Gothaer Glasversicherung
- Schutz von Gebäude- und Mobiliarverglasung
- Absicherung versehentlich selbst verursachter Schäden
- Allgefahrendeckung (zum Beispiel bei Unwetter oder Vandalismus)
Eine Glasversicherung oder auch Glasbruchversicherung bietet Versicherungsschutz für Gebäude- oder Mobiliarverglasungen wie zum Beispiel Scheiben von Wintergärten und Türen. Wir bieten Ihnen diesen Schutz im Rahmen Ihrer Hausratversicherung an.
Handys fallen nicht unter die Glasversicherung, aber wir sichern diese in unserer Hausratversicherung z. B. über den Elektronik-Schutz (Klausel 7141) ab. Dieser bietet Schutz bei z. B. Displaybruch, Bodenstürze oder Schäden durch Flüssigkeiten.