Katzenhaftpflichtversicherung
- Bis zu 50 Mio. Euro Deckungssumme
- Katzen und Kleintiere sind versichert
- Forderungsausfalldeckung enthalten
Als Tierhalter*in haftet man für die eigenen Haustiere. Das heißt Tierhalter*innen müssen für jeden Schaden, der durch das Tier nachweislich verursacht wurde, aufkommen.
Die private Haftpflichtversicherung sichert dabei folgende Risiken ab:
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als versicherte Person übrigens auch vor ungerechtfertigten Ansprüchen. Wenn Ihr Nachbar also zum Beispiel die Kratzer im Auto Ihrer Katze anhängen möchte und vor Gericht zieht, aber keine konkreten Beweise hat, dann übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Prüfung der Forderungen und wehrt die Ansprüche vor Gericht für Sie ab. Die Kosten für das Gerichtsverfahren, Anwälte, Sachverständige etc. werden dabei von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen.
Nicht nur Katzenbesitzer*innen sind in der privaten Haftpflichtversicherung mit abgesichert, sondern auch Halter*innen von anderen zahmen Haustieren wie Kaninchen oder Hühnern. Zusätzlich sind auch Halter*innen von Kleintieren wie Hamstern, Mäusen, Singvögeln, Meerschweinchen usw. mit einer privaten Haftpflichtversicherung vor Schäden (verursacht durch diese Tiere) versichert.
Für Hunde und Pferde benötigt man eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung,da diese nicht in der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sind.
Ihre Katze oder Ihre Kleintiere, welche Sie als Haustiere halten, sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mit abgesichert. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung hängen von der Tarifauswahl und der gewählten Deckungssumme ab. Zudem richtet sich der Beitrag der privaten Haftpflichtversicherung danach, wie viele Personen versichert sind.
Die private Haftpflichtversicherung der Gothaer sichert Katzen und bestimmte Kleintiere in allen Tarifen mit ab. Wichtiger Bestandteil einer Haftpflichtversicherung für Ihre Katze oder Ihr Kleintier ist vor allem die Forderungsausfalldeckung. Die Forderungsausfalldeckung greift nämlich, wenn Sie selbst betroffen sind und der Schadenverursacher oder die Schadenverursacherin nicht zahlen kann.
Der Gothaer Ratgeber Haustiere gibt Tipps für Sie als Haustierbesitzer*in zu verschiedenen Themen rund um Ihre Vierbeiner wie "Hundeführerschein", "Leukose bei Katzen", "Katzenseuche", "Zahnstein beim Hund", "Katze kastrieren: Kosten, Ablauf und Nachsorge" und vieles mehr.
Eine private Haftpflichtversicherung sichert vor allem Sie als Katzenbesitzer*in vor finanziellen Schäden ab, welche durch Ihr Haustier verursacht werden könnten. Doch für Ihren Vierbeiner gibt es noch einige andere Risiken, vor allem gesundheitlich.
Kommt es zum Beispiel zu Revierkämpfen und Ihr Tier fügt einem anderen Tier nachweislich Verletzungen zu, wird der Schaden von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Kommt Ihre eigene Katze allerdings mit Verletzungen nach Hause und man kann nicht nachvollziehen, woher diese Verletzungen kommen, werden die Tierarztkosten nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen.
Mit der Gothaer Katzenkrankenversicherung können Sie sich vor finanziellen Belastungen absichern, die zum Beispiel bei notwendigen Operationen zustande kommen können.