Autoversicherung

  • Premium-Baustein
    Für noch mehr Kasko-Schutz
  • Auslandsschadenschutz
    Neuer Zusatzbaustein für mehr Sicherheit im euro­päischen Aus­land
  • Attrak­tive Nach­lässe
    Beitragsvorteile und günstige Erst­ein­stufungs­möglich­keiten
Gothaer Autoversicherung: Eine junge Frau sitzt im Auto am Steuer und neben ihr ein junger Mann.
Die Gothaer KFZ-Versicherung gehört mit 8 weiteren Anbietern laut Kundenurteil von Focus Money zu den KFZ-Serviceversicherern in Deutschland mit dem fairsten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Leistungen der Gothaer Auto­versicherung

Sichern Sie Ihr Auto mit den vielen neuen Lei­stungen und High­lights optimal ab

Haft­pflicht
Haft­pflicht + Teil­kasko
Haft­pflicht + Voll­kasko
Per­sonenschäden, Sachschäden und Ver­mö­gens­schä­den
100 Millionen Euro pauschal
100 Millionen Euro pauschal
100 Millionen Euro pauschal
Ent­wen­dung

Un­fälle, auch selbst­ver­schul­de­te

Van­dal­is­mus
Gro­be Fahrl­ässig­keit
Na­tur­ge­wal­ten
La­winen, Mu­ren oder Erd­rutsch
Brand und Ex­plo­sion
Glas­bruch und Re­pa­ra­tur der Wind­schutz­schei­be
Zu­sammen­stoß mit Tie­ren aller Art
Tier­biss und Folge­schäden
Kurz­schluss an der Ver­ka­be­l­ung und Folge­schä­den
Mit­ver­sicher­tes Fahr­zeug­zu­be­hör und Elek­tro­nik­pa­ket
Je 5000 Euro
Je 5000 Euro
Mo­bile Na­vi­ga­tions­ge­rä­te
Schutz auf Fähr­schiffen
Neu­wert­ent­schä­di­gung
Bis 12 Monate
Bis 12 Monate
Ver­zicht auf Ab­zug neu für alt
Mal­lor­ca-Deck­ung
Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW
Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW, All­ge­fahren­deck­ung für den Akku

Wissenswertes zur Gothaer Auto­versicherung

Autoversicherung wechseln

Eine Auto­versicherung kann immer zum Ablauf des Ver­sicherungs­jahres mit einer ein­mona­tigen Frist gekündigt werden. Bei den meisten Versicherern ist das zum 31.12. eines Jahres möglich.

Der Stichtag für den Eingang der Kündi­gung beim Versicherer ist in diesen Fällen der 30.11. eines Jahres. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Versicherungs­vertrag automatisch um ein Jahr. Neben diesem sogenannten "ordentlichen" Kündi­gungs­recht gibt es Umstände, die ein "Sonder­kündigungs­recht" einräumen.mehr...

Dazu zählt eine Beitrags­erhöhung oder auch ein Schadens­fall. Bei einer Beitrags­erhöhung muss Ihnen der Versicherer einen Monat vor dem Wirksam­werden des neuen Beitrags die Erhöhung bekannt geben. Sie haben dann nach dem Erhalt dieser Benach­richtigung einen Monat Zeit, die Auto­versicherung zu kündigen. Bei einer Kündi­gung infolge eines Schadens­falles ist zu beachten, dass diese nur möglich ist, wenn entweder der Versicherer die Über­nahmen des Schadens ab­gelehnt hat. Oder wenn die Verhandlungen über die Entschä­digung abgeschlossen sind. Ab diesem Zeit­punkt haben Sie dann die Möglich­keit, innerhalb eines Monats zu kündigen.

