Gothaer Drohnen Versicherung

Sie testen gerade Ihre neue Drohne und plötzlich passiert es – die Drohne fliegt ver­sehentlich gegen ein parkendes Auto. In einer solchen Situation können Sie beruhigt sein. Unsere günstige Drohnen­versicherung sichert Sie im Rahmen der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung zuver­lässig ab. Auch eine ge­werbliche Drohnen Haftpflicht können Sie als Bau­stein der Gothaer Betriebs­haft­pflicht zusätzlich ab­schließen.

Gothaer Drohnenversicherung: Eine Drohne fliegt im Himmel.

Gothaer Drohnen Versicherung - Für sorgen­freies und sicheres Fliegen

Eine Drohnenversicherung ist unverzicht­bar – sowohl für Hobby­piloten als auch für Profi­piloten. Die Gothaer Drohnen Versicherung bietet um­fassenden Schutz für Schäden, die durch den Ein­satz von Drohnen verur­sacht werden, und er­füllt alle gesetz­lichen An­forderungen.

Vorteile der Gothaer Drohnen Versicherung

  • Umfangreicher Schutz: Unsere Police deckt Personen- und Sach­schäden ab
  • Individuelle Versicherungssummen: Wählen Sie den passenden Schutz für Ihre Be­dürf­nisse
  • Schnelle Schadenregulierung: Wir stehen Ihnen im Ern­stfall un­kompliziert zur Seite

Warum ist eine Drohnen Versicherung wichtig?

In Deutschland besteht eine Versicherungs­pflicht für Drohnen. Ohne passenden Schutz drohen hohe Kosten und Strafen. Die Gothaer Drohnen Versicherung deckt Haft­pflicht­schäden und schützt Sie vor finanziellen Risiken – so können Sie beruhigt ab­heben.

Für wen ist eine Drohnen Versicherung geeignet?

Die Versicherung für Drohnen richtet sich an private und gewerb­liche Drohnen­piloten. Egal, ob Sie Ihre Drohne hobby­mäßig oder beruflich nutzen – wir bieten Ihnen opti­malen Versicherungs­schutz.

Drohnenversicherung: Was ist versichert?

Private Haftpflichtversicherung

Nutzt man Drohnen als Spielzeug in der Frei­zeit, so kann das im Schadens­fall schnell teuer werden. Äußere Ein­flüsse - wie das Wetter oder be­reits ein kurzer Moment der eige­nen Unauf­merk­samkeit - können dazu führen, dass Ihre Drohne einen Sachschaden oder auch Personen­schaden herbei­führt. In einem sol­chen Fall müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen, denn im Rahmen der Gothaer Haft­pflicht­versicherung sichern wir durch Ihre Drohne verursachte Schä­den zu­ver­lässig ab und tragen die Kosten:

  • Ebenfalls mitver­sichert sind fremde Dritte, die mit Ihrem Wissen Ihre Drohne nutzen
  • Plusdeckung und Premium­deckung: Ab­sicherung bis zu einem Start­gewicht von 5 Kilo­gramm

Private Haftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht­versicherung

Auch im beruflichen Alltag spielen Drohnen eine immer größere Rolle, beispiels­weise in der Film­produktion, Inspek­tion oder bei der Ver­mes­sung. Damit Schäden durch Ihre Drohne auch während dieser Tätig­keiten abge­sichert sind, können Sie Ihre Gothaer Betriebs­haft­pflicht ganz einfach durch einen Drohnen/Kopter Bau­stein erweitern.

  • Individuell auf Ihre Bedürfnisse abge­stimmte Betriebs­haftpflicht­ver­sicherung
  • Versichert bis zu einem Abflug­gewicht von 25 Kilogramm

Betriebshaftpflichtversicherung


Services rund um die Gothaer Drohnen Versicherung

Ratgeber Freizeit und Hobby

Im Ratgeber Freizeit und Hobby erhalten Sie wert­volle Tipps und Ant­worten zu verschie­denen Themen in Ihrem All­tag, wie zum Bei­spiel Schlüssel­verlust, Haus­tiere oder Sport. Im Artikel Wo darf ich Drohnen fliegen?, finden Sie wich­tige Hin­weise für den sicheren und regel­konformen Ein­satz von Drohnen.

