Moped­versicherung

  • Ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis
    Schon ab 3,75 Euro pro Monat
  • Praktischer Online Abschluss
    Direkt online bestellen und digital bezahlen
  • Elektrokleinstfahrzeuge versicher­bar
    E-Scooter und andere
Gothaer Moped-Versicherung: Junge Frau auf Moped ist froh, das Fahrzeug gut versichert zu haben.

Leistungen der Moped­versicherung

Haft­pflicht
Unsere Empfehlung
Haft­­pflicht + Teil­kasko
Per­so­nenschäden, Sachschäden und Ver­mögens­schä­den
100 Millionen Euro pauschal
100 Millionen Euro pauschal
Ent­wen­dung
Gro­be Fahr­lässig­keit
Na­tur­ge­wal­ten
Brand und Ex­plo­sion
Glas­bruch
Zu­sammen­stoß mit Tie­ren aller Art
Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung
Absicherung von Elektrofahrzeugen
Tierbissschäden und Folgeschäden

Drei gute Gründe für die Gothaer Moped­ver­sicherung

1.

Umfassende
Absicherung

100 Millionen Euro Versicherungssumme

2.

Einfache digitale
Zahlungs­wege

Paypal und Kreditkarte

3.

Schnelle 24/7-Schaden-
Sofort-Hilfe

Bei Notfällen sind wir immer erreichbar

Folgende Fahr­zeuge können im Rahmen der Moped­ver­si­che­rung ver­sichert werden

Zweirädrige Kleinkrafträder (Leichtmofa, Mofa, Moped, Mokick oder Roller)

Diese Fahrzeuge verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, oder bei Elektro­motoren über eine Nenn­leis­tung von nicht mehr als 4 kW. Die Höchst­geschwin­dig­keit darf nicht mehr als

  • 20 km/h (einsitziges Leichtmofa),
  • 25 km/h (einsitziges Mofa),
  • 45 km/h (Moped, Mokick oder Roller)
  • 50 km/h, (Moped, Mokick oder Roller sofern bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen) oder
  • 60 km/h, (Moped im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR, wenn bis zum 28.02.1991 erstmals in Verkehr gekommen) betragen.

Elektrokleinstfahrzeuge und S-Pedelecs

Elektrokleinstfahrzeuge müssen insbesondere folgende Merk­male aufweisen:

  • die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h,
  • die Fahrzeugmasse beträgt nicht mehr als 55 Kilo­gramm und
  • Fahrzeugbreite beträgt nicht mehr als 70 Zenti­meter.
  • Nicht selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (zum Beispiel E-Scooter) müssen zusätzlich die folgenden Merk­male auf­weisen:
  • sie verfügen über eine Lenkstange,
  • sie dürfen keinen Sitz haben und
  • ihre Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 500 Watt.
  • mehr
  • Selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (zum Beispiel der Segway i2, nicht jedoch das Modell x2) müssen zusätzlich die folgenden Merk­male aufweisen:
  • sie verfügen über eine Lenk- oder Halte­stange und
  • die Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbst­balancierung verwendet werden.

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) sind zweirädrige Klein­kraft­räder nach Art von Fahr­rädern mit elektro­moto­rischer Tret­hilfe über 25 km/h hinaus bis höchs­tens 45 km/h, jedoch nur solange wie getreten wird.

Fahrzeuge mit mehr als 2 Rädern

Dreirädrige Kleinkrafträder mit Fremd­zün­dungs­motoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm. Bei anderen Verbrennungs­motoren oder Elektro­motoren darf die Nenn­dauer- oder Nutz­leistung nicht mehr als 4 kW betragen. Die Höchst­geschwindig­keit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Leichte vierrädrige Kraftfahr­zeuge mit Fremd­zün­dungs­motoren verfügen über einen Hub­raum von nicht mehr als 50 ccm oder 500 ccm bei Selbst­zün­dungs­motoren.mehr

Unab­hängig von der Antriebs­art beträgt die Nenn­dauer- oder Nutzleistung nicht mehr als:

  • 4 kW für leichte Straßen­quads oder
  • 6 kW für leichte Vierrad­mobile mit geschlos­senem Fahr­gast­raum

Das Gewicht in fahrbereitem Zustand beträgt in allen Fällen höchstens 425 Kilo­gramm. Die Höchst­ge­schwin­dig­keit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Motorisierte Kranken­fahr­stühle mit einer Höchst­ge­schwin­dig­keit

  • bis 15 km/h

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Voraussetzung für die Versicherung Ihres Fahrzeugs ist, dass dieses über eine gültige Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) für Kraft­fahr­zeuge (Einzel­genehmigung oder Typ­ge­nehmi­gung) verfügt. Im Falle einer Typ­genehmigung ist die Betriebserlaubnis in der EG-Übereinstimmungs­bescheinigung (EC-CoC) oder in der Daten­bestätigung doku­men­tiert. Das betreffende Dokument sollte Ihnen beim Erwerb Ihres Fahr­zeuges aus­gehändigt worden sein.