Autoversicherung im Ausland

Mit Ihrer KFZ-Haft­pflicht­versicherung sind Sie in allen Ländern Europas abge­sichert. Sie sind auch abge­sichert in außer­europäischen Ländern, die zum Geltungs­bereich der EU gehören. Dort gilt die laut Versich­erungs­vertrag für die KFZ-Haft­pflicht vereinbarte Deckungs­summe. Außer­halb dieser Gebiete gilt der Versicherungs­schutz für die KFZ-Haftpflicht­versicherung nur, wenn das Reise­land auf der sogenannten "grünen Karte" eingetragen und nicht durch­gestrichen ist. Innerhalb der EU ist die "grüne Karte" eigentlich nicht mehr erforderlich.mehr...

Aber es ist ratsam, diese dennoch mitzu­führen und ggf. vorzeigen zu können, denn in einigen Ländern verlangt die Polizei trotz­dem die Vorlage dieser Karte. In der Kasko­versicherung ist der Versicher­ungsschutz meist auf das geo­grafische Europa begrenzt. Wenn das Reise­land außerhalb dieses Bereiches liegt, sollten Sie rechtzeitig vor dem Reise­beginn Ihren Versicherer kontaktieren und den Geltungs­bereich ent­sprechend erweitern lassen.

Autoversicherung für Fahr­anfänger

Da Fahranfänger*innen die Praxis und Erfahrung fehlt, ist eine Auto­versicherung für diese Personen meistens teurer als für erfahrene Fahrer*innen. Neben der Fahr­praxis spielt bei einer Auto­versicherung auch das Alter bei der Berechnung des Beitrags eine Rolle. Je jünger die Fahrer*innen sind, desto höher ist auch der Beitrag, den sie zahlen müssen. Aber junge Fahrer*innen haben mehrere Möglichkeiten den zu zahlenden Beitrag zu reduzieren:

Wenn sie das Fahr­zeug als Zweit­wagen über ihre Eltern versichern oder sie die Möglichkeiten der Familien­mobilität nutzen, die einige Ver­sicherer anbieten. Aber auch mit einem Führer­schein ab 17 Jahre lässt sich Geld sparen. Hierbei wird bei vielen Versich­erern die bereits erworbene Fahr­praxis belohnt, sobald die Fahr­anfänger*innen ein eigenes Fahr­zeug als Erst­fahrzeug versichern.mehr...

Sie haben als Fahr­anfänger*in bereits ein zulassungs­pflichtiges Zweirad (Motorrad oder Roller) gefahren? Dann lässt sich auch damit Geld sparen. Sie können dann die mit diesem Vertrag erfahrene Schaden­freiheits­klasse für seinen Pkw über­nehmen. Dies gilt nicht für Zwei­räder, die mit einem Mofa-Kennzeichen versichert waren. Zu berück­sichtigen ist dabei, dass die SF-Klasse für die Motorrad­versicherung durch die Über­tragung dann verloren geht.

Auch mit der Wahl des ersten eigenen Autos lässt sich Geld sparen, wenn ein Fahr­zeug mit einer niedrigen Typ­klasse gewählt wird. Denn das Fahrzeug­modell beeinflusst die Versicherungs­kosten. Je weniger Schäden mit einem Fahrzeug­modell verursacht werden, desto geringer sind die Reparatur­kosten, die anfallen. Mit einem Fahrzeug­modell, das eine günstige Einstu­fung hat, lassen sich daher Kosten sparen.

Autoversicherung berechnen

Erfahren Sie ganz einfach mit dem Online-Rechner, wie günstig unsere ausge­zeichnete Auto­versiche­rung ist. In nur drei Minuten können Sie ein für Sie passen­des Angebot berechnen lassen. So können Sie Tarife unserer Auto­versiche­rung ver­gleichen. Ergänzen Sie zusätz­lich Ihr gewähltes Ange­bot mit verschie­denen Zusatz­optionen nach Ihren indivi­duellen Be­dürf­nissen. Um Ihre Auto­ver­siche­rung zu berechnen, benötigen Sie die sog. HSN/TSN von Ihrem Fahr­zeug. Schließen Sie jetzt ganz einfach und sicher Ihre Auto­versiche­rung online ab.

