Deckungssumme | 5 Mio. oder 10 Mio. Euro (für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) |
Nebenarbeiten in anderen Gewerken gemäß §5 Handwerksordnung | |
Schäden, die aus der Beauftragung von Subunternehmen entstehen (Subunternehmerrisiko) | |
Schäden aus der Beauftragung von Subunternehmen für Bautätigkeiten und -verrichtungen, die über das Tätigkeitsfeld des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin hinausgehen (Erweitertes Subunternehmerrisiko) | |
Schutz vor Ansprüchen aus Sprengungen, Abbruch- und Einreißarbeiten (ohne Radiusklausel) | |
Schäden an fremden Sachen, die durch eine gewerbliche Tätigkeit hervorgerufen wurden (Tätigkeitsschäden) | |
Kosten, um mangelhafte Werkleistungen zugänglich zu machen (Mangelbeseitigungsnebenkosten) | |
Schäden durch den Betrieb von E-Ladestationen für Fahrzeuge (Eigen- und Fremdnutzung) | |
Mitversichert ist der Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Elektrofahrzeuge (z. B. E-Bikes) | |
Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen, auch wenn diese von einem/einer gewerblichen Vermieter*in/Verleiher*in stammen | (bis 500.000 Euro) |
Schäden aus der Verwendung von Gerüsten, inkl. Schäden aus der gelegentlichen Überlassung an Dritte | |
Schäden im Zusammenhang mit dem Einweisen von Fahrzeugen (z. B. auf Baustellen) | |
Schäden durch Versagen von Alarmanlagen durch fehlerhafte Installation, Wartung oder Reparatur | |
Schäden an vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Material | |
Mitversicherung von Baustellenbesichtigungen | |
Schäden durch den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge, z. B. Rangieren auf Baustellen | |
Vermögensschäden aus der Erstellung von Energieausweisen und Energieberatung | (bis 500.000 Euro) |
Energiemehrkosten beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin aufgrund mangelhaft durchgeführter Arbeiten | |
Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, inkl. dem Abhandenkommen von Dokumenten | |
Nachhaftung für 30 Jahre bei endgültiger Betriebsaufgabe | |
Kosten für die gerichtliche Durchsetzung von Forderungen (z. B. Werklohn), sofern der/die Schuldner*in (z. B. Auftraggeber*in) aufgrund eines behaupteten Schadenersatzanspruches die Rechnung nicht vollständig begleicht (Aufrechnung von Forderungen) | |
Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung (u. a. mitversichert sind Kleingebinde, z. B. Kanister bis 500 Liter je Betriebsstätte/Baustelle) | |
Kosten, um mangelhafte Werkleistungen zugänglich zu machen, ohne dass ein weitergehender Schaden entstanden ist (Nachbesserungsbegleitschäden) |
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Nachbesserungsbegleitschäden, auch dann, wenn die Vorleistung durch den Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin erbracht wurde. Inkl. der Mitversicherung von Folgeschäden (Erweiterte Nachbesserungsbegleitschäden) | Optional versicherbar (bis 500.000 Euro) |
Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz zur: - Förderung von Reparatur statt Neuanschaffung - Förderung von nachhaltiger Neuanschaffung | Optional versicherbar (bis 20% über dem versicherten Haftpflichtanspruch, maximal 5.000 Euro) |
Schäden am eigenen Gewerk und am Gewerk von Subunternehmen | Optional versicherbar (bis 500.000 Euro) |
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin wird für irreparabel beschädigte Sachen, die bis zu einem Jahr alt sind und deren Anschaffungspreis 5.000 Euro nicht übersteigt, der Neuwert erstattet (Neuwertentschädigung) | Optional versicherbar (bis zur Versicherungssumme) |
Kosten für die Abwehr, Beseitigung oder Minderung eines (drohenden) Reputationsschadens im Rahmen eines Versicherungsfalles | Optional versicherbar (bis 500.000 Euro) |
Kosten, z. B. für den Aus- und Einbau oder für Verbindung und Vermischung – für vom Versicherungsnehmer bzw. von der Versicherungsnehmerin gelieferte/eingebaute mangelhafte Waren (Erweiterte Produkthaftpflicht) | Optional versicherbar (bis 1.000.000 Euro) |
Schäden durch Asbest oder asbesthaltige Substanzen/Erzeugnisse | Optional versicherbar (bis 1.000.000 Euro) |