Gothaer Haftpflicht­versicherung

Ein kleines Missgeschick kann große finanzielle Folgen haben. Sie be­schädigen beim Rad­fahren ein Auto, stoßen ver­sehentlich eine wert­volle Vase eines Freundes um oder ein herab­fallendes Bau­teil verletzt eine Passantin. Die Gothaer Haft­pflicht­versicherung bietet Ihnen Schutz vor den unter­schiedlichsten privaten Haftungs­risiken.

  • Zuverlässiger Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Erstklassige Leistungen schon zum günstigsten Beitrag
  • Deckungssummen nach Ihrem Bedarf
Gothaer Haftpflichtversicherungen: Eine junge Frau sitzt mit ihren Freunden am Tisch. Sie essen gemeinsam und lachen.

Mit einer Haftpflicht­versicherung auf der sicheren Seite

Schließen Sie eine Haftpflichtver­sicherung ab, um sich gegen Schadens­ersatz­ansprüche anderer ab­zu­sichern. Diese über­nimmt die Prüfung und die Schadens­ersatz­leistung an Dritte. Sollte jemand un­berechtigte Forderungen stellen, kümmert sich Ihre Haft­pflicht­ver­sicherung darum und lässt Sie nicht im Regen stehen. Es gibt verschiedene Haftpflicht­ver­sicherungen zur Ab­deckung spezifischer Risiken, wobei die Haft­pflicht­versicherung die ge­wöhn­lichen Leistungen ab­deckt. Eine Deckungs­summe für Personen­schäden, Sach­schäden und Vermögens­schäden bis zu 50 Millionen Euro sichert Sie für alle Unwäg­barkeiten des Lebens ab.

Mit der Haftpflichtversicherung sind Sie immer gut ver­sichert. Sollten Sie jedoch besondere Risiken ab­zu­sichern haben, lohnt sich der Ab­schluss einer weiteren, speziellen Haftpflicht­versicherung.

Private Haftpflichtversicherung

Unsere Haftpflichtver­sicherung ersetzt Schäden schnell und un­kompliziert oder wehrt un­berechtigte An­sprüche ab. Dabei sind nicht nur Sie bestens ge­schützt, sondern auf Wunsch auch Ihre ganze Familie.

  • Zuverlässiger Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Optimale Tarife für Singles, Paare und Familien
  • Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis

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Alle Infos zur Privaten Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung: Eine junge Frau sitzt mit Ihrem Hund vor einem Laptop.

Bauherren­haftpflicht

Wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen, tragen Sie als Bau­herr*in die Ver­antwortung. Schützen Sie sich mit unserer Bau­herren-Haft­pflicht­versicherung zuverlässig vor diesem Risiko.

  • Deckungssummen nach Ihrem Bedarf
  • Eigenleistung bis 25.000 Euro mit­versichert
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

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Alle Infos zur Bauherrenhaftpflicht

Gothaer Bauherrenhaftpflicht: Eine Frau und ein Mann schauen gemeinsam auf einem Bauplan während sie auf einer Baustelle sind.

Tierhalterhaftpflicht

Ein Unglück kann jederzeit pas­sieren. Ihr Hund ver­letzt einen anderen Hund. Ihr Pferd geht durch und zer­stört ein Gatter. Die Hunde­haft­pflicht oder Pferde­haft­pflicht der Gothaer schützt Sie vor den Folgen solcher Gescheh­nisse.

  • Hohe Deckungssummen wählbar
  • Erstklassige Leistungen zum güns­tigen Beitrag
  • Wir zahlen auch dann, wenn Sie der/die Geschädigte sind und der/die fremde Tier­halter*in nicht zahlen kann

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Alle Infos zur Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht: Ein junger Mann ist mit seinem Hund im Park spazieren.

Katzenhaftpflicht­versicherung

Eine Tierhalterhaft­pflicht­ver­sicherung bezieht sich in erster Linie nur auf Hunde und Pferde. Als Katzen­besitzer*in wird keine spezielle Katzen­haft­pflicht­ver­sicherung benötigt, da die private Haftpflicht­versicherung das Risiko ab­sichert.

