Oldtimer-Versicherung
- Keine Rückstufung im Schadensfall
- Berücksichtigung der Wertsteigerung des Fahrzeuges
- Schadenfreie Jahre können später auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden
Um Ihr Oldtimer-Fahrzeug mit der Gothaer Oldtimer-Versicherung rundum absichern zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Während die KFZ-Haftpflichtversicherung für die Schäden des Unfallgegners beziehungsweise der Unfallgegnerin aufkommt, können Sie Ihren Oldtimer zusätzlich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug versichern. Im Rahmen der Teilkasko können etwa Schäden durch Brand oder Diebstahl, mit einer Vollkasko sogar Schäden bei einem selbstverursachten Unfall oder im Fall von Vandalismus abgesichert werden.
Der Gothaer Schutzbrief für Ihren Oldtimer begleitet Sie zuverlässig auf all Ihren Wegen und leistet schnelle Hilfe, im Inland oder Ausland. Gegen einen Mehrbeitrag von 19 Euro im Jahr übernehmen wir mit dem Schutzbrief nicht nur die Organisation im Schadensfall, sondern auch in einem bestimmten Umfang die Kosten für Sie.mehr
Sie sind private*r Sammler*in von wertvollen historischen Fahrzeugen? Ab mindestens drei alten, sammlungswürdigen Fahrzeugen bietet die Gothaer Oldtimersammlungsversicherung einen umfangreichen Schutz gegen finanzielle Schäden.
Sie sind seit Jahren unfallfrei unterwegs und haben dann plötzlich doch einen Schaden. Im Falle eines Schadens an Ihrem Liebhaberfahrzeug kommt es zu keiner Rückstufung. Ihre Beiträge bleiben konstant günstig.
Und: Die schadenfreie Zeit Ihres Oldtimer-Vertrages können Sie später auf einen anderen Vertrag übertragen.
Die Wertsteigerung Ihres Oldtimers berücksichtigen wir im Rahmen einer beitragsfreien Vorsorgeversicherung.
Im Schadensfall gewähren wir Ihnen über die Oldtimer-Versicherung Entschädigungen, die bis zu 20 Prozent über dem zu Vertragsbeginn ermittelten Marktwert beziehungsweise Wiederbeschaffungswert liegen können.
Zur Zulassung Ihres Fahrzeuges müssen Sie bei der Zulassungsbehörde per elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB) nachweisen, dass für das Fahrzeug Versicherungsschutz besteht.
Die eVB Ihrer Oldtimer-Versicherung erhalten Sie von Ihrem Gothaer Berater oder Ihrer Beraterin – entweder persönlich oder per SMS oder E-Mail. Alternativ können Sie die eVB auch einfach und schnell online beantragen.
Der Gothaer Ratgeber Auto gibt Tipps für Sie als Autofahrer*in und Antworten zu Themen wie "Autoversicherung wechseln", "Pflicht beim Auto: die KFZ-Haftpflicht" oder "Grundprinzipien der Vollkasko-Versicherung".
Die am häufigsten gestellten Fragen beziehen sich auf allgemeine Informationen rund um den Versicherungsschutz Ihres Oldtimers. Damit Sie sich darüber umfassend informieren können, haben wir die wichtigsten Informationen in einem kurzen Ratgeber für Sie zusammengefasst.
Ein Auto gilt dann als Oldtimer, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde und in Verkehr gekommen ist. So definiert es die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV §2, Nr. 22). Das Fahrzeug muss zudem gut gepflegt, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen. Oldtimer gelten dann als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.
Ein Motorrad erhält den Oldtimerstatus, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde und in Verkehr gekommen ist. Das Motorrad muss zudem gut gepflegt, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen. So definiert es die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV §2, Nr. 22). Das Oldtimer-Motorrad gilt dann als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.
Ist der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung für einen Oldtimer Pflicht?
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge - auch für Oldtimer wird hier keine Ausnahme gemacht.
Eine Oldtimer-Versicherung ist im Vergleich zu einer üblichen Autoversicherung oftmals günstiger. Oldtimerfahrer*innen sind eher vorsichtig im Umgang mit ihrem Oldtimer. Die Fahrzeuge werden in der Regel weniger gefahren, besonders gepflegt und regelmäßig gewartet, so dass die Versicherungsgesellschaften mit einem geringeren Schadensrisiko kalkulieren können.
Die Oldtimer-Versicherung bietet aus Kostensicht mehrere Vorteile. Anders als bei Neufahrzeugen kann es bei Oldtimern durchaus vorkommen, dass ihr Wert im Laufe der Zeit nicht sinkt, sondern sogar steigt. Wertsteigerungen werden daher im Rahmen der beitragsfreien Vorsorgeversicherung bis 20 Prozent über Marktwert berücksichtigt. Im Schadenfalls werden Sie außerdem nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, die schadenfreie Zeit lässt sich später sogar auf andere Verträge übertragen. Trotz dieser zusätzlichen Leistungen ist die Oldtimer-Versicherung in der Regel günstiger als für ein neues Fahrzeug von ähnlichem Wert, weil davon ausgegangen wird, dass Sie Ihr Schätzchen besonders pfleglich behandeln und es weniger gefahren wird als die meisten Alltagsfahrzeuge.
Während es das H-Kennzeichen und das dazugehörige H-Gutachten erst ab einem Alter von mindestens 30 Jahren gibt, können Sie Ihr klassisches Fahrzeug bei uns bereits ab 25 Jahren als sogenannten Youngtimer versichern. Ab einem Alter von 40 Jahren gibt es dann den noch attraktiveren PKW-Klassiker-Tarif. Wir benötigen in beiden Fällen ein Gutachten über Zustand (mindestens Note 3) und Marktwert, der mindestens 5000 Euro betragen muss. Das Gutachten darf maximal ein Jahr alt sein.
Wer seinen Oldtimer als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" anmelden möchte, benötigt nach § 23 StVZO ein sogenanntes H-Gutachten oder Oldtimer-Gutachten. Hiermit wird nachgewiesen, dass Ihr Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand ist und zum Beispiel bei Reparaturen darauf geachtet wurde, dass nur Originalteile zum Einsatz kommen. Außerdem wird auch die Verkehrssicherheit geprüft. Das H-Gutachten gibt’s bei anerkannten Prüfstellen wie Dekra und TÜV, Sie müssen mit Kosten von 80 bis 200 Euro rechnen – je nachdem, ob die bei Oldtimern ebenfalls regelmäßig vorzunehmende Hauptuntersuchung bereits enthalten ist oder nicht.
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