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Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Voll­kasko

Eine Haft­pflicht­versicherung ist in Deutschland gesetzlich vor­ge­schrie­ben. Sie deckt Schäden ab, die mit dem versicherten Fahrzeug bei Dritten verursacht werden. Sie zahlt aber nicht bei Schäden am eigenen Fahr­zeug. Mit der Teilkasko- oder Voll­kas­ko­versicherung können Sie sich des­halb gegen wich­tige Risiken absichern. Die Teilkasko sichert zum Beispiel zusätz­lich Dieb­stahl oder Brand ab. Bei der Voll­kasko sind außer­dem selbst­verschuldete Un­fälle oder Schäden durch Vandalis­mus abge­sichert.

Die Gothaer Auto­ver­sicherung bietet Ihnen folgende Varianten der Selbst­beteiligung

  • Optionen Teil­kasko: keine, 150 oder 500 Euro Selbst­beteiligung
  • Optionen Voll­kasko: keine, 150, 300, 500 oder 1000 Euro Selbst­beteiligung

Günstiger Rundumschutz - jetzt mit noch besseren Leistungen bei der Gothaer Auto­versicherung.

Die Zusatzoptionen bei der Gothaer Auto­versicherung

Den Rundumschutz für Ihr Auto individuell erweitern:

1.

Top-Schutz

Verlängerung der Neuwertentschädigung bei Neuwagenkauf beziehungs­weise Kaufpreis­entschädigung bei Gebraucht­wagenkauf auf bis zu 24 Monate (jeweils bis zu zwölf Monate bei Diebstahl).

2.

Premium-Schutz

Verlängerung der Neuwertentschädigung bei Neuwagenkauf beziehungs­weise Kauf­preis­entschädigung bei Gebraucht­wagenkauf auf 48 Monate.

3.

KFZ-Schutzbrief

Mit dem Gothaer Schutzbrief profitieren Sie zuverlässig von schneller Hilfe bei einer Panne, einem Unfall oder Dieb­stahl im Inland und Ausland.

4.

Auslandsschadenschutz

Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall im Ausland, soweit der/die ausländische Unfall­gegner*in haftet.

5.

Fahrerschutz

Finanzielle Sicherheit für den/die berechtigte*n Fahrer*in, wenn diese*r bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall einen Personenschaden erleidet.

6.

Freie Werkstattwahl

Im Schadensfall entscheiden Sie, welche Werkstatt Sie aufsuchen - verzichten allerdings auf den Werkstatt­service der Gothaer.

Nahaufnahme vom Tank eines Elektroautos

Für Fahrer*innen von reinen Elektro-PKW und Hybrid-PKW

  • Allgefahrendeckung für den Akku im Rah­men der Voll­kasko bis 25.000 Euro
  • Beitragsnachlässe für Elektro-PKW und Hybrid-PKW

Die Gothaer möchte etwas für den Klima­schutz tun und Nach­haltig­keit fördern. Deshalb haben wir für die beson­deren Risiken von Elektro- und Hybrid-PKW ein umfas­sen­des Leistungs­paket zusam­men­gestellt, das schon in der Grund­deckung mit­ver­sichert ist.mehr...

Beispielsweise sind Über­span­nungs­schäden am Akku beim Laden abgedeckt. Oder wenn beim Laden die Wall­box oder Lade­station in Brand gerät, ist dies auch abge­deckt. Unser High­light: In der Voll­kasko eine All­gefah­ren­deckung für den Akku bis 25.000 Euro.

Außerdem honorieren wir das umwelt­freund­liche Fahren mit einem Beitrags­vorteil. Sie erhal­ten einen Beitrags­nach­lass von fünf Prozent für reine Elektro-PKW, für PKW mit hybri­dem Antrieb 2,5 Prozent. Dies gilt sowohl in der Haft­pflicht als auch in der Kasko. Wenn Sie Ihren Bei­trag berechnen, werden die Beitrags­vorteile auto­matisch berück­sichtigt.

