Warentransport­versicherung

  • Allgefahrendeckung
    Weltweiter Versicherungsschutz im Rahmen einer Allgefahrendeckung
  • Entschädigung
    Unabhängig eines Verschuldens oder einer Haftung des Verkehrsträgers
  • Qualifizierte Beratung
    Professionelle Beratung zur Schadenverhütung und aktives Schadenmanagement
Gothaer Warentransportversicherung: Verantwortlicher Leiter vor Container-Schiff kümmert sich um den Transport.

Was ist eine Waren­transport­versicherung?

Mehr als 100 Milliarden Pakete werden jährlich weltweit verschickt. 4,5 Milliarden davon in Deutschland. Tausende Pakete gehen aber auch jedes Jahr verloren, werden gestohlen oder beschädigt. Nicht jedes kommt beim Empfänger an. Doch nicht nur beim Versand Ihrer Ware kann etwas schief gehen. Schon auf dem Weg in die nächste Stadt sind Ihre Waren vielen Gefahren aus­gesetzt. Bereits beim Verladen kann die Ware vom Gabelstapler fallen. Auch Schiff, Flug­zeug, Bahn oder Lkw sind keine hun­dert­prozentig sicheren Transportmittel. Und oft ist die gesetzliche Haftung der be­för­dern­den Verkehrsträger viel zu gering.

Warentransportversicherung Erklärung: Eine Warentransportversicherung bietet zu­ver­läs­sigen Versicherungsschutz, wenn Schä­den in­folge des Warentransports ent­stan­den sind, für welche die beim Waren­trans­port invol­vierten Dienstleister wie Fracht­führer, Spedi­teure und Reedereien nicht mehr haften. Egal, ob Sie Waren pro­du­zieren oder mit ihnen handeln – mit der Gothaer Waren­trans­port­versicherung GoCargo sichern Sie Ihre Güter gegen alle Ge­fah­ren der Beför­de­rung und der damit ver­bun­de­nen Lage­rungen ab.

Leistungen des weltweiten Schutzes
Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Raub und Abhandenkommen der Waren zu Lande, zu Wasser und in der Luft
Transportmittelunfälle
Bergungskosten und Beseitigungskosten
Frachten und Zölle
Entgangene Gewinne
Vorauszahlungen im Fall einer Havarie-Grosse (General Average Bond, General Average Guarantee)

Weitere Informationen zur Warentransportversicherung

Für wen ist die Warentransportversicherung?

Die Warentransportversicherung ist für alle Handels- und Produk­tions­betriebe, die national oder inter­national Güter ver­sen­den oder beziehen und ein Inte­res­se daran haben, dass diese Gü­ter die Gefahren der Be­för­de­rung sowie die damit ver­bun­denen Lage­rungen über­stehen. Denn je nach Kauf­vertrag tragen Verkäufer*in und Käufer*in für jeweils andere Transport­ab­schnitte bzw. Teile des Fracht­wegs das Risiko.

Sichern Sie sich und die Inte­res­sen Ihres Unter­nehmens mit unserer Waren­trans­port­ver­sicherung umfang­reich ab – auch bei See­fracht oder Luft­fracht.

Was leistet die Warentransportversicherung??

In der Warentransport­versicherung sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen und/oder sonstige Aufwendungen und Kosten versichert. Wir erstatten Ihnen u. a. die Reparatur- oder die Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Haverei, Schaden­ab­wendungs-, Schaden­minderungs-, Schaden­fest­stellungs­kosten, Kosten der Ermittlung und Fest­stellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauf­trag­ten Dritten (Sachverständige*r).

Ebenfalls werden Ihnen die Kosten der Umladung, der einst­weiligen Lagerung sowie die Mehr­kosten der Weiter­be­för­de­rung infolge eines Versicherungs­falls oder ver­sicher­ten Unfalls des Trans­port­mittels ersetzt.

Schadenbeispiel Warentransport­versicherung

Eine Kreuzschleifmaschine wird "ab Werk" von Köln nach Sydney versendet. Sie muss mehrmals umgeladen werden und wird von verschiedenen Verkehrsträgern (Lkw, Bahn, Schiff) transportiert. Trotz transport­gerechter Verpackung wird die Maschine in­fol­ge unsachgemäßer Behandlung stark beschädigt.

Der Käufer, welcher sämtliche Kosten und Gefahren des Transportes trägt, weigert sich jedoch, die Maschine anzunehmen. Eine internationale Rechtsverfolgung ist schwierig und kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen, verbunden mit Ärger und oft hohen Kosten.

Dem kann mit der Warentransportversicherung der Gothaer vorgebeugt werden, denn diese entschädigt Sie in so einem Fall bedingungsgemäß im Voraus.

