Gothaer Mofa-Versicherung

  • Um­fassen­der Ver­sicherungs­schutz schon ab 4,40 € monatlich
  • Ihr Beitrag sinkt, wenn Sie das Mofa-Schild später benö­tigen
  • Das Kenn­zeichen online be­stellen und per Post kosten­frei geliefert be­kommen
Gothaer Mofa-Versicherung: Junge Frau auf einem Mofa

Die Leistun­gen der Gothaer Mofa-Versiche­rung

Haft­pflicht
Unsere Empfehlung
Haft­­pflicht + Teil­kasko

Per­so­nen-, Sach- und Ver­mögens­schä­den

100 Mio. € pauschal
100 Mio. € pauschal

Ent­wen­dung

Gro­be Fahr­lässig­keit

Na­tur­ge­wal­ten

Brand und Ex­plo­sion

Glas­bruch

Zu­sammen­stoß mit Tie­ren aller Art

Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung
Absicherung von Elektrofahrzeugen
Tierbiss- und Folgeschäden

Die Gothaer Mofa-Versicherung

Haftpflicht­versicherung

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes zuge­lassene KFZ Pflicht. Im Rahmen der Mofa-Versicherung leistet sie im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls für Schäden, die anderen entstehen. Im Schadensfall ersetzt die Gothaer Mofa-Versicherung Personenschäden, Sachschäden und Vermögens­schäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro. Personen­schäden werden im Rahmen dieser Versicherungs­summe bis zu 15 Mio. Euro pro geschädigter Person ersetzt.

Teilkasko­versicherung

Die Gothaer Mofa-Versicherung schützt Sie im Rahmen der Teilkaskoversicherung zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, grobe Fahrlässigkeit oder durch Naturgewalten wie Sturm oder Hagel.

Fazit

Mit der Gothaer Mofa-Versicherung können Sie sich auf einen umfassenden Versicherungs­schutz zum günstigen Beitrag verlassen, damit Sie pünktlich zum neuen Verkehrs­jahr am 1. März Versicherungs­schutz genießen.

Ihr Mofa ist bis maximal 25 km/h (Mofa) bzw. bis 20 km/h (Leicht­mofa) mit den gleichen Leistungen versichert wie ein Moped.


Im Rahmen der Mopedversicherung versicherbare Fahrzeuge

Zwei­rädrige Klein­kraft­räder (Leicht­mofa, Mofa, Moped, Mokick oder Roller)

Diese Fahrzeuge verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, bzw. bei Elektro­motoren über eine Nenn­leis­tung von nicht mehr als 4 kW. Die Höchst­ge­schwin­dig­keit darf nicht mehr betragen als

  • 20 km/h (einsitziges Leichtmofa),
  • 25 km/h (einsitziges Mofa),
  • 45 km/h (Moped, Mokick oder Roller)
  • 50 km/h, (Moped, Mokick oder Roller sofern bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen) oder
  • 60 km/h, (Moped i.S.d. bisherigen Vorschriften der DDR, wenn bis zum 28.02.1991 erstmals in Verkehr gekommen)

Elektro­kleinst­fahr­zeuge / S-Pedelecs

Elektrokleinstfahrzeuge müssen insbesondere folgende Merkmale aufweisen:

  • die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h,
  • die Fahrzeugmasse beträgt nicht mehr als 55 kg und
  • Fahrzeugbreite beträgt nicht mehr als 70 cm.
  • Nicht selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
    - sie verfügen über eine Lenkstange,
    - sie dürfen keinen Sitz haben und
    - ihre Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 500 Watt.
  • mehr
  • Selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. der Segway i2, nicht jedoch das Modell x2) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
  • sie verfügen über eine Lenk- oder Haltestange und
  • die Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60% der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden.

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) sind zweirädrige Kleinkraft­räder nach Art von Fahrrädern mit elektro­mo­to­rischer Trethilfe über 25 km/h hinaus bis höchstens 45 km/h, jedoch nur so­lange wie getreten wird.

Fahr­zeuge mit mehr als 2 Rädern

Dreirädrige Kleinkrafträder mit Fremdzündungsmotoren ver­fügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm. Bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren darf die Nenndauer- oder Nutzleistung nicht mehr als 4 kW betragen. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.mehr

Leichte vierrädrige Kraft­fahr­zeuge mit Fremd­zün­dungs­motoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder 500 ccm bei Selbst­zündungs­motoren. Unabhängig von der Antriebsart beträgt die Nenndauer- oder Nutzleistung nicht mehr als:

  • 4 kW für leichte Straßenquads oder
  • 6 kW für leichte Vierradmobile mit geschlossenem Fahrgastraum

Das Gewicht in fahrbereitem Zustand beträgt in allen Fällen höchstens 425 kg. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit

  • bis 15 km/h

All­ge­meine Betriebs­er­laubnis (ABE)

Voraussetzung für die Versicherung Ihres Fahrzeugs ist, dass dieses über eine gültige Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) für Kraftfahrzeuge (Einzel- oder Typgenehmigung) verfügt. Im Falle einer Typgenehmigung ist die Betriebserlaubnis in der EG-Übereinstimmungs­bescheinigung (EC-CoC) oder in der Daten­bestätigung dokumen­tiert. Das betreffende Dokument sollte Ihnen beim Erwerb Ihres Fahrzeuges ausgehändigt worden sein.


Services rund um die Versicherung für Ihr Mofa

Ihr neues Mofa-Kenn­zeichen

Das neue Versicherungs­kenn­zeichen für Ihr Mofa können Sie schnell und bequem online bestellen. Die Beitragszahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) oder Paypal. Im Anschluss daran bekommen Sie Ihr Mofa-Kennzeichen bzw. die Plakette sowie die Versicherungs­bescheinigung zur Ihrer Gothaer Mofa-Versicherung komfortabel per Post zugestellt.

Versicherungs­bedingun­gen

Moped­versicherung (AVB)

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