Oft haben Fahrer*innen von Elektro-Autos die Sorge, mit leerem Akku "liegen zu bleiben". Diese Sorge möchten wir Ihnen mit dem Gothaer Schutz­brief nehmen. Sie erhal­ten Pan­nen­hilfe bei leerem Akku und werden zur nächs­ten Lade­station ge­schleppt.

Weitere Vorteile mit der Gothaer Auto­versicherung

Treue-Kasko

Die Treue-Kasko ist eine echte Markt­neuheit und belohnt treue Kasko-Kund*innen. Bei Verein­barung der Deckung Voll­kasko mit 400 Euro Selbst­behalt inkl. Teil­kasko mit 200 Euro Selbst­behalt schmilzt der ver­einbarte Selbst­behalt bei Schaden­freiheit jedes Jahr um 50 Euro dahin. Am Ende sind sogar 0 Euro möglich!

Fragen Sie hierzu Ihre*n Gothaer Berater*in

Smart-Repair-Angebot

Das neue Smart-Repair-Angebot im Rahmen des Top-Schutzes bietet Ihnen Vor­teile. Mit Smart-Repair können Sie ein­mal im Jahr kleine Park­schäden bis 250 Euro an der Karosserie des privaten PKW reparieren lassen. Das geht ohne Belastung Ihres Schaden­freiheits­rabattes und mit nur 50 Euro Selbstbehalt.


Attraktive Nachlässe bei der Gothaer Auto­versicherung

Beitragsvorteile

Sie erhalten Beitrags­vorteile auf den Beitrag Ihrer PKW-Versicherung:

  • Als Wenigfahrer*in
  • Bei Fahrzeugnutzung nur durch bestimmte Fahrer*innen
  • Als Besitzer*in eines Neu­wagens
  • Als Zweitwagennutzer*in
  • Wenn Sie unseren Werk­statt­service nutzen

Jetzt Beitrag berechnen und Ihre Auto­versicherung einfach online ab­schließen.

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Bündel-Vorteil und Günstige Ersteinstufungs­möglichkeiten

Es bestehen weitere private Gothaer Versicherungs­verträge wie Hausrat­versicherung, Wohn­gebäude­versicherung, Privat­haft­pflicht­versicherung, Unfall­versicherung, Lebens­versicherungen oder auch eine Zahn­zusatz­versicherung? Wir honorieren dies mit unserem Bündel-Vorteil.

Sie ver­sichern das erste Mal ein Auto? Oder wün­schen Ver­sicherungs­schutz für einen Zweit­wagen? Durch sehr gün­stige Erst­ein­stufungs­mög­lich­keiten bei der Schaden­freiheits­klasse gibt es nun zusätz­liches Spar­potential.

Zusätzliches Sparpotential mit dem Werk­statt­service

Dank unserer Partner-Werk­stätten steht Ihnen ein flächen­deckendes Netz zur Verfü­gung. So ist die Schaden­abwicklung schnell und un­kom­pliziert. Zu­sätzlich profi­tieren Sie von Extras. Wir bieten einen attraktiven Beitrags­nachlass, sollten Sie sich im Schadens­fall grund­sätzlich für unsere Partner-Werk­stätten entscheiden:

  • 18 Prozent Nachlass auf Ihren Kasko-Beitrag
  • Werk­statt­ver­mittlung innerhalb einer Stunde
  • Kosten­loser Ersatz­wagen für die Dauer der Reparatur
  • Hol- und Bring­service, Reinigungs­service
  • Sechs Jahre Garantie auf alle aus­geführten Arbeiten sowie Eintritt in die Hersteller­garantie

Sie möchten sich nicht grund­sätzlich für den Werkstatt­service in der Gothaer Auto­versicherung ent­scheiden? Sie können den Service auch nur im Einzel­fall nutzen. Wir honorieren dies mit einer Redu­zierung der verein­barten Selbst­beteiligung um 100 Euro (Glas­schäden und Hagel­schäden sind ausge­nommen).

