Oldtimer-Versicherung
- Keine Rückstufung im Schadensfall
- Berücksichtigung der Wertsteigerung des Fahrzeuges
- Schadenfreie Jahre können später auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden
Um Ihr Oldtimer-Fahrzeug mit der Gothaer Oldtimer-Versicherung rundum absichern zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Während die KFZ-Haftpflichtversicherung für die Schäden des Unfallgegners bzw. der Unfallgegnerin aufkommt, können Sie Ihren Oldtimer zusätzlich mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug versichern. Im Rahmen der Teilkasko können etwa Schäden durch Brand oder Diebstahl, mit einer Vollkasko sogar Schäden bei einem selbstverursachten Unfall oder im Fall von Vandalismus abgesichert werden.
Der Gothaer Oldtimer-Schutzbrief begleitet Sie zuverlässig auf all Ihren Wegen und leistet schnelle Hilfe, im In- oder Ausland. Gegen einen Mehrbeitrag von 19 Euro im Jahr übernehmen wir mit dem Schutzbrief nicht nur die Organisation im Schadensfall, sondern auch in einem bestimmten Umfang die Kosten für Sie.
Sie sind private*r Sammler*in von wertvollen historischen Fahrzeugen? Ab mindestens drei alten, sammlungswürdigen Fahrzeugen bietet die Gothaer Oldtimersammlungsversicherung einen umfangreichen Schutz gegen finanzielle Schäden.
Sie sind seit Jahren unfallfrei unterwegs und haben dann plötzlich doch einen Schaden. Im Falle eines Schadens an Ihrem Liebhaberfahrzeug kommt es zu keiner Rückstufung. Ihre Beiträge bleiben konstant günstig.
Und: Die schadenfreie Zeit Ihres Oldtimer-Vertrages können Sie später auf einen anderen Vertrag übertragen.
Die Wertsteigerung Ihres Oldtimers berücksichtigen wir im Rahmen einer beitragsfreien Vorsorgeversicherung.
Im Schadensfall gewähren wir Ihnen über die Oldtimer-Versicherung Entschädigungen, die bis zu 20 Prozent über dem zu Vertragsbeginn ermittelten Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert liegen können.
Zur Zulassung Ihres Fahrzeuges müssen Sie bei der Zulassungsbehörde per elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB) nachweisen, dass für das Fahrzeug Versicherungsschutz besteht.
Die eVB Ihrer Oldtimer-Versicherung erhalten Sie von Ihrem Gothaer Berater bzw. Ihrer Beraterin – entweder persönlich oder per SMS oder E-Mail. Alternativ können Sie die eVB auch einfach und schnell online beantragen.
Der Gothaer Ratgeber Auto gibt Tipps für Sie als Autofahrer*in und Antworten zu Themen wie "Autoversicherung wechseln", "Pflicht beim Auto: die KFZ-Haftpflicht" oder "Grundprinzipien der Vollkasko-Versicherung".
Die am häufigsten gestellten Fragen beziehen sich auf allgemeine Informationen rund um den Versicherungsschutz Ihres Oldtimers. Damit Sie sich darüber umfassend informieren können, haben wir die wichtigsten Informationen in einem kurzen Ratgeber für Sie zusammengefasst.
Ist der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung für einen Oldtimer Pflicht?
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