Weitere Informationen zur Gothaer Moped­versicherung

Ihr neues Moped­kenn­zeichen

Das neue Versicherungs­kennzeichen für Ihr Moped können Sie schnell und bequem über unseren Online-Dialog bestellen. Die Beitrags­zahlung ist eben­falls nur noch online möglich und erfolgt per Paypal oder Kredit­karte (Visa- oder Master­card). Im An­schluss daran bekommen Sie Ihr Kenn­zeichen beziehungs­weise die Plakette sowie die Versiche­rungs­bescheinigung komfortabel per Post zu­ge­stellt. Das Verkehrs­jahr beginnt jeweils am 1. März.

Mit unserer Moped­versicherung können Sie sich auf um­fassenden Ver­siche­rungs­schutz zum günstigen Beitrag verlassen!

Beitrag berechnen

Ihr E-Scooter-Kenn­zeichen

Für Ihren E-Scooter benötigen Sie ein sogenanntes Folien­kennzeichen. Es sieht aus wie das bekannte Blech­kenn­zeichen für Mopeds, ist nur etwas kleiner und wird an der Rück­seite des E-Scooters auf­geklebt. Das neue Folien­kennzeichen können Sie schnell und bequem über unseren Online-Dialog bestellen. Die Beitrags­zahlung ist eben­falls nur noch online möglich und erfolgt per Paypal oder Kredit­karte (Visa- oder Master­card). Im An­schluss daran senden wir Ihnen Ihr E-Scooter-Kenn­zeichen auf dem Post­weg direkt zu Ihnen nach Hause - inner­halb weniger Tage und natürlich ohne Mehr­kosten.

Versicherungsbedingungen der Gothaer Moped­versicherung

Mopedversicherung (AVB)

Trusted Shops Bewertungen für unsere Moped­versicherung

Häufige Fragen zur Moped­versicherung

Welche Fahr­zeuge kann ich über ein Ver­sicherungs­kenn­zeichen ver­sichern?

Sie können bestimmte versicherungs­pflichtige, aber nicht zulassungs­pflichtige Kraft­fahr­zeuge versichern:

  • Kleinkraft­roller
  • Mopeds
  • Mofas
  • S-Pedelecs
  • E-Scooter
  • motorisierte Kranken­fahr­stühle
  • Micro­cars


Voraus­setzung ist, dass Ihr Fahrzeug über eine gültige Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) für Kraft­fahrzeuge (Einzel­genehmigung oder Typge­nehmigung) verfügt. Im Falle einer Typge­nehmigung ist die Betriebs­erlaubnis in der EG-Über­ein­stimmungs­bescheini­gung (EC-CoC) oder in der Daten­bestätigung dokumen­tiert. Das betreffende Dokument sollte Ihnen beim Erwerb Ihres Fahrzeuges ausge­händigt worden sein.

Gibt es im Hin­blick auf die Antriebs­art des Fahr­zeugs einen Unter­schied?

Die Antriebsart spielt keine Rolle. Ob zum Beispiel ein Roller als Antriebs­art über einen Verbrennungs­motor oder Elektro­motor verfügt, ändert nichts an der Versicherungs­pflicht oder der Prämie. Wichtig ist alleine, dass Ihr Fahrzeug über eine Betriebs­erlaubnis als versicherungs­pflichtiges, aber nicht zulassungs­pflichtiges Kraft­fahr­zeug verfügt.

Welche Daten muss ich im Online-Dialog ein­geben?

Neben Ihren persönlichen Daten müssen Sie zur Tarifierung Ihres Fahr­zeugs Versicherungs­beginn und Fahrzeug­typ (zum Beispiel Roller, Mofa oder E-Scooter) ein­geben und zur Bean­tragung des Versicherungs­kenn­zeichens zusätzlich Hersteller und Fahr­gestell-Nummer. Diese Angaben befinden sich in dem Doku­ment über die Betriebs­erlaubnis des Fahr­zeugs.

Wie be­zahle ich mein Ver­sicherungs­kenn­zeichen?

Sie bezahlen schnell und sicher per Paypal oder mit Ihrer Kreditkarte.

Wann er­halte ich mein Ver­sicherungs­kenn­zeichen?

Das Versicherungskennzeichen mit den entsprechenden Unter­lagen (Versicherungs­schein, Versicherungs­bescheini­gung im Scheck­karten­format) er­hal­ten Sie inner­halb von zwei bis drei Werk­tagen an die von Ihnen angegebene Adresse per Post.

Ist das Ver­sicherungs­kenn­zeichen un­be­grenzt gültig?

Das Verkehrsjahr für versicherungs­pflichtige Kraft­fahrzeuge startet jedes Jahr am 1. März und endet am letzten Tag des Februars im Folge­jahr.

Auch wenn die Versicherung erst nach dem 01.03. beginnt, zum Beispiel im Juni, endet der Versicherungs­schutz mit Ab­lauf des Verkehrs­jahres Ende Februar und muss erneuert werden.

