Roller-Versicherung

  • Umfassender Versicherungsschutz
    Schon ab 3,75 Euro monatlich
  • Kennzeichen per Post
    Kennzeichen und Versicherungsschein kommen kosten­frei per Post
  • Weitere Elektrokleinstfahrzeuge
    Auch E-Scooter und andere Elektro­kleinst­fahr­zeuge ver­sicher­bar
Gothaer Roller-Versicherung: Junge Frau auf einem weißen Roller

Die Leistun­gen der Gothaer Roller-Versiche­rung

Haft­­pflicht
Unsere Empfehlung
Haft­pflicht + Teil­kasko (150 Euro Selbst­be­tei­li­gung)
Per­sonenschäden, Sachschäden und Ver­mö­gens­schä­den
100 Millionen Euro pauschal
100 Millionen Euro pauschal
Ent­wen­dung
Gro­be Fahr­lässig­keit
Natur­ge­wal­ten
Brand und Ex­plo­sion
Glas­bruch
Zusammen­stoß mit Tie­ren aller Art
Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung

Informationen zur Gothaer Roller-Versicherung

Im Schadens­fall gut abge­sichert

Sie sind an der Ampel ver­sehentlich an einem Auto entlang geschrammt? Oder bei der Spritz­tour ins Grüne mit dem Roller auf der Schotter­straße gestürzt? Ihr Bei­fahrer wurde dabei verletzt und die Frage ist nun, wer über­nimmt den Schaden?mehr

Ihre Roller-Versicherung springt ein, wenn Sie einen Unfall verursachen. Sie zahlt für Schäden, die anderen entstehen. Mit der Gothaer Roller-Versicherung sind Sie mit bis zu 100 Millionen Euro versichert. Das gilt, wenn Personen verletzt werden oder wenn Sie etwas beschä­digen – sowohl bei Sach- als auch bei Vermögens­schäden.

Und wenn Sie gar nicht schuld sind, vertritt die Gothaer Ihre Interessen und wehrt unbe­gründete Schaden­ersatz­ansprüche ab. Das gilt europa­weit - und damit selbstver­ständlich auch in Ihrem Urlaub! So können Sie jederzeit mit einem guten Gefühl losfahren, denn Sie können sich darauf verlassen, dass die Gothaer in der Not für Sie einspringt und für Sie da ist!

Streit im Straßen­verkehr - die Gothaer hilft

Mit unserer Roller-Versicherung sind Sie auch für Rechts­streitig­keiten im Straßen­verkehr bestens gerüstet. Denn die Gothaer hilft, unbe­rechtigte Schaden­ersatz­ansprüche der gegnerischen Partei abzu­wehren. So können Sie sorg­los weiter­hin den vollen Fahr­spaß genießen.

Roller-Versiche­rung: Kenn­zeichen und Ver­sicherungs­schutz

Ihr Roller-Kennzeichen erhalten Sie nach Abschluss der Versicherung innerhalb von 2 bis 3 Werk­tagen mit dem Ver­siche­rungs­schein und der Ver­siche­rungs­bescheinigung im Scheck­karten­format. Dabei wird das Roller-Versicherungs­kennzeichen mit den anderen Unter­lagen per Post an die angegebene Adresse versendet. Der Versicherungs­schutz Ihrer Roller-Versicherung beginnt ab dem in Versicherungs­schein genannten Zeit­punkt.

Wichtig ist, dass Sie zur Bewegung Ihres Rollers auf öffentlichen Wegen ein gültiges Versicherungs­kennzeichen benötigen.

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Ver­sicherungs­bedingun­gen der Gothaer Roller-Versiche­rung

Roller-Versicherung (AVB)

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Sie möchten sich mit unserer Roller-Versicherung zuver­lässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.

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Häufige Fragen zur Roller-Versiche­rung

Ist eine Roller-Versiche­rung sinn­voll?

