Gothaer Mofa-Versicherung

  • Um­fassen­der Ver­sicherungs­schutz schon ab 3,75 Euro monatlich
  • Ihr Beitrag sinkt, wenn Sie das Mofa-Schild später benö­tigen
  • Das Kenn­zeichen online be­stellen und per Post kosten­frei geliefert be­kommen
Gothaer Mofa-Versicherung: Junge Frau auf einem Mofa

Die Leistun­gen der Gothaer Mofa-Ver­siche­rung

Haft­pflicht
Unsere Empfehlung
Haft­­pflicht + Teil­kasko
Per­so­nenschäden, Sachschäden und Ver­mögens­schä­den
100 Millionen Euro pauschal
100 Millionen Euro pauschal
Ent­wen­dung
Gro­be Fahr­lässig­keit
Na­tur­ge­wal­ten
Brand und Ex­plo­sion
Glas­bruch
Zu­sammen­stoß mit Tie­ren aller Art
Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung
Absicherung von Elektrofahrzeugen
Tierbissschäden und Folgeschäden

Die Gothaer Mofa-Ver­sicherung

Haftpflicht­versicherung

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes zuge­lassene KFZ Pflicht. Im Rahmen der Mofa-Ver­siche­rung leistet sie im Falle eines von Ihnen verursachten Un­falls für Schäden, die anderen entstehen. Im Schadens­fall ersetzt die Gothaer Mofa-Ver­siche­rung Personen­schäden, Sach­schäden und Vermögens­schäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro. Personen­schäden werden im Rahmen dieser Ver­sicherungs­summe bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person ersetzt.

Teilkasko­ver­sicherung

Die Gothaer Mofa-Versicherung schützt Sie im Rahmen der Teil­kasko­ver­siche­rung zum Beispiel gegen Schäden durch Dieb­stahl, grobe Fahr­lässigkeit oder durch Natur­gewalten wie Sturm oder Hagel.

Fazit

Mit der Gothaer Mofa-Versicherung können Sie sich auf einen umfassenden Ver­siche­rungs­schutz zum günstigen Beitrag verlassen, damit Sie pünktlich zum neuen Verkehrs­jahr am 1. März Ver­sicherungs­schutz genießen.

Ihr Mofa ist bis maximal 25 Kilometer pro Stunde (Mofa) beziehungsweise bis 20 Kilometer pro Stunde (Leicht­mofa) mit den gleichen Leistungen versichert wie ein Moped.


Im Rahmen der Moped­ver­siche­rung versicher­bare Fahr­zeuge

Zwei­rädrige Klein­kraft­räder (Leicht­mofa, Mofa, Moped, Mokick oder Roller)

Diese Fahrzeuge verfügen über einen Hub­raum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter, beziehungsweise bei Elektro­motoren über eine Nenn­leis­tung von nicht mehr als 4 Kilowatt (kW). Die Höchst­ge­schwin­dig­keit darf nicht mehr betragen als

  • 20 Kilometer pro Stunde (einsitziges Leicht­mofa),
  • 25 Kilometer pro Stunde (einsitziges Mofa),
  • 45 Kilometer pro Stunde (Moped, Mokick oder Roller)
  • 50 Kilometer pro Stunde, (Moped, Mokick oder Roller sofern bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen) oder
  • 60 Kilometer pro Stunde, (Moped im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR, wenn bis zum 28.02.1991 erstmals in Verkehr gekommen)

Elektro­kleinst­fahr­zeuge / S-Pedelecs

Elektrokleinstfahrzeuge müssen insbesondere folgende Merkmale aufweisen:

  • die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht weniger als 6 Kilometer pro Stunde und nicht mehr als 20 Kilometer pro Stunde,
  • die Fahrzeugmasse beträgt nicht mehr als 55 Kilogramm und
  • Fahrzeugbreite beträgt nicht mehr als 70 Zentimeter.
  • Nicht selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (zum Beispiel E-Scooter) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
    - sie verfügen über eine Lenkstange,
    - sie dürfen keinen Sitz haben und
    - ihre Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 500 Watt.
  • mehr
  • Selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (zum Beispiel der Segway i2, nicht jedoch das Modell x2) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
  • sie verfügen über eine Lenkstange oder Haltestange und
  • die Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden.

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) sind zweirädrige Kleinkraft­räder nach Art von Fahr­rädern mit elektro­mo­to­rischer Trethilfe über 25 Kilometer pro Stunde hinaus bis höchstens 45 Kilometer pro Stunde, jedoch nur so­lange wie getreten wird.

Fahr­zeuge mit mehr als 2 Rädern

Dreirädrige Kleinkrafträder mit Fremdzündungsmotoren ver­fügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter. Bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren darf die Nenn­dauerleistung oder Nutzleistung nicht mehr als 4 Kilowatt betragen. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 Kilometer pro Stunde betragen.mehr

Leichte vierrädrige Kraft­fahr­zeuge mit Fremd­zün­dungs­motoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter oder 500 Kubikzentimeter bei Selbst­zündungs­motoren. Unabhängig von der Antriebsart beträgt die Nenndauerleistung oder Nutzleistung nicht mehr als:

  • 4 Kilowatt für leichte Straßenquads oder
  • 6 Kilowatt für leichte Vierradmobile mit geschlossenem Fahrgastraum

Das Gewicht in fahrbereitem Zustand beträgt in allen Fällen höchstens 425 Kilogramm. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 Kilometer pro Stunde betragen.

Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit

  • bis 15 Kilometer pro Stunde

All­ge­meine Betriebs­er­laubnis (ABE)

Voraussetzung für die Versicherung Ihres Fahrzeugs ist, dass dieses über eine gültige Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) für Kraftfahrzeuge (Einzelgenehmigung oder Typgenehmigung) verfügt. Im Falle einer Typgenehmigung ist die Betriebserlaubnis in der EG-Übereinstimmungs­bescheinigung (EC-CoC) oder in der Daten­bestätigung dokumen­tiert. Das betreffende Dokument sollte Ihnen beim Erwerb Ihres Fahrzeuges ausgehändigt worden sein.


Services rund um die Versicherung für Ihr Mofa

Ihr neues Mofa-Kenn­zeichen

Das neue Versicherungs­kenn­zeichen für Ihr Mofa können Sie schnell und bequem online bestellen. Die Beitragszahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Kreditkarte (Visacard oder Mastercard) oder Paypal. Im Anschluss daran bekommen Sie Ihr Mofa-Kennzeichen beziehungsweise die Plakette sowie die Versicherungs­bescheinigung zur Ihrer Gothaer Mofa-Versicherung komfortabel per Post zugestellt.

Versicherungs­bedingun­gen

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