Eine junge Frau übernimmt in einer Autowerkstatt ihr Auto nach der Reparatur

Trusted Shops Bewertungen für unsere Auto­versicherung

Services rund um die Gothaer Auto­versicherung

KFZ-Zulassung mit elek­tronischer Versicherungs­bestätigung

Um Ihr Fahr­zeug zu­lassen zu können, muss der Ver­sicher­ungs­schutz nach­gewiesen werden. Den Nach­weis erbringen sie per elek­tronischer Ver­sicher­ungs­bestätigung (eVB) bei der Zulassungs­behörde.

Die elek­tronische Ver­sicherungs­bestäti­gung erhalten Sie von Ihrem Gothaer Berater oder Ihrer Beraterin. Die eVB bekommen Sie ent­weder persönlich, per SMS oder per E-Mail. Sie können sie auch schnell und ein­fach online bean­tragen.

eVB beantragen

Weitere Service-Angebote rund um die Auto­versicherung

Sie möchten einen Schaden an Ihrem bei uns versicherten Auto melden? Auf der Seite Schaden melden können Sie dies online, telefonisch oder per Schaden­anzeige tun.

Oder möchten Sie uns Änderungen zu Ihrer KFZ-Versicherung bei uns mitteilen? Dann nutzen Sie gerne unsere hier auf­geführten KFZ-Service-Formulare:

Kilometerstand mitteilen

Fahrerkreis erweitern

KFZ-Abrechnung

Service-Set und Unfallbericht herunterladen

Versicherungsbedingungen der Gothaer Auto­versicherung

Auto­versicherung (AVB)

Häufige Fragen zur Auto­versicherung

Autoversicherung: Kosten

Sie haben ein Auto ge­kauft und fragen sich nun: Was kostet eine Auto­versicherung eigentlich? Diese Frage können wir leider nicht durch die Nennung eines einfachen Betrages be­antworten. Denn es gibt viele Faktoren, die sich auf den Preis einer Auto­versicher­ung auswirken.

  • Zunächst müssen Sie ent­scheiden, ob Sie Ihr Auto neben der gesetz­lich ver­pflichtenden Haftpflichtv­ersicherung zusätzlich durch eine Voll­kasko oder Teil­kasko­versicherung absichern möchten.
  • Außerdem spielen das Alter des Autos, das Alter der Nutzer*innen und die Strecke, die mit dem Auto zurück­gelegt wird (Kilometer), eine Rolle.

Sie können bei uns selbst entscheiden, ob Sie Ihre Ver­sicherungs­beiträge einmal im Jahr oder monatlich be­gleichen wollen. Bei der Gothaer Auto­versicherung profi­tieren Sie in jedem Fall von einem Bündel­vorteil und attrak­tiven Beitrags­nachlässen. Diese können sich positiv auf Ihre Beiträge aus­wirken und Kosten reduzieren!

Wie wird mein Zweit­wagen einge­stuft?

Eine Einstufung als Zweit­wagen ist möglich, wenn der Erstwagen bereits beim gleichen Anbieter oder der gleichen Anbieterin versichert ist. Denn in der Regel werden Zweitwagen mindestens in die SF-Klasse SF 1/2 eingestuft.

Bei einigen Versicherern ist unter bestimmten Voraus­setzungen sogar eine noch bessere Einstufung (zum Beispiel SF 6) möglich. Eine der Voraus­setzungen ist, dass das Zweit­fahrzeug auf Sie oder den beziehungsweise die Ehe- oder Lebens­partner*in (bei einigen Versicherern auch allgemein auf einen Familien­angehörigen) in häuslicher Gemein­schaft zugelassen ist. Nutzen Sie beide Fahr­zeuge aus­schließ­lich alleine - keine weiteren Fahrer*innen - dann wird das Zweit­fahrzeug bei einigen Versicherern sogar in die gleiche SF-Klasse wie der Erst­wagen eingestuft.