Welche Ergänzungen sind zur Warentransport­versicherung sinnvoll?

  • Ist Ihre Produktionskette von Warenlieferungen abhängig, hilft die Transport-Betriebs­unter­brechungs­versicherung, Kosten der durch einen Transport­schaden verursachten Betriebs­unterbrechung auszugleichen.
  • Die Folgen politischer Risiken wie Krieg, Bürger­krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Streik, Aussperrung, ter­ro­ris­tische und politische Ge­walt­handlungen sind eben­falls versicherbar.
  • Außerdem versicherbar sind die Beschlagnahme, Entziehung von hoher Hand und die Gefahren der Zahlungs­unfähigkeit des Reeders, Charterers oder Be­treibers des Schiffs.

Außerdem als zusätzliche Leistungen erhältlich:

  • Erstattung des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, der Fracht, der Steuern und Abgaben sowie sonstiger Kosten
  • Erweiterung des Deckungs­schutzes auch auf Güter­folge- und Vermögens­schäden

Was kostet eine Waren­trans­port­versicherung?

Die jährlichen Beiträge für eine Waren­trans­port­versicherung sind sehr variabel und hängen bei­spielsweise vom ge­wähl­ten Ver­sicherungsumfang ab. Der Ver­siche­rungs­schutz kann durch individuelle Verein­barun­gen er­wei­tert oder eingeschränkt werden. Auch die Höhe der Selbst­beteiligung oder die Vertrags­laufzeit sowie die Art, wie Ihre Waren transportiert werden, haben Einfluss auf die Waren­trans­port­versi­che­rungs-Kosten. Lassen Sie hier Ihr persön­liches Angebot zur Waren­transport­versicherung berechnen.

Zusatzbaustein Transport-Betriebsunter­brechungs­versicherung

Was ist eine Transport-Betriebsunterbrechungs­versicherung?

Mit unserer Transport-Betriebs­unter­brechungs­versicherung haben Sie die Möglichkeit, sich und Ihr Unternehmen vor den finan­ziellen Folgen einer Betriebs­unterbrechung aufgrund eines Transport­schadens zu schützen. Wir leisten im Rahmen der allgemeinen Bedingungen zur Transport-Betriebs­unter­brechungs­versicherung Ersatz für einen Unter­brechungs­schaden, der Ihnen im Rahmen Ihres Geschäfts­betriebes als Folge eines ersatz­pflich­tigen Schadens oder Un­falles beim Transport Ihrer Güter entsteht. So kommen im Schadens­fall keine unkal­ku­lier­baren fi­nan­ziel­len Aus­fälle und Mehr­kosten auf Sie zu, die sogar existenzbedrohende Aus­wir­kun­gen zur Folge haben können.

Ihre Vorteile der Transport-Betriebsunter­brechungs­versicherung auf einen Blick

  • Ersatz der entgehenden Gewinne
  • Übernahme der laufenden Betriebskosten, zum Beispiel Löhne, Gehälter, Miete
  • Ersatz der Mehrkosten zur Vermeidung eines Ertragsausfalls

Versicherte Kosten

Sie erhalten von uns im Scha­dens­fall den Betriebs­gewinn aus dem Umsatz der Erzeugnisse, Wa­ren oder Dienstleistungen und die laufenden Be­triebs­kosten, die bei der Fortführung des normalen Be­triebs­ablaufes erwirtschaftet worden wären.

Mehrkosten und/oder sonstige Sonderkosten können bei aus­drück­licher vorheriger Verein­barung und näherer Fest­le­gung von Art, Umfang und Höhe solcher Belastungen eben­falls versichert werden. Mehr­kosten zur Vermeidung und/oder Min­de­rung eines Ausfall­schadens sind im Rahmen der Schaden­minderungs­kosten mitversichert.

Nicht versicherte Kosten

  • Eine drohende oder bereits eingetretene Verseuchung oder Gesundheitsgefährdung oder eine behördlich angeordnete Betriebs­einschränkung oder
  • den Umstand, dass dem Versicherungsnehmer bzw. der Versicherungsnehmerin zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung zerstörter, beschädigter oder abhanden­gekommener Sachen nicht rechtzeitig genü­gend Kapital zur Ver­fü­gung steht oder
  • den Umstand, dass zerstörte, beschädigte oder abhan­den­ge­kom­mene Sachen an­läss­lich der Wieder­her­stellung oder Wieder­be­schaf­fung geändert, ver­bessert oder über­holt werden
  • mehr

Zudem sind Gewinne nicht ver­sichert, die nicht mit dem ei­gent­lichen Fabrikations-, Handels- oder Dienstleistungs­betrieb zu­sam­men­hängen, sowie alle nicht laufenden, umsatz­ab­hängi­gen Kosten, Ge­bühren, Steuern oder diesen ent­sprechenden Auf­wen­dungen des Be­triebes. Mehr­kosten und/oder sonstige betriebliche Sonder­kosten sind nur bei aus­drück­licher vor­heriger Verein­barung und näherer Fest­le­gung von Art, Umfang und Höhe solcher Belastungen versichert.

