Gothaer Young­timer-Versicherung

  • Keine Rück­stufung im Schadens­fall
  • Berück­sichtigung der Wert­steige­rung des Fahr­zeuges
  • Schaden­freie Jahre können später auf ein anderes Fahr­zeug über­tragen werden
Gothaer Youngtimer-Versicherung: Youngtimer in sehr gutem Zustand.

Vor­teile der Gothaer Young­timer-Versiche­rung

Ihre Vor­teile der Gothaer Old­timer-/Young­timer-Versiche­rung auf einen Blick:

  • Im Falle eines Schadens bleiben Ihre Beiträge in der Oldtimer-/Youngtimer-Versicherung dennoch kon­stant, es gibt keine Rückstufung.
  • Im Rahmen einer beitrags­freien Vorsorge­versicherung berück­sichtigen wir die Wert­steigerung Ihres Young­timers bzw. Klassikers.
  • Ihren bei der Oldtimer-/Young­timer-Versicherung erworbenen Schadenfreiheitsrabatt können Sie später auf ein Alltagsfahrzeug übertragen.
  • Über die üblichen Teilkasko-Leistungen hinaus, ersetzt Ihnen die Oldtimer-/Young­timer-Versicherung Schäden an Ihrem Youngtimer bzw. Klassiker, die bei dem Trans­port auf einer Lade­fläche ent­stehen, wenn das ziehende Fahr­zeug einen Unfall hat.

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Infor­ma­tio­nen zur Gothaer Young­timer-Versiche­rung

Wann können Sie Ihren Old­timer nach dem Young­timer-Tarif ver­sichern?

Die Youngtimer-Versicherung können Sie abschließen, wenn:

  • Ihr PKW mindestens 25 Jahre alt ist
  • ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist
  • der Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem mit dem Original identischen Zustand ist
  • ein Gutachten (maximal ein Jahr alt) über Zustand und Marktwert vorliegt
  • der Marktwert mindestens 5.000 Euro beträgt

Ist Ihr PKW mindestens 40 Jahre alt, wird er als Klassiker im Oldtimer-Tarif versichert. Der Oldtimer-Tarif gilt ebenfalls für Motorräder, die über 30 Jahre alt sind.

Was ist bei der Old­timer-/Young­timer-Versiche­rung ver­sichert?

Grundsätzlich gilt für die Oldtimer-/Youngtimer-Versicherung: Für Ihren Oldtimer bzw. Youngtimer ist Versiche­rungsschutz sowohl in der KFZ-Haftpflicht­versicherung als auch in der Kasko­versicherung obligatorisch. Dabei kann die Kasko­ver­sicherung natürlich gern als Vollkasko abgeschlossen werden, zumindest aber muss Deckung aus einer Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung bestehen.

Ausnahme: Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen (H-Kennzeichen) oder rotem Wechselkennzeichen. Diese Oldtimer können auch ohne Kaskoversicherung bei uns haftpflichtversichert werden.


Services rund um die Youngtimer-Versicherung

Rat­geber Auto

Hier erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Auto. Der Gothaer Ratgeber Auto gibt Ihnen Tipps zu Themen wie "KFZ-Versicherung wechseln", "Autounfall - was tun?", "Auto kaufen und verkaufen" und vieles mehr. Mit den Gothaer Youngtimer- und Oldtimer-Versicherungen fahren Sie Ihren Sorgen davon!

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