Personen-, Sach- und Vermögensschäden Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes zugelassene KFZ Pflicht. Sie leistet im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls für Schäden, die anderen entstehen.
Die Gothaer Leichtkraftradversicherung ersetzt im Schadensfall Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro. Personenschäden werden im Rahmen dieser Versicherungssumme bis zu 15 Mio. Euro pro geschädigter Person ersetzt. |
100 Mio. € pauschal | 100 Mio. € pauschal | 100 Mio. € pauschal |
Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, ist versichert. |
| | |
Unfälle, auch selbstverschuldete Versichert sind Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, auch selbstverschuldete. |
| | |
Versichert sind Beschädigungen oder Zerstörung des Fahrzeuges durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter. |
| | |
Wird ein Kaskoschaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, muss die Versicherung den Schaden nicht bzw. nur teilweise bezahlen. Gothaer Kund\*innen kennen das Problem nicht, denn wir erstatten Kaskoschäden auch bei grober Fahrlässigkeit. Ausnahmen sind aber natürlich Schäden durch Alkohol- und Drogenfahrten oder wenn es bei einer Entwendung dem Dieb bzw. der Diebin allzu leicht gemacht wurde. |
| | |
Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung. |
| | |
Versichert sind Schäden, die durch Brand oder Explosion entstehen. |
| | |
Ein Glasbruch an Blinker oder Beleuchtung ist schnell passiert. Die Teilkasko sichert auch diese Schäden unkompliziert ab. |
| | |
Zusammenstoß mit Haarwild Versichert sind Schäden, die durch den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Dazu gehören z. B. Hirsch, Reh oder Wildschwein. |
| | |
Versichert sind Schäden, die durch einen Marderbiss an Kabeln, Leitungen, Schläuchen entstehen. |
| | |
Kurzschluss an der Verkabelung Versichert sind Schäden, die durch einen Kurzschluss an der Verkabelung entstehen. |
| | |
Fahrzeugzubehör und Elektronikpaket Unmittelbar von Händler\*in/Hersteller\*in gelieferte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehörteile sind in unbegrenzter Höhe mitversichert. Nachträglich beschaffte und verbaute Fahrzeugzubehörteile sind bis zu einem Gesamtwert von 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert. Bordelektronik, Musik- und fest eingebaute Navigationssysteme sind bis zu weiteren 5.000 Euro beitragsfrei mitversichert. |
| | |