Abgedeckte Schäden

Ein Unterbrechungsschaden liegt vor, wenn die Verwendung der versicherten Güter oder Waren infolge eines nach den Bedin­gun­gen der zugrunde lie­gen­den Transport­versicherung ge­deck­ten Schadens bzw. Unfalls be­ein­träch­tigt oder nicht mehr mög­lich ist und dem/der Ver­sicher­ten in­so­weit ein Betriebs­gewinn ent­geht und/oder ihm/ihr Kosten entstehen.

Hierbei können Sie den Umfang der versicherten Sachschäden von einer Transport­mittel­unfall­deckung bis hin zur vollen Allgefahrendeckung indi­vi­du­ell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

Ermittlung der Versicherungs­summe und Leistung im Schadensfall

Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme sind die fortlaufenden Betriebskosten (Mieten, Löhne, Gehälter etc.) sowie die Betriebsgewinne für den Zeitraum der Reparatur und/oder Ersatzbeschaffung (Haftzeit).

Sie erhalten den im Versicherungs­schein vereinbarten Unter­brechungs­schaden innerhalb der pro Tag bzw. Ent­schä­di­gungs­zeit­raum vor­ge­sehenen Grenzen bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt.mehr

Dies sind u. a. entgangene Ge­winne, Ihre laufenden Betriebs­kosten wie etwa Löhne, Gehälter, Mieten, Leasing­ge­bühren sowie Pacht. Zudem ersetzen wir Ihnen die Mehrkosten zur Vermeidung eines Ertragsausfalls, wie zum Beispiel Ersatzbeschaffung, Überstunden, Eil- und Luftfrachtsendungen.

Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zur Waren­transport­versicherung?

Sie möchten sich mit unserer Waren­trans­port­versicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir be­raten Sie gerne persönlich oder telefonisch!

Berater*in finden

Häufige Fragen zur Waren­trans­port­versicherung

Wo gilt die Warentransportversicherung?

Bei der Warentransport­versicherung erhalten Sie weltweiten Deckungs­schutz.

Was deckt die Warentransportversicherung ab?

Die Gothaer Warentransport­versicherung erstattet u. a. die Reparatur- oder die Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Haverei, Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schaden­feststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Fest­stellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauf­trag­ten Dritten (Sachverständiger). Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Versicherungswert ist der gemeine Handels­wert oder in dessen Ermange­lung der gemeine Wert der Güter am Absen­dungsort bei Beginn der Versicherung zuzüglich der Versicherungs­kosten sowie der Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen, und der endgültig bezahlten Fracht.

Was versichert eine Transportversicherung?

Transportversicherung ist der Überbegriff für verschiedene Versicherungen der Gothaer die den Transport Ihrer Waren und Güter betreffen. Bei der Waren­transportversicherung sind bei­spiels­weise die im Vertrag ge­nan­nten Güter während der Be­för­de­rung und den damit im Zu­sam­men­hang stehenden La­ge­run­gen und/oder sonstige Auf­wen­dungen und Kosten versichert.

Welche Gefahren und Schäden sind bei der Warentrans­port­versicherung nicht versichert?

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegs­ähnliche Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feind­lichen Verwendung von Kriegs­werk­zeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegs­werk­zeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben
  • Streik, Aussperrung, Arbeits­unruhen, terroristische oder politische Gewalt­hand­lungen, unabhängig von der An­zahl der daran be­tei­lig­ten Personen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Sub­stan­zen oder elektromag­ne­ti­schen Wellen als Waffen mit gemein­gefährlicher Wirkung

Sowie Schäden, verursacht durch:

  • Eine Verzögerung der Reise; inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handels­übliche Mengen-, Maß- und Gewichts­differenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugs­franchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Tem­pe­ra­tur­schwankungen; nicht bean­spruchungs­ge­rechte Verpackung oder un­sach­gemäße Verlade­weise - es sei denn, der Versicherungs­nehmer bzw. die Versicherungs­nehmerin hat diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet.

Der Deckungsumfang umfasst zudem keine mittelbaren Schäden aller Art, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Die politischen Gefahren Krieg, Streik etc. und Beschlag­nahme können nach Maßgabe der jeweils gültigen Klauseln mitversichert werden.

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