Personen-, Sach- und Vermögensschäden Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes zugelassene KFZ Pflicht. Sie leistet im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls für Schäden, die anderen entstehen.
Die Gothaer Rollerversicherung ersetzt im Schadensfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro. Personenschäden werden im Rahmen dieser Versicherungssumme bis zu 15 Mio. Euro pro geschädigter Person ersetzt. |
100 Mio. € pauschal | 100 Mio. € pauschal |
Versichert ist die Entwendung des Fahrzeugs, insbesondere durch Diebstahl und Raub. |
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Wird ein Kaskoschaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, bezahlen manche Versicherungen den Schaden nicht bzw. nur teilweise. Gothaer Kunden und Kundinnen kennen das Problem nicht, denn wir erstatten Kaskoschäden auch bei grober Fahrlässigkeit. Ausnahmen sind aber natürlich Schäden durch Alkohol- und Drogenfahrten oder wenn es bei einer Entwendung dem Dieb bzw. der Diebin allzu leicht gemacht wurde. |
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Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. |
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Versichert sind Schäden, die durch Brand oder Explosion entstehen. |
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Ein Glasbruch an Blinker oder Beleuchtung ist schnell passiert. Die Teilkasko sichert auch diese Schäden unkompliziert ab. |
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art Versichert sind Schäden, die durch den Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art entstehen. |
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Kurzschluss an der Verkabelung Schäden durch Brand oder Explosion an dafür zugelassenen Ladestationen oder Wallboxen sind bis 1.000 Euro mitversichert, sofern sie beim Aufladen des Akkus des versicherten Fahrzeugs eintreten. Wir leisten, soweit kein Dritter (z. B: der Gebäudeversicherer) zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.
Überspannungsschäden beim Laden des Akkus an Ladekabel, Bordelektronik oder am Akku selbst sind bis insgesamt 1.000 Euro mitversichert. |
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