  • Katzen und Klein­tiere sind bei der Privaten Haft­pflicht­versicherung mit­versichert
  • Forderungsausfall­deckung ent­halten
  • Bis zu 50 Millionen Euro Deckungs­summe

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Alle Infos zur Katzenhaftpflichtversicherung

Eine kleine Katze hat einen Tasse voller Kaffee umgestoßen. Der Kaffee landet auf einem Laptop.

Trusted Shops Bewertungen zur Gothaer Versicherung

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Haben Sie Fragen zu den Haft­pflicht­versicherungen der Gothaer?

Sie möchten sich mit der Haft­pflicht­versiche­rung zuver­lässig ab­sichern, haben noch offene Fragen zum Versiche­rungs­schutz oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persön­lich oder tele­fonisch.

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Häufige Fragen zur Haft­pflicht­versicherung

Was ist eine Haftpflicht­ver­sicherung?

Die Haftpflichtversicherung erstattet Schaden­ersatz. Als Haft­pflicht wird die Pflicht be­zeich­net, einen selbst ver­ur­sach­ten Schaden an dem Eigen­tum eines anderen er­setzen zu müssen, also für ihn zu haften. Diese Ver­pflichtung ist nicht nur moralisch be­gründet, sondern gesetzlich verankert.

Warum brauche ich eine Haft­pflicht­ver­sicherung?

Eine Haftpflichtversicherung leistet, wenn Sie jemand anderem schuld­haft einen Schaden zu­gefügt haben.
Sie stellt aber gleich­zeitig auch eine passive Rechts­schutz­ver­sicherung dar, die vor un­be­rechtigten An­sprüche schützt und diese ab­wehrt. Aus­geschlossen vom Ver­sich­erungs­schutz sind alle Schäden, die unter Vor­satz ent­standen sind.

Wie sinnvoll ist eine Haft­pflicht­ver­sicherung?

Eine Haftpflichtversicherung sollte jede*r haben. Gesetzlich ist jede*r, der/die einen Schaden ver­ursacht, zum Schaden­ersatz ver­pflichtet und zwar auch in un­begrenzter Höhe.

Was kostet eine Haft­pflicht­ver­sicherung?

Die Beiträge der Haftpflicht­ver­sicherung richten sich zum einen danach, wie viele Personen ver­sichert werden sollen, also ob Single, Paar oder Familie. Weiter­hin sind be­stimmte Ein­schlüsse möglich, wie ein Schlüssel­risiko oder Mit­ver­sicherung von delikt­unfähigen Kindern.

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Was zahlt die Haft­pflicht­ver­sicherung?

Bei den meisten Haftpflichtver­sicherungen werden maximal drei Millionen Euro für Personen­schäden und 500.000 Euro für Sach­schäden versichert. Die Deckungs­summe kann beim Vertrags­abschluss von jedem Ver­sicherungs­nehmer beziehungs­weise jeder Ver­sicherungs­nehmerin selber bestimmt werden und kann je nach Police variieren.

Wie lange ist ein Kind in der Haft­pflicht­ver­sicherung mit­versichert?

Grundsätzlich reicht der Ver­siche­rungs­schutz in der Familien­haft­pflicht bis zur Voll­jährigkeit. Es kann aber auch ein Kind über 18 Jahren in der Haft­pflicht­versicherung mit­versichert sein. Dafür gibt es aller­dings be­stimmte Be­dingungen. Zum Bei­spiel muss das Kind un­ver­heiratet sein. Mit der Ehe­schließung braucht das junge Paar eine eigene Haft­pflicht­versicherung. Solange die Schul­aus­bildung oder Berufs­ausbildung an­dauert, sind un­ver­heiratete Kinder mit­ver­sichert – un­ab­hängig von ihrem Alter.

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