Eine Versicherung für den Roller - im Sinne einer Kraftfahr­zeug­haft­pflicht­versicherung - ist nicht nur sinn­voll, sondern sogar verpflichtend, sollte das Fahrzeug auf öffent­lichen Wegen und Straßen verwendet werden. Darüber hinaus ist eine Roller-Versicherung wichtig, um sich bei Sach- und Vermö­gens­schäden sowie auch bei Rechts­streitig­keiten im Straßen­verkehr gut abzu­sichern.

Roller-Versiche­rung: Was braucht man?

Zur Nutzung von Rollern beziehungs­weise Fahr­zeugen mit Versiche­rungs­kenn­zeichen ist eine gültige Betriebs­erlaubnis/COC (Certificate of Conformity) und ein gültiges Kenn­zeichen in der richtigen Farbe sowie ein Versiche­rungs­schein notwendig.

Wie versichere ich einen Roller?

Die Beantragung Ihrer Roller-Ver­siche­rung kann schnell und unkom­pliziert über den Gothaer Roller-Rechner erfolgen. Alternativ erhalten Sie Ihr Kenn­zeichen auch in einer unserer Gothaer Agenturen in Ihrer Nähe.

Sie haben hier die Wahl zwischen einer Kraftfahr­zeug­haft­pflicht­deckung ohne Teilkasko­deckung oder auch mit Teilkasko­deckung (einschließ­lich einer Selbst­beteili­gung in Höhe von 150 Euro).

Wann sollte ich eine Roller-Versiche­rung ab­schlie­ßen?

Die Roller-Versicherung kann zu Beginn eines jeden Verkehrs­jahres (1. März) abge­schlossen werden. Dabei sind Versiche­rungs­beginne bei Wechsel oder Neuab­schluss der Roller-Versicherung innerhalb des Verkehrs­jahres ohne Weiteres möglich.

Roller-Versiche­rung: Wer darf fahren?

Das Fahrzeug darf nur von einem berech­tigten Fahrer oder einer berech­tigten Fahrerin geführt werden. Berechtigte*r Fahrer*in ist, wer den Roller mit Wissen und Willen des Verfügungs­berechtigten (Halter*in oder Eigen­tümer*in) nutzt. Der oder die Fahrer*in des Rollers darf diesen auf öffent­lichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforder­lichen Fahr­erlaubnis führen. Außer­dem dürfen Sie als Halter*in oder Eigen­tümer*in des Rollers diesen nicht von jeman­dem benutzen lassen, der nicht den erforder­lichen Führer­schein hat.

Wie lange dauert der Ver­siche­rungs­zeit­raum einer Roller-Versiche­rung?

Die Höchstlaufzeit einer Roller-Ver­siche­rung beträgt immer maximal ein Jahr. Das Verkehrs­jahr startet immer am 1. März eines jeden Jahres und endet am letzten Tag im Februar des Folge­jahres.

Spätere Beginne nach dem 1. März sind selbst­verständ­lich möglich. Der Versiche­rungs­vertrag endet, ohne dass es einer Kündi­gung bedarf, mit Ablauf des Verkehrs­jahres.

Muss die Versiche­rung jedes Jahr neu bean­tragt werden?

Ja, da es sich bei der Roller-Versiche­rung um eine soge­nannte Ablauf­police handelt, muss sie jedes Jahr neu beantragt werden. Sie verliert mit Beendi­gung des Verkehrs­jahres - dem letzten Tag des Februars - ihre Gültig­keit. Dies bedeutet, dass ein Neu­ab­schluss der Roller-Versicherung erforder­lich ist. Die neue Versiche­rungs­police weist dann wiederum ebenso eine Höchst­laufzeit von einem Jahr auf.

Bietet meine Roller-Versiche­rung auch im Aus­land Ver­sicherungs­schutz?

Ja, Sie haben in der KFZ-Haft­pflicht­versicherung sowie der Fahr­zeug­versicherung Versicherungs­schutz in den geogra­fischen Grenzen Europas sowie den außer­europä­ischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der Europä­ischen Union gehören. Zwecks Nach­weis über das Bestehen der erforder­lichen Haftpflicht­versiche­rung erstellen wir Ihnen auf Anforderung eine IVK.

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