler­nen von Fä­hig­kei­ten von klein auf ab. Und das ist sinnvoll, be­vor viel­leicht spä­tere Un­fälle, In­fek­tio­nen oder Krank­heiten auf­treten.

Wie viel kostet eine Grund­fä­hig­keits­ver­siche­rung für Kinder?

Der Preis des Gothaer Fähig­keiten­schutz Kids hängt ab von

  • der Wahl des Tarifes Plus oder Premium
  • dem Eintrittsalter des Kindes
  • der Höhe der vereinbarten mo­nat­li­chen Zah­lung bei Ver­lust oder Nicht­er­ler­nen von Fä­hig­kei­ten
  • dem Einschluss des Zusatz­bau­steins für schwe­re psy­chi­sche oder phy­si­sche Krank­heiten

Daher kann hier kein pauschaler Be­trag an­ge­ge­ben wer­den. For­dern Sie ger­ne ein in­di­vi­du­el­les An­ge­bot für die Ab­siche­rung Ihres Kin­des an.

Ist eine Grundfähigkeits­ver­siche­rung für Kinder mit einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung gleich­zu­setzen?

Die Grundfähigkeitsversiche­rung für Kinder ist nicht mit einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung gleich­zu­setzen. Eine Leistung in der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung ist da­ran ge­knüpft, dass der Be­ruf nicht mehr voll aus­ge­übt wer­den kann. Eine Leistung im Fä­hig­keiten­schutz Kids hängt da­gegen davon ab, ob eine der 18 bzw. 19 ver­sicher­ten Fä­hig­kei­ten nicht er­lernt wird oder durch zum Bei­spiel Krank­heit oder Un­fall ver­loren geht. Die Leistung wird auch ge­zahlt, wenn das Kind später einer Ar­beit nach­gehen kann.

Kann eine Grundfähigkeits­ver­siche­rung für Kinder ohne Ge­sund­heits­fragen ab­ge­schlossen werden?

Für den Gothaer Fähigkeiten­schutz Kids ist eine sehr kur­ze Ge­sund­heits­prüf­ung er­for­der­lich. Für Kin­der mit einem Ein­tritts­al­ter bis 6 Jahre wer­den nur das U-Heft, Größe und Ge­wicht so­wie die Ant­wort­en auf zwei Ge­sund­heits­fra­gen be­nö­tigt. Bei Kin­dern ab 6 Jah­ren wer­den ledig­lich vier Ge­sund­heits­fra­gen ge­stellt und die Größe und das Ge­wicht ab­ge­fragt. Die Ge­sund­heits­fra­gen spricht ein Berater oder eine Be­ra­ter*in ge­mein­sam mit Ihnen durch.

Wie lange macht eine Grund­fä­hig­keits­ver­siche­rung für Kin­der Sinn?

Der Gothaer Fähigkeiten­schutz Kids endet auto­matisch mit dem 30. Le­bens­jahr. Grund­sätz­lich macht es Sinn, die Grund­fä­hig­keits­ver­siche­rung für Kin­der so lange bei­zu­be­hal­ten, bis ein Wechsel in die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung oder den Grund­fä­hig­kei­ten­schutz für Er­wachsene er­folgt ist. Denn dann ist das Kind auch im Ar­beits­le­ben ab­ge­sichert. Das kann oh­ne eine er­neu­te Ri­si­ko­prü­fung mit Be­ginn ein­er Aus­bil­dung beziehungs­weise eines Stu­diums oder bei Auf­nah­me der ersten be­ruf­lichen Tä­tig­keit er­fol­gen. Auch bei Ver­trags­ab­lauf zum 30. Le­bens­jahr ist ein ein­facher Wechsel mög­lich.

Kann eine Grundfähigkeits­ver­siche­rung für Kinder später in eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung um­ge­wan­delt werden?

Mit dem Gothaer Fähigkeiten­schutz Kids wird be­reits der Grund­stein für eine spä­te­re Ab­si­che­rung der Ar­beits­kraft Ihres Kin­des ge­legt. Denn zum Be­ginn einer Aus­bil­dung bzw. eines Stu­diums oder bei Auf­nah­me der ersten beruf­lichen Tä­tig­keit kann Ihr Kind oh­ne er­neu­te Ri­si­ko­prüfung in eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung wechseln. So ver­mei­den Sie, dass Ihr Kind als junger Er­wachse­ner auf­grund von Er­kran­kungen oder Un­fall­fol­gen gar nicht erst in eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­siche­rung auf­ge­nommen wird.

Wie hoch ist die monatliche Zahlung, die mein Kind erhält, wenn es eine Fähigkeit nicht erlernt oder verliert?

Die monatliche Zahlung, die Ihr Kind erhält, beträgt zwischen 250 Euro und 1500 Euro. Sie kann nach Ihrem Bedarf indivi­duell fest­ge­legt werden.

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Haben Sie Fragen zu Gothaer Kids?

Sie möchten Ihr Kind, Enkel- oder Pa­ten­kind mit einer Einzel­ver­si­che­rung oder einem indivi­duellen Leis­tungs­pa­ket aus dem Kinder­ver­siche­rungs-Kon­zept von Gothaer Kids schützen? Haben noch offene Fragen oder brau­chen wei­te­re Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persön­lich oder telefo­nisch.

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