Gothaer KFZ-Versicherung
- Attraktive Beitragsnachlässe
- Umfassende Absicherung zum günstigen Preis
- KFZ-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko
Wechseln Sie jetzt auf die Vorfahrtstraße. Mit unserer KFZ-Versicherung sind Sie und Ihr Auto im Schadensfall rundum günstig abgesichert und profitieren zudem von erstklassigen Serviceleistungen und individuellen Lösungen – ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.
Sie möchten die Freizeit mit Ihrem Motorrad genießen, ohne sich lange mit komplizierten Versicherungsfragen zu beschäftigen? Mit unserer KFZ-Versicherung können Sie sich auf erstklassigen Versicherungsschutz und ausgezeichneten Schadenservice zum günstigen Beitrag verlassen.
Sie wollen bei einem Unfall, Diebstahl oder anderen Gefahren im Straßenverkehr gut geschützt sein? Sichern Sie sich den unkomplizierten Versicherungsschutz unserer KFZ-Versicherung für Ihr Leichtkraftrad oder Ihren Roller mit einem Hubraum von 50 bis 125 ccm zum günstigen Beitrag.
Ihr Roller, Moped oder Mofa bringt Ihnen viele Freiheiten. Mit der Gothaer sind Sie auch in puncto KFZ-Versicherung unbeschwert unterwegs. Unsere Mopedversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz – und das zum günstigen Beitrag.
Sie lieben Ihren Klassiker und möchten Ihr besonderes Fahrzeug mit der Oldtimer-Versicherung rundum bestens absichern? Ihr Engagement für Ihr altes "Schätzchen" unterstützen wir mit maßgeschneidertem Versicherungsschutz und ganzjährig günstigen Oldtimer-Beiträgen.
In unserem Kundenportal Meine Gothaer können Sie zum Beispiel Ihren Kilometerstand bequem online einreichen. Außerdem haben Sie hier auch die Möglichkeit, Ihre internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte) online zu beantragen beziehungsweise direkt herunterzuladen
Sie haben noch keinen Zugang zum Kundenportal? Dann können Sie sich hier einfach registrieren.
Sie möchten einen Schaden an Ihrem bei uns versicherten Kraftfahrzeug melden? Auf der Seite Schaden melden können Sie dies online, telefonisch oder per Schadenanzeige tun.
Oder möchten Sie uns Änderungen zu Ihrer KFZ-Versicherung bei uns mitteilen? Dann nutzen Sie neben dem Kundenportal gerne unsere hier aufgeführten KFZ-Service-Formulare:
Hier erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Auto. Der Gothaer Ratgeber Auto gibt Tipps für Sie als Autofahrer*in und Antworten auf Themen wie zum Beispiel
Die Abkürzung KFZ steht für Kraftfahrzeug und entstammt der Straßenverkehrsordnung (StVO) beziehungsweise dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Laut § 1 Abs. 2 StVG sind KFZ "Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein". Dazu gehören zum Beispiel
Hier ist grundsätzlich zwischen KFZ-Haftpflichtversicherung und Kaskoschutz zu unterscheiden. Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen möchten, müssen Sie es mindestens haftpflichtversichern. Diese gesetzliche Vorgabe dient dem Schutz etwaiger Geschädigter durch den Betrieb des Fahrzeugs. Die KFZ-Haftpflichtversicherung entschädigt Dritte bis zur vereinbarten Deckungssumme oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die KFZ-Haftpflichtversicherung leistet bei Schäden an fremden Fahrzeugen, weiteren Sachschäden (an Gebäuden oder Verkehrseinrichtungen) sowie bei Personen- und Vermögensschäden. Mit einer Teilkasko ist hingegen Ihr eigenes Auto gegen
Die Vollkasko deckt zusätzlich selbst verschuldete Schäden oder auch Vandalismus ab.
Der Preis einer KFZ-Versicherung hängt von einer ganzen Reihe Faktoren ab. Dazu gehören zum einen fahrzeugbezogene Parameter wie die Typklasse und Regionalklasse. Hinzu kommen Vertragsmerkmale wie eine vereinbarte Selbstbeteiligung, jährliche Kilometer-Laufleistung, Stellplatz und so weiter. Meist sorgen mehrere Verträge bei einem Versicherer dafür, dass die KFZ-Versicherung rabattiert werden kann. Und nicht zuletzt kommt es auch auf den Versicherungsnehmenden an: Alter, Schadenfreiheitsklasse und auch die Anzahl möglicher Fahrer*innen können den Preis maßgeblich beeinflussen.
Neben dem oder der Halter*in des Fahrzeugs dürfen alle Personen, die im Versicherungsvertrag genannt sind, das Auto fahren – vorausgesetzt, sie haben eine gültige Fahrerlaubnis. Diese zusätzlichen Fahrerinnen können namentlich aufgelistet werden oder durch ihr Verhältnis zum Versicherungsnehmer, zum Beispiel Partner*in, Kind und so weiter. Grundsätzlich gilt: Je mehr Personen fahren dürfen, desto teurer wird der Versicherungsschutz. Wer sich nicht daran hält, riskiert Beitragsanpassungen oder Vertragsstrafen, die je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen können. Den Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflicht verlieren Sie im Schadensfall trotzdem nicht.
Zur KFZ-Versicherung gehören vor allem die KFZ-Haftpflichtversicherung und die Teilkasko bzw. Vollkaskoversicherung. Die KFZ-Haftpflichtversicherung bietet Schutz, wenn Sie einen Unfall verursachen und jemand anderem dabei ein Schaden entsteht. Sie entschädigt also Dritte bis zur vereinbarten Deckungssumme oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die KFZ-Haftpflichtversicherung leistet bei Schäden an fremden Fahrzeugen, weiteren Sachschäden (an Gebäuden oder Verkehrseinrichtungen) sowie bei Personenschäden und Vermögensschäden. Mit einer Teilkasko ist hingegen Ihr eigenes Auto gegen Diebstahl, Brandschäden, Wetterschäden, Glasbruch und bei Wildunfällen versichert. Die Vollkasko deckt zusätzlich selbst verschuldete Schäden am versicherten Fahrzeug oder auch Vandalismus ab.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung kommt auch für Schäden an Sonderausstattung auf, die Sie bei Dritten verursachen. Beim Kaskoschutz kommt es auf Ihren individuellen Vertrag an. Meist gibt es eine vertraglich festgehaltene Höchstsumme für Sonderausstattungen, zum Beispiel 5.000 Euro pro Schaden. Überschreitet der Wert Ihrer Sonderausstattung die Erstattungsgrenzen, kann diese in der Regel gegen Mehrbeitrag zusätzlich abgesichert werden. Das gilt insbesondere für sehr hochwertige Radioanlagen, Multimedia-Anlagen oder Navigationsanlagen oder rechtlich zulässige, wertsteigernde Tuningmaßnahmen an Fahrwerk, Triebwerk und Karosserie.