Mit der Zweit­wagen­einstufung können Fahranfänger*innen Geld sparen, wenn dieses von Mutter, Vater oder Ehe­partner*in versichert wird.

Bin ich mit meiner Auto­versicherung auch im Aus­land abge­sichert?

Mit Ihrer KFZ-Haft­pflicht­versicherung sind Sie in allen Ländern Europas abgesichert. Sie sind auch abge­sichert in außer­europäischen Ländern, die zum Geltungs­bereich der EU gehören. Dort gilt die laut Versich­erungs­vertrag für die KFZ-Haft­pflicht vereinbarte Deckungs­summe. Außer­halb dieser Gebiete gilt der Versicherungs­schutz für die KFZ-Haftpflicht­versicherung nur, wenn das Reise­land auf der sogenannten "grünen Karte" einge­tragen und nicht durch­gestrichen ist. Innerhalb der EU ist die "grüne Karte" eigentlich nicht mehr erforderlich.

Aber es ist ratsam, diese dennoch mitzuführen und gegebenenfalls vorzeigen zu können, denn in einigen Ländern verlangt die Polizei trotzdem die Vorlage dieser Karte. In der Kasko­versicherung ist der Versicher­ungsschutz meist auf das geo­grafische Europa begrenzt. Wenn das Reise­land außerhalb dieses Bereiches liegt, sollten Sie rechtzeitig vor dem Reise­beginn Ihren Versicherer kontaktieren und den Geltungs­bereich ent­sprechend erweitern lassen.

Was sind Regional- und Typen­klassen?

Was für eine Auto­versicherung gezahlt werden muss, hängt von vielen Faktoren ab. Bei der Berech­nung der Prämie wird unter anderem berück­sichtigt, wo das Fahr­zeug in der Regel gefahren wird (Regional­klasse) und welches Fahrzeug­modell (Typklasse) genutzt wird. Diese beiden Merk­male werden sowohl in der KFZ-Haft­pflicht- als auch in der Kasko­versicherung bei der Prämien­berech­nung berück­sichtigt.

Über die Regional­klasse wird berücksichtigt, wie sich die Schaden­bilanz in einer bestimmten Region darstellt. In der KFZ-Haftpflicht­versicherung wird die Regional­klasse vom Fahr­verhalten der Auto­fahrer*innen in einem Zulassungs­bezirk beeinflusst. Neben der Anzahl und Höhe der Schäden fließt auch die Anzahl der im Zulassungs­bezirk insgesamt zuge­lassenen Fahr­zeuge und deren durch­schnitt­liche Schaden­höhe ein. Zulassungs­bezirke mit einer vergleichs­weise niedrigen durch­schnitt­lichen Schaden­höhe werden in einer niedrigen Regional­klasse einge­stuft und umge­kehrt. Darüber hinaus werden in Kasko­versicherung auch örtliche Beson­der­heiten, wie Dieb­stahl­häufigkeit, Natur­ereignisse (Sturm, Hagel, Überschwemmung) und Wildunfall berücksichtigt.

Mit der Typklasse werden die Schaden- und Unfall­zahlen jedes zuge­lassenen Fahrzeug­modells in Deutsch­land berück­sichtigt. Fallen für ein Automodell vergleichs­weise wenige Schäden an, wird es in einer niedrigen Typ­klasse eingestuft. Umge­kehrt erfolgt eine Ein­stufung in eine höhere Typ­klasse.

Welche Autoversiche­rungen gibt es?

Es gibt verschiedene Möglich­keiten, wie Sie sich über die KFZ-Versiche­rung absichern können. Zum einen gibt es die KFZ-Haftpflicht­versiche­rung. Diese kommt für Schäden auf, die Sie jemand anderem mit Ihrem Fahr­zeug zugefügt haben. Diese Schäden können schnell die Millionen­höhe erreichen. Die KFZ-Versicherung ist auch eine Pflicht­versicherung, ohne die ein Auto nicht am öffent­lichen Verkehr teil­nehmen darf.

Daneben gibt es noch die Kasko­versicherung. Hier können Sie sich zwischen Teil­kasko oder Vollkasko entscheiden. Die Teil­kasko­versicherung deckt Elementar­schäden ab.

Dazu gehören:

Auch

  • Glas­schäden,
  • Zusammen­stoß mit Tieren,
  • Marderbissschäden beziehungs­weise Tier­biss­schäden und
  • Brand beziehungs­weise Fahrzeug­diebstahl

sind abgedeckt.

Die Vollkasko­versiche­rung deckt darüber hinaus auch Schäden ab, die Sie selbst verur­sacht haben beziehungs­weise die durch Vanda­lismus entstehen.

Daneben gibt es noch die Insassen­unfall- und Fahrer­schutz­versiche­rung. Bei der Insassen­unfall­versiche­rung sind die Insassen mit einer bei Vertrags­abschluss fest­gelegten Summe im Falle einer Invalidität oder Todes­fall, die durch die Nutzung des Fahrzeugs ent­steht, versichert. Die Fahrer­schutz­versicherung leistet bei einem durch einen Unfall entstan­denen Personen­schaden des Fahrers oder der Fahrerin. Üblicher­weise ersetzt sie den Verdienst­ausfall, zahlt eine Hinter­bliebenen­rente oder auch Schmerzens­geld - dies alles unter der Voraus­setzung, dass nicht jemand anderes zu den Zahlungen verpflichtet ist. Wie die Ent­schädi­gungs­leistungen genau aussehen, hängt vom Angebot des jeweiligen Versicherers ab.

Ab wann ist mein Auto ver­sichert?

Grundsätzlich beginnt der Ver­sicherungs­schutz mit der Zahlung der Erst­prämie. In der Auto­versicherung erhalten Sie aber bereits bei Antrag der Versicherung eine elek­tronische Ver­sicherungs­bestäti­gungs-Nummer (eVB). Nur mit dieser eVB ist die Anmel­dung des Fahr­zeugs bei der zuständigen Zulassungs­stelle möglich. Dadurch beginnt der vorläufige Ver­sicher­ungs­schutz in der KFZ-Haft­pflicht­versicherung bereits ab Zulassung – also bevor Sie eine Zahlung an die Auto­versicherung geleistet haben.

Wann kann ich meine Auto­versiche­rung kündigen?

Die Autoversicherung hat in der Regel eine Lauf­zeit von einem Jahr. Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Die meisten KFZ-Versiche­rungen enden zum 31.12. eines Jahres. Das bedeutet, dass die Verträge bis spätestens zum 30.11. eines Jahres gekündigt werden können. Wichtig ist, dass die Kündi­gung bis zu diesem Datum beim Versicherer einge­gangen ist. In bestimmten Fällen gibt es auch ein Sonder­kündi­gungs­recht. Zu diesen Fällen zählen die Prämien­erhöhung, ein Schaden oder der Verkauf des Fahr­zeugs.

Wichtig zu wissen: Bei Verkauf des Fahr­zeugs endet der Ver­siche­rungs­vertrag nicht auto­matisch, sondern geht gemäß gesetz­licher Vorgaben auf den Käufer oder die Käuferin über. Somit soll gewähr­leistet sein, dass durch einen Verkauf kein Fahr­zeug ohne eine KFZ-Haft­pflicht­versiche­rung auf den Straßen unterwegs ist. Daher kann die Auto­versiche­rung bei einem Verkauf des Fahrzeugs nur durch denKäufer oder die Käufer*in oder durch den Versicherer gekündigt werden. Der Verkauf des Fahr­zeugs ist daher immer dem Versicherer zu melden.

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