Gothaer Bauherren­haftpflicht

  • Individuelle Deckungssumme
    Für bedarfsgerechten Schutz
  • Bauarbeiten in Eigenleistung
    Eigenleistungen bis 25.000 Euro Gesamtwert mitver­sichert
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    Schutz vor hohen Gerichtskosten
Gothaer Bauherrenhaftpflicht: Eine Frau und ein Mann schauen gemeinsam auf einem Bauplan während sie auf einer Baustelle sind.

Ihre Leistungen der Bauherren­haft­pflicht

Bauherrenhaftpflicht
Deckungssumme
5, 10 oder 20 Millionen Euro
Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbrucharbeiten und Grabearbeiten
Grundstückssenkung oder Erdrutsch
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Bauarbeiten in Eigenleistung
bis zu 25000 Euro

Was Sie noch über die Bau­herrenhaft­pflicht wissen sollten

Versicherte Personen

Bei der Bauherrenhaft­pflicht sind Sie als Bau­herr*in und als Haus- und Grund­besitzer*in für das zu bebauende Grund­stück und das zu errichtende Bau­werk versichert.

Bauvorhaben in der Gothaer Privathaftpflicht mitversichert

Wenn Sie eine Gothaer Privat­haft­pflichtversicherung abge­schlos­sen haben, ist die Bau­her­ren­haftpflicht bis zu einer be­stimmten Bau­summe dort be­reits bei­trags­frei mit­versichert, zum Beispiel bei der Gothaer Privat­haft­pflicht bis zu einer Bau­summe von 100.000 Euro.


Services rund um die Gothaer Bau­herrenhaft­pflicht

Ratgeber Bauen & Wohnen

Bauherren und Bauherrinnen haben viele Fragen, wenn es um die opti­male Ab­sicherung für eventuell auf­tretende Schäden geht. Im Rat­geber Bauen er­halten Sie als Bau­herr*in wert­volle Tipps und Ant­worten rund ums Thema Ver­sicherung während der Bau­phase.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Gothaer Ratgeber

Versicherungs­bedingungen der Gothaer Bau­herren­haft­pflicht

Versicherungsbedingungen

Bauherrenhaftpflicht: Kosten

Zwei Männer in einer Werkstatt geben sich die Hand.

Umbau Ein­familien­haus - Bausumme 215.000 Euro

zum Beispiel
76,76 €

Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zur Gothaer Bau­herren­haftpflicht?

Sie möchten sich mit der Bauherren­haft­pflicht zu­ver­lässig ab­sichern, haben noch of­fene Fra­gen oder brau­chen wei­tere In­for­ma­tio­nen? Wir be­ra­ten Sie gerne per­sön­lich oder te­le­fo­nisch.

Berater*in finden

Häufige Fragen zur Bauherren­haftpflicht­versicherung

Wie viel kostet eine Bau­herren­haft­pflicht­versicherung?

Die Kosten einer Bauherren­haftpflicht­versicherung lassen sich pauschal nicht fest­legen, da die Kosten stark von der Bau­summe und anderen Faktoren ab­hängen.

In der Regel gilt: Desto höher die Bau­summe desto höher sind die Kosten für die Bau­herren­haft­pflicht. Weitere Einfluss­faktoren sind zum Beispiel

  • die ver­ein­barte Deckungs­summe und
  • die ver­ein­barte Selbst­beteiligung.

Sie können bei der Gothaer ganz einfach ein Angebot anfordern und eine individuelle Beratung mit unseren Berater*innen ver­ein­baren.

Angebot anfordern

Wann muss man die Bauherren­haft­pflicht ab­schließen?

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wird in jedem Fall bei einem Neu­bau benötigt, um Sie vor finanzielle hohen Risi­ken zu schützen. Für eine individuelle Ab­sicherung und passenden Versicherungs­schutz können Sie ganz ein­fach einen Gothaer Berater oder eine Berater*in kontaktieren.

Bauherrenhaft­pflicht: Was ist versichert?

Eine Bauherrenhaftpflicht ver­sichert Sie als Bau­herr*in vor Haftpflicht­risiken des zu be­bauenden Grund­stücks ab. Das um­fasst alle Schäden (Personenschäden und Sach­schäden als auch Ver­mögens­schäden) die Dritten auf der Bau­stelle ihres zu bebauenden Grund­stücks zu­ge­fügt werden. Den genauen Ver­sicherungs­schutz ent­nehmen Sie bitte aus den ver­ein­barten Ver­sicherungs­bedingungen.

Für wen ist eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?

Eine Bauherrenhaft­pflicht ist für alle Bau­herr*innen sinn­voll, die sich vor Haft­pflicht­risiken ab­sichern möchten.

Die Gothaer Haft­pflicht­ver­sicherung ist sinn­voll, wenn Sie:

  • Einen Neubau eines Hauses mit einem/einer Architekt*in planen
  • Ein Bauunternehmen be­auf­tragen
  • Eine eigene Baustelle für ein zu bebauendes Grund­stück er­öffnen zum Beispiel auch für Ab­bruch­arbeiten
  • Käufer*in eines Bau­grund­stücks sind

Kann man die Bauherren­haft­pflicht von der Steuer absetzen?

Die Kosten für eine Bauherren­haft­pflicht­ver­siche­rung können in der Steuer­erklä­rung als Sonder­aus­gaben geltend ge­macht werden. Voraus­gesetzt, die persön­lichen Höchst­grenzen werden nicht über­schritten. Der Ab­schluss einer Bau­herrenhaft­pflicht wird also steuer­lich begünstigt.

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