Sie müssen also rechtzeitig vor Beginn des neuen Verkehrs­jahres aktiv werden und ein neues Versicherungs­kenn­zeichen be­stel­len. Eine automatische Ver­länge­rung Ihres Versicherungs­schutzes ist nicht möglich. Wenn Sie bereits im vor­heri­gen Verkehrs­jahr ein Versicherungs­kenn­zeichen über uns erhalten haben, dann infor­mie­ren wir Sie etwa vier bis sechs Wochen vor der neuen Saison über die Möglich­keit, ein neues Verkehrs­kenn­zeichen bequem und un­kompliziert anzu­fordern.

Was be­deutet der Farb­wechsel bei Ver­sicherungs­kenn­zeichen?

An der Farbe des Versicherungs­kennzeichens lässt sich einfach erkennen, ob das Kennzeichen in dem jeweiligen Verkehrsjahr gültig ist und eine KFZ-Haft­pflicht­versicherung besteht. Ab 1. März 2023 war die Farbe schwarz, ab 1. März 2024 blau und ab 1. März 2025 ist sie grün. Dieser Farb­wechsel setzt sich in den Folge­jahren mit schwarz, blau, grün weiter fort.

Ist auf dem Ver­sicherungs­kenn­zeichen der Ver­sicherer erkenn­bar?

Die erste Zeile auf dem Kennzeichen besteht aus drei Zahlen, die zweite Zeile aus drei Buch­staben. Die Buch­staben­kombination bezeichnet den Versicherer des Fahrzeugs. Welcher Anbieter sich dahinter verbirgt, können Sie im Schadens­fall im Internet unter www.zentralruf.de oder über den Zentralruf der Auto­versicherer unter 0800 2502600 (kostenlos aus deutschen Telefon­netzen) erfragen.

Kann ich Roller, E-Scooter und Co. weiter ab­sichern?

Ja, Sie können Ihr Fahrzeug auch gegen Diebstahl, Brand oder Hagel­schäden durch eine Teil­kasko-Versicherung mit 150 Euro Selbst­beteiligung absichern.

Was ist im Fall eines Fahr­zeug­wechsels zu tun?

Für ein neues Fahrzeug benötigen Sie grundsätzlich auch ein neues Versicherungs­kennzeichen und eine neue Versicherungs­bescheinigung. Beides erhalten Sie, wenn Sie die neue Versicherung online beantragen. Damit Sie bereits gezahlte Beiträge für die Versicherung des bisherigen Fahr­zeugs erstattet be­kommen, teilen Sie uns bitte Ihre Bank­ver­bin­dung mit, und senden Sie uns das alte Versicherungs­kenn­zeichen und den Versicherungs­schein inklusive der Versicherungs­be­schei­nigung im Scheck­karten-Format zurück.

Die Rücksendung der Unterlagen und die Angabe Ihrer Konto­verbindung sind eben­falls erforderlich, wenn das Fahr­zeug zum Beispiel verschrottet wird. So können wir Ihren Vertrag bei einem Fort­fall des versicherten Fahr­zeugs vorzeitig abrechnen.

Die Rücksendeanschrift für die Unter­lagen lautet:

Gothaer Allgemeine Versicherungs AG
Gothaer Allee 1
50969 Köln

Wann muss der Ver­sicherungs­beitrag ge­zahlt werden?

Ihr Versicherungsbeitrag muss im Voraus für ein Verkehrs­jahr (1. März bis Ende Februar im Folge­jahr) bezahlt werden. Bei Beginn des Versicherungs­ver­trags nach dem 1. März richtet sich Ihr Beitrag nach der dadurch kürzeren Versicherungs­dauer. Der Mindest­beitrag beträgt jedoch grund­sätzlich 20 Euro. Diesen Mindest­beitrag be­hal­ten wir auch bei vor­zeiti­gem Vertrags­ende ein und erstatten die Differenz zum noch ausstehenden Beitrag.

Was ist zu tun, wenn ich das Fahr­zeug verkaufe?

Bei Verkauf des Fahrzeugs geht die bestehende Versicherung auf den Käufer über. Damit der Versicherungs­schutz bestehen bleibt, müssen Sie und der Käufer oder die Käuferin die Gothaer über die Veräußerung informieren. Der oder die Käufer*in kann die Versicherung kündigen, bis zur Beendigung des Vertrages sind Sie jedoch zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.

Falls der Vertrag vor Ablauf des Verkehrs­jahres beendet wird, müssen Versicherungs­beschei­ni­gung und Versicherungs­schein sowie das Versicherungs­kenn­zeichen sofort an die Gothaer zurück­gegeben werden. Selbst­klebende Folien­kenn­zeichen müssen am Fahr­zeug entfernt werden.

Wie erhalte ich bei Dieb­stahl des Ver­sicherungs­kenn­zeichens Ersatz?

Ein Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt werden.

Ein neues Versicherungs­kennzeichen erhalten Sie über unser Service-Center. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Servicenummer: 0221 308-19785.

Was muss ich bei einem Schaden tun?

Im Schadensfall bieten wir als erweiterte Service­leistung unseren 24-Stunden-Service unter der Telefon­nummer: 030 5508-81508.

Zur Aufnahme Ihres Schadens wenden Sie sich bitte an diese Nummer.

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