Ratgeber Freizeit und Hobby

Häufige Fragen zur Absicherung Ihrer Drohne

Was ist eine Drohne?

Bei einer Drohne handelt es sich um ein so­genanntes un­be­manntes Luft­fahr­zeug­system (englisch: Unmanned Aircraft System, kurz: UAS). Sie sind in ver­schie­denen Bau­formen (zum Beispiel Quadro­kopter oder ver­ein­facht Multi­copter) und Gewichts­klassen er­hältlich.

Für den Betrieb werden seit dem 31.12.2020 drei Kate­go­rien unter­schieden. Lediglich für das Fliegen in der "offenen Kategorie" wird keine Betriebs­genehmigung benötigt. Hierunter fallen die meisten Drohnen. Eine kurze Zusammen­fassung der wei­teren Betriebs­kategorien finden Sie auf der Website des Bundes­ministeriums für Verkehr und digitale Infra­struktur.

Wann muss ich eine Versicherung für meine Drohne ab­schließen?

Eine Drohne muss in jedem Fall durch einen Haft­pflicht­schutz ver­sichert sein, un­ab­hängig davon, ob sie pri­vat oder ge­werb­lich genutzt wird. Als Drohnen-Betreiber*in ist man gesetz­lich dazu ver­pflichtet.

Ist die Drohnen Versicherung in Deutsch­land Pflicht?

Seit 2017 sind Drohnenbesitzer*innen in Deutsch­land gesetz­lich dazu ver­pflichtet, eine Haft­pflicht­versicherung für ihre Drohnen ab­zu­schließen. Ohne ent­sprechenden Haft­pflicht­schutz dürfen Drohnen nicht fliegen. Diese Versicherungs­pflicht gilt gemäß dem Luft­verkehrs­gesetz (LuftVG) sowohl für privat als auch für gewerb­lich genutzte Drohnen.

Warum brauche ich eine Drohnen Versicherung?

Eine Drohnenversicherung sichert Schäden ab, die durch Ihre Drohne ver­ursacht werden. Wird diese beispiels­weise von einem Wind­stoß erfasst und fliegt in eine Fenster­scheibe, so ist der ent­standene Schaden durch die Drohnen Haft­pflicht gedeckt und die Ver­sicherung über­nimmt die Kosten. Eine Haft­pflicht­versicherung für Drohnen sorgt also dafür, dass Ihnen in einem solchen Fall kein eigener finanzieller Schaden entsteht.

Tipp: Schäden an der Drohne selbst sowie deren Ver­lust sind in der Regel nicht mit­versichert. Für diese Fälle können Sie sich beispiels­weise über eine Voll­kasko­versicherung für Ihre Drohne informieren.

Welche Schäden deckt die Drohnen Versicherung ab?

Eine Drohnenversicherung deckt in der Regel durch die Drohne ver­ursachte Haft­pflicht­schäden ab. Dabei gelten bestimmte Rahmen­bedingungen, wie zum Bei­spiel das Gewicht einer Drohne.

In der privaten Haftpflicht­ver­sicherung der Gothaer versichern wir je nach Produkt­linie Ihre Drohne bis zu einem Start­gewicht von 5 Kilogramm (Gothaer Privat­haft­pflicht Plus und Premium).

Was kostet eine Drohnen Versicherung?

Bis zu einem bestimmten Gewicht sind Drohnen häufig als Bestand­teil der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung ab­gesichert. Somit ent­stehen für den Haft­pflicht­schutz einer Drohne meist keine Extra­kosten. Auch bei uns ist Ihre Drohne im Rahmen der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung versichert. Alternativ können Drohnen für die ge­werbliche Nutzung als Bau­stein in der betrieblichen Haft­pflicht­versicherung mit­ver­sichert werden.

Möchten Sie allerdings beispiels­weise auch den Verlust der Drohne ver­sichern, so können zusätz­liche Kosten für eine Drohnen Voll­kasko Ver­sicherung ent­stehen.

