Bei der Gothaer vertrauen Sie auf eine starke Gemeinschaft: Wir sind eng mit dem Mittelstand verbunden und bieten Ihnen im Rahmen unseres Branchenkonzepts spezielle Versicherungslösungen für Ihr Handwerk. Durch unsere langjährigen Beziehungen zu Bodenverlegebetrieben wissen wir genau, welche Absicherungen für Sie absolut notwendig sind.
Die Gothaer – der starke Partner für Bodenverlegebetriebe
Ganz gleich, ob beim Schleifen des hochwertigen Parketts Ihrer Kundschaft etwas schief geht oder Ihnen bei einem Einbruch in Ihren Betrieb Geld und Arbeitsmaterialien gestohlen werden – wir bieten Ihnen die richtige Auswahl an passgenauen Versicherungen!
Fünf gute Gründe, warum Sie mit Ihrem Bodenverlegebetrieb in der Gothaer Gemeinschaft genau richtig sind:
Unsere auf Handwerksbetriebe spezialisierten Gothaer Vertriebspartner beraten und betreuen Sie umfassend.
Sie können auf einen leistungsstarken Versicherungsschutz bauen, der auf den Absicherungsbedarf Ihres Handwerksbetriebs zugeschnitten ist.
Genießen Sie mit unserem Absicherungs-Trio aus der Gothaer GewerbeProtect künftige kostenfreie Leistungsverbesserungen automatisch.
Mit unserem Absicherungs-Trio aus der Gothaer GewerbeProtect sparen Sie wertvolle Zeit und können sich so um Ihr Kerngeschäft kümmern – ein Vertrag, ein Versicherungsschein und eine Rechnung.
Im Schadensfall profitieren Sie von einer professionellen Schadenbearbeitung.
Schadenbeispiele: Bodenverlegebetriebe*
Betriebshaftpflichtversicherung: Kratzer im Parkett
Ihr Auftrag: Ihre Kundschaft hat vor kurzem ein Einfamilienhaus erworben und Sie als Parkettlegebetrieb damit beauftragt, den hochwertigen, aber in die Jahre gekommenen Parkettböden neuen Glanz zu verleihen.
Der Schadensfall und seine Folgen: Bevor Sie die Böden versiegeln, schleifen Sie diese fachgerecht ab. Beim Abschleifen des letzten Parkettbodens im Wohnzimmer des Hauses verkanten Sie aus Versehen die Schleifmaschine, wodurch ein langer tiefer Kratzer im Parkettboden entsteht. An der betroffenen Stelle ist ein weiteres Abschleifen des Bodens nicht möglich und der hochwertige Parkettboden ist auszutauschen.mehr
Gesamtschaden: rund 1.000 Euro
Wie wir Ihnen helfen: Die Gothaer Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen derartiger Missgeschicke, da wir Ihnen im Rahmen unserer Tätigkeitsschadendeckung auch Versicherungsschutz für Schäden an fremden Sachen bieten, die durch eine berufliche Tätigkeit hervorgerufen werden. Wir wickeln für Sie den Schaden ab und übernehmen die entstandenen Kosten für den Austausch des Parkettbodens.
Ihr Situation: Sie haben im örtlichen Industriegebiet Ihren Firmensitz. Neben einer Lagerhalle und einem Büro verfügen Sie über einen Ausstellungsraum, damit Ihre Kundschaft die Böden haptisch erleben kann.
Der Schadensfall und seine Folgen: Als Sie an einem Dienstagmorgen Ihr Büro betreten, sind Sie geschockt. Ihre Schränke stehen offen und ein Großteil des Inhalts verteilt sich über den gesamten Fußboden. Ihr neues Premium-Notebook und Ihre Geldkassette mit Wechselgeld in Höhe von 350 Euro, die Sie immer im Rollcontainer unterbringen, fehlen. Schnell bemerken Sie, dass eines der Fenster nicht mehr verschlossen, sondern nur noch angelehnt ist. mehr
Bei genauer Betrachtung erkennen Sie deutliche Hebelmarken der Einbrecher*innen. Sie kontaktieren die Polizei, welche den Schaden aufnimmt. Anschließend räumen Sie zusammen mit einem Teammitglied das Büro auf und beseitigen die Rückstände vom Rußpulver der Spurensicherung.
Gesamtschaden: rund 2.000 Euro
Wie wir Ihnen helfen: Die Gothaer Inhaltsversicherung erstattet Ihnen dank der Absicherung der Gefahr Einbruchdiebstahl das unverschlossen aufbewahrte Bargeld in Höhe von 350 Euro (es gilt eine Entschädigungsgrenze von 500 Euro) sowie das Notebook. Zudem kommen wir für die Aufräumungskosten und die Beseitigung des Schadens am Fenster auf.
Werkverkehrsversicherung: Schaden am Firmenfahrzeug
Ihre Situation: Nach einem erfolgreichen und anstrengenden Arbeitstag fährt eine Ihrer Fachkräfte gegen 18 Uhr mit einem Ihrer Firmenfahrzeuge nach Hause. Das Teammitglied parkt das Fahrzeug am Straßenrand und verschließt es ordnungsgemäß. Nach dem Abendessen gegen 20 Uhr geht Ihre Fachkraft noch einmal zum Fahrzeug, da sie ihr dienstliches Smartphone dort vergessen hat.
Der Schadensfall und seine Folgen: Am Fahrzeug angekommen, sieht Ihr Teammitglied, dass die Heckscheibe eingeschlagen wurde. Ihre Fachkraft erkennt umgehend, dass nicht nur das dienstliche Smartphone fehlt, sondern auch der hochwertige Werkzeugkasten, Akku-Fliesenschneider und der neue Bodenlinienlaser.mehr
Gesamtschaden: rund 4.000 Euro
Wie wir Ihnen helfen: Die Gothaer Werkverkehrsversicherung erstattet Ihnen die Kosten für die Wiederbeschaffung der durch Einbruchdiebstahl gestohlenen Arbeitsgeräte sowie des Firmen-Smartphones. Dank unserer besonderen Neuwertentschädigung für Werkzeuge, die bis zu zwei Jahre alt sind, erhalten Sie von uns für Ihren neuen Bodenlinienlaser sogar den Neupreis erstattet. Mit der Gothaer KFZ-Versicherung (Kasko) würden wir Ihnen zudem den Schaden an Ihrem Firmenfahrzeug ersetzen.
Sie möchten Ihren Bodenverlegebetrieb zuverlässig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.
Folgende Versicherungsprodukte könnten Sie auch interessieren
Gruppenunfallversicherung
Im Falle eines Unfalls sorgen Sie mit der Gothaer Gruppenunfallversicherung dafür, dass Sie und Ihre Mitarbeitenden bestens versorgt werden und schnell wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren können. Mit diesem zusätzlichen Schutz als Sozialleistung zeigen Sie Verantwortung und steigern Ihre Attraktivität als Handwerksbetrieb für Ihr Team und Bewerbende.
Wenn Sie über drei bis fünfzehn Fahrzeuge verfügen, dann ist die KFZ-Kleinflotten-Versicherung für Sie genau das Richtige. Die Fahrzeuge müssen nur auf Ihren Handwerksbetrieb zugelassen sein und schon können Sie bares Geld sparen.
* Für alle aufgeführten Schadenbeispiele gilt: Bei den Schadenbeispielen handelt es sich um einen vereinfacht dargestellten Sachverhalt. Die genauen Voraussetzungen einer möglichen Schadensleistung sowie der jeweils vollständige Leistungsumfang ergeben sich aus den entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.