Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes zugelassene KFZ Pflicht. Sie leistet im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls für Schäden, die anderen entstehen.
Die Gothaer Leichtkraftradversicherung ersetzt im Schadensfall Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro. Personenschäden werden im Rahmen dieser Versicherungssumme bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person ersetzt. |
100 Millionen Euro pauschal | 100 Millionen Euro pauschal | 100 Millionen Euro pauschal |
Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, ist versichert. |
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Unfälle, auch selbstverschuldete Versichert sind Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, auch selbstverschuldete. |
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Versichert sind Beschädigungen oder Zerstörung des Fahrzeuges durch mutwillige oder böswillige Handlungen Dritter. |
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Wird ein Kaskoschaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, muss die Versicherung den Schaden nicht oder nur teilweise bezahlen. Gothaer Kund\*innen kennen das Problem nicht, denn wir erstatten Kaskoschäden auch bei grober Fahrlässigkeit. Ausnahmen sind aber natürlich Schäden durch Alkoholfahrten und Drogenfahrten oder wenn es bei einer Entwendung dem Dieb oder der Diebin allzu leicht gemacht wurde. |
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Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung. |
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Versichert sind Schäden, die durch Brand oder Explosion entstehen. |
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Ein Glasbruch an Blinker oder Beleuchtung ist schnell passiert. Die Teilkasko sichert auch diese Schäden unkompliziert ab. |
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Zusammenstoß mit Haarwild Versichert sind Schäden, die durch den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Hirsch, Reh oder Wildschwein. |
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Versichert sind Schäden, die durch einen Marderbiss an Kabeln, Leitungen, Schläuchen entstehen. |
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Kurzschluss an der Verkabelung Versichert sind Schäden, die durch einen Kurzschluss an der Verkabelung entstehen. |
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Fahrzeugzubehör und Elektronikpaket Unmittelbar von Händler\*innen oder Hersteller\*innen gelieferte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehörteile sind in unbegrenzter Höhe mitversichert. Nachträglich beschaffte und verbaute Fahrzeugzubehörteile sind bis zu einem Gesamtwert von 5000 Euro beitragsfrei mitversichert. Bordelektronik, Musiksysteme und fest eingebaute Navigationssysteme sind bis zu weiteren 5000 Euro beitragsfrei mitversichert. |
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