Brauche ich einen Führerschein für meine Drohne?

Seit dem 31.12.2020 muss jeder, der eine Drohne mit Start­gewicht über 250 Gramm fliegen möchte, ent­weder einen EU-Kompetenz­nachweis oder ein EU-Fern­piloten-Zeugnis vor­weisen. In einer Übergangs­zeit bis Ende 2021 gelten ver­einfachte Regeln, welche weiter­hin die bisher ver­wendeten sogenannten Kenntnis­nach­weise berück­sichtigen. Es gibt jedoch Ab­weichungen für nicht EU-Recht konforme Drohnen­modelle.

Für welche Art von Drohne in Zukunft welcher Nach­weis benötigt wird, ist in einer Übersicht des Luftfahrt-Bundesamtes auf­geführt. Wesent­liches Unter­scheidungs­merkmal ist hierbei das Gewicht der Drohne und ob sie in der Nähe von Menschen ge­nutzt werden soll.

Muss ich meine Drohne registrieren?

Eine Drohne muss nicht registriert werden. Allerdings muss sich jede*r Be­treiber*in einer Drohne (Privat­personen sowie Unter­nehmen) als solche*r online registrieren. An­schließend muss die Registrierungs­nummer an jeder Drohne des Be­treibers beziehungs­weise der Be­treiberin an­ge­bracht werden.

Kann ich meine Drohne auch für gewerb­liche Zwecke nutzen?

Auch die gewerbliche Nutzung von Drohnen ist ge­nehmigungs­frei, solange die genutzten Drohnen in die "offene Kategorie" fallen. Jedoch gelten natürlich auch hier die oben be­schriebenen Regelungen bezüg­lich Kenntnis­nachweisen und Registrierung.

Alle gewerblich genutzten Drohnen müssen Sie eben­falls durch eine Haft­pflicht­versicherung ab­sichern. Dies ist beispiels­weise als Bau­stein der Gothaer Betriebs­haft­pflicht möglich.

Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?

Laut Luftfahrt-Bundesamt gelten für die "offene Kategorie" seit dem 31.12.2020 unter anderem folgende Be­stimmungen:

  • Maximale Flughöhe 120 Meter
  • Ständiger Sichtkontakt
  • Steuern einer Drohne erst ab 16 Jahren

2021 sollen außerdem Geo-Zonen ausgewiesen werden, in denen künftig keine Drohnen ge­flogen werden dürfen.

Bis dahin bleiben die aktuellen Verbots­zonen für den Betrieb von Drohnen aktiv, beispiels­weise in der Nähe von Flug­plätzen, Kranken­häusern oder über Natur­schutz­gebieten. Vor dem Ab­heben sollten Sie sich daher stets informieren, ob Sie Ihre Drohne am gewünschten Ort starten lassen dürfen.

Drohnen: vielseitig eingesetzt

Schon lange sind Drohnen keine Objekte mehr, die man nur aus Filmen kennt. Die Drohnen­tech­nologie prägt schon jetzt unseren All­tag in vieler­lei Hin­sicht, sei es im Bereich Mobilität und Logistik, Infra­struktur oder in der Land­wirt­schaft. Viele weitere spannende Einsatz­möglich­keiten werden in Zukunft noch hinzu­kommen. Auch im privaten Ge­brauch sind die Flug­objekte nicht nur bei Hobby-Foto­grafen und -Foto­grafinnen sehr beliebt. Bis 2025 wird daher allein das Volumen des euro­päischen Drohnen­marktes auf 9,8 Mrd. US-Dollar* geschätzt.

* Quelle: Statista

Seit dem 31.12.2020 gelten neue, EU-weite Regelungen für das Fliegen von Drohnen.

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Haben Sie Fragen zur Gothaer Drohnen Versicherung?

Sie möchten Ihre Drohne versichern und interessieren sich für unsere kosten­günstige Drohnen­versicherung? Haben Sie noch Fragen zum Versicherungs­schutz oder benötigen Sie zusätz­liche Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne per­sönlich oder